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Noble Zurückhaltung des ÖGB unverständlich

  • Dienstag, 10. Mai 2022 @ 15:06
Meinung
Josef Stingl zum Volksbegehren Arbeitslosengeld Rauf

Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld Rauf“ wurde von 86.217 Frauen und Männer unterstützt. Damit wurde leider das notwendige Quorum von 100.000 Unterstützer*innen nicht erreicht.
Damit finden zwar die Forderungen nach der Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf eine mindestens 70prozentige Nettoersatzrate und eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen nicht direkt den Weg ins Parlament. Die Anliegen dürfen trotzdem nicht im Rundordner des Neoliberalismus abgelegt werden. Sie sollen und müssen bei der Reformdebatte zur Arbeitslosenversicherung mitberücksichtigt werden.

Trotzdem, es ist Selbstreflexion angesagt. Als Proponent*innen müssen wir uns fragen, warum bei den sieben Volksbegehren nur das Begehren „Arbeitslosengeld rauf“ die notwendigen Unterstützungsunterschriften nicht erreicht hat. Wo hätten wir anders, effizienter handeln können: Beim zuzuwarten, mehr Aktionismus auf der Straße, ein besseres Mobilitätskonzept, …

Aber ebenso Selbstreflexion braucht es auch beim ÖGB. Denn warum versteckten sich deren Entscheidungsträger*innen hinter dem Stehsatz, dass „der ÖGB prinzipiell kein Volksbegehren direkt unterstützen würde“ und verzichteten deshalb auf einen klaren und eindeutigen Aufruf und eine breite Mobilisierung fürs besagtes Volksbegehren.

In diesem speziellen Fall einfach unverständlich, da die Anliegen des Volksbegehrens eins zu eins der Forderungslage der Gewerkschaften entsprachen. Unverständlich, weil ohnehin alle Fraktionen, also FSG, AUGE und GLB, aber auch große Teile der FCG das Volksbegehren unterstützten.

Ich bin mir sicher, statt „nobler Zurückhaltung“ nur ein Direktmailing an die Mitglieder und die 100.000er Hürde wäre jetzt gebrochen. Ein Faktum, dass es der Regierung deutlich schwieriger machen würde, das Anliegen nach einem armutsfesten Arbeitslosengeld zu ignorieren. Eine historische Chance wurde somit vertan.

Josef Stingl ist stv. Bundesvorsitzender des GLB