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Resolutionen der GLB-Bundeskonferenz 2020

  • Montag, 19. Oktober 2020 @ 09:24
Positionen Antrag 2: GLB für offensive Lohnpolitik, Sockelbeträge und gesetzlichen Mindestlohn

Positive Tatsache ist, dass wir in Österreich ein dichtgewebtes Netz an Mindestlöhnen und -gehältern haben. Tatsache ist aber auch, dass die „Erfolgsgeschichte Kollektivverträge“ durch die strukturelle Veränderung der Arbeitswelt, durch die massiven Angriffe der Unternehmer_innen auf ausreichende Lohnerhöhungen und durch die auf die allgemein statistisch erfasste Inflation bezogene defensive Lohnpolitik der Gewerkschaften vor allem in den unteren Einkommenssegmenten zu Realeinkommensverlusten geführt hat. Die bescheidenen Lohn- und Gehaltserhöhungen liegen traditionell knapp über der allgemein ausgewiesenen Teuerungsrate. Die Kosten für Wohnen, für Energie und dem Bestreiten des Täglichen Lebens steigen aber überdurchschnittlich. Der Gewerkschaftliche Linksblock verlangt daher von den Gewerkschaften eine offensive KV-Lohn- und Gehaltspolitik mit Sockelbeträgen zur Stützung der unteren Einkommensbereichen und mit der Berücksichtigung der Inflationsrate fürs tägliche Leben, plus einer Produktivitätsabgeltung.

Darüber hinaus sieht der Gewerkschaftliche Linksblock auch in Österreich den dringenden Bedarf eines gesetzlichen, steuerfreien und indexgesicherten Mindestlohns von 15 Euro pro Arbeitsstunde.

Antrag 3: Für höheres Arbeitslosengeld und eine staatlich garantierte Existenzsicherung

Die Coronakrise brach den vorherrschenden Irrglauben, dass Erwerbstätigkeit und Arbeitslosenversicherung ein sicheres Mittel zur Existenzsicherung sind. Die Zahl jener, die trotz Arbeit arm sind, liegt aber bereits bei 300.000 Menschen. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet eine 55-prozentige Nettolohnquote. Damit rutschen noch mehr Menschen in die Armutsfalle und für jene, die bereits trotz Arbeit in Armut leben, ist der Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt ein Armuts-Super-GAU, Die ihnen zustehende bedarfsorientierte Mindestsicherung liegt ein Viertel unter der Armutsschwelle.

Der GLB fordert daher:
- Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent des Aktivlohnes
- Eine staatlich garantierte Existenzsicherung, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet

Antrag 4: Jugendarbeitslosigkeit

Der GLB OÖ. stellt den Antrag, die GLB-Bundeskonferenz möge beschließen, folgende Resolution an die Bundesregierung, das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend sowie an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu richten. Alle Jugendlichen haben eine Chance verdient - Maßnahmenpaket gegen Jugendarbeitslosigkeit, um eine „lost generation“ zu verhindern

Nach der Finanzkrise von 2008 bekommen die Menschen wieder einmal mit aller Härte zu spüren, dass die kapitalistische Marktwirtschaft neoliberaler Prägung mit wiederkehrenden einschneidenden Krisen und enormen sozialen Verwerfungen einhergeht. Sie bietet jedoch keine Lösungen für diese massiven sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die sie erzeugt. Eine sozial gerechte Gesellschaft lässt sich nur durch staatliche Eingriffe herstellen. Der durch die COVID19-Maßnahmen vertiefte wirtschaftliche Einbruch hatte massenhafte Arbeitslosigkeit zur Folge – dabei ist die wirtschaftliche und soziale Krise noch lange nicht ausgestanden.

Jugendliche sind von der aktuellen Arbeitslosigkeit noch stärker betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Im September 2020 waren laut AMS 61.000 Menschen unter 25 Jahren ohne Job (inklusive SchulungsteilnehmerInnen), das sind über 11 Prozent mehr als im Vorjahr - vor der Corona-Krise. Im September fehlten laut AMS 400 Lehrstellen, wenn man das Verhältnis zwischen Lehrstellensuchenden und verfügbaren Lehrstellen direkt vergleicht. Jugendliche und junge Erwachsene erleben große Hürden beim Berufseinstieg und drohende langandauernde Arbeitslosigkeit, wenn nicht entschieden gegengelenkt wird.

Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es besonders tragisch, wenn der wichtige Lebensabschnitt Berufseinstieg nicht gelingt: Es erzeugt hohen Stress, wenn Zukunftspläne der Jugendlichen scheitern und sie aufgrund der Perspektivenlosigkeit nicht in der Lage sind, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen. Langzeitarbeitslosigkeit, Einkommensverlust und Armutsgefährdung, psychische Erkrankungen, Abkehr von der Gesellschaft sind unmittelbare schwerwiegende Auswirkungen auf die jungen Menschen in unserer Gesellschaft. Künftige Fachkräfte fehlen obendrein. Großes individuelles Leid und hohe gesellschaftliche Kosten wird die Rekordjugendarbeitslosigkeit ohne zusätzliche Fördermaßnahmen zur Folge haben.

Die Bundesregierung ist also dringendst gefordert, eine „lost generation“ zu verhindern, den Jugendlichen eine Chance zu geben und zu vermitteln, dass sie und ihre Fähigkeiten eine Bedeutung haben. Das Ziel muss sein, im großen Stil Lehrstellen zu schaffen in der Verwaltung, in staatlichen und staatsnahen Betrieben und den Lehrwerkstätten, die in der Vergangenheit sogar Kürzungen hinnehmen mussten.

Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fordert daher die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend sowie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die alarmierenden Zahlen ernst zu nehmen und folgende Maßnahmen zu ergreifen, um Jugendlichen auch in der Krise eine berufliche Zukunft zu ermöglichen:
- Eine Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre sicherstellen
- Ausreichende Finanzierung und deutliches Aufstocken von Plätzen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten wie Produktionsschulen und Lehrwerkstätten, sodass diese den Lehrstellen-Rückgang anderer Betriebe ausgleichen können
- Anhebung der Beihilfen auf 792 Euro für über 18-Jährige im dritten Lehrjahr in überbetrieblichen Lehrausbildungen (d.h. auf das Niveau vor Kürzung durch Türkis-Blau)

Antrag 5: Homeoffice gesetzlich regeln

Während der Corona – Pandemie hat sich Homeoffice als eine wirksame Möglichkeit herausgestellt, geschützt durch Kontaktvermeidung seine Arbeitsleistung weiter den Betrieben zur Verfügung stellen zu können. Homeoffice wurde und wird in großem Stil in ganz Österreich angewandt. Die Digitalisierung ist vorangeschritten. Die Arbeitnehmer*innen haben in der Situation ihre digitalen Fähigkeiten trainiert und erweitert. Neben dem bisherigen Arbeiten am und mit dem Computer, finden nun auch vermehrt Vieraugengespräche, Besprechungen und Sitzungen im virtuellen Raum statt.

Das hat Vorteile für die Arbeitgeber*innen. Gewisse Tätigkeiten können trotz Corona -Maßnahmen weiter durchgeführt werden. Homeoffice trägt zur Aufrechterhaltung des Betriebes bei. Die Situation hat auch Vorteile für die Arbeitnehmer*innen. Neben der Sicherung des Arbeitsplatzes während der Corona Pandemie sind der Wegfall von Wegzeiten, von Fahrtkosten, und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit- und Privatleben positive Effekte. Nachteile bestehen unter anderem in der Gefahr der verstärkten Selbstausbeutung, in den Möglichkeiten der Überwachung durch den Arbeitgeber und in einer Entgrenzung von Arbeits- und Privatleben. Außerdem sollte Homeoffice nicht anordenbar sein.

Es ist damit zu rechnen, dass in Zeiten nach der Covid19-Pandemie Homeoffice wegen seiner allseitigen Beliebtheit in größerem Umfang eingesetzt werden wird wie früher. Es hat sich aber auch gezeigt, dass es keine wesentlichen Rechtsgrundlagen für Homeoffice gibt. Regelungen können über Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen getroffen werden und sind somit vom individuellen Verhandlungserfolg auf betrieblicher Ebene, mit dem jeweiligen Arbeitgeber abhängig.

Durch gesetzliche Regelungen für Homeoffice würden einheitliche Mindeststandards für alle Arbeitnehmer*innen geschaffen. Dabei sollten insbesondere Bereiche wie Arbeitszeit, Arbeitsmittel, Haftung und Sicherheit, Versicherungsschutz und Datenschutz, Gesundheit und Arbeitnehmer*innenschutz, Freiwilligkeit von Seite der Arbeitnehmer*innen, und der Schutz der Privatsphäre gesetzlich geregelt werden.

Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fordert daher die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend auf gesetzliche Regelungen für Homeoffice, mit besonderem Augenmerk auf die Bereiche Arbeitszeit, Arbeitsmittel, Haftung und Sicherheit, Versicherungsschutz und Datenschutz, Gesundheit und Arbeitnehmer*innenschutz, Freiwilligkeit von Seite der Arbeitnehmer*innen, und Schutz der Privatsphäre, zu treffen.