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GLB für Aufwertung der Pflege

  • Mittwoch, 11. November 2020 @ 18:00
Wien
Patrick Kaiser, Arbeiterkammerrat des GLB in Wien

Die 174. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer am 11. November 2020 begann mit einer Gedenkminute für die Opfer des Terroranschlages in Wien. Die Folgen der Pandemie waren Thema im Bericht von AK-Präsidentin Renate Anderl. Unter anderem gab es Kritik daran, dass die Bundesregierung erst jetzt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu einem ihrer Schwerpunkte macht. Anderl erinnerte auch an die Angriffe auf die Arbeiterkammer und betonte, dass gerade diese seit hundert Jahren ein Anker für die Beschäftigten ist – und dies auch die nächsten hundert Jahre sein wird.

Patrick Kaiser vertrat diesmal Rabiye Aslan und wurde als AK-Rat des GLB angelobt. Er ist Personalvertreter und Krankenpfleger auf einer Intensivstation der Klinik Floridsdorf, die derzeit für COVID-19 Fälle verwendet wird. In seiner Rede erinnerte er daran, dass bereits mit der Etablierung von Pflegefachassistent*innen der Dequalifizierung im Pflegebereich Tür und Tor geöffnet wurde.

In kaum einem anderen industrialisierten Land dürfen Pflegekräfte unter drei Jahren Ausbildung Patient*innen am Bett betreuen. Gegen die immer wieder angedachte Pflegelehre sind sowohl Pflegeexpert*innen als auch das Personal. Viele Studien zeigen, dass mit der Höhe der Ausbildung auch die Zahl der überlebenden Patient*innen steigt: „Wir, die professionellen Pflegekräfte, brauchen keinen Applaus. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, noch bessere Ausbildung und dementsprechende Entlohnung“, so Kaiser.

Entschieden abgelehnt wird in der jüngsten Verordnung, dass Beschäftigte im Pflegebereich auch dann arbeiten „dürfen“, wenn sie auf Corona positiv getestet werden: „Wenn wir nun noch krank arbeiten gehen sollen, gefährdet das nicht nur die im Gesundheitswesen tätigen Menschen, sondern auch die Patient*innen“, so Kaiser, der sich für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung aussprach.

Angenommen wurden GLB-Anträge gegen die Einführung der „Pflegelehre“ sowie dafür, dass bei notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen den Betroffenen keine Kosten entstehen dürfen. Zugewiesen wurden GLB-Anträge für ein Maßnahmenpaket gegen Jugendarbeitslosigkeit sowie für die Einführung zusätzlicher gesetzlicher Feiertage am 8. März (Internationaler Frauentag) und am 8. Mai (Tag der Befreiung). Unter anderem wurden auch vom GLB unterstützte gemeinsame Anträge zum Gesundheitssystem sowie zur Solidarität mit dem Ernst-Kirchweger-Haus beschlossen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Alle Jugendlichen haben eine Chance verdient - Maßnahmenpaket gegen Jugendarbeitslosigkeit, um eine „lost Generation“ zu verhindern

Nach der Finanzkrise von 2008 bekommen die Menschen wieder einmal mit aller Härte zu spüren, dass die kapitalistische Marktwirtschaft neoliberaler Prägung mit wiederkehrenden einschneidenden Krisen und enormen sozialen Verwerfungen einhergeht. Sie bietet jedoch keine Lösungen für diese massiven sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die sie erzeugt. Eine sozial gerechte Gesellschaft lässt sich nur durch staatliche Eingriffe herstellen. Der durch die COVID19-Maßnahmen vertiefte wirtschaftliche Einbruch hatte massenhafte Arbeitslosigkeit zur Folge – dabei ist die wirtschaftliche und soziale Krise noch lange nicht ausgestanden.

Jugendliche sind von der aktuellen Arbeitslosigkeit noch stärker betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Im September 2020 waren laut AMS 61.000 Menschen unter 25 Jahren ohne Job (inklusive SchulungsteilnehmerInnen), das sind über 11 Prozent mehr als im Vorjahr – vor der Corona-Krise. Im September fehlten laut AMS 400 Lehrstellen, wenn man das Verhältnis zwischen Lehrstellensuchenden und verfügbaren Lehrstellen direkt vergleicht.

