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Mindestlohn: »Regelmäßig an eigenen Zielen gescheitert«

  • Montag, 30. November 2020 @ 10:53
Meinung
Zum Thema Mindestlohn wurde GLB-Bundesvorsitzender Georg Erkinger von Johannes Greß für die deutsche Tageszeitung »Junge Welt« interviewt.

Greß: Sie kritisierten unlängst die »Aversion« des Präsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbunds, ÖGB, Wolfgang Katzian, gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Was spricht aus Ihrer Sicht dafür? Erkinger: Wir haben in Österreich schon einige Versuche erlebt, einen flächendeckenden kollektivvertraglichen Mindestlohn durchzusetzen. Bisher immer ohne Erfolg. 2007 gab es eine Einigung über 1.000 Euro brutto Mindestlohn, 2017 über 1.500 Euro.

Ausverhandelt wurde dieser zwischen Wirtschaftskammer und ÖGB – ohne Verbindlichkeit, sondern als Richtlinie für die branchenspezifischen Kollektivvertragsverhandlungen. In denen ist man jedoch regelmäßig an den selbstgesteckten Zielen gescheitert, wenngleich es einzelne Verbesserungen gab. Mit 98 Prozent sind zwar sehr viele, aber eben nicht alle Beschäftigten in Österreich kollektiv abgedeckt.

So die Fahrradboten. Hier gibt es seit Jahresbeginn einen Kollektivvertrag. Die meisten sind aber in keinem regulären Arbeitsverhältnis angestellt. Für sie greift der nicht. Hinzu kommt, dass es auch in gewissen regulären Beschäftigungsverhältnissen keine Kollektivverträge gibt, beispielsweise in der Werbewirtschaft außerhalb Wiens, bei Bestattern oder Flugschulen.

Greß: Die Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn erinnert an die in Deutschland. Was würde sich für Beschäftigte in Österreich ändern?

Erkinger: Das Ziel ist es, in allen Arbeitsverhältnissen eine Lohnuntergrenze zu definieren. Wird nur auf Branchenebene verhandelt, können jene Branchen, die schwächer organisiert sind, ihre Zielsetzungen oft nicht durchsetzen. Rund ein Drittel der Kollektivverträge, die die Produktionsgewerkschaft Pro-Ge verhandelt, konnten die 1.500 Euro Mindestlohn, die eigentlich seit Jahresbeginn gelten sollten, nicht erreichen.

Die Gewerkschaften sollen weiterhin Lohnverhandlungen führen, allerdings mit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze als Stütze. Daran gekoppelt braucht es einen Mechanismus, der die Höhe des Mindestlohns regelmäßig an die Inflationsrate und die wirtschaftliche Entwicklung anpasst.

Greß: Seit Beginn der Coronakrise gab es einige Kollektivvertragsabschlüsse, die auch innergewerkschaftlich teils heftig kritisiert wurden. Wie hätte ein Mindestlohn hier geholfen?

Erkinger: Zum Beispiel in der Luftfahrt, wo es keine Branchen-, sondern Unternehmenskollektivverträge gibt. Im Fall von Laudamotion hat man gesehen, wie schnell die Beschäftigten durch die Unternehmensführung unter Druck gesetzt werden können. Die Unternehmens- und Wirtschaftskammerseite versuchte, einen Kollektivvertrag mit einem Mindestlohn von 1.000 Euro brutto durchzusetzen, also eine enorme Lohnkürzung.

Letztlich einigte man sich auf 1.440 Euro, noch immer unter der Sozialpartnervereinbarung von 1.500 Euro. In der Luftfahrt funktioniert es vergleichsweise einfach, den Standort zu verlagern, was den Unternehmen zusätzliche Verhandlungsmacht gibt.

Je weniger Beschäftigte ein Kollektivvertrag umfasst, also besonders bei Unternehmenskollektivverträgen, desto einfacher ist es für die Konzerne, ihre Angestellten unter Druck zu setzen und Löhne zu senken. Eine allgemeine, gesetzliche Regelung, die einen Mindestlohn vorsieht, hätte das unterbinden können.

Greß: Wie würde aus Sicht des GLB ein geeigneteres Modell aussehen?

Erkinger: Eine gesetzliche Lösung müsste eine Lohnuntergrenze von lohnsteuerfreien 15 Euro pro Stunde für alle Gewerkschaften und Bereiche vorsehen. Das bedeutet bei einer von uns angestrebten 30-Stunden-Woche rund 1.950 Euro monatlich. Das müsste auch alle freien Dienstnehmer umfassen. Außerdem darf es so etwas wie Unternehmenskollektivverträge nicht geben.

Insgesamt müssen wir wieder mehr auf Streiks, auf kämpferische Politik setzen. Ziele wie zum Beispiel die Arbeitszeitverkürzung müssen ernsthafter thematisiert und dann auch zu Kampfmaßnahmen gegriffen werden, wenn die Gegenseite nicht bereit ist, auf die Forderungen einzugehen.

Quelle: Junge Welt, 30.11.2020