GLB kritisiert „zwischenparken“ beim AMS
- Freitag, 20. März 2020 @ 12:35
„Der Coronavirus hält uns im Bann. Ein anderer, nicht weniger gefährlicherer Virus geht mit ihm einher“, erklärte heute Josef Stingl, Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB) bezugnehmend auf die 74.000 Menschen, die sich bereits in den ersten drei Tagen dieser Woche arbeitslos melden mussten.
„Es ist unverständlich, dass zahlreiche Unternehmen trotz weitreichendem Kurzarbeitsmodell auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal pfeifen und stattdessen lieber kündigen, kündigen und kündigen“ kritisiert Linksgewerkschafter Stingl. Er verlangt, dass jene Unternehmen, die jetzt ihre Beschäftigten kostengünstig beim Arbeitsmarktservice „zwischenparken“, von allen Entschädigungszahlungen ausgeschlossen werden.
Dafür bedarf es zusätzlicher Hilfe für die von Kündigung betroffenen Arbeitnehmer*innen. Da für die meisten das Finden eines neuen Jobs derzeit de facto unmöglich ist, bleibt ihnen nur der 60-prozentige Netto-Einkommensersatz vom AMS. Die Miete, die Energiekosten und die Lebenshaltung bleiben allerdings hundertprozentig erhalten.
Deshalb fordert GLB-Vorsitzender Stingl, dass das Arbeitslosengeld der Corona-Arbeitsplatzgeschädigten aus der Corona-Wirtschaftshilfe auf die Höhe der Kurzarbeitsregelung, also 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens, ausgeglichen wird. „Das verursacht sicherlich keine Mehrkosten, wenn die Regierung die Arbeitsplatzvernichter*innen konsequent aus dem 38-Milliarden-Hilfsprogramm ausschließt“ meint Josef Stingl abschließend.
„Es ist unverständlich, dass zahlreiche Unternehmen trotz weitreichendem Kurzarbeitsmodell auf ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal pfeifen und stattdessen lieber kündigen, kündigen und kündigen“ kritisiert Linksgewerkschafter Stingl. Er verlangt, dass jene Unternehmen, die jetzt ihre Beschäftigten kostengünstig beim Arbeitsmarktservice „zwischenparken“, von allen Entschädigungszahlungen ausgeschlossen werden.
Dafür bedarf es zusätzlicher Hilfe für die von Kündigung betroffenen Arbeitnehmer*innen. Da für die meisten das Finden eines neuen Jobs derzeit de facto unmöglich ist, bleibt ihnen nur der 60-prozentige Netto-Einkommensersatz vom AMS. Die Miete, die Energiekosten und die Lebenshaltung bleiben allerdings hundertprozentig erhalten.
Deshalb fordert GLB-Vorsitzender Stingl, dass das Arbeitslosengeld der Corona-Arbeitsplatzgeschädigten aus der Corona-Wirtschaftshilfe auf die Höhe der Kurzarbeitsregelung, also 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens, ausgeglichen wird. „Das verursacht sicherlich keine Mehrkosten, wenn die Regierung die Arbeitsplatzvernichter*innen konsequent aus dem 38-Milliarden-Hilfsprogramm ausschließt“ meint Josef Stingl abschließend.