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Welch ein Fortschritt!

  • Dienstag, 25. Februar 2020 @ 15:08
Meinung
Karin Antlanger über Pensionssplitting als geschlechterneutrale Verschlechterung.

Automatisches Pensionssplitting bei gemeinsamen Kindern heißt das neue Zauberwort von Türkis-Grün im halbherzigen Kampf gegen die weibliche Altersarmut. Nachdem das seit 2005 existierende freiwillige Pensionssplitting für die Zeit der unbezahlten Kinderbetreuung zu Hause kaum angenommen wird, will man die niedrigeren Pensionen nun automatisch besser verteilen.

Nicht nur Frauen sollen durch längere Berufsabstinenz niedrigere Pensionen bekommen – auch Männer sollen es finanziell spüren, was es heißt, aufgrund mangelnder Kinderbetreuungseinrichtungen mehrere Jahre zu Hause bleiben zu müssen oder Teilzeit zu arbeiten.

War das bisher freiwillige Pensionssplitting nur bis zum vollendeten siebten Lebensjahr des Kindes möglich, so soll das zukünftige automatische Pensionssplitting bis zum vollendeten 10. Lebensjahr möglich sein.

Dieses Vorhaben kommt einer Aufforderung zur längeren Teilzeitarbeit für Frauen schon sehr nahe. Wenn das geplante automatische Pensionssplitting auf den ersten Blick zwar keine Verschlechterung des Pensionssystems darstellt, so kann es indirekt jedoch andere Verbesserungen verhindern:

Wozu also noch Krabbelstuben, Kindergärten oder schulische Nachmittagsbetreuung ausbauen, wenn die Frauen das eh zu Hause erledigen können und dafür vom Kindesvater einen Teil der Pensionsbeiträge überschrieben bekommen?

Der Staat spart sich eine Menge Ausgaben für Kinderbetreuungseinrichtungen, die Umschichtungen der Pensionsbeiträge kosten den Staat nichts, und den Menschen wird auch noch eingeredet, dass damit die Altersarmut bekämpft wird.

Tatsache ist, dass z.B. einem Paar im Alter, wenn sie ihre beiden Pensionen zusammenrechnen, nicht mehr bleiben wird als mit der jetzigen Altersarmutspension der Frau plus der höheren Männerpension. Ein kleiner Vorteil ist im Falle des Bezugs einer Witwenpension zu erwarten. Dies aber nur dann, wenn diese nicht abgeschafft wird.

Weibliche Altersarmut effizient zu bekämpfen erfordert Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatem gut ermöglicht: eine spürbare gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf zumindest 30 Wochenstunden und einen offensiven Ausbau von qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Karin Antlanger ist Juristin und Sozialpädagogin und vertritt den GLB bei den ÖGB-Pensionist*innen OÖ