GLB-OÖ: Resolution Prekarisierung
- Freitag, 28. Februar 2020 @ 20:00
Schon seit Jahren verstärkt sich der Trend zur Prekarisierung massiv. Prekäre Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit, Leiharbeit und Niedriglohnbranchen sind der Ausdruck dafür. Betroffen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. Prekäre Beschäftigung bedeutet nicht nur geringer Verdienst und als Folge davon auch niedrige Pensionen, sondern auch dass die Betroffenen Wien ständig mit der Armutsfalle konfrontiert sind.
Hatten vor zwei Jahrzehnten sogar Gewerkschafter*innen noch geglaubt Teilzeitarbeit sei für viele Frauen eine Erleichterung und ein Wiedereinstieg in eine Vollzeitbeschäftigung jederzeit möglich, so zeigen sich heute die sozialpolitisch gesehen desaströsen Auswirkungen dieser Teilzeitfalle, von der schon gut die Hälfte der Frauen betroffen ist.
Auch Maßnahmen wie die Einbeziehung Freier DienstnehmerInnen in die Sozialversicherung, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz oder eine Regelung für PraktikantInnen im Rahmen von Kollektivverträgen haben an der grundsätzlichen Misere nichts geändert. Wie rund 300.000 als „Working Poor“ geltende Beschäftigte, die trotz Arbeit unter Armut leiden, beweisen sind daher grundlegende Maßnahmen notwendig, um den Trend zur Prekarisierung zu stoppen.
Die Landeskonferenz des GLB-Oberösterreich am 28.2.2020 fordert daher die Arbeitsministerin sowie die Frauenministerin und die Kollektivvertragspartner ÖGB und WKO auf dafür aktiv zu werden,
dass eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden als neuen Standard bei vollem Lohn- und Beschäftigungsausgleich erfolgt,
dass im Gegenzug eine radikale Begrenzung von Überstunden durch deren Besteuerung auf Kosten der Dienstgeber erfolgt,
dass ein gesetzlicher Mindestlohn zur Verringerung der Billiglohnbranchen eingeführt wird,
dass zügig eine kostenlose, ganztägige und qualitativ hochwertige flächendeckende Kinderbetreuung unter Mitfinanzierung der Unternehmen geschaffen wird um die Vollzeit-Berufstätigkeit von Frauen und damit die Reduzierung der Teilzeit zu ermöglichen,
dass die Forderungen der Frauenvolksbegehren von 1997 und 2018 endlich realisiert werden.
Landeskonferenz GLB-Oberösterreich 28.2.2020
Hatten vor zwei Jahrzehnten sogar Gewerkschafter*innen noch geglaubt Teilzeitarbeit sei für viele Frauen eine Erleichterung und ein Wiedereinstieg in eine Vollzeitbeschäftigung jederzeit möglich, so zeigen sich heute die sozialpolitisch gesehen desaströsen Auswirkungen dieser Teilzeitfalle, von der schon gut die Hälfte der Frauen betroffen ist.
Auch Maßnahmen wie die Einbeziehung Freier DienstnehmerInnen in die Sozialversicherung, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz oder eine Regelung für PraktikantInnen im Rahmen von Kollektivverträgen haben an der grundsätzlichen Misere nichts geändert. Wie rund 300.000 als „Working Poor“ geltende Beschäftigte, die trotz Arbeit unter Armut leiden, beweisen sind daher grundlegende Maßnahmen notwendig, um den Trend zur Prekarisierung zu stoppen.
Die Landeskonferenz des GLB-Oberösterreich am 28.2.2020 fordert daher die Arbeitsministerin sowie die Frauenministerin und die Kollektivvertragspartner ÖGB und WKO auf dafür aktiv zu werden,
dass eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden als neuen Standard bei vollem Lohn- und Beschäftigungsausgleich erfolgt,
dass im Gegenzug eine radikale Begrenzung von Überstunden durch deren Besteuerung auf Kosten der Dienstgeber erfolgt,
dass ein gesetzlicher Mindestlohn zur Verringerung der Billiglohnbranchen eingeführt wird,
dass zügig eine kostenlose, ganztägige und qualitativ hochwertige flächendeckende Kinderbetreuung unter Mitfinanzierung der Unternehmen geschaffen wird um die Vollzeit-Berufstätigkeit von Frauen und damit die Reduzierung der Teilzeit zu ermöglichen,
dass die Forderungen der Frauenvolksbegehren von 1997 und 2018 endlich realisiert werden.
Landeskonferenz GLB-Oberösterreich 28.2.2020