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AK-Wien: GLB solidarisch mit MAN und für öffentliches Eigentum

  • Freitag, 14. Mai 2021 @ 18:55
Wien
Pandemiebedingt begann die 175. Vollversammlung der AK Wien diesmal für die AK-Rät*innen in einer eigens eingerichteten Teststraße auf dem Areal der Wiener Expedithalle, bevor Bürgermeister Michael Ludwig mit seinem Referat zum Thema „Coronakrise und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ beginnen konnte. Wenig überraschend mit einer Lobpreisung der „Sozialpartnerschaft“. Für den Gewerkschaftlichen Linksblock nahmen Oliver Jonischkeit und Patrick Kaiser an der Vollversammlung teil.

AK-Präsidentin Renate Anderl erwähnte in ihrem Bericht die hohe Arbeitslosigkeit, die bereits nach der Finanzkrise 2008 nie ganz zurückgegangen ist. Sie ging auch auf die Armutsgefährdung ein, von der im letzten Jahr immerhin 14 Prozent betroffen waren – insgesamt deutlich über 1,2 Millionen Menschen. Gerade mit diesem Bereich wird sich die AK, so Renate Anderl, im Sommer verstärkt beschäftigen. Ein weiteres Thema in ihrem Beitrag war auch der schon länger vorhandene Personalmangel im Bereich der Pflege.

AK-Rat Oliver Jonischkeit drückte in seinem Redebeitrag zunächst die Solidarität des Gewerkschaftlichen Linksblocks mit den um ihre Arbeitsplätze kämpfenden Kolleg*innen bei MAN Steyr aus – verbunden mit der Empfehlung, den Betrieb unter breiter Einbeziehung der Beschäftigten in öffentliches Eigentum zu überführen. Anstatt als „stiller Gesellschafter“ einzuspringen, um als Staat kurzfristig Betrieben aus der Krise zu helfen, wäre dies auch für viele Betriebe in Wien ein sinnvoller Weg.

Neben einer dauerhaften Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent und der Notstandshilfe sprach sich Jonischkeit dafür aus, gemeinsam für eine gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit in Richtung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu kämpfen. Entsprechende Beschlüsse der AK Wien gibt es schließlich bereits.

Gerade bei den Fahrradbot*innen gibt es viele sogenannte „freie Dienstnehmer*innen“, die derzeit nicht vom Kollektivvertrag erfasst werden. Für eine entsprechende Erweiterung der Kollektivverträge und die bessere soziale Absicherung der „freien Dienstnehmer*innen“ setzt sich der GLB daher in einem Antrag ein.

In rekordverdächtiger Zeit von höchstens 15 Minuten wurden dann die über hundert eingebrachten Anträge und Resolutionen abgestimmt, bevor die AK-Vollversammlung unter anderem mit der Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2020 zu Ende ging. Ein GLB-Antrag für eine angemessene Ausbildungsentschädigung für Studierende im Gesundheits- und Pflegebereich wurde nur von der FSG abgelehnt, die übrigen GLB-Anträge den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Comeback-Plan: Soziale Fragen in den Mittelpunkt rücken!

Im vergangenen Jahr sank das Volumen an in Österreich geleisteten Arbeitsstunden von 7,13 auf 6,48 Milliarden Stunden, also um rund neun Prozent. Ein Teil des Rückganges entfiel auf die befristeten Kurzarbeitsmodelle. Stark angestiegen ist die Zahl der in Arbeitslosigkeit befindlichen Menschen. Ende März 2021 befanden sich 458.000 Menschen in Arbeitslosigkeit oder Schulung. Deren Zahl ist ähnlich hoch, wie die, der in Kurzarbeit befindlichen Menschen, ihr Einkommen ist in der Krise aber besonders stark gesunken. Die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes beträgt bekannterweise nur 55 Prozent.

Ebenso stark angestiegen ist die stille Arbeitsmarktreserve, also die Zahl jener, die nicht arbeitslos gemeldet ist, aber den Wunsch hat eine Beschäftigung aufzunehmen. Im Jahresdurchschnitt 2020 waren dies 402.500 Personen. Davon wären 154.700 innerhalb von zwei Wochen zur Arbeitsaufnahme bereit gewesen.

Verringert hat sich hingegen die Zahl der offenen Stellen auf 102.600 im Schnitt des vergangenen Jahres. Die österreichische Bundesregierung hat nun einen sogenannten Comeback-Plan angekündigt. Details fehlen bisher, als Ziel wurde genannt 500.000 Menschen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. Das sogenannte Comeback-Team der Bundesregierung besteht aus den Minister*innen Kocher, Gewessler und Blümel. Nicht Teil dieses Teams und nur am Rande eingebunden ist der Sozialminister.

Auch wenn sich die Lage am Arbeitsmarkt durch zu erwartende Öffnungsschritte leicht entspannen wird, ist eine Korrektur der krisenbedingt verschärften Ungleichheiten und ein Erreichen von Vollbeschäftigung durch den Comeback-Plan nicht zu erwarten.

Die vorrangige Zielsetzung der Stärkung des Standortes, um im Wettbewerb mit anderen EU-Staaten möglichst hohe Profite und damit möglichst niedrige Löhne und Sozialstandards zu bieten, widerspricht zudem den Interessen der arbeitenden und arbeitslosen Bevölkerung. Eine Anhebung des Pensionsantrittsalters, auch des faktischen, verschärft die Misere am Arbeitsmarkt und den Druck auf die Löhne und Gehälter.

Die 175. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf:
- Die Interessen der Beschäftigten und Erwerbsarbeitslosen ins Zentrum der Maßnahmen zu rücken.
- Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeitszeit u.a. in Richtung einer 30-StundenWoche bei vollem Lohn- und Personalausgleich anzustreben.
- Eine dauerhafte armutsfeste Anhebung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe umzusetzen.
- Eine Standortpolitik zu betreiben, die auf Arbeitsplatzsicherheit und Qualität der vorhandenen Arbeitsplätze abzielt, statt sich wie bisher an den Profitinteressen, am Standort(negativ)wettbewerb und der daraus resultierenden Verlagerungs- und Erpressungslogik im von der EU-vorgegebenen Rahmen zu orientieren. Unerlässlich dazu ist gerade in Krisenphasen ein starker staatlicher Einfluss.
- Die ÖBAG daher in ein Instrument zur Beteiligung an weiteren Unternehmen und zur Steuerung einer österreichischen Industriepolitik zu verwandeln, die den ökologisch notwendigen Umbau ohne Arbeitsplatzverluste gestaltet.

Antrag 2: Ausbildungsentschädigung für alle Student*innen

Die Arbeiterkammer Wien fordert vom Gesetzgeber eine angemessene Ausbildungsentschädigung für alle Student*innen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, sowie des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes (MTD). Als Ansatz könnte das Gehalt von Polizeischüler*innen dienen.

Begründung: Der bereits bestehende und sich in Zukunft noch verstärkende Mangel an hochqualifiziertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal kann unter anderem nur durch eine Attraktivierung der Ausbildungsbedingungen entschärft werden. Eine Bedarfserhebung der Sozialversicherung zeigt, dass bis Ende des Jahrzehntes österreichweit fast 20.000 höchst qualifizierte, vollzeitäquivalente Stellen mit Bachelorabschluss der Gesundheits- und Krankenpflege notwendig sind. Da viele Beschäftigte in der Pflege aufgrund der Arbeitsbedingungen bzw. der persönlichen Situation nur in Teilzeit arbeiten, dementsprechend mehr.

Derzeit müssen Studierende an der FH für Gesundheitsberufe sogar Studiengebühren bezahlen, um diese Ausbildung zu erlangen. Im Gegensatz dazu gab es vor der letzten Ausbildungsreform für Diplomkrankenpflegeschüler*innen ein „Taschengeld“, welches aber auch nur schwer zum Überleben während der Ausbildung reichte. Zum Vergleich bekommen lt. www.polizeikarriere.gv.at Polizeischüler*innen im 1. Ausbildungsjahr ca. 1.765 brutto, im 2. Ausbildungsjahr ca. 2.180 brutto.

In Wien gibt es zwar Förderungen des WAFF für arbeitslose Berufseinsteiger*innen in der höher qualifizierteren Pflege, allerdings sind diese an hohe Hürden wie Mindestalter und/oder berufseinschlägige Erfahrung, Auswahlverfahren sowie eben Arbeitslosigkeit geknüpft. Für Neueinsteiger*innen in den Beruf gibt es höchstens das Selbsterhalterstipendium in der Höhe der Armutsgrenze.

Um in Zukunft möglichst viele gut ausgebildete Beschäftigte für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege akquirieren zu können, die diesen anstrengenden Beruf auch aktiv anstreben, müssen die Ausbildungsbedingungen verbessert werden. Dazu gehört auch eine ausreichend hohe Ausbildungsentschädigung, wie zum Beispiel die der Polizeischüler*innen.

Außerdem besteht lt. einer aktuellen Studie der AK Wien auch in den gehobenen medizinischtechnischen Diensten (MTD) ein eklatanter zukünftiger Mangel an Absolvent*innen. Diese Maßnahme wäre deshalb auch für diese Berufsgruppe sinnvoll, die Biomedizinische Analytiker*innen, Diätologog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, Orthoptist*innen, Physiotherapeut*innen, Radiologietechnolog*innen umfasst. Nur so kann ein qualitätsvolles und hochwertiges Gesundheitswesen in Österreich aufrechterhalten und erweitert werden!

Antrag 3: Freie Dienstnehmer gleichstellen: Kollektivverträge erweitern!

Seit Beginn des Jahres 2020 gibt es für Fahrradbot*innen einen Kollektivvertrag. Mit Beginn des heurigen Jahres konnte von Seiten der vida eine Lohnerhöhung um 2,2 Prozent erreicht werden. Großer Wermutstropfen dabei ist, dass sich diese Lohnerhöhung, wie auch alle anderen im Kollektivvertrag vereinbarten Regelungen, nicht für die vielen freien Dienstnehmer der Branche anwenden lassen.

