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AK-Oberösterreich: Debatte über Umsteuern für Beschäftigung

  • Mittwoch, 12. November 2014 @ 22:00
OÖ Die Arbeitslosigkeit und die Steuerdebatte waren Schwerpunkte der 2. Vollversammlung der oö Arbeiterkammer am 12. November 2014. Zu Beginn der Sitzung wurde die MIBA-Betriebsratsvorsitzende Elfriede Schober (FSG) anstelle von PRO.GE-Landessekretär Walter Schopf in den AK-Vorstand gewählt. Präsident Kalliauer betonte Bedeutung und Leistungen der Arbeiterkammer gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. ÖGB-Präsident Foglar referierte zum Steuerkonzept von ÖGB und AK. Einstimmig beschlossen wurden der AK-Voranschlag 2015 und die Generalsanierung des AK-Bildungs- und Kulturzentrums Jägermayrhof.

AK-Rat Thomas Erlach (GLB) meinte in der Diskussion, wenn laut Foglar die Wirtschaft unkalkulierbar sei, benötige es stärkere Regeln zugunsten der Lohnabhängigen. Stabilitätspakt und Schuldenbremse seien „Instrumente zum verdeckten Sozialabbau“. Österreich sei eines der reichsten Länder, daher sei es Zeit für Vermögenssteuern. Beim Anstieg der Beschäftigtenzahl handle es sich durchwegs um prekäre Arbeitsplätze wie Teilzeit, Leiharbeit oder All-In-Verträge.

„Die Politiker erwecken den Eindruck die Arbeitslose zu bekämpfen und nicht die Arbeitslosigkeit“ so Erlach. Etwa durch die wachsende Zahl der Sperre des Arbeitslosengeldes oder die aktuell vom AMS verlangten Verschärfungen. Aber „die Arbeitslosen sind nicht selber schuld an ihrer Lage“, jedoch in ihrer Existenz bedroht.

Erlach kritisierte die Leitl-Formel „Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen“ als Täuschung, weil der Produktivitätszuwachs nur einer Minderheit zu Gute kommt. Ebenso lehnte er die Forderungen von Industrie und Neos nach einem Zwölfstundentag ab.

Er forderte eine Arbeitszeitverkürzung mit einer 30-Stundenwoche als künftigen Standard, kräftige Lohnerhöhungen verbunden mit einer Steuerentlastung zur Stärkung der Kaufkraft und öffentliche Investitionen, vor allem im Sozialbereich mit den größten volkswirtschaftlichen Effekten.

Beim ÖGB-Steuerkonzept werde entscheidend sein, was letztlich davon übrigbleibt. Erlach forderte einen höheren Spitzensteuersatz und die Entschärfung der „kalten Progression“ durch jährliche Anpassung der Steuerstufen. Das einzig sinnvolle Rezept für die Gegenfinanzierung sei eine Vermögenssteuer.

Weiters wurden 29 Resolutionen behandelt. Die GLB-Resolution für leistbares Wohnen wurde mehrheitlich angenommen, die zweite GLB-Resolution für die Aufhebung der Arbeitsverbote für Asylwerber_innen wurde dem Sozialausschuss zugewiesen. Die GLB-Resolutionen im Wortlaut:

Resolution 1: Maßnahmen für ein leistbares Wohnen

Seit Jahren steigen die Wohnkosten weit stärker als die Inflationsrate. So stiegen im September 2014 die Mieten um 4,5 Prozent gegenüber einem VPI von 1,6 Prozent. Wohnen ist jedoch ein Grundrecht und darf daher keine Ware sein. Der eklatante Anstieg der Wohnkosten trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen wie etwa Alleinerzieher_innen, prekär Beschäftigte, Pensionist_innen existenziell.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfach: Steigende Bau- und Finanzierungskosten, Verknappung der Fördermittel für den Wohnungsbau, Immobilienspekulation, Privatisierung der Bundeswohnungen, Verkauf von Wohnbaudarlehen der Länder, Verschlechterung der Wohnbeihilfe, Annuitätensprünge, Leerstand tausender Wohnungen, ein schieflastiges und undurchschaubares Mietrecht, hohe Kautionen und Maklergebühren ebenso wie laufende Tarif- und Gebührenerhöhungen die sich auf die Betriebskosten niederschlagen.

Als kontraproduktiv hat sich die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung erwiesen. Werden die WBF-Beiträge als Lohnnebenkosten ausdrücklich für den Wohnbau zweckgebunden eingehoben, können sie derzeit von den Ländern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden.

Das Mietrecht ist zu einem heute auch für Experten kaum noch durchschaubaren juristischen Dschungel verkommen. Die Einführung der nach Ländern gestaffelten Richtwerte brachte ein Schub für die Wohnkosten, das Risiko ungerechtfertigte Zuschläge gerichtlich einzuklagen wurde auf die Mieter_innen abgewälzt.

Laut Statistikabteilung des Landes stehen in Oberösterreich etwa vier Prozent der Mietwohnungen und sieben Prozent der Eigentumswohnungen aus unterschiedlichsten Gründen leer und bleiben somit dem Wohnungsbedarf von rund 50.000 gemeldeten Wohnungssuchenden entzogen. Insbesondere für Immobilien muss jedoch der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ gelten und es müssen Möglichkeiten gefunden werden leerstehende Wohnungen für den Wohnungsbedarf zur Verfügung zu stellen.

Die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf rasch eine Reform des Mietrechts mit Gültigkeit für alle Wohnungen sowie Festlegung einheitlicher Mietzinsobergrenzen bzw. einer Mietpreisbremse vorzunehmen, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel für den Wohnbau umgehend wieder einzuführen, die Maklergebühren nach dem Vorbild Deutschlands nach dem Bestellerprinzip zu regeln, die Gebühren für Mietverträge abzuschaffen und gesetzliche Grundlagen für die Erfassung des Wohnungsleerstandes und Verfügbarmachung für Wohnungssuchende zu schaffen.

Weiters fordert die Vollversammlung die Landesregierung auf die Verschlechterung der Wohnbeihilfen zurückzunehmen und die Mittel für die Wohnbauförderung zur Errichtung sozial leistbarer Wohnungen zu erhöhen. Weiters Mieterhöhungen durch Annuitätensprünge zu verhindern bzw. abzufedern (durch die Wohnbauförderung oder andere finanzielle Maßnahmen).

Resolution 2: Arbeitsverbote für AsylwerberInnen aufheben

Bundespräsident Fischer meinte im Rahmen eines Interviews zu Asylfragen: „Warum sollen diese (gemeint sind AsylwerberInnen) nicht selbst zum eigenen Unterhalt beitragen?“ Diese Frage beschäftigt schon geraume Zeit zivilgesellschaftliche AkteurInnen und die Sozialpartner. Auch ÖGB-Präsident Foglar und zahlreiche Prominente haben sich für eine Arbeitserlaubnis für AsylwerberInnen ausgesprochen.

In den ersten drei Monaten nach Stellung eines Asylantrages gilt in Österreich ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach dieser Frist hindern das Ausländerbeschäftigungsgesetz und ein Sperrerlass des Sozialministeriums aus dem Jahr 2004, der nur kurzfristige Beschäftigungsbewilligungen für Saison und Erntearbeiten zulässt, AsylwerberInnen am Zugang zum Arbeitsmarkt. In der Praxis kommt dass einem weitgehenden Arbeitsverbot für AsylwerberInnen gleich.

Die Folgen für die zu Untätigkeit verdammten AsylwerberInnen sind fatal. Die verordnete Beschäftigungslosigkeit führt zur Abhängigkeit von Sozialleistungen und dem Verlust von bereits in den Herkunftsländern erworbenen beruflichen Qualifikationen. Die Integration in das neue Lebensumfeld wird durch den Arbeitsmarktausschluss erschwert, da soziale Kontakte und damit auch die Möglichkeit zum Spracherwerb fehlen. Arbeitswillige AsylwerberInnen werden so daran gehindert aktiv zur Volkswirtschaft beizutragen, verbleiben in der Abhängigkeit der staatlichen Grundversorgung und geraten in den Generalverdacht der Arbeitsunwilligkeit.

Österreich gehört neben Großbritannien und Irland zu den wenigen EU-Ländern, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für die gesamte Dauer eines Asylverfahrens sehr restriktiv handhaben. Viele EU-Länder haben bereits erkannt, dass neben den menschenrechtlichen Aspekten die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von AsylwerberInnen volkswirtschaftliche Vorteile durch erhöhte Steuereinnahmen bringt.

Auch in Deutschland ist in Diskussion, den Asylsuchenden bereits nach drei Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben und nach 15 Monaten auch die Regelung der Nachreihung nach deutschen StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen aufzuheben. Dieses Modell kann auch ein Vorbild für eine Neuregelung in Österreich sein. Asylsuchende sollen in Österreich wieder in allen Bereichen arbeiten dürfen und so die Basis zum Selbsterhalt geschaffen werden.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung die Aufhebung des Sperrerlasses vom April 2004 (mit dem die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerberinnen kontengiert wird) und den Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten und die Aufhebung der Benachrangung gegenüber anderen Arbeitssuchenden spätestens nach 15 Monaten.