Kritik an „Standortpartnerschaft“ von Wirtschafts- und Arbeiterkammer
- Mittwoch, 7. Oktober 2020 @ 10:36
Als Kniefall vor der Kapitalvertretung bewertet GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach die Vereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammerrat über eine „Standortpartnerschaft“ als Wiederaufnahme der in letzter Zeit deutlich gestörten und von Seite der Wirtschaft weitgehend aufgekündigten Sozialpartnerschaft.
Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bezweifelt das angestrebte Ziel eines „ehrlichen, nachhaltigen und problemlösungsorientieren“ Verhältnisses angesichts einer ziemlich einseitigen Zurücknahme notwendiger Kritik. Unverständlich ist dabei vor allem der Verzicht der Arbeiterkammer auf die Publikation des seit 2006 zwei- bis dreijährlich erschienenen „Schwarzbuches“ als Dokumentation der größten Verstöße von Unternehmen gegen geltendes Arbeits- und Sozialrecht: „Denn eigentlich müsste es auch im Interesse der Wirtschaftskammer liegen ihre „Schwarzen Schafe“ zur Räson zu rufen, schaden diese doch mit ihrer oft an das 19. Jahrhundert erinnernden Unternehmensauffassungen allen gesetzeskonform agierenden Betrieben“, so Thomas Erlach.
Aus den bekanntgegebenen Vereinbarungen zwischen WK-Präsidentin Doris Hummer (ÖVP) und AK-Präsident Johann Kalliauer (SPÖ) ist zudem nicht ersichtlich, dass seitens der Wirtschaftskammer als Gegenleistung auf den Verzicht der AK auf das „Schwarzbuch“ Diffamierungen von Beschäftigten bei Krankenstand oder Arbeitslosigkeit als „Sozialschmarotzer“ oder die Infragestellung von in Jahrzehnten errungenen Sozialleistungen mit aller Konsequenz zurückgewiesen werden. Ebenso wenig ist zu erwarten, dass weiterhin Betriebsinhaber*innen oder Geschäftsführungen gesetzlich gedeckte Betriebsratswahlen verhindern. Wenn Hummer betont, die von beiden Kammern eingerichtete Clearingstelle werde sich „nicht mit Einzelfällen beschäftigen“ bestätigt dies in aller Deutlichkeit.
Die Betonung der „Standortpartnerschaft“ als neue Form der Sozialpartnerschaft durch Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) verdeutlicht zudem die Unterwerfung der Kammern unter die von der Industriellenvereinigung diktierte und von der schwarz-blauen Landesregierung umgesetzte Politik: „Dabei werden die Lohnabhängigen mit dem Standort-Argument in Geiselhaft genommen um den Druck auf Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsplätze zu verstärken und die Profite der großen Unternehmen zu sichern und zu erhöhen“, stellt Erlach klar. Und zur jetzt bejubelten Wiederbelebung der Sozialpartnerschaft erinnert der GLB-Mandatar an die Ausgrenzung von Arbeiterkammer und ÖGB beim Durchpeitschen des 12-Stundentages und der Zwangsfusionierung der Krankenkassen durch die Wirtschaftsvertretung.
Laut ihrer Bilanz für 2019 bearbeiteten die Expert*innen der Arbeiterkammer OÖ 2019 325.539 Anfragen – bei 674.000 AK-Mitgliedern – und erkämpften mit rund 18.000 Rechtsakten und 8.900 Vertretungen vor Gericht dabei 117,91 Mio. Euro für von Verstößen gegen Arbeits- und Sozialrecht betroffenen Beschäftigten. Davon entfielen 72,1 Mio. Euro auf das Sozialrecht, 30,35 Mio. Euro auf Insolvenzverfahren und 11,7 Mio. Euro auf Arbeitsrechtsangelegenheiten. Die so erstrittenen Beträge bewegten sich im Einzelfall zwischen zwölf und 120.100 Euro.
Darauf beruht auch das gute Image der Arbeiterkammer, die laut einer IFES-Umfrage von elf Institutionen an erster Stelle in punkto Vertrauenswürdigkeit liegt: „Diese umfangreiche Bilanz verdeutlicht die Notwendigkeit einer konsequenten Interessenvertretung der Lohnabhängigen und damit verbunden auch eine offene Kritik an Unternehmen die zigtausendfach gegen geltendes Recht verstoßen“, so GLB-Arbeiterkammerrat Erlach abschließend.
