Schwarz-Grün auf Pensionsraubzug
- Montag, 24. Februar 2020 @ 10:25
Josef Stingl zum Aus für die Hacklerregelung
Gleich zu Beginn der schwarzgrünen Regierung ein negativer Start. Kurz und Kogler verkünden – ohne dass es im Regierungsübereinkommen überhaupt festgehalten wurde – ein Return bei der Hacklerregelung. Zur Erinnerung: Knapp davor wurde in der koalitionsfreien Parlamentszeit eine Mehrheit für die abschlagsfreie vorzeitige Alterspension mit 45 Versicherungsjahren beschlossen.
Dieser „Gewinn der freien Kräfte“ war für Kurz ein Dorn im Auge. Überraschend war es doch, dass es gerade mal sieben Tage „schwarzgrünes Bettgeflüster“ bedurfte bis das K&K-Pärchen den Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, wieder bis zu 360 Euro raubten. Gleichzeitig werden Konzernen und den Reichen dieser Gesellschaft Milliarden geschenkt.
Bei der Erklärung des Warums verstieg sich Kogler dann noch gänzlich. Er erklärte, dass die Hacklerregelung eine „Regelung nur für Männer“ sei. Sie lässt Frauen außer Acht, sie kann also nicht im Sinne einer grün-feministischen Gleichberechtigungspolitik sein. Deshalb könne er die geplante „Reparatur“ durchaus mitverantworten.
Unwissenheit oder Machterhaltskalkül
Wer die österreichische Pensionsgeschichte verfolgt, der weiß, dass das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen unterschiedlich geregelt ist: Männer mit 65 und Frauen mit 60 Jahren und bei langen Versicherungszeiten können sowohl Männer als auch Frauen vorzeitig in Pension gehen: Früher bis zu fünf Jahre jetzt nur mehr zweieinhalb Jahre vorher.
Zu Beginn der 90iger-Jahre hat „ein ganz Pfiffiger“ das unterschiedliche Pensionsantrittsalter zwischen Männer und Frauen für ihn diskriminierend angesehen und beim Verfassungsgerichtshof geklagt und recht bekommen. Unter der Schirmherrschaft der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal kämpften darauf Frauen von Gewerkschaften und unterschiedlichen politischen Couleurs bei der „Gesetzesreparatur“ für die Anpassung zur Koppelung des Pensionsantrittsalters mit dem Gleichbehandlungspaket.
Lange Übergangszeiten
Da befürchtet wurde, dass die Gleichbehandlung frühestens nach 25 Jahren sitzen würde, einigte sich der Gesetzgeber auf eine sehr lange Übergangszeit. Es wurde beschlossen, dass das Anfallsalter für die Alterspensionen für Frauen erst ab 2024 bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben wird.
Zwischenzeitlich kam es insgesamt zu Verschlechterungen im Pensionsrecht, die vorzeitige Alterspension, die jetzt unter den Namen Korridorpension oder bei 45 Versicherungsjahren unter Hacklerregelung firmiert wurde, wird mit Abschlägen bestraft. Und der vorzeitige fünfjährige Antritt wurde auf zweieinhalb Jahre gekürzt.
Wenn der grüne Parteichef meint, dass es im Pensionsrecht geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten gibt, dann hat er recht, nur die Hacklerregelung ist es nicht. Das Problem ist, dass wir trotz der langen Vorzeit bei der Pensionsantrittsalter-Angleichung von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung noch immer meilenweit entfernt sind. Eine Verlängerung des Anpassungsübergangs und eine frauenspezifische pensionsabschlagsfreie Hacklerregelung für den vorzeitigen Pensionsantritt bei 35 Versicherungsjahren wären da schon eher angebracht.
Übrigens 2016 meinte die damalige Frauensprecherin der Grünen, Berivan Aslan: „Österreich bewegt sich bei der Frauenpolitik im Schneckentempo. Es tut sich nichts und es ist peinlich, dass wir jedes Jahr beim Gender Pay Gap an vorletzter Stelle sind.“ Hier hat Vizekanzler Kogler ein großes Beschäftigungsfeld. Nur, will er das auch? Selbst wenn diese Frage mit JA beantwortet wird, steht dann noch die „Industriellenvereinigungsmarionette Kurz“ dazwischen.
