Zwangsumsiedelung und noch mehr Strafen
- Dienstag, 25. Februar 2020 @ 15:10
Martin Mair über Stimmungsmache gegen Erwerbslose:
Wer hoffte, dass sich unter einem grünen Sozialminister die Situation für Erwerbsarbeitslose verbessern würde, wurde enttäuscht. In letzter Minute wurde der „Sozialminister“ um seinen wichtigsten Bereich beraubt: Arbeit und Arbeitsmarktpolitik kamen ins schwarze Familienministerium zwecks „Vereinbarung von Familie und Arbeit“.
Dürftig das Regierungsprogramm. Spurlos verschwanden die langjährigen Forderungen der Grünen: Wiedereinführung der von Schwarzblau abgeschafften Wertsicherung der Versicherungsleistungen, die Arbeitslosenanwaltschaft oder gar der Abschaffung der Existenzbedrohung durch Bezugssperren.
Notstandshilfe bleibt
Immerhin scheint die ÖVP die von Wirtschaftsbund und Industriellenvereinigung ins vorherige Regierungsprogramm gebrachte Zumutungen wie die Abschaffung der Notstandshilfe vorerst aufgeschoben zu haben. Vage Formulierungen lassen Raum für Befürchtungen: Die Zumutbarkeitsbestimmungen sollen „reformiert“ und mehr „Arbeitsanreize“ im „Arbeitslosengeld neu“ geschaffen werden.
Und prompt – noch bevor die aus dem Zauberhut von Sebastian Kurz entsprungene Familienministerin Christine Aschbacher angelobt wurde – kamen vorab männliche Zurechtweisungen: IV-Präsident Georg Kapsch forderte, Köche sollen doch übersiedeln, wenn woanders Stellen frei sind. Der Kanzler setzte rasch eins drauf, behauptete einen „großen Missbrauch“ und forderte „noch strengeren Vollzug“. Obwohl bereits unter Kurz I das AMS häufiger denn je den Arbeitssuchenden die Versicherungsleistung für sechs oder acht Wochen gestrichen hat!
Sanktionen für den Tourismus
Die „überregionale Stellenvermittlung“ soll der ach so notleidenden Tourismusbranche Arbeitskräfte zutreiben: Kurz & Co wollen Arbeitslose aus dem roten Bollwerk Wien mit der Sanktionspeitsche zwingen, fern von Familien- und Freundeskreis in Tirol oder Vorarlberg für jene Unternehmen zu schuften, die für Arbeiter*innen offenbar zu wenig bieten. Besonders kleinere, in Personalführung unfähige Wirte, machen immer wieder Stimmung gegen Arbeitslose. Ein FPÖ-naher Wirt im Raum Gmunden bezeichnete Arbeitslose gar als „arbeitsfaule Wohlstandsparasiten“.
Defensive Argumentation
AK, ÖGB und SPÖ protestieren zwar verbal, bleiben aber mit der Argumentation defensiv, kapitalistisch-systemkonform. Sie zeigen zwar den wirtschaftlichen Unsinn von mehr Druck auf Arbeitslose auf, weil Unternehmen so auch nicht zu motivierten Fachkräften kämen. Dass erwerbslose Arbeiter*innen unveräußerliche (Menschen)Rechte haben könnten und auch selbst mitreden wollen, ist allerdings nie Thema.
Das Menschen- und Grundrecht auf freie Wohnsitzwahl (§ 4 StGG, Artikel 4 EMRK) steht ebenso wie der Schutz des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK) im Verfassungsrang und sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hob erst am 5. November 2019 Hartz-IV-Bezugskürzungen von über 30 Prozent auf, weil diese die Menschenwürde verletzen. Es stellte auch fest, dass es keine Belege der Wissenschaft für eine positive Wirkung der Sanktionen in Form schnellerer Arbeitsaufnahme gibt. Dass Bezugskürzungen ohne ordentliches Verfahren verhängt werden und bei Einlenken der Bestraften nicht vorzeitig aufgehoben werden, waren auch Gründe für die Einschränkung des Sanktionsregimes in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 12. November 2019 im Falle eines Asylwerbers, dass Totalsperren der Existenzsicherung grundsätzlich gegen die Europäische Grundrechtecharta verstoßen, weil die Abdeckung der menschlichen Grundbedürfnisse nicht gefährdet werden darf. Auch nicht nur zeitweise!
