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Im Zeichen der Krise

  • Mittwoch, 4. November 2020 @ 18:00
Salzburg
Brigitte Promberger, GLB-Arbeiterkammerrätin in Salzburg

Die Arbeiterkammer-Vollversammlung Salzburg am 4. November 2020 stand voll im Zeichen von Covid-19. Sie wurde in Abstimmung mit den Fraktionen mit nur 60 Prozent der AK-Rät*innen durchgeführt. „Krise bekämpfen und Kosten fair verteilen“ wurde als gemeinsame Resolution eingebracht. Präsident Peter Eder ging in seinem Bericht auf die Wirtschaftskrise, die aus der Coronakrise resultiert, ein. Die schwierige Situation sei allerdings mitverursacht, Präventionsmaßnahmen habe die Regierung verschlafen. Die Menschen seien verängstigt und verunsichert.

Im Bundesland Salzburg ist jede/r Zweite von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen, eine Vervierfachung der Insolvenzen wird erwartet. Experten schätzen einen weiteren Verlust von achttausend Arbeitsplätzen im Bundesland Salzburg. Eder kritisierte die Retropolitik der Regierung, die statt Arbeitslosigkeit Arbeitslose bekämpft. Durch Einkommensverluste entstehen massive Kaufkrafteinbrüche. Die öffentliche Hand müsse Nachfrage produzieren, um den Wirtschaftsmotor am Laufen zu halten.

Wichtige Themen gelangen durch Covid-19 ins Hintertreffen. So habe das Land Salzburg die eigene Zielsetzung im Wohnbau um tausend Wohnungen nicht erfüllt und als Folge die Zielsetzung herabgesetzt. Auch sei die Klimakrise trotz grüner Regierungsbeteiligungen kein Thema, obwohl jetzt ein guter Zeitpunkt wäre, zu investieren, um Arbeitsplätze zu sichern. Nulldefizit sei der falsche Weg, jetzt müsse die öffentliche Hand Investitionen tätigen.

Als Ritterschlag für die Arbeitnehmer*innen-Vertretung sieht Eder die Tatsache, dass Unternehmer*innen Informationen zu Covid-19-Maßnahmen über die Arbeiterkammer eingeholt haben. Für künftige Maßnahmen forderte Eder die Abstimmung mit den Sozialpartnern.

Hans Grünwald (ÖAAB-FCG) hob den Stellenwert der Sozialpartner bei der Kurzarbeit hervor. Nicht alle Regierungsentscheidungen seien perfekt gelaufen, doch warnte er vor ideologischen Schnellschüssen. Er begrüßte die gemeinsame Resolution, zu der aufgrund der Nichtumsetzbarkeit einiger Punkte Protokollanmerkungen gemacht wurden.

Klaus Brandhuber (AUGE/UG) warnte vor einer Einkommenssituation, die in Richtung Altersarmut geht, und vor allem Frauen betrifft. Die Nettoersatzrate müsse jetzt angehoben werden. Im Gesundheits- und Sozialbereich seien viele Beschäftigte an der Grenze der Belastbarkeit, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei dringend erforderlich.

Brigitte Promberger (GLB) berichtete über die dramatische Situation vieler Kolleginnen und Kollegen im Bereich Kunst und Kultur. 2020 hätte ein Jahr zum Feiern werden sollen – 75 Jahre ÖGB und 100 Jahre AK. Sie zitierte Ferdinand Hanusch’ Definition des 1920 beschlossenen AK-Gesetzes und appellierte, die AK nicht auf die Rolle Sozialpartner zu reduzieren, sondern den Auftrag, die Gesellschaft zu gestalten, zu erfüllen.

In weiteren Diskussionsbeiträgen zeigte sich, dass sich etliche Bereiche (vor allem Gesundheit und Pflege) von Bundes- und Landesregierung im Stich gelassen fühlen. Weiterhin seien keine Sicherheitskonzepte vorhanden, weiterhin liegen keine sinnvollen, klaren Verordnungen vor.

Die GLB-Anträge „Alle Jugendlichen haben eine Chance verdient – Maßnahmenpaket gegen Jugendarbeitslosigkeit, um eine ‚Lost Generation’ zu verhindern“ und „Anhebung der Ausgleichstaxe“ wurden angenommen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Alle Jugendlichen haben eine Chance verdient - Maßnahmenpaket gegen Jugendarbeitslosigkeit, um eine „Lost Generation“ zu verhindern

In der aktuellen Situation von COVID-19 bekommen die Menschen wieder einmal mit aller Härte zu spüren, dass die kapitalistische Marktwirtschaft neoliberaler Prägung mit wiederkehrenden einschneidenden Krisen und enormen sozialen Verwerfungen einhergeht. Sie bietet jedoch keine Lösungen für diese massiven sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die sie erzeugt. Eine sozial gerechte Gesellschaft lässt sich nur durch staatliche Eingriffe herstellen.

Der durch die COVID19-Maßnahmen vertiefte wirtschaftliche Einbruch hat massenhafte Arbeitslosigkeit zur Folge – dabei ist die wirtschaftliche und soziale Krise noch lange nicht ausgestanden. Jugendliche sind von der aktuellen Arbeitslosigkeit noch stärker betroffen als die Durchschnitts-bevölkerung. Im September 2020 waren laut AMS 61.000 Menschen unter 25 Jahren ohne Job (inklusive Schulungsteilnehmer*Innen), das sind über elf Prozent mehr als im Vorjahr – vor der Corona-Krise.

