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Tag der Arbeitslosen: Corona-Krise als Anlass für Änderungen

  • Dienstag, 28. April 2020 @ 09:22
OÖ
Der traditionelle „Tag der Arbeitslosen“ am 30. April steht aus Sicht der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) 2020 durch die Corona-Krise im Zeichen besonderer Herausforderungen für Arbeitslose und Lohnabhängige sowie deren Interessenvertretungen wie ÖGB und Arbeiterkammer.
Die ökonomischen und sozialen Auswirkungen, die als Mix aus Corona, Klima, Globalisierung, Finanzmarkt, Überproduktion etc. zu einer Krise größeren Ausmaßes auszuwachsen droht, müssen Anlass für grundlegende Verbesserungen sein.

Nicht nur, dass im März schlagartig die Zahl der Arbeitslosen bundesweit um mehr als 200.000 Menschen – davon 24.000 in Oberösterreich – auf den Höchststand der 2. Republik hochgeschnellt ist droht nach Auslaufen der Kurzarbeit für aktuell rund 900.000 Menschen eine weitere Steigerung: „Besonders dringlich ist jetzt die Existenzsicherung der Betroffenen durch die Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes von 55 auf 80 Prozent, zumal die laufenden Lebenshaltungskosten wie Wohnung, Nahrung usw. auch bei Arbeitslosigkeit in der bisherigen Höhe weiterlaufen“ meint daher die oö GLB-Landesvorsitzende Stefanie Breinlinger.

Überfällig ist auch ein gesetzlicher Mindestlohn von 1.700 Euro steuerfrei bei Vollzeitbeschäftigung: „Danksagungen für die zu „Held*innen der Krise“ ernannten Beschäftigten in den systemrelevanten Bereichen sind hohle Phrasen, wenn sie nicht mit existenzsichernden Maßnahmen, sprich entsprechender Bezahlung und damit wirklicher Wertschätzung verbunden sind“ meint GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian meinte im Jänner zu einer Initiative der EU-Kommission zur Stärkung der Löhne in Europa: „Gesetzliche Mindestlöhne sind immer nur das zweitbeste Mittel … Jede Initiative zur Verbesserung gesetzlicher Mindestlöhne müsste von Maßnahmen zur Stärkung der Sozialpartner und der KV-Systeme begleitet werden“. Aber gerade die sozialpartnerschaftliche KV-Politik des ÖGB hat trotz der stets betonten 98-prozentigen KV-Abdeckung bei der Durchsetzung eines solchen Mindestlohnes noch großen Handlungsbedarf, was Katzian indirekt selbst mit der Aussage „Gerade Mitgliedsstaaten wie Österreich leiden unter dem niedrigen Lohnniveau, das Lohndumping und Betrug bei Entsendungen begünstigt“ bestätigt.

Katzians Ansage „Es muss garantiert sein, dass kein Mitgliedsstaat und kein Sozialpartner gegen seinen Willen dazu verpflichtet werden kann, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen“ erscheint daher mehr als fragwürdig, da ein Mindestlohn immer nur das Minimum sein kann und die Gewerkschaften gefordert sind höhere Löhne auszuhandeln. Aktuell gibt es in 22 der 27 EU-Mitgliedsländern bereits gesetzliche Mindestlöhne. Trotzdem ist ein Sechstel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor beschäftigt, ein Zehntel gilt trotz Arbeit als armutsgefährdet.

Als wirksame Maßnahmen zur Belebung der durch Corona weitgehen lahmgelegten Wirtschaft sieht der GLB kräftige Impulse für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur im weitesten Sinne – Stichwort Pflege, sozialer Wohnbau, Kinderbetreuung, öffentlicher Verkehr, Klimaschutz – und der gemeinnützigen Beschäftigung – Stichwort „Aktion 20.000“ – um insbesondere älteren Langzeitarbeitslosen Perspektiven zu eröffnen.

Vor allem aber ist es höchste Zeit für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, wobei laut Experten die 30-Stundenwoche als neuer Standard gelten muss. Für eine volle Wirksamkeit bedingt das natürlich den vollen Lohn- und Personalausgleich: „Damit kann die Schere zwischen enormen Überstunden einerseits – Stichwort 12-Stundentag – und wachsender Prekarisierung andererseits – Stichwort Teilzeitarbeit mit nur 20 oder weniger Wochenstunden – geschlossen werden“, meint Breinlinger abschließend.