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Neoliberaler Ungeist

  • Montag, 27. April 2020 @ 19:23
OÖ
Daniel Steiner über Leasingpädagogik in Oberösterreich

Der neoliberale Ungeist des Primats der Betriebswirtschaftlichkeit aller Lebensbereiche treibt immer seltsamere Blüten und bringt prekäre Arbeitsverhältnisse in Branchen, in denen dies vor wenigen Jahren noch als denkunmöglich galt. So wird es besonders in ländlichen Gemeinden immer beliebter, die gesetzlich geforderte schulische Nachmittagsbetreuung der schulpflichtigen Kinder an private Anbieter auszulagern.

Der gute alte, meist von der Gemeinde betriebene Hort, samt gesetzlich festgelegten pädagogischen Betreuungsstandards, wird durch die Nabe (Nachmittagsbetreuung) ersetzt. Dabei handelt es sich um eine Umgehung des Kinderbetreuungsgesetzes samt darin festgelegter Qualitätsstandards in der außerschulischen Kinderbetreuung zur Schonung von Gemeinde- und Landesbudgets. So entfallen bei der Nabe die im Gesetz für Horte festgelegten Gruppenstrukturen, wodurch wesentlich weniger pädagogisch ausgebildetes Personal auf mehr zu betreuende Kinder trifft. „Kostendämpfung“ heißt das dann im neoliberalen Neusprech.

Doch nicht nur die Betreuungsqualität leidet, auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten verschlechtern sich bei diesem für Land und Gemeinden billigeren System enorm. Laut dem OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz beginnt ein „Arbeitsjahr ganzjährig geführter Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (...) jeweils am 1. September und dauert bis zum 31. August des Folgejahres.“ Nicht so etwa beim Institut für Soziale Kompetenz (ISK) – hier werden die Arbeitsverträge nur von September bis Mitte Juli befristet und die Beschäftigten ganz unverblümt in den Sommerferien „stempeln“ geschickt.

Man nutzt also die Arbeitslosenversicherung zur künstlichen Senkung des Preisniveaus des eigenen Angebots – unter wohlwollender Duldung von Gemeinden und Land Oberösterreich. Für diese Organisation ist diese Geschäftspraxis aufgrund von Erfahrungsberichten von Bewerber*innen aus Vorstellungsgesprächen erwiesen, ob es bei anderen externen Anbietern schulischer Nachmittagsbetreuung – etwa dem Hilfswerk – ähnliche Machenschaften gibt, kann hier mangels gesicherter Informationen nicht festgestellt werden.

Für die Beschäftigten bedeuten diese de-facto Kettenverträge neben der Unsicherheit der immer wieder kehrenden Arbeitslosigkeit:
- keinerlei Garantie auf Wiederanstellung
- im Falle der Wiederanstellung, keine Garantie auf einen Erhalt des Beschäftigungsausmaßes und damit der Einkommenshöhe
- keine Chance auf Vorrückungen laut Kollektivvertrag (in diesem Fall wird nach BABE-KV bezahlt)
- Verluste bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Verluste beim Urlaubsanspruch
- Verluste beim Pensionsanspruch

Der BABE-KV war ursprünglich für die Erwachsenenbildung gedacht, er ist also ein Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen. Dieser wird nun in öffentlichen Schulen völlig ungeniert angewandt. Natürlich hat diese Form der Leasingarbeit für Pädagog*innen und pädagogische Hilfskräfte auch negative Auswirkungen auf die Betreuungsqualität der Kinder. Unter solch prekären Beschäftigungsverhältnissen ist die Personalfluktuation entsprechend groß. Nachhaltige Beziehungsarbeit mit den zu betreuenden Kindern ist unter diesen Umständen schlicht nicht möglich.

Daniel Steiner ist Sozialbetreuer und Betriebsratsvorsitzender im Sozialverein B37 in Linz