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Wie eh und je: Umverteilung nach oben

  • Dienstag, 25. Februar 2020 @ 15:13
Meinung
Michael Graber zur Steuerpolitik der Koalition

Dass im Kapitel Wirtschaft und Finanzen der schwarz-grünen Koalition die Grünen nichts mitzureden hatten und haben (vielleicht mit Ausnahme der erst zu konzipierenden CO²-Steuer oder deren Derivate) geht aus dem Inhalt klar hervor. Es finden sich keinerlei Akzente, die vom schwarz-blauen Steuerkonzept der Regierung Kurz I abweichen würden. Es bleibt daher bei der Fortsetzung der Umverteilung von unten nach oben.

Widersprüchliche Reform

Die schrittweise Senkung der unteren Grenzsteuersätze ist zwar positiv für mittlere Einkommen – die kleinsten EinkommensbezieherInnen, wozu auch die meisten PensionistInnen gehören, zahlen ohnehin keine Lohnsteuer – sie gilt aber zum Teil nur ab, was die „kalte Progression“ seit der letzten Steuerreform 2016 weggefressen hat.

Mit 1. Jänner 2021 soll es zur Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent für Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro kommen und danach im Jahr darauf zu einer Senkung des Steuersatzes für Einkommen zwischen 18.000 bis 31.000 von 35 auf 30 Prozent und für Einkommen von 31.000 bis 60.000 von 42 auf 40 Prozent. Nachdem diese Steuersenkungspläne schon seit mehr als einem Jahr bestehen, ist zu fragen warum sie erst zeitverzögert wirksam werden sollen.

Umverteilender Nebeneffekt

Der nach oben umverteilende Nebeneffekt besteht darin, dass von der Senkung der niederen Steuersätze auch die Höchsteinkommen und zwar überdurchschnittlich profitieren, was durch das vorläufig abgesagte, aber immer noch mögliche Auslaufen des Höchststeuersatzes von 55 Prozent für Einkommen über eine Million Euro verstärkt wird.

Hier scheint die Regierung den Symboleffekt zugunsten der Reichsten erkannt zu haben, denn nun plädieren der Finanzminister und der Kanzler für die Beibehaltung der Millionärssteuer, offen bleibt allerdings, ab wann das Auslaufen rückgängig gemacht wird und ob sie wieder nur befristet eingeführt wird.

Mehrwertsteuersenkung geht nicht

Geplant wird weiters die Senkung der Profitsteuer der großen Konzerne (Körperschaftsteuer) von 25 auf 21 Prozent, was einen Steuerausfall von 1,5 Milliarden Euro bedeutet. Ein „Leuchtturmprojekt“ der neuen Regierung. Damit werden die großen Kapitalgesellschaften prozentmäßig nur die Hälfte dessen zahlen, was einem mittleren Jahresarbeitseinkommen (ab 31.000 Euro) abgezogen wird (42 bzw. 40 Prozent).

Hier ist daran zu erinnern, dass Schwarz -Blau I unter Grasser die Körperschaftsteuer von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt hat. Die Milliardenbeträge, die sich das Kapital seither erspart hat, haben nur den Appetit auf mehr hervorgerufen.

Das symbolhaft Kleingedruckte dabei: ausgerechnet die Sektsteuer wird abgeschafft. Tabu dagegen ist eine Mehrwertsteuersenkung oder gar deren Abschaffung auf Grundnahrungsmittel, Mieten oder Heiz- und Betriebskosten. Auch hier gibt’s das Kleingedruckte: Sie wird nur auf Frauenhygieneprodukte gesenkt. Die Mehrwertsteuer senkt die Kaufkraft gerade der niedrigsten Einkommen um 20 Prozent.

Solche und andere Kinder

Ein weiterer Schritt der Umverteilung nach oben wird durch den sogenannten Familienbonus bewirkt. Dieser ist ein Abzug von der Lohn- und Einkommensteuer im Ausmaß von bisher bis zu 1.500 Euro pro Kind und soll auf 1.750 erhöht werden. Diesen Bonus kann allerdings nur ausschöpfen, wer ein entsprechend hohes Einkommen hat, das eine entsprechend hohe Steuer nach sich zieht.

Wer keine Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlt, weil das Einkommen zu niedrig ist, erhält eine Negativsteuer von bisher 250 Euro pro Kind. Diese soll um hundert Euro auf 350 erhöht werden. Die reichsten Familien erhalten also zusätzlich mehr als doppelt so viel. Kinder, die in reiche Familien hineingeboren werden, werden steuerlich günstiger behandelt als Kinder in weniger wohlhabenden Familien.

Unternehmer doppelt entlastet

Das Wirtschaftskammer-Blatt „Wiener Wirtschaft“ (30.1.2020) berichtet unter dem Titel „Unternehmer werden doppelt entlastet“: „Unternehmer-Einkommen sollen laut Regierungsprogramm stärker entlastet werden als Arbeitnehmer- Einkommen. Denn zusätzlich zur Senkung der Steuersätze soll im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung künftig ein deutlich höherer Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis gelten. Bisher betrug dieser Freibetrag 30.000 Euro, künftig sollen es 100.000 Euro sein. Erst darüber hinaus wäre es notwendig, beispielsweise in Wertpapiere zu investieren, um einen noch höheren Grundfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Zur Erinnerung: Steuerfrei sind für Nicht-UnternehmerInnen nur Einkommen bis 11.000 Euro.

Für WertpapierbesitzerInnen (maximal zehn Prozent der Bevölkerung) gibt’s einige Zuckerln: Die Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne (27,5 Prozent) soll nach ein oder zwei Jahren Behaltefrist abgeschafft werden, ebenfalls für „ethische und ökologische“ Investitionen (auch Finanzinvestitionen).

Nebenbei: Die Wirtschaftlobbies sollen Zugang ins Bildungssystem erhalten. So steht es im Kapitel Standort- und Industriepolitik: „Unternehmerisches Denken“ soll im Bildungssystem verankert werden, z.B. durch eine „freiwillige Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe um „Zugang zu unternehmerischen Denken zu ermöglichen“. Wir warten leider vergeblich auf eine Unterrichtseinheit „Rechte der Arbeitnehmer“.

Michael Graber ist Volkswirt und Wirtschaftssprecher der KPÖ