Arbeitsrecht geschleift
- Freitag, 24. April 2020 @ 10:29
Anne Rieger über Verschlechterungen in der Corona-Krise
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Ausnahmebestimmungen im Straßengüterverkehr erlassen. Laut Erlass des Verkehrsministeriums werden die Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften für Lkw-Fahrer für bis zu 30 Tage ausgesetzt. Das Arbeitsministerium hat per Erlass die Arbeitszeitvorschriften, etwa für Personal von Krankenhäusern und Labors, „gelockert“. Auch die Beschäftigten von Telefonhotlines „dürfen“ die Höchstarbeitszeiten über- und die Ruhezeiten unterschreiten: „Wir erleichtern notwendige Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen“, so Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP).
Der 70-seitige Pandemie-Plan von 2006 interessierte die Regierung nicht. Obwohl im medizinischen Bereich jahrzehntelang drastisch gekürzt wurde, wird auch aktuell nichts getan, um mehr Personal bei besserer Bezahlung einzustellen und Arbeitszeiten zu verkürzen, statt zu erhöhen. Verlängerte Arbeitszeiten erhöhen jedoch das Erkrankungsrisiko.
Zugleich äußern Konzern-Vertreter oder gut bezahlte Redakteure „Vorschläge“, die auf Kosten von Beschäftigten und Erwerbslosen gehen, etwa Sonntagsöffnung im Handel oder Lockerung von „Zumutbarkeitsbestimmungen“ für Erwerbslose, um sie etwa zum Ernteeinsatz zwingen zu können. Und Betriebe halten ihre Beschäftigten an, selbst für Mundschutz und andere Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, die eigentlich vom Unternehmen zu gewährleisten sind.
Seit 23. März kann in Betrieben, in welchen das Betreten verboten oder eingeschränkt wurde, einseitig vom Dienstgeber Urlaub bzw. Zeitausgleich bis zu acht Wochen angeordnet werden. Bei Home-Office ist oft unklar, wer bei Unfällen oder Schadensfällen für den Verlust aufkommt. Wir müssen darum kämpfen, dass diese Gesetze nach Corona wieder zurückgenommen werden.
Anne Rieger ist Mitglied im Landesvorstand und erweiterten Bundesvorstand des GLB
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Ausnahmebestimmungen im Straßengüterverkehr erlassen. Laut Erlass des Verkehrsministeriums werden die Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften für Lkw-Fahrer für bis zu 30 Tage ausgesetzt. Das Arbeitsministerium hat per Erlass die Arbeitszeitvorschriften, etwa für Personal von Krankenhäusern und Labors, „gelockert“. Auch die Beschäftigten von Telefonhotlines „dürfen“ die Höchstarbeitszeiten über- und die Ruhezeiten unterschreiten: „Wir erleichtern notwendige Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen“, so Arbeitsministerin Aschbacher (ÖVP).
Der 70-seitige Pandemie-Plan von 2006 interessierte die Regierung nicht. Obwohl im medizinischen Bereich jahrzehntelang drastisch gekürzt wurde, wird auch aktuell nichts getan, um mehr Personal bei besserer Bezahlung einzustellen und Arbeitszeiten zu verkürzen, statt zu erhöhen. Verlängerte Arbeitszeiten erhöhen jedoch das Erkrankungsrisiko.
Zugleich äußern Konzern-Vertreter oder gut bezahlte Redakteure „Vorschläge“, die auf Kosten von Beschäftigten und Erwerbslosen gehen, etwa Sonntagsöffnung im Handel oder Lockerung von „Zumutbarkeitsbestimmungen“ für Erwerbslose, um sie etwa zum Ernteeinsatz zwingen zu können. Und Betriebe halten ihre Beschäftigten an, selbst für Mundschutz und andere Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, die eigentlich vom Unternehmen zu gewährleisten sind.
Seit 23. März kann in Betrieben, in welchen das Betreten verboten oder eingeschränkt wurde, einseitig vom Dienstgeber Urlaub bzw. Zeitausgleich bis zu acht Wochen angeordnet werden. Bei Home-Office ist oft unklar, wer bei Unfällen oder Schadensfällen für den Verlust aufkommt. Wir müssen darum kämpfen, dass diese Gesetze nach Corona wieder zurückgenommen werden.
Anne Rieger ist Mitglied im Landesvorstand und erweiterten Bundesvorstand des GLB