Im September fehlten laut AMS 400 Lehrstellen, wenn man das Verhältnis zwischen Lehrstellensuchenden und verfügbaren Lehrstellen direkt vergleicht. Jugendliche und junge Erwachsene erleben große Hürden beim Berufseinstieg und drohende lang andauernde Arbeitslosigkeit, wenn nicht entschieden gegengelenkt wird.

Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es besonders tragisch, wenn der wichtige Lebensabschnitt Berufseinstieg nicht gelingt: Es erzeugt hohen Stress, wenn Zukunftspläne der Jugendlichen scheitern und sie aufgrund der Perspektivenlosigkeit nicht in der Lage sind, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen. Langzeitarbeitslosigkeit, Einkommensverlust und Armutsgefährdung, psychische Erkrankungen, Abkehr von der Gesellschaft sind unmittelbare schwerwiegende Auswirkungen auf die jungen Menschen in unserer Gesellschaft. Künftige Fachkräfte fehlen obendrein. Großes individuelles Leid und hohe gesellschaftliche Kosten wird die Rekordjugendarbeitslosigkeit ohne zusätzliche Fördermaßnahmen zur Folge haben.

Die Bundesregierung ist also dringend gefordert, eine „Lost Generation“ zu verhindern, den Jugendlichen eine Chance zu geben und zu vermitteln, dass sie und ihre Fähigkeiten eine Bedeutung haben. Das Ziel muss sein, im großen Stil Lehrstellen zu schaffen in der Verwaltung, in staatlichen und staatsnahen Betrieben und den Lehrwerkstätten, die in der Vergangenheit sogar Kürzungen hinnehmen mussten.

Forderung

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die Bundesregierung auf, die alarmierenden Zahlen ernst zu nehmen und folgende Maßnahmen zu ergreifen, um Jugendlichen auch in der Krise eine berufliche Zukunft zu ermöglichen:
- Eine Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre sicherstellen
- Ausreichende Finanzierung und deutliches Aufstocken von Plätzen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten wie Produktionsschulen und Lehrwerkstätten, sodass diese den Lehrstellen-Rückgang anderer Betriebe ausgleichen können
- Anhebung der Beihilfen zumindest auf 792 Euro für über 18-Jährige im dritten Lehrjahr in überbetrieblichen Lehrausbildungen, also auf das Niveau vor deren Kürzung.

Antrag 2: Anhebung der Ausgleichstaxe

Alle Unternehmen im Bundesgebiet müssen grundsätzlich aufgrund der in § 1 Abs. 1 im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten Einstellungspflicht mindestens einen Menschen mit Behinderung auf je 25 Dienstnehmer*innen einstellen. Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden mit einer Ausgleichstaxe belastet, die laut BEeinstG ab 1. Jänner 2011 mit monatlich 226 Euro für jede Person, die einzustellen wäre, festgesetzt wurde.

Die Ausgleichstaxe erhöht sich für Unternehmen, die 100 oder mehr bzw. 400 oder mehr Dienstnehmer*innen beschäftigen. Durch den gesetzlich festgelegten jährlichen Anpassungsfaktor sowie die Staffelung der Ausgleichstaxe je nach Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen ergab sich im Jahr 2020 ein Betrag zwischen 267 und 398 Euro pro offener Pflichtstelle und Monat. Dieser vergleichsweise geringe Betrag bietet einen starken Anreiz für Dienstgeber*innen, sich der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Integration von Menschen mit Behinderung durch ein kleines Pönale zu entziehen.

Selbiges bestätigt auch der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung 2018/2019, wo zu lesen ist, dass „der Anteil jener Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiter/innen, die in Erfüllung der grundsätzlichen Verpflichtungen des BEinStG mindestens eine/n begünstigt behinderten Dienstnehmer/in beschäftigen 2018 österreichweit auf einen langjährigen Tiefststand von 21 Prozent gesunken [ist].“ Zudem werden seit 2018 keine bundesländerbezogenen Daten mehr zur Verfügung gestellt.

Nur ein Viertel der einstellungspflichtigen Unternehmen kommt der Beschäftigungspflicht laut BEinstG nach. Drei Viertel der Unternehmen bevorzugen jedoch die Bezahlung der Ausgleichstaxe. Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die erneut steigende Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung. Angesichts der Corona-Krise wird im Bericht auch darauf hingewiesen, dass krisenhafte Phasen in der Wirtschaft zu überproportional negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage von behinderten Personen führen.

Dementsprechend empfiehlt die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung auch, „die wiederholt geforderte Erhöhung der so genannten Ausgleichstaxe, mit deren Entrichtung sich die Unternehmen von der Einstellungspflicht freikaufen können, auf die Höhe eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes gegenüber dem Bundesgesetzgeber uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.“

Forderung

Die 4. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die Ausgleichstaxe gem. § 9 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz auf ein wesentlich höheres Niveau (Kollektivvertragsniveau) anzuheben, um die Durchsetzung der Anstellungspflicht zu fördern.