Die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) bezweifelt das angestrebte Ziel eines „ehrlichen, nachhaltigen und problemlösungsorientieren“ Verhältnisses angesichts einer ziemlich einseitigen Zurücknahme notwendiger Kritik. Unverständlich ist dabei vor allem der Verzicht der Arbeiterkammer auf die Publikation des seit 2006 zwei- bis dreijährlich erschienenen „Schwarzbuches“ als Dokumentation der größten Verstöße von Unternehmen gegen geltendes Arbeits- und Sozialrecht: „Denn eigentlich müsste es auch im Interesse der Wirtschaftskammer liegen ihre „Schwarzen Schafe“ zur Räson zu rufen, schaden diese doch mit ihrer oft an das 19. Jahrhundert erinnernden Unternehmensauffassungen allen gesetzeskonform agierenden Betrieben“, so Thomas Erlach.
Aus den bekanntgegebenen Vereinbarungen zwischen WK-Präsidentin Doris Hummer (ÖVP) und AK-Präsident Johann Kalliauer (SPÖ) ist zudem nicht ersichtlich, dass seitens der Wirtschaftskammer als Gegenleistung auf den Verzicht der AK auf das „Schwarzbuch“ Diffamierungen von Beschäftigten bei Krankenstand oder Arbeitslosigkeit als „Sozialschmarotzer“ oder die Infragestellung von in Jahrzehnten errungenen Sozialleistungen mit aller Konsequenz zurückgewiesen werden. Ebenso wenig ist zu erwarten, dass weiterhin Betriebsinhaber*innen oder Geschäftsführungen gesetzlich gedeckte Betriebsratswahlen verhindern. Wenn Hummer betont, die von beiden Kammern eingerichtete Clearingstelle werde sich „nicht mit Einzelfällen beschäftigen“ bestätigt dies in aller Deutlichkeit.
Die Betonung der „Standortpartnerschaft“ als neue Form der Sozialpartnerschaft durch Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) verdeutlicht zudem die Unterwerfung der Kammern unter die von der Industriellenvereinigung diktierte und von der schwarz-blauen Landesregierung umgesetzte Politik: „Dabei werden die Lohnabhängigen mit dem Standort-Argument in Geiselhaft genommen um den Druck auf Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsplätze zu verstärken und die Profite der großen Unternehmen zu sichern und zu erhöhen“, stellt Erlach klar. Und zur jetzt bejubelten Wiederbelebung der Sozialpartnerschaft erinnert der GLB-Mandatar an die Ausgrenzung von Arbeiterkammer und ÖGB beim Durchpeitschen des 12-Stundentages und der Zwangsfusionierung der Krankenkassen durch die Wirtschaftsvertretung.
Laut ihrer Bilanz für 2019 bearbeiteten die Expert*innen der Arbeiterkammer OÖ 2019 325.539 Anfragen – bei 674.000 AK-Mitgliedern – und erkämpften mit rund 18.000 Rechtsakten und 8.900 Vertretungen vor Gericht dabei 117,91 Mio. Euro für von Verstößen gegen Arbeits- und Sozialrecht betroffenen Beschäftigten. Davon entfielen 72,1 Mio. Euro auf das Sozialrecht, 30,35 Mio. Euro auf Insolvenzverfahren und 11,7 Mio. Euro auf Arbeitsrechtsangelegenheiten. Die so erstrittenen Beträge bewegten sich im Einzelfall zwischen zwölf und 120.100 Euro.
Darauf beruht auch das gute Image der Arbeiterkammer, die laut einer IFES-Umfrage von elf Institutionen an erster Stelle in punkto Vertrauenswürdigkeit liegt: „Diese umfangreiche Bilanz verdeutlicht die Notwendigkeit einer konsequenten Interessenvertretung der Lohnabhängigen und damit verbunden auch eine offene Kritik an Unternehmen die zigtausendfach gegen geltendes Recht verstoßen“, so GLB-Arbeiterkammerrat Erlach abschließend.