Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

Streit um die Finanzierung

  • Mittwoch, 4. März 2020 @ 10:15
Meinung
Leo Furtlehner zum Geschäft mit der Pflege

Mit steigender Lebenserwartung (2017: Frauen 84, Männer 79 Jahre) steigt auch der Bedarf für Pflegeleistungen. Die Pflege – und damit deren Finanzierung – ist mittlerweile ein politischer Dauerbrenner.
Die Politik schiebt die Verantwortung auf Angehörige ab. Zur Untermauerung wird die Pflege zu Hause glorifiziert und damit indirekt den Pflegeheimen ein Negativimage umgehängt. Nach der herrschenden konservativen Lesart ist Pflege nämlich Familien-, respektive Frauenangelegenheit.

Das Burgenland-Modell

Bezeichnend daher, dass etwa schwarz-grün regierte Bundesländer wie Vorarlberg, Tirol und Salzburg mehr Geld zur Unterstützung der Pflege zu Hause fordern. Und Burgenlands SPÖ-Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil verkündete „Ab Oktober bringen wir pflegende Angehörige in ein Beschäftigungsverhältnis“ (Die Presse, 14.7.2019). Weil das dem Land nämlich billiger kommt als in Heime und ambulante Dienste zu investieren. Auch die Brosamen im schwarz-grünen Regierungsprogramm oder diverse Zuschussmodelle lösen das Problem nicht wirklich.

Ähnliches gilt für die 24-Stunden-Pflege, für die über 60.000 Frauen meist aus Osteuropa zu unwürdigen Bedingungen als scheinselbständige Billigstarbeitskräfte tätig sind. Ihnen hat die schwarz-blaue Regierung die Familienbeihilfe für die im Herkunftsland lebenden Kinder gekürzt – eine Maßnahme die von schwarz-grün nicht zurückgenommen wurde, jedoch einer Klärung beim Europäischen Gerichtshof harrt.

Frauen ins Burn-Out

Die Politik will den Frauen den „Schwarzen Peter“ zuschieben und hat keine Bedenken, sie sogar ins Burn-Out zu treiben. Denn das ist nicht selten die Folge, wenn Angehörige – insbesondere verbunden mit Demenz oder Alzheimer – ohne entsprechende Ausbildung gepflegt werden müssen „Die Pflege von Angehörigen ist ein Drahtseilakt für die Angehörigen zwischen Beruf und oft intensiver Betreuung einer nahestehenden Person“ meint etwa der oö AK-Präsident Johann Kalliauer (OTS0065, 14.1.2020).

Die Pflege ist als öffentliche Aufgabe zu betrachten, sie darf daher nicht profitorientiert sein. Träger von Einrichtungen und Leistungen müssen daher Gemeinden, Sozialhilfeverbände und gemeinnützigen Vereine sein. Es gilt einheitliche Leistungen und Standards zu schaffen und der professionellen Pflege in Heimen – insbesondere von Langzeitpatient*innen – oder durch mobile Dienste Vorrang zu geben. Private Pflege ist demnach sekundär, nur für kurze Zeit vertretbar und darf nicht auf Kosten der Berufstätigkeit von Frauen gehen. Jedoch ist Unterstützung für jene Menschen notwendig, die Angehörige pflegen.

Seit der Abschaffung des Regresses – also des Rückgriffs auf Erbschaften – wird darüber debattiert, wie denn nun die Pflege sinnvoll und nachhaltig finanziert werden kann: Ob aus einem mit Steuergeldern gespeisten Pflegefonds wie das seit 2011 (unzureichend) der Fall ist. Ob durch eine – politisch in weiter Ferne liegende -Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften wie von SPÖ und Gewerkschaft forciert wird. Oder durch eine Pflegeversicherung. Ohne Zuschuss aus dem Budget wird es freilich in keiner Variante gehen.

Gesetzlicher Anspruch

Notwendig ist auch die Durchsetzung eines gesetzlichen Anspruchs auf Pflegeleistung, was freilich bei einer Versicherungsleistung verbindlicher wäre als durch andere Formen der Finanzierung. Pflege – insbesondere von Menschen mit Demenz oder Alzheimer -verlangt hohe Professionalität. Dafür ist eine Fachausbildung – wenn auch nicht zwangsläufig eine Akademisierung – erforderlich, die andererseits aber nicht durch eine Lehre ersetzt werden kann.

Das 2009 eingeführte Pflegegeld – gedacht zur Finanzierung von Pflegeleistungen – war der vorläufig letzte Meilenstein des Sozialstaates. Dass dieses Pflegegeld seit der Einführung nur einmal 2016 erhöht wurde und erst 2019 wieder eine Anhebung und künftig Bindung an den Verbraucherpreisindex beschlossen wurde, wertet diese Leistung gleichzeitig wieder ab.

Vorsorge für Risiken

Wesentliche Grundlage des international vorbildlich geltenden österreichischen Sozialsystems ist die Sozialversicherung als Vorsorge für vier Risiken, nämlich Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall und Alter. Diese Versicherungen werden aus Beiträgen der Versicherten sowie zusätzlichen Dienstgeberbeiträgen finanziert, die aber als Lohnbestandteile gelten.

Wenn nunmehr Pflege als zunehmend wichtiger werdendes fünftes Risiko gesehen wird, liegt nahe, auch ernsthaft über eine Pflegeversicherung nachzudenken. Eine Schlüsselfrage dabei ist freilich, ob dabei auch eine Wertschöpfungsabgabe – also die Bemessung der Dienstgeberbeiträge nicht nach der reinen Lohnsumme, sondern nach der gesamten Wertschöpfung – ins Auge gefasst wird.

Das ist eine klare Absage an neoliberale Modelle, wie etwa die Vorstellungen von Klaus Pöttinger, Ex-Landespräsident der oö Industriellenvereinigung. Dieser lehnt eine Versicherung für die heute 20jährigen ab, will aber alle ab 45 verpflichten auf ein Pflegekonto einzuzahlen oder sich privat zu versichern und das alles steuerlich fördern lassen (OÖN, 7.2.2020). Und würde das Geld nicht für Pflege verwendet, könne man „dieses Guthaben vererben“. Also ein Modell, das jede solidarische Einstellung verhöhnt.

Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“