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Sozial-KV: Kürzer arbeiten – besser leben!

  • Dienstag, 11. Februar 2020 @ 15:50
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„Unsere Solidarität gehört den streikenden Kolleginnen und Kollegen im Gesundheits-, Sozial-, und Pflegebereich in ihrem Kampf für die Erleichterung ihrer psychisch und physisch belastenden Arbeitsbedingungen durch eine kürzere Normal-Wochenarbeitszeit. Mieten und Lebenshaltungskosten steigen überproportional, es bedarf daher auch einer Lohn- und Gehaltserhöhung für die Betroffenen“, erklärte heute der Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB), Josef Stingl, zu den bevorstