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Im Zeichen der hohen Inflation

  • Mittwoch, 9. November 2022 @ 18:00
Wien
„Wär´ ich nicht arm, wärst Du nicht reich“ war das treffende Zitat für die 178. Vollversammlung der Wiener AK am 9. November 2022. Wenig überraschender Schwerpunkt: Armut und Vermögensverteilung. Dabei erinnerte AK-Präsidentin Renate Anderl an die Bedeutung des Sozialstaates, der allerdings von den Beschäftigten bezahlt wird – und an die Notwendigkeit, nun auch die Reichen an der Finanzierung zu beteiligen – Stichwort: Vermögenssteuer. Unter anderem betonte Renate Anderl die Notwendigkeit, das Arbeitslosengeld auf 70 Prozent zu erhöhen.

AK-Rat Oliver Jonischkeit (GLB) sprach sich ebenfalls für ein höheres Arbeitslosengeld aus und stellte angesichts der aktuellen Teuerung (Haushaltsenergie plus 64 Prozent, Nahrungsmittel plus 14 Prozent) fest, dass der Energiemarkt, aber auch andere Bereiche der Grundversorgung offensichtlich nicht für den sogenannten „freien“ kapitalistischen Markt geeignet sind.

„Österreich ist neutral – daher brauchen wir nicht mehr Geld für militärische Aufrüstung, wir brauchen eine Aufrüstung der finanziellen Mittel für die Pflege, für die Daseinsvorsorge“ so Jonischkeit zu einem entsprechenden Antrag des GLB. Branchenübergreifende Solidarität mit allen, die derzeit um ihre Kollektivverträge kämpfen, ist nötig – und die Solidarität mit jenen Kolleg*innen, die sich am Tag der Vollversammlung in Belgien und Griechenland im Generalstreik befinden.

Patrick Kaiser (GLB) erinnerte in seinem Redebeitrag, dass Einmalzahlungen nur bedingt helfen und wir gemeinsam für höhere Löhne kämpfen müssen. Die derzeitigen massiven Preiserhöhungen zeigen, dass wir neue Verhandlungstaktiken brauchen, um Reallohnverluste zu vermeiden und den Anteil an gestiegenen Profiten für alle zu erhöhen. Er ging auch auf die sich immer mehr verschärfende Pflegekrise ein. So waren allein vor kurzem im Wiener Gesundheitsverbund über 700 Betten wegen Personalmangels gesperrt.

„Konkret brauchen wir nicht nur die Forderung nach gesetzlichen Mindestbesetzungen in der Pflege bzw. in allen Bereichen der Daseinsvorsorge, sondern wissenschaftlich ermittelte Idealpersonalschlüssel“, so Kaiser, der zum Schluss noch ein weiteres Mal festhielt, dass es ebenso Zeit für einen gesetzlichen Mindestlohn von 2.200 Euro steuerfrei ist, als auch für eine Arbeitszeitverkürzung auf eine 30-Stundenwoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich: „Löhne rauf, Profite runter“ sei gefragt.

Angenommen wurde ein Antrag des GLB, der sich gegen mögliche Einschränkungen des Streikrechts auf EU-Ebene ausspricht.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Mehr Geld für Pflege und Gesundheit statt für Aufrüstung

Nach wie vor sind wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, z.B. Pflege und Gesundheit, Bildung, Kinderbildung und -betreuung etc. im Budget unterfinanziert. Während für die Pflege einmalig eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt wird, beträgt die geplante Aufstockung für das Militär 5,3 Mrd. Euro für die Jahre 2023-2026 gegenüber dem bisherigen Finanzrahmen. Für das Jahr 2023 steht dem Militär daher ein Gesamtbetrag von 3.317,9 Mio. Euro zur Verfügung. Ministerin Tanner möchte zudem das Heeresbudget gesetzlich verankert wissen, damit es auch über die Legislaturperiode gesichert ist.

Zudem ist ein „Neutralitätspaket“ im Gespräch – hier soll das Bundesheer einen zehn Milliarden Euro schweren Sonderfonds für Investitionen erhalten. Verwendbar z.B. für die Anschaffung moderner Kampfpanzer, vollautomatischer Drohnen etc.

Die 178. Vollversammlung der AK Wien fordert von der Bundesregierung, auf die für die Aufrüstung des Bundesheeres geplanten Budgetmittel zu verzichten und dieses Geld für notwendige Aufgaben der Daseinsvorsorge zu verwenden, zum Beispiel für den Bereich Pflege und Gesundheit, zu verwenden.

Antrag 2: Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld und Valorisierung

Eine sinnvolle Maßnahme, um die erhöhten Lebenshaltungskosten abzugelten und die Kaufkraft der Bezieherinnen von Sozialleistungen zu erhalten, ist deren Anpassung an die Inflation (Valorisierung) – z.B. bei der Familienbeihilfe, der Studienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld etc. Dies ist jedoch leider beim Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe nicht der Fall - und damit bei jenen, die nicht zuletzt aufgrund der viel zu niedrigen Nettoersatzrate rasch in der Armutsfalle landen.

Die 178. Vollversammlung der AK Wien fordert daher von der Bundesregierung, die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 80 Prozent zu erhöhen sowie die Deckelung bei der Notstandshilfe aufzuheben. Weiters soll es auch hier zu einer regelmäßigen Anpassung an die Inflation kommen.

Antrag 3: Gegen jegliche Einschränkung des Rechts auf Streik

Am 19. September 2022 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI – Single market emergency Instrument). Dabei sollen in Krisenfällen der freie Verkehr sowie die Verfügbarkeit wichtiger Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden. Dies unter anderem auch mit weitreichenden Durchgriffsmöglichkeiten bei Mitgliedsstaaten und Unternehmen. Als Teil der Reform plant die Kommission jedoch, eine bestehende Verordnung über das Funktionieren des Binnenmarktes aus dem Jahr 1998 aufzuheben, die ausdrücklich das Streikrecht betont.

Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Angriffen auf das Recht, zu streiken – so z.B. während des Streiks in französischen Raffinerien, als die französische Regierung streikende Kolleginnen zur Arbeit verpflichtet hat. Bei der nun geplanten Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument stellt sich zudem die Frage, ob dann nicht auch ein Streik als zusätzlicher „Krisenfaktor“ gilt und verboten werden kann.

Die 178. Vollversammlung der AK Wien lehnt alle Versuche, Arbeitskämpfe einzuschränken, zu erschweren oder zu verbieten, entschieden ab.

Die österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament werden aufgefordert, sich gegen jegliche Angriffe auf das Menschenrecht auf Streik auszusprechen und bei der geplanten Verordnung über das Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI) eine verbindliche Formulierung aufzunehmen, die den Schutz des Streikrechts gewährleistet.

Antrag 4: Für sanktionierbare gesetzliche Mindest- und Idealpersonalschlüssel in der Pflege.

Laut einer neuen Studie (Karl Landsteiner Privatuniversität mit tausend befragten Personen auf Allgemeinstationen in Spitälern) können rund 84 Prozent der Pflegepersonen nicht mehr zeitgerecht alle notwendigen Pflegetätigkeiten durchführen. Dies wird Missing Nursing Care (MNC) genannt und betrifft vor allem direkte pflegerische Tätigkeiten am Patienten wie Mobilisation, emotionale Unterstützung und Gesprächsführung – auch bei kognitiv beeinträchtigten Personen – sowie Schulungen an Angehörigen etc. Aber auch rechtzeitig Vitalparameter messen und Medikamente verabreichen wird lt. der Studie immer schwieriger. Diese Tatsachen kennen wir bereits aus vorhergegangenen Studien und auch aus der Realität, wenn man im Pflegebereich – egal ob im stationären oder extramuralen – Bereich tätig ist.

Wie wir bereits länger wissen, fehlt es in Zukunft enorm an Pflegepersonal, während immer mehr im Beruf stehende Personen daran denken, diesen zu verlassen. Auch das wird durch die neue Studie ein weiteres Mal bestätigt, in der befragten Gruppe denken fast drei Viertel der Pflegenden daran den Beruf zu verlassen. Als Grund werden die schlechten Arbeitsbedingungen mit Personalmangel und daraus resultierender unzureichender Besetzung der Dienste erkannt. Dadurch kommt es vermehrt zu Infektionen, Wundliegen und auch höheren Sterberaten, wenn zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.

Die Lösung dazu kann nicht die bereits angegangene Dequalifizierung am Krankenbett mit vermehrt Pflegeassistenz und gar der Pflegelehre sein, es braucht mehr Qualität und damit gehobenes Personal am Kranken- und Pflegebett. Das kann nur einerseits durch politischen Druck auf die Bundesregierung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, andererseits durch Druck auf die DienstgeberInnen diese dann auch wirklich in die Versorgung am Krankenbett zu investieren, verbessert werden.

Finanziert werden muss vor allem mehr hochqualifiziertes Personal, die Löhne sollten in allen Bereichen attraktiver werden und über alle Kollektivverträge auf ein einheitliches Niveau angehoben werden. Notwendig ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe von Mindestpersonalschlüssel, die aber nicht zur Regel werden sollten, vor allem auch Idealbesetzungsschlüssel bieten die volle pflegerische Qualität und sollten außerhalb von Ausnahmesituationen Standard sein. Diese Personalschlüssel müssen evident und unter Beteiligung aller betroffenen Berufsgruppen entwickelt werden, Die in den Dienststellen intern oft so genannte Maximalbesetzung würde meist dem Ideal-Schlüssel entsprechen, wird allerdings durch den Namen entwertet (und meist als Grund für Rücknahme des Personals gedeutet).

Die Sanktionierbarkeit dieser Personalschlüssel muss sichergestellt werden. Dies kann über die Vergütung durch den I KF oder andere Zuweisungen, aber auch über gesetzliche Maßnahmen erfolgen Als Beispiel seien hier extra Zeitausgleichsstunden für Dienste mit Mindestbesetzung angeführt, diese Dienste sind oft nicht weniger fordernd als in Unterbesetzung.

Die 176. Vollversammlung der AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, wissenschaftlich entwickelte Mindest- und Idealbesetzungspersonalschlüssel mit dementsprechend hochqualifiziertem Personal im Pflegebereich gesetzlich festzuschreiben und die Finanzierung dementsprechend anzupassen. Mindest- und Unterbesetzung soll durch Zeitausgleichstunden für die Beschäftigten und finanzielle Einbußen für die Trägerorganisationen geahndet werden.