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB
Gleich zu Beginn der schwarzgrünen Regierung ein negativer Start. Kurz und Kogler verkünden – ohne dass es im Regierungsübereinkommen überhaupt festgehalten wurde – ein Return bei der Hacklerregelung. Zur Erinnerung: Knapp davor wurde in der koalitionsfreien Parlamentszeit eine Mehrheit für die abschlagsfreie vorzeitige Alterspension mit 45 Versicherungsjahren beschlossen.
Dieser „Gewinn der freien Kräfte“ war für Kurz ein Dorn im Auge. Überraschend war es doch, dass es gerade mal sieben Tage „schwarzgrünes Bettgeflüster“ bedurfte bis das K&K-Pärchen den Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, wieder bis zu 360 Euro raubten. Gleichzeitig werden Konzernen und den Reichen dieser Gesellschaft Milliarden geschenkt.
Bei der Erklärung des Warums verstieg sich Kogler dann noch gänzlich. Er erklärte, dass die Hacklerregelung eine „Regelung nur für Männer“ sei. Sie lässt Frauen außer Acht, sie kann also nicht im Sinne einer grün-feministischen Gleichberechtigungspolitik sein. Deshalb könne er die geplante „Reparatur“ durchaus mitverantworten.
Unwissenheit oder Machterhaltskalkül
Wer die österreichische Pensionsgeschichte verfolgt, der weiß, dass das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen unterschiedlich geregelt ist: Männer mit 65 und Frauen mit 60 Jahren und bei langen Versicherungszeiten können sowohl Männer als auch Frauen vorzeitig in Pension gehen: Früher bis zu fünf Jahre jetzt nur mehr zweieinhalb Jahre vorher.
Zu Beginn der 90iger-Jahre hat „ein ganz Pfiffiger“ das unterschiedliche Pensionsantrittsalter zwischen Männer und Frauen für ihn diskriminierend angesehen und beim Verfassungsgerichtshof geklagt und recht bekommen. Unter der Schirmherrschaft der damaligen Frauenministerin Johanna Dohnal kämpften darauf Frauen von Gewerkschaften und unterschiedlichen politischen Couleurs bei der „Gesetzesreparatur“ für die Anpassung zur Koppelung des Pensionsantrittsalters mit dem Gleichbehandlungspaket.
Lange Übergangszeiten
Da befürchtet wurde, dass die Gleichbehandlung frühestens nach 25 Jahren sitzen würde, einigte sich der Gesetzgeber auf eine sehr lange Übergangszeit. Es wurde beschlossen, dass das Anfallsalter für die Alterspensionen für Frauen erst ab 2024 bis 2033 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben wird.
Zwischenzeitlich kam es insgesamt zu Verschlechterungen im Pensionsrecht, die vorzeitige Alterspension, die jetzt unter den Namen Korridorpension oder bei 45 Versicherungsjahren unter Hacklerregelung firmiert wurde, wird mit Abschlägen bestraft. Und der vorzeitige fünfjährige Antritt wurde auf zweieinhalb Jahre gekürzt.
Wenn der grüne Parteichef meint, dass es im Pensionsrecht geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten gibt, dann hat er recht, nur die Hacklerregelung ist es nicht. Das Problem ist, dass wir trotz der langen Vorzeit bei der Pensionsantrittsalter-Angleichung von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung noch immer meilenweit entfernt sind. Eine Verlängerung des Anpassungsübergangs und eine frauenspezifische pensionsabschlagsfreie Hacklerregelung für den vorzeitigen Pensionsantritt bei 35 Versicherungsjahren wären da schon eher angebracht.
Übrigens 2016 meinte die damalige Frauensprecherin der Grünen, Berivan Aslan: „Österreich bewegt sich bei der Frauenpolitik im Schneckentempo. Es tut sich nichts und es ist peinlich, dass wir jedes Jahr beim Gender Pay Gap an vorletzter Stelle sind.“ Hier hat Vizekanzler Kogler ein großes Beschäftigungsfeld. Nur, will er das auch? Selbst wenn diese Frage mit JA beantwortet wird, steht dann noch die „Industriellenvereinigungsmarionette Kurz“ dazwischen.
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB