Trend zur Ausdünnung der Kassenstellen stoppen
- Donnerstag, 22. Juli 2021 @ 11:42
Bestätigt sieht sich die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) in ihrer schon seit Jahren erhobenen Forderung nach mehr Kassenarztstellen durch den jetzigen Vorstoß von ÖGK-Obmann Andreas Huss, der auch von AK-Präsident Johann Kalliauer unterstützt wird. Der oö GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach erinnert dazu an die vom GLB bei der AK-Vollversammlung am 13. November 2018 eingebrachte Resolution „Gegen Privatisierung und Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen“.
Der GLB hatte mit dieser Resolution Gesundheitsministerium und Krankenkassen aufgefordert „umgehend Maßnahmen einzuleiten die zu einer Aufstockung der Kassenarztstellen sowie der Besetzung aktuell nicht besetzter Kassenarztstellen führen“. Damit sollte dem Zwang mit erheblichen finanziellen Belastungen Wahlärzte in Anspruch nehmen zu müssen und damit einer schleichenden Privatisierung sowie dem Trend zu einer Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen entgegengewirkt werden. Der Resolution wurde allerdings durch die FSG-Mehrheit mittels Zuweisung an einen Ausschuss ein „Begräbnis erster Klasse“ erteilt.
Aktuell sind in Oberösterreich 43 Kassenstellen unbesetzt, was vier Prozent der vorgesehenen Kassenverträge entspricht. Bedenklich ist der Trend zu Wahlärzt*innen: Standen 2010 allein in Linz 354 Kassenstellen 304 Wahlarztpraxen gegenüber, so 2021 beträgt das Verhältnis schon deutlich umgekehrt 280 zu 517. Da in den nächsten zehn Jahren viele Kassenärzt*innen in Pension gehen wird sich bei fehlender rechtzeitiger Gegensteuerung das Problem massiv verschärfen.
Als grundsätzliches Problem für die wachsende Zahl nicht mehr besetzter Kassenarztstellen sind zu geringe Kostenersätze für Kassenärzte zu sehen: „Faktisch findet somit seit vielen Jahren eine schleichende Privatisierung statt, indem immer mehr Menschen gezwungen werden, Wahlärzt*innen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet im Klartext freilich, die vollen Kosten zu übernehmen und nur einen Teil als Rückerstattung der Krankenkasse oder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt vergütet zu bekommen“ kritisiert Erlach.
Die Behauptung von Ärztekammer-Sprecher Edgar Wutscher, das Wahlarztsystem würde „wunderbar“ funktionieren und der meint, es dürfe nicht an der „Freiheit des Arztberufes gerüttelt“ werden ist eine Verhöhnung der Versicherten, die beim Zwang zum Besuch zu Wahlärzt*innen zusätzlich zur Kasse gebeten werden: „Es muss eigentlich selbstverständlich sein, dass die Versicherten für ihre Beiträge eine flächendeckende Versorgung mit Kassenarztstellen erwarten können“, so Erlach abschließend.
Der GLB hatte mit dieser Resolution Gesundheitsministerium und Krankenkassen aufgefordert „umgehend Maßnahmen einzuleiten die zu einer Aufstockung der Kassenarztstellen sowie der Besetzung aktuell nicht besetzter Kassenarztstellen führen“. Damit sollte dem Zwang mit erheblichen finanziellen Belastungen Wahlärzte in Anspruch nehmen zu müssen und damit einer schleichenden Privatisierung sowie dem Trend zu einer Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen entgegengewirkt werden. Der Resolution wurde allerdings durch die FSG-Mehrheit mittels Zuweisung an einen Ausschuss ein „Begräbnis erster Klasse“ erteilt.
Aktuell sind in Oberösterreich 43 Kassenstellen unbesetzt, was vier Prozent der vorgesehenen Kassenverträge entspricht. Bedenklich ist der Trend zu Wahlärzt*innen: Standen 2010 allein in Linz 354 Kassenstellen 304 Wahlarztpraxen gegenüber, so 2021 beträgt das Verhältnis schon deutlich umgekehrt 280 zu 517. Da in den nächsten zehn Jahren viele Kassenärzt*innen in Pension gehen wird sich bei fehlender rechtzeitiger Gegensteuerung das Problem massiv verschärfen.
Als grundsätzliches Problem für die wachsende Zahl nicht mehr besetzter Kassenarztstellen sind zu geringe Kostenersätze für Kassenärzte zu sehen: „Faktisch findet somit seit vielen Jahren eine schleichende Privatisierung statt, indem immer mehr Menschen gezwungen werden, Wahlärzt*innen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet im Klartext freilich, die vollen Kosten zu übernehmen und nur einen Teil als Rückerstattung der Krankenkasse oder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt vergütet zu bekommen“ kritisiert Erlach.
Die Behauptung von Ärztekammer-Sprecher Edgar Wutscher, das Wahlarztsystem würde „wunderbar“ funktionieren und der meint, es dürfe nicht an der „Freiheit des Arztberufes gerüttelt“ werden ist eine Verhöhnung der Versicherten, die beim Zwang zum Besuch zu Wahlärzt*innen zusätzlich zur Kasse gebeten werden: „Es muss eigentlich selbstverständlich sein, dass die Versicherten für ihre Beiträge eine flächendeckende Versorgung mit Kassenarztstellen erwarten können“, so Erlach abschließend.