„Heißes Eisen“ Teuerung prolongiert
- Dienstag, 8. November 2022 @ 18:00
Wie schon im Mai war auch die 8. Vollversammlung der oö Arbeiterkammer am 8. November 2022 vom Thema Teuerung bestimmt. AK-Präsident Andreas Stangl (FSG) berichtete, dass bei seinen Betriebsbesuchen vor allem der Preisanstieg bei Treibstoffen, Strom, Gas und Pellets als enorme Belastung thematisiert wird. Scharf kritisierte er die Bundes- und Landesregierung, die erst unter Druck der AK – die dazu die Kampagne „Wir blasen der Regierung den Marsch“ gestartet hat – zum Handeln gezwungen wurden. Er wies auf 33.000 Ansuchen um die Schulgeldbeihilfe der AK hin, ein Erfolg sei auch die Erhöhung der Fonds von Energie AG und Linz AG, um Stromabschaltungen zu verhindern. Weiters kritisierte Stangl Unternehmen die „Privat ist besser als Staat“ predigen, aber die Hand für Staatshilfen aufhalten.
Auch GLB-Kammerrat Thomas Erlach widmete sich in seiner Wortmeldung vor allem diesem Thema. Er forderte staatliche Preisregelungen sowie eine Infrastruktur in öffentlicher Hand für Versorgungssicherheit und erträgliche Preise sowie den Ausbau der Öffis, vor allem im ländlichen Raum sowie die Freifahrt. Weiters wies Erlach auf steigenden Arbeitsdruck in der Sozialwirtschaft und Pflege hin, kritisierte die Pflegelehre und forderte mehr Personal, höhere Einkommen und eine Arbeitszeitverkürzung. Die Debatte war weitgehend von scharfer Kritik – vor allem der FSG-Mehrheit – an der schwarz-blauen Landesregierung geprägt, während ÖAAB und Freiheitliche deren Politik zu verteidigen suchten.
Der Vollversammlung lagen 29 Anträge und Resolutionen (2 Gemeinsam von allen Fraktionen, 3 Gemeinsam AUGE/GLB, 11 FSG, 5 ÖAAB, 3 FA, 3 AUGE, 2 GLB) zur Behandlung vor. Die vom GLB (Konzentration der Wohnbauförderung auf Mietwohnungen, Geld für Soziales und Pflege statt Aufrüstung des Bundesheeres) sowie die gemeinsam mit der AUGE eingebrachten (Überführung Pensionskassen ins ASVG-System, gegen Einschränkung des Streikrechts, Teuerungsausgleich Arbeitslosengeld) Anträge wurden durchwegs den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.
Weiters referierte bei der Vollversammlung AK-Chefökonom Markus Marterbauer zum Thema „Für eine Wirtschaftspolitik, die Hoffnung macht“ wobei er die Besteuerung von Vermögen und Erbschaften als Schlüsselfrage für Sicherung des Sozialstaates und Verhinderung von Armut angesichts der enormen Teuerungswelle bezeichnete. Beschlossen wurde letztlich auch der AK-Voranschlag für 2023.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Resolution 1: Leistbares Wohnen durch Vorrang für sozialen Wohnbau
Im Rahmen der allgemeinen Teuerungswelle werden die Wohnkosten nicht nur für Menschen mit geringen Einkommen – wie Alleinerzieher*innen, prekär Beschäftigte oder Pensionist*innen – immer mehr zu einem zentralen Problem. Schon seit vielen Jahren steigen die Wohnkosten weit stärker als die Inflationsrate. Die Anhebung der Richtwerte für nach 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauwohnungen per 1. April 2022 um 5,85 Prozent sowie die 2022 teilweise mehrmalig erfolgte Anhebung der Kategoriemieten bei Mietverträgen vor 1994 haben diese Entwicklung weiter verstärkt.
Insbesondere die Flucht in „Betongold“ – also die Veranlagung überschüssiger Gelder in den Wohnbau verbunden mit der Erwartung entsprechender Renditen – erweist sich als Preistreiber. Nicht zufällig hat jetzt sogar die Menschenrechtsorganisation Amnesty International proklamiert „Wohnen ist ein Menschenrecht!“ und gefordert „Wohnraum muss für uns alle leistbar und sicher sein!“.
Die Statistik zeigt, dass Mieten in Gemeindewohnungen gefolgt von Genossenschaftswohnungen nach wie vor am günstigsten sind, während der gewinnorientierte private Sektor mit Abstand am teuersten ist. Die Privatisierung der Bundeswohnungen unter der schwarz-blauen Regierung im Jahre 2003 und auch anderer vormals gemeinnütziger Wohnungen hat sich als kontraproduktiv für den sozialen Wohnbau erwiesen.
Schieflastig ist auch die Wohnungspolitik des Landes Oberösterreich. So wurden im Zeitraum von 2012 bis 2021 im Jahresdurchschnitt 1.954 geförderte Mietwohnungen errichtet – denen allerdings 630 geförderte Eigentumswohnungen und 1.584 geförderte Eigenheime gegenüberstehen (Wohnbaubilanz 2021). Die Mittel der Wohnbauförderung werden somit mehrheitlich als Eigentumsförderung statt für leistbare Mietwohnungen verwendet. In diesem Zusammenhang ist an die Aussage des seinerzeitigen SPÖ-Wohnbaulandesrates Leo Habringer „Wer Eigentum will, muss sich das mit eigenen Mitteln schaffen, nicht aber mit Steuergeldern“ zu erinnern.
Grundgedanke des in Höhe von einem Prozent der Bruttolohnsumme als Lohnnebenkosten eingehobene Wohnbauförderungsbeitrages (WBF) war die Förderung des sozialen Wohnbaus. Die Verländerung und die 2001 erfolgte Aufhebung der Zweckbindung der WBF-Mittel hat allerdings dazu geführt, dass die Länder diese Mittel zweckentfremdet im allgemeinen Budget verschwinden lassen.
Auch der Verkauf von aushaftenden Wohnbaudarlehen an Banken war kontraproduktiv für eine soziale Wohnungspolitik. Steigende Bau- und Finanzierungskosten haben zudem dazu geführt, dass immer mehr Mittel als Wohnbeihilfe verwendet werden müssen, um überhöhte Mieten überhaupt noch leistbar zu machen.
Die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer fordert die oö Landesregierung auf die Mittel der Wohnbauförderung des Landes auf die Errichtung leistbarer Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnbaus durch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und Gemeinden zu konzentrieren.
Resolution 2: Keine Aufrüstung des Bundesheers! Dafür Aufstockung des Budgets für den Gesundheits- und Sozialberreichs!
Das neue Budget für 2023 wurde im Parlament vorgestellt. Handlungsbedarf gäbe es ja wegen der Auswirkungen der Coronapandemie und der extremen Teuerung genug. Nach wie vor ist das gesellschaftliche Zusammenleben und auch die Wirtschaft durch hohe Krankheitszahlen und Lieferproblemen eingeschränkt. Die Energiepreise, die Preise für Heizen, die Treibstoffkosten, die Mieten und die Lebensmittelpreise steigen durch die Decke.
Doch unsere Bundesregierung verzichtet auf Maßnahmen gegen die Teuerung und beschränkt sich großteils auf Einmalzahlungen, die keinerlei nachhaltige Verbesserung darstellen, sondern nur im Augenblick ein Tropfen auf den heißen Stein sind.
Gleichzeit wird aber das Budget des Bundesheeres gewaltig erhöht. Während noch 2021 2,76 Prozent des BIP, oder 2,67 Milliarden Euro für das Bundesheer ausgegeben wurden, steigt das Heeresbudget nun in jährlichen Schritten bis ins Jahr 2027 auf 1,5 Prozent des BIP, oder 5,25 Euro an. Das ist beinahe eine Verdopplung des Heeresbudgets.
Gleichzeitig steigen aber die Ausgaben für den Gesundheits- und Sozialberreich nur minimal, wobei der Großteil der Steigerung auch noch für die sogenannte Pflegereform verwendet wird, die als völlig unzureichend anzusehen ist. Die Ausgaben für arbeitslose Menschen sinken sogar im nächsten Jahr. Während nach wie vor laufend Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich flüchten, weil sie die Arbeit zu den jetzigen Bedingungen nicht mehr aushalten, unternimmt die Regierung nichts, um daran etwas zu ändern.
Die Verdoppelung des Heeresbudgets zeigt, das Geld genug da ist. Es werden nur die falschen Prioritäten gesetzt. Bevor das Budget des Bundesheeres erhöht wird, muss das Budget im Gesundheits- und Sozialberreich erhöht werden, um bessere Entlohnung, bessere Personalschlüssel und eine Arbeitszeitverkürzung zuzulassen. So wie es jetzt dasteht ist das Budget von Finanzminister Brunner für 2023 eine Verhöhnung der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich.
Die 8. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Finanzminister Magnus Brunner auf, anstelle einer Aufstockung des Heeresbudgets, erst einmal das Budget für den Gesundheits- und Sozialberreich soweit aufzustocken, dass bessere Entlohnung, bessere Personalschlüssel und eine Arbeitszeitverkürzung möglich werden.
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 1: Teuerung auch bei Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe berücksichtigen!
Das Anti-Teuerungspaket der österreichischen Bundesregierung, das leider keine Ursachenbekämpfung vorsieht, bedient Unternehmen mit langfristigen Erleichterungen und Bürgerinnen und Bürger mit Einmalzahlungen, um die hohe Inflation abzufedern. Besonders benachteiligt sind aber Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher*innen. Trotz des Rückgangs seit Jahresbeginn sind mit Stand September 2022 etwa 240.000 Personen (AMS) von Arbeitslosigkeit betroffen.
Die höchste Inflation seit 50 Jahren trifft diese von der Regierung an den Rand gedrängte Personengruppe besonders schwer, sie schlittert von der Armutsgefährdung in die Armut. Betroffen sind überdurchschnittlich viele Alleinerziehende und Kinder.
Armut birgt Folgekosten – Wohnungslosigkeit, psychische Erkranken u.v.m. Während andere Sozialleistungen nun valorisiert werden sollen, ist eine Erhöhung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe leider nicht vorgesehen. Von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen können mit den Leistungen in der bisherigen Höhe ihr Leben aber nicht mehr ausreichend finanzieren.
Es kann nicht sein, dass Wirtschaftsbereiche Riesengewinne aus den Krisen der letzten Jahre ziehen können und Teile der Bevölkerung unverschuldet in Situationen geraten, die in einem der reichsten Länder der Welt wie Österreich, nicht angebracht sind.
Die 8. Vollversammlung der XVI Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Sozial- und Arbeitsminister Kocher auf,
- Sämtliche Anti-Teuerungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung an Menschen, die Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beziehen rasch zukommen zu lassen
- Sofortige Erhöhung des Arbeitslosengeldes (Nettoersatzrate) auf 80 Prozent der Letztbezüge
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 2: Gegen jegliche Einschränkung des Rechts auf Streik!
Am 19. September 2022 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI – Single market emergency instrument). Dabei soll in Krisenfällen der freie Verkehr sowie die Verfügbarkeit wichtiger Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden. Dies unter anderem auch mit weitreichenden Durchgriffsmöglichkeiten bei Mitgliedsstaaten und Unternehmen. Als Teil der Reform plant die Kommission jedoch, eine bestehende Verordnung über das Funktionieren des Binnenmarktes aus dem Jahr 1998 aufzuheben, die ausdrücklich das Streikrecht unterstützt.
Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Angriffen auf das Recht, zu streiken – so z.B. während des Streiks in französischen Raffinerien, als die französische Regierung streikende Kolleg*innen zur Arbeit verpflichtet hat. Bei der nun geplanten Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument stellt sich auch die Frage, ob dann nicht auch ein Streik als zusätzlicher „Krisenfaktor“ gilt und verboten wird.
Die 8.Vollversammlung der XVI Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich lehnt alle Versuche, Arbeitskämpfe einzuschränken, zu erschweren oder zu verbieten, entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, in diesem Sinn Stellung zu beziehen.
Ebenso werden die österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament aufgefordert, jegliche Angriffe auf das Menschenrecht auf Streik abzulehnen.
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 3: Privatpensionen in unser öffentliches Pensionssystem rückführen!
Unser öffentliches Pensionssystem, das laut OECD zu einem der besten der Welt gehört, wird seit Jahrzehnten von Seite der Wirtschaft schlechtgeredet. Auch in der letzten Zeit wurden Fake News verbreitet, nach denen unser Pensionssystem angeblich bald nicht mehr finanzierbar wäre. (OÖ Nachrichten 8.10.2022)
Hinter diesen Falschmeldungen stehen große Banken und Versicherungen, die im Interesse der eigenen Gewinne unserem öffentlichen Pensionssystem schaden wollen. Dabei steht fest, dass Versicherte bei privaten Pensionskassen wenig Leistung herausbekommen und viel dafür bezahlen. Bei den privaten Betriebspensionen wurde in den ersten drei Quartalen des heurigen Jahres ein Minus von 9,73 Prozent gemeldet. Das Veranlagte Vermögen reduzierte sich im laufenden Jahr um 2,7 Milliarden Euro. Rund 120.000 Bezieher*innen drohen nun Pensionskürzungen bis zu 15 Prozent. Manche Bezieher*innen haben bereits die Hälfte ihrer Zusatzpension eingebüßt. (Der Standard 17.10.2022)
Eine attraktive und garantiert wirkungsvolle Art zu einer höheren Pension zu kommen ist die freiwillige Höherversicherung in unserem öffentlichen Pensionsversicherungssystem. (Presse 17.10.2022) Doch das ist wenig bekannt. Darüber müssen Arbeitnehmer*innen dringend informiert werden.
Gleichzeitig ist es höchste Zeit dem Treiben der privaten Pensionskassen Einhalt zu gebieten und das dort veranlagte Kapital in unser öffentliches Pensionssystem zurückzuführen.
Die 8. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Sozial- und Arbeitsminister Kocher auf, das in den privaten Pensionskassen veranlagte Kapital in das öffentliche Pensionssystem zurückzuführen und die Arbeitnehmer*innen umfassend über die Möglichkeit der freiwilligten Höherversicherung in der Pensionsversicherung zu informieren.
Auch GLB-Kammerrat Thomas Erlach widmete sich in seiner Wortmeldung vor allem diesem Thema. Er forderte staatliche Preisregelungen sowie eine Infrastruktur in öffentlicher Hand für Versorgungssicherheit und erträgliche Preise sowie den Ausbau der Öffis, vor allem im ländlichen Raum sowie die Freifahrt. Weiters wies Erlach auf steigenden Arbeitsdruck in der Sozialwirtschaft und Pflege hin, kritisierte die Pflegelehre und forderte mehr Personal, höhere Einkommen und eine Arbeitszeitverkürzung. Die Debatte war weitgehend von scharfer Kritik – vor allem der FSG-Mehrheit – an der schwarz-blauen Landesregierung geprägt, während ÖAAB und Freiheitliche deren Politik zu verteidigen suchten.
Der Vollversammlung lagen 29 Anträge und Resolutionen (2 Gemeinsam von allen Fraktionen, 3 Gemeinsam AUGE/GLB, 11 FSG, 5 ÖAAB, 3 FA, 3 AUGE, 2 GLB) zur Behandlung vor. Die vom GLB (Konzentration der Wohnbauförderung auf Mietwohnungen, Geld für Soziales und Pflege statt Aufrüstung des Bundesheeres) sowie die gemeinsam mit der AUGE eingebrachten (Überführung Pensionskassen ins ASVG-System, gegen Einschränkung des Streikrechts, Teuerungsausgleich Arbeitslosengeld) Anträge wurden durchwegs den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.
Weiters referierte bei der Vollversammlung AK-Chefökonom Markus Marterbauer zum Thema „Für eine Wirtschaftspolitik, die Hoffnung macht“ wobei er die Besteuerung von Vermögen und Erbschaften als Schlüsselfrage für Sicherung des Sozialstaates und Verhinderung von Armut angesichts der enormen Teuerungswelle bezeichnete. Beschlossen wurde letztlich auch der AK-Voranschlag für 2023.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Resolution 1: Leistbares Wohnen durch Vorrang für sozialen Wohnbau
Im Rahmen der allgemeinen Teuerungswelle werden die Wohnkosten nicht nur für Menschen mit geringen Einkommen – wie Alleinerzieher*innen, prekär Beschäftigte oder Pensionist*innen – immer mehr zu einem zentralen Problem. Schon seit vielen Jahren steigen die Wohnkosten weit stärker als die Inflationsrate. Die Anhebung der Richtwerte für nach 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauwohnungen per 1. April 2022 um 5,85 Prozent sowie die 2022 teilweise mehrmalig erfolgte Anhebung der Kategoriemieten bei Mietverträgen vor 1994 haben diese Entwicklung weiter verstärkt.
Insbesondere die Flucht in „Betongold“ – also die Veranlagung überschüssiger Gelder in den Wohnbau verbunden mit der Erwartung entsprechender Renditen – erweist sich als Preistreiber. Nicht zufällig hat jetzt sogar die Menschenrechtsorganisation Amnesty International proklamiert „Wohnen ist ein Menschenrecht!“ und gefordert „Wohnraum muss für uns alle leistbar und sicher sein!“.
Die Statistik zeigt, dass Mieten in Gemeindewohnungen gefolgt von Genossenschaftswohnungen nach wie vor am günstigsten sind, während der gewinnorientierte private Sektor mit Abstand am teuersten ist. Die Privatisierung der Bundeswohnungen unter der schwarz-blauen Regierung im Jahre 2003 und auch anderer vormals gemeinnütziger Wohnungen hat sich als kontraproduktiv für den sozialen Wohnbau erwiesen.
Schieflastig ist auch die Wohnungspolitik des Landes Oberösterreich. So wurden im Zeitraum von 2012 bis 2021 im Jahresdurchschnitt 1.954 geförderte Mietwohnungen errichtet – denen allerdings 630 geförderte Eigentumswohnungen und 1.584 geförderte Eigenheime gegenüberstehen (Wohnbaubilanz 2021). Die Mittel der Wohnbauförderung werden somit mehrheitlich als Eigentumsförderung statt für leistbare Mietwohnungen verwendet. In diesem Zusammenhang ist an die Aussage des seinerzeitigen SPÖ-Wohnbaulandesrates Leo Habringer „Wer Eigentum will, muss sich das mit eigenen Mitteln schaffen, nicht aber mit Steuergeldern“ zu erinnern.
Grundgedanke des in Höhe von einem Prozent der Bruttolohnsumme als Lohnnebenkosten eingehobene Wohnbauförderungsbeitrages (WBF) war die Förderung des sozialen Wohnbaus. Die Verländerung und die 2001 erfolgte Aufhebung der Zweckbindung der WBF-Mittel hat allerdings dazu geführt, dass die Länder diese Mittel zweckentfremdet im allgemeinen Budget verschwinden lassen.
Auch der Verkauf von aushaftenden Wohnbaudarlehen an Banken war kontraproduktiv für eine soziale Wohnungspolitik. Steigende Bau- und Finanzierungskosten haben zudem dazu geführt, dass immer mehr Mittel als Wohnbeihilfe verwendet werden müssen, um überhöhte Mieten überhaupt noch leistbar zu machen.
Die Vollversammlung der oö Arbeiterkammer fordert die oö Landesregierung auf die Mittel der Wohnbauförderung des Landes auf die Errichtung leistbarer Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnbaus durch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und Gemeinden zu konzentrieren.
Resolution 2: Keine Aufrüstung des Bundesheers! Dafür Aufstockung des Budgets für den Gesundheits- und Sozialberreichs!
Das neue Budget für 2023 wurde im Parlament vorgestellt. Handlungsbedarf gäbe es ja wegen der Auswirkungen der Coronapandemie und der extremen Teuerung genug. Nach wie vor ist das gesellschaftliche Zusammenleben und auch die Wirtschaft durch hohe Krankheitszahlen und Lieferproblemen eingeschränkt. Die Energiepreise, die Preise für Heizen, die Treibstoffkosten, die Mieten und die Lebensmittelpreise steigen durch die Decke.
Doch unsere Bundesregierung verzichtet auf Maßnahmen gegen die Teuerung und beschränkt sich großteils auf Einmalzahlungen, die keinerlei nachhaltige Verbesserung darstellen, sondern nur im Augenblick ein Tropfen auf den heißen Stein sind.
Gleichzeit wird aber das Budget des Bundesheeres gewaltig erhöht. Während noch 2021 2,76 Prozent des BIP, oder 2,67 Milliarden Euro für das Bundesheer ausgegeben wurden, steigt das Heeresbudget nun in jährlichen Schritten bis ins Jahr 2027 auf 1,5 Prozent des BIP, oder 5,25 Euro an. Das ist beinahe eine Verdopplung des Heeresbudgets.
Gleichzeitig steigen aber die Ausgaben für den Gesundheits- und Sozialberreich nur minimal, wobei der Großteil der Steigerung auch noch für die sogenannte Pflegereform verwendet wird, die als völlig unzureichend anzusehen ist. Die Ausgaben für arbeitslose Menschen sinken sogar im nächsten Jahr. Während nach wie vor laufend Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich flüchten, weil sie die Arbeit zu den jetzigen Bedingungen nicht mehr aushalten, unternimmt die Regierung nichts, um daran etwas zu ändern.
Die Verdoppelung des Heeresbudgets zeigt, das Geld genug da ist. Es werden nur die falschen Prioritäten gesetzt. Bevor das Budget des Bundesheeres erhöht wird, muss das Budget im Gesundheits- und Sozialberreich erhöht werden, um bessere Entlohnung, bessere Personalschlüssel und eine Arbeitszeitverkürzung zuzulassen. So wie es jetzt dasteht ist das Budget von Finanzminister Brunner für 2023 eine Verhöhnung der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich.
Die 8. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Finanzminister Magnus Brunner auf, anstelle einer Aufstockung des Heeresbudgets, erst einmal das Budget für den Gesundheits- und Sozialberreich soweit aufzustocken, dass bessere Entlohnung, bessere Personalschlüssel und eine Arbeitszeitverkürzung möglich werden.
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 1: Teuerung auch bei Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe berücksichtigen!
Das Anti-Teuerungspaket der österreichischen Bundesregierung, das leider keine Ursachenbekämpfung vorsieht, bedient Unternehmen mit langfristigen Erleichterungen und Bürgerinnen und Bürger mit Einmalzahlungen, um die hohe Inflation abzufedern. Besonders benachteiligt sind aber Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieher*innen. Trotz des Rückgangs seit Jahresbeginn sind mit Stand September 2022 etwa 240.000 Personen (AMS) von Arbeitslosigkeit betroffen.
Die höchste Inflation seit 50 Jahren trifft diese von der Regierung an den Rand gedrängte Personengruppe besonders schwer, sie schlittert von der Armutsgefährdung in die Armut. Betroffen sind überdurchschnittlich viele Alleinerziehende und Kinder.
Armut birgt Folgekosten – Wohnungslosigkeit, psychische Erkranken u.v.m. Während andere Sozialleistungen nun valorisiert werden sollen, ist eine Erhöhung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe leider nicht vorgesehen. Von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen können mit den Leistungen in der bisherigen Höhe ihr Leben aber nicht mehr ausreichend finanzieren.
Es kann nicht sein, dass Wirtschaftsbereiche Riesengewinne aus den Krisen der letzten Jahre ziehen können und Teile der Bevölkerung unverschuldet in Situationen geraten, die in einem der reichsten Länder der Welt wie Österreich, nicht angebracht sind.
Die 8. Vollversammlung der XVI Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Sozial- und Arbeitsminister Kocher auf,
- Sämtliche Anti-Teuerungsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung an Menschen, die Arbeitslosengeld und Notstandshilfe beziehen rasch zukommen zu lassen
- Sofortige Erhöhung des Arbeitslosengeldes (Nettoersatzrate) auf 80 Prozent der Letztbezüge
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 2: Gegen jegliche Einschränkung des Rechts auf Streik!
Am 19. September 2022 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI – Single market emergency instrument). Dabei soll in Krisenfällen der freie Verkehr sowie die Verfügbarkeit wichtiger Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden. Dies unter anderem auch mit weitreichenden Durchgriffsmöglichkeiten bei Mitgliedsstaaten und Unternehmen. Als Teil der Reform plant die Kommission jedoch, eine bestehende Verordnung über das Funktionieren des Binnenmarktes aus dem Jahr 1998 aufzuheben, die ausdrücklich das Streikrecht unterstützt.
Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Angriffen auf das Recht, zu streiken – so z.B. während des Streiks in französischen Raffinerien, als die französische Regierung streikende Kolleg*innen zur Arbeit verpflichtet hat. Bei der nun geplanten Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument stellt sich auch die Frage, ob dann nicht auch ein Streik als zusätzlicher „Krisenfaktor“ gilt und verboten wird.
Die 8.Vollversammlung der XVI Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich lehnt alle Versuche, Arbeitskämpfe einzuschränken, zu erschweren oder zu verbieten, entschieden ab und fordert die Bundesregierung auf, in diesem Sinn Stellung zu beziehen.
Ebenso werden die österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament aufgefordert, jegliche Angriffe auf das Menschenrecht auf Streik abzulehnen.
Gemeinsame Resolution von GLB und AUGE 3: Privatpensionen in unser öffentliches Pensionssystem rückführen!
Unser öffentliches Pensionssystem, das laut OECD zu einem der besten der Welt gehört, wird seit Jahrzehnten von Seite der Wirtschaft schlechtgeredet. Auch in der letzten Zeit wurden Fake News verbreitet, nach denen unser Pensionssystem angeblich bald nicht mehr finanzierbar wäre. (OÖ Nachrichten 8.10.2022)
Hinter diesen Falschmeldungen stehen große Banken und Versicherungen, die im Interesse der eigenen Gewinne unserem öffentlichen Pensionssystem schaden wollen. Dabei steht fest, dass Versicherte bei privaten Pensionskassen wenig Leistung herausbekommen und viel dafür bezahlen. Bei den privaten Betriebspensionen wurde in den ersten drei Quartalen des heurigen Jahres ein Minus von 9,73 Prozent gemeldet. Das Veranlagte Vermögen reduzierte sich im laufenden Jahr um 2,7 Milliarden Euro. Rund 120.000 Bezieher*innen drohen nun Pensionskürzungen bis zu 15 Prozent. Manche Bezieher*innen haben bereits die Hälfte ihrer Zusatzpension eingebüßt. (Der Standard 17.10.2022)
Eine attraktive und garantiert wirkungsvolle Art zu einer höheren Pension zu kommen ist die freiwillige Höherversicherung in unserem öffentlichen Pensionsversicherungssystem. (Presse 17.10.2022) Doch das ist wenig bekannt. Darüber müssen Arbeitnehmer*innen dringend informiert werden.
Gleichzeitig ist es höchste Zeit dem Treiben der privaten Pensionskassen Einhalt zu gebieten und das dort veranlagte Kapital in unser öffentliches Pensionssystem zurückzuführen.
Die 8. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode der Arbeiterkammer für Oberösterreich fordert daher die Bundesregierung und Sozial- und Arbeitsminister Kocher auf, das in den privaten Pensionskassen veranlagte Kapital in das öffentliche Pensionssystem zurückzuführen und die Arbeitnehmer*innen umfassend über die Möglichkeit der freiwilligten Höherversicherung in der Pensionsversicherung zu informieren.