Jugendliche und junge Erwachsene erleben große Hürden beim Berufseinstieg und drohende langandauernde Arbeitslosigkeit, wenn nicht entschieden gegengelenkt wird. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es besonders tragisch, wenn der wichtige Lebensabschnitt Berufseinstieg nicht gelingt: Es erzeugt hohen Stress, wenn Zukunftspläne der Jugendlichen scheitern und sie aufgrund der Perspektivenlosigkeit nicht in der Lage sind, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen. Langzeitarbeitslosigkeit, Einkommensverlust und Armutsgefährdung, psychische Erkrankungen, Abkehr von der Gesellschaft sind unmittelbare schwerwiegende Auswirkungen auf die jungen Menschen in unserer Gesellschaft. Künftige Fachkräfte fehlen obendrein. Großes individuelles Leid und hohe gesellschaftliche Kosten wird die Rekordjugendarbeitslosigkeit ohne zusätzliche Fördermaßnahmen zur Folge haben.

Die Bundesregierung ist also dringendst gefordert, eine „lost Generation“ zu verhindern, den Jugendlichen eine Chance zu geben und zu vermitteln, dass sie und ihre Fähigkeiten eine Bedeutung haben. Das Ziel muss sein, im großen Stil Lehrstellen zu schaffen in der Verwaltung, in staatlichen und staatsnahen Betrieben und den Lehrwerkstätten, die in der Vergangenheit sogar Kürzungen hinnehmen mussten.

Die 174. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die Bundesregierung auf, die alarmierenden Zahlen ernst zu nehmen und folgende Maßnahmen zu ergreifen, um Jugendlichen auch in der Krise eine berufliche Zukunft zu ermöglichen:
- Eine Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre sicherstellen
- Ausreichende Finanzierung und deutliches Aufstocken von Plätzen in überbetrieblichen
- Ausbildungsstätten wie Produktionsschulen und Lehrwerkstätten, sodass diese den Lehrstellen-Rückgang anderer Betriebe ausgleichen können
- Anhebung der Beihilfen zumindest auf 792 Euro für über 18-Jährige im dritten Lehrjahr in überbetrieblichen Lehrausbildungen, also auf das Niveau vor deren Kürzung.

Antrag 2: Pflegelehre

Die 174. Vollversammlung der AK Wien spricht sich gegen die Einführung der „Pflegelehre“ als niedrigschwelligen Zugang zum Pflegedienst aus.

Begründung: Bereits seit der letzten Reform des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, mit der Etablierung von PflegefachassistentInnen am Bett, wurde der Dequalifizierung im Pflegebereich Tür und Tor geöffnet. Verkauft wurde dies mit einer angeblichen Aufwertung der diplomierten Pflege an der Uni bei radikal verringerten Ausbildungszahlen. In so gut wie keinem anderen industrialisiertem Land dürfen Pflegekräfte unter drei Jahren hochwertiger Ausbildung auf Universitäts- oder Diplomniveau PatientInnen betreuen, geschweige denn so viele Aufgaben übernehmen. Studien zeigen, dass mit der Höhe der Ausbildung auch die Zahl der überlebenden PatientInnen steigt. Beste Ausbildung rettet also Leben!

Erst im letzten Jahr wurde beschlossen, die Ausbildung zur Pflegeassistenz beziehungsweise zur Pflegefachassistenz an Berufsbildenden Höheren Schulen zu ermöglichen, um so das Interesse junger Menschen an der Pflege zu wecken und eine Durchlässigkeit der Pflegeberufe zu garantieren. Die Evaluierung dieses Ausbildungskonzepts wird nicht einmal abgewartet.

Aus scheinbarer Angst vor dem Pflegenotstand, wurde jetzt die Pflegelehre wieder auf den Tisch gebracht. Berufsverbände, sowie ExpertInnen der Pflege lehnen dieses Modell aus verschiedensten Gründen ab. Der naheliegendste ist die mangelnde psychische Stabilität im Alter von 15 Jahren, für einen Job, der Menschen durch alle Phasen ihres Lebens begleitet. Pflegekräfte erleben viele psychische Ausnahmesituationen, die es zu verarbeiten gilt.

Zudem bleibt noch immer unklar, wie die Ausbildungsinhalte aussehen und wie diese neuen Pflegelehrlinge in den Pflegealltag integriert werden könnten. In der Schweiz wird dieses Konzept jedenfalls derzeit erprobt und bringt ca. 50 bis 60 Prozent Dropout-Quote von Jugendlichen, die die Pflegelehre beginnen, aber nie wirklich am Bett arbeiten. Nach fünf Jahren sind es gar nur mehr ein Viertel, die diesen Beruf wirklich ausüben, über ihre Arbeitszufriedenheit ist wenig bekannt.

Insgesamt sieht es nach dem weiteren Versuch der Etablierung einer industrialisierten Pflege aus, wo gering ausgebildete und schlecht bezahlte Hilfskräfte von einer verantwortlichen Fachkraft delegiert arbeiten. Diese hat die Verantwortung und ist nicht zu beneiden. Die Hilfskräfte brennen aus und sind nach einigen Jahren nicht mehr in der Pflege tätig. Mit professioneller ganzheitlicher Pflege hat dies alles nichts mehr zu tun.