Kein Thema in Österreich
Lohnarbeitslose haben weiter keine Stimme und werden nicht politisch ermächtigt. Selbstbewusste und kämpferische, weil demokratisch organisierte Arbeiter*innen bleiben offenbar unerwünscht. Anfangs hatten die Gewerkschaften Sozialversicherung und Arbeitsvermittlung als Vereine selbst organisiert. Der Dritte Gewerkschaftstag 1896 sprach sich noch vehement gegen die Verstaatlichung der Arbeitsvermittlung aus, weil der Staat verbiete, einen Arbeitsplatz auszuschlagen, so „zur Annahme von Arbeitsstellen mit schlechten Arbeitsbedingungen“ zwinge und nur „Lohndrücker und Streikbrecher“ heranzüchte.
Wie die immer wieder aufflammende Stimmungsmache gegen Arbeitssuchende zeigt, hatten damals die Gewerkschaften mehr als recht. Mit der Übersiedelung von Arbeitsagenden in das schwarze Familienministerium könnte nun die ÖVP sogar die Zwei-Drittel-Mehrheit im AMS Aufsichtsrat bekommen und alles allein bestimmen und sogar AMS Geschäftsführer*innen abberufen! Die vermeintlich smarten „Verwalter der Ware Arbeitskraft“ (Horkheimer) könnten als Kapos des Kapitals leichter erpressbar oder gar überflüssig werden. Die paternalistische Befürsorgungspolitik wird wieder zum Bumerang.
Hinweis: Aktive Arbeitslose Österreich bitten um Zusendung von schikanösen AMS-Zuweisungen und Erfahrungsberichten an kontakt@aktive-arbeitslose.at
Martin Mair ist Obmann des Vereins Aktive Arbeitslose Österreich
Wer hoffte, dass sich unter einem grünen Sozialminister die Situation für Erwerbsarbeitslose verbessern würde, wurde enttäuscht. In letzter Minute wurde der „Sozialminister“ um seinen wichtigsten Bereich beraubt: Arbeit und Arbeitsmarktpolitik kamen ins schwarze Familienministerium zwecks „Vereinbarung von Familie und Arbeit“.
Dürftig das Regierungsprogramm. Spurlos verschwanden die langjährigen Forderungen der Grünen: Wiedereinführung der von Schwarzblau abgeschafften Wertsicherung der Versicherungsleistungen, die Arbeitslosenanwaltschaft oder gar der Abschaffung der Existenzbedrohung durch Bezugssperren.
Notstandshilfe bleibt
Immerhin scheint die ÖVP die von Wirtschaftsbund und Industriellenvereinigung ins vorherige Regierungsprogramm gebrachte Zumutungen wie die Abschaffung der Notstandshilfe vorerst aufgeschoben zu haben. Vage Formulierungen lassen Raum für Befürchtungen: Die Zumutbarkeitsbestimmungen sollen „reformiert“ und mehr „Arbeitsanreize“ im „Arbeitslosengeld neu“ geschaffen werden.
Und prompt – noch bevor die aus dem Zauberhut von Sebastian Kurz entsprungene Familienministerin Christine Aschbacher angelobt wurde – kamen vorab männliche Zurechtweisungen: IV-Präsident Georg Kapsch forderte, Köche sollen doch übersiedeln, wenn woanders Stellen frei sind. Der Kanzler setzte rasch eins drauf, behauptete einen „großen Missbrauch“ und forderte „noch strengeren Vollzug“. Obwohl bereits unter Kurz I das AMS häufiger denn je den Arbeitssuchenden die Versicherungsleistung für sechs oder acht Wochen gestrichen hat!
Sanktionen für den Tourismus
Die „überregionale Stellenvermittlung“ soll der ach so notleidenden Tourismusbranche Arbeitskräfte zutreiben: Kurz & Co wollen Arbeitslose aus dem roten Bollwerk Wien mit der Sanktionspeitsche zwingen, fern von Familien- und Freundeskreis in Tirol oder Vorarlberg für jene Unternehmen zu schuften, die für Arbeiter*innen offenbar zu wenig bieten. Besonders kleinere, in Personalführung unfähige Wirte, machen immer wieder Stimmung gegen Arbeitslose. Ein FPÖ-naher Wirt im Raum Gmunden bezeichnete Arbeitslose gar als „arbeitsfaule Wohlstandsparasiten“.
Defensive Argumentation
AK, ÖGB und SPÖ protestieren zwar verbal, bleiben aber mit der Argumentation defensiv, kapitalistisch-systemkonform. Sie zeigen zwar den wirtschaftlichen Unsinn von mehr Druck auf Arbeitslose auf, weil Unternehmen so auch nicht zu motivierten Fachkräften kämen. Dass erwerbslose Arbeiter*innen unveräußerliche (Menschen)Rechte haben könnten und auch selbst mitreden wollen, ist allerdings nie Thema.
Das Menschen- und Grundrecht auf freie Wohnsitzwahl (§ 4 StGG, Artikel 4 EMRK) steht ebenso wie der Schutz des Privat- und Familienlebens (Artikel 8 EMRK) im Verfassungsrang und sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hob erst am 5. November 2019 Hartz-IV-Bezugskürzungen von über 30 Prozent auf, weil diese die Menschenwürde verletzen. Es stellte auch fest, dass es keine Belege der Wissenschaft für eine positive Wirkung der Sanktionen in Form schnellerer Arbeitsaufnahme gibt. Dass Bezugskürzungen ohne ordentliches Verfahren verhängt werden und bei Einlenken der Bestraften nicht vorzeitig aufgehoben werden, waren auch Gründe für die Einschränkung des Sanktionsregimes in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof entschied am 12. November 2019 im Falle eines Asylwerbers, dass Totalsperren der Existenzsicherung grundsätzlich gegen die Europäische Grundrechtecharta verstoßen, weil die Abdeckung der menschlichen Grundbedürfnisse nicht gefährdet werden darf. Auch nicht nur zeitweise!
Kein Thema in Österreich
Lohnarbeitslose haben weiter keine Stimme und werden nicht politisch ermächtigt. Selbstbewusste und kämpferische, weil demokratisch organisierte Arbeiter*innen bleiben offenbar unerwünscht. Anfangs hatten die Gewerkschaften Sozialversicherung und Arbeitsvermittlung als Vereine selbst organisiert. Der Dritte Gewerkschaftstag 1896 sprach sich noch vehement gegen die Verstaatlichung der Arbeitsvermittlung aus, weil der Staat verbiete, einen Arbeitsplatz auszuschlagen, so „zur Annahme von Arbeitsstellen mit schlechten Arbeitsbedingungen“ zwinge und nur „Lohndrücker und Streikbrecher“ heranzüchte.
Wie die immer wieder aufflammende Stimmungsmache gegen Arbeitssuchende zeigt, hatten damals die Gewerkschaften mehr als recht. Mit der Übersiedelung von Arbeitsagenden in das schwarze Familienministerium könnte nun die ÖVP sogar die Zwei-Drittel-Mehrheit im AMS Aufsichtsrat bekommen und alles allein bestimmen und sogar AMS Geschäftsführer*innen abberufen! Die vermeintlich smarten „Verwalter der Ware Arbeitskraft“ (Horkheimer) könnten als Kapos des Kapitals leichter erpressbar oder gar überflüssig werden. Die paternalistische Befürsorgungspolitik wird wieder zum Bumerang.
Hinweis: Aktive Arbeitslose Österreich bitten um Zusendung von schikanösen AMS-Zuweisungen und Erfahrungsberichten an kontakt@aktive-arbeitslose.at
Martin Mair ist Obmann des Vereins Aktive Arbeitslose Österreich