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Undemokratische Packelei bei Landarbeiterkammerwahl in Niederösterreich

  • Donnerstag, 23. April 2020 @ 11:06
News Die Sozialdemokratischen Gewerkschafter*innen und der ÖAAB einigten sich in Niederösterreich bei der Landarbeiterkammerwahl „sozialpartnerschaftlich“ am Verhandlungstisch, dass in der nächsten Funktionsperiode der ÖAAB ein Mandat mehr hat und die FSG dafür den Vizepräsidenten behält. Dafür wurde auf die Wahl verzichtet. „Ein Wahlergebnis ohne Wahl? Viele würden auf Russland, Nordkorea oder die dritte Welt tippen. Passiert ist es aber weder in Russland, noch in Nordkorea oder in der dritten Welt, sondern mitten unter uns. Und das im Gedenkjahr 2020, 75 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus und 75 Jahre 2. Republik,“ mokiert sich der Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB) Josef Stingl über die undemokratische Packelei.

Aber auch in Tirol ist die Landarbeiterkammer kein Hort der Sicherheit. Sie teilt sich mit ihrem Gegenspieler Landwirtschaftskammer Büros und Infrastruktur. „Wer kann da garantieren, dass Rechtsauskünfte und Beschwerdeführung gegen Gesetzesübertretungen, ein Aufmucken nicht gleich auch bei der Landwirtschaftskammer und in Folge beim Dienstgeber landen. „Die bekannt gewordenen Vorgangsweisen von so manch Schwarzbäuerlein und LWK-Funktionär*in sind für mich keine Vertrauensbasis“, so der Linksgewerkschafter.

Ursprünglich war die Arbeiterkammer in die drei Körperschaften Arbeiter*innen, Angestellte und Verkehr gegliedert und die Landarbeiter*innen wurden aufgrund ihrer besonderen Arbeitsverhältnisse in einer eigenen Kammer zusammengefasst. Vor Jahren wurden die drei Wahlkörper in der AK zusammengeführt. Bei den Landarbeiter*innen hat sich strukturell vieles verändert. Nicht mehr Forstarbeiter*in, Knecht und Magd bei Kleinbäuer*in sind das Übliche, sondern Arbeits- und Angestelltenverhältnisse mit einem riesigen Saisonbeschäftigungsanteil bei Gemüsegroßproduzent*innen oder im Lagerhaus sind die Mehrheit.

„Wo gibt es arbeits- und beschäftigungstechnisch noch einen Unterschied zwischen einer Verkäufer*in im Lagerhaus oder einem anderen Handelsgeschäft. Wo ist der Unterschied zwischen einer Lagerarbeiter*in im Lagerhaus oder einem Baumarkt. Oder wo ist der Unterschied bei der Saisonbeschäftigung als Erntehelfer*in oder einer Küchenhelfer*in im Gastgewerbe. Ich sehe keinen mehr, der eine eigene Kammer bedarf. Daher ist es an der Zeit, die Landarbeiterkammer der Arbeiterkammer einzugliedern!“, meint Josef Stingl abschließend.