Dabei ist das Problem der Abgrenzung zwischen den einzelnen Beschäftigungsformen und der damit verbundenen Umgehungskonstruktionen bekannt. Im Regierungsprogramm der Koalition aus ÖVP und Grünen heißt es dazu: „Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Dienstverhältnissen: Der Dienstnehmerbegriff soll im Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht vereinheitlicht und klarer umschrieben werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei ist sowohl auf die Privatautonomie (bzw. Entscheidungsfreiheit, „Recht auf Selbstständigkeit“) als auch auf Missbrauchsfälle im Bereich der Scheinselbstständigkeit ein besonderes Augenmerk zu legen.“

Seitens des Arbeitsministeriums gibt es allerdings derzeit keine Pläne zur Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Zielsetzungen. Damit bleiben weiterhin derartige freie Dienstverträge - wie das Beispiel eines Fahrradboten zeigt - möglich:

„Der freie Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von 3,24 Euro brutto pro vom freien Arbeitnehmer erledigter Bestellung. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, dem freien AN mindestens zwei Bestellungen pro Stunde zu garantieren. Der freie AN nimmt zur Kenntnis, dass dieses Vertragsverhältnis dem Arbeitsrecht nicht unterliegt und daher kein Anspruch auf Urlaub, Krankenentgelt, Sonderzahlungen, Abfertigung, etc. entsteht. Es kommt kein KV zur Anwendung.“

Damit liegt der garantierte Stundenlohn bei freien Dienstnehmer*innen mit 6,48 Euro weit unter den vom KV garantierten 8,71 Euro (Stand 2020). Hinzu kommen Schlechterstellungen beim Kilometergeld bzw. eine fehlende Erstattung der Kosten für die Verwendung des Privathandys. Ebenso fehlen bei freien Dienstnehmer*innen die Absicherung im Krankheitsfall und der Anspruch eines bezahlten Urlaubs, sowie der auf Sonderzahlungen.

Die 175. Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Arbeitsminister dazu auf, eine gesetzliche Änderung vorzubereiten und dem Parlament vorzulegen, die eine Überarbeitung des Arbeitsverfassungsgesetzes dahingehend vorsieht, dass freie Dienstnehmer*innen in die Regelungen der Kollektivverträge aufgenommen werden können.

Antrag 4: Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!

Im Frühjahr 2018 hat der Verwaltungsrat des AMS Österreich die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller, die über das AMS einen Arbeitsplatz suchen, beschlossen. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt.

Aufgrund eines Algorithmus werden alle Arbeit Suchenden in drei Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, (Kategorie A) jenen mit „mittleren Integrationschancen“ („Kategorie B“) und jenen mit „geringen Integrationschancen“ („Kategorie C“).

Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene Angebote des AMS erhalten: Kategorie A darf die Selbstbedienungsangebote nutzen und wird von Zwangsmaßnahmen verschont, auf Kategorie B soll das Angebot des AMS konzentriert werden und die Kategorie C soll in tendenziell auf Freiwilligkeit beruhenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen landen und keine teureren, tiefer gehenden Fachausbildungen mehr erhalten.

Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft, das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen, wird verschleiert.

Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um die Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.

Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze1, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.

Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt, womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Algorithm Watch“2 ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10 bis 15 Prozent der „Entscheidungen“ falsch waren.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung verbietet automatisierte Entscheidungen, die auf Grund von sensiblen Daten wie ethnische Herkunft oder Gesundheitsdaten entstehen und die auch beim AMS-Algorithmus einfließen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil daher den AMS-Algorithmus als unvereinbar mit der EU DSGVO erklärt!

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bezweifelt grundsätzlich, dass derartige Algorithmen grund- und verfassungskonform sein können, weil Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Beherrschbarkeit der Entscheidungen und der Auswirkungen nicht gegeben ist.

Die AK Wien fordert daher:
- Den sofortigen Stopp dieses Programms.
- Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind!
- Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus zu informieren und hierauf sind die Daten gegebenenfalls zu löschen!

Die einfachste und Ziel führende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeit Suchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeit Suchenden! Anstatt mit Sanktionen Arbeitslose zusätzlich zu bestrafen, soll der Personalstand des AMS deutlich aufgestockt werden, um diese Aufgaben erfüllen zu können.

Damit die bisher geleistete Arbeit nicht völlig vergebens ist, soll der AMS-Algorithmus als Instrument zur Darstellung des diskriminierenden Verhaltens der Wirtschaft als freiwilliges Tool, bei dem die Benutzer*innen Ihre eigenen Daten anonym eingeben können, umzubauen. Das AMS wird aufgefordert, das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft bei der Stellenbesetzung systematisch weiter zu erforschen und gewonnene Erkenntnis zu veröffentlichen. Diskriminierende Betriebe sollen in Zukunft auch keine Subventionen auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft und der Steuerzahler*innen erhalten.