In den kommenden Jahren wird es – wenn es so weiter geht - zu einem Pflegenotstand kommen. Die Lösung können aber keine Dumping-Arbeitskräfte sein, die um wenig Geld die offizielle Zahl der Pflegepersonen behübschen, sondern einzig gute Arbeitsbedingungen, beste Besetzung, fairer Lohn und hochwertige Ausbildung dort, wo es am Wichtigsten ist: am Bett.

Antrag 3: Internationaler Frauentag

Die Wiener AK setzt sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass der 8. März, der Internationale Frauentag, ein gesetzlicher Feiertag wird.

Begründung: Seit 1921, also seit fast hundert Jahren, findet jährlich am 8. März der Internationale Frauentag statt. Nach wie vor gibt es in Österreich erhebliche Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, verdienen Frauen bei gleichwertiger Arbeit um ca. 20 Prozent weniger als Männer. Nach wie vor wird ein überwiegender Teil unbezahlter Arbeit von Frauen erledigt. Besonders viele Frauen sind in sogenannten Niedriglohnbranchen beschäftigt, oft in Teilzeit mit entsprechenden Auswirkungen u.a. auf künftige Pensionen.

Antrag 4: Tag der Befreiung

Die Wiener AK setzt sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass der 8. Mai ein gesetzlicher Feiertag und damit der Tag der Befreiung entsprechend gewürdigt wird.

Begründung: Am 8. Mai 1945 ging mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands der vom NS-Regime verursachte 2. Weltkrieg zu Ende, bei dem über 50 Millionen Menschen ums Leben kamen. Bereits jetzt wird jährlich mit vielen Veranstaltungen an den Tag der Befreiung Österreichs erinnert. Es ist an der Zeit, diesen Tag mit der Einführung eines gesetzlichen Feiertages besonders zu würdigen.

Antrag 5: Kosten psychotherapeutischer Behandlungen

Die 174. Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass künftig Betroffenen für notwendige psychotherapeutische Behandlungen keine Kosten entstehen. Sowohl die Sozialversicherung als auch die Bundesregierung werden aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Auch die Bundesarbeiterkammer möge sich entsprechend für dieses Ziel einsetzen. Nicht nur durch die Corona-Pandemie sind immer mehr von psychischen Erkrankungen betroffen, auch eine Zunahme des Arbeitsdrucks, aber auch Arbeitslosigkeit tragen immer mehr dazu bei.

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, bessere Arbeitsbedingungen und vieles mehr sind wichtig, um psychische Erkrankungen zu reduzieren. Fakt ist aber, dass psychische Erkrankungen an Relevanz für die öffentliche Gesundheit gewonnen haben. Und zwar deutlich. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass im Jahr 2030 drei der fünf schwerwiegendsten Erkrankungen in Industriestaaten zu dieser Krankheitsgruppe zählen werden.

Das ist auch volkswirtschaftlich bedeutsam. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind häufiger im Krankenstand, öfter arbeitslos und/oder nicht arbeitsfähig, und sie sind auch häufiger von Armut betroffen. Menschen, die arm sind, erkranken auch öfter an Depressionen. Es gibt also Wechselwirkungen. Zudem ist die Nicht-Leistbarkeit von Psychotherapie bei armutsbetroffenen Personen ein großes Thema. Psychotherapie ist teuer, und von der Sozialversicherung vollfinanzierte Plätze sind zumindest regional nur sehr begrenzt vorhanden: „Die Wartelisten sind lang“.

Von 2015 bis 2020 wurde das Kontingent laut Dachverband der Sozialversicherungsträger von 65.000 auf 80.000 Patienten aufgestockt. Darüber hinaus gibt es auch Kostenzuschüsse, diese variieren jedoch von Versicherung zu Versicherung. In der SVS, in der seit der türkis-blauen Reform Bauern und Selbständige zusammengefasst sind, gibt es sogar innerhalb eines Trägers unterschiedliche Zuzahlungen. Die Bauern erhalten 50 Euro pro Stunde, Gewerbetreibende und Selbständige 21,80 Euro. In der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind es wiederum harmonisierte 28 Euro.

Wie hoch der Therapiebedarf in Österreich ist, kann nur geschätzt werden. Zu den 80.000 vollfinanzierten Plätzen kommen rund 150.000 Patientinnen und Patienten dazu, die ihre Stunden privat bezahlen, bei der Kasse für eine Zuzahlung aber die Rechnung dann einreichen. Eine unter anderem von der Sozialversicherung finanzierte Studie kommt aber auch zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der psychisch Kranken keinerlei Behandlung erhielt, weder medikamentös noch in Form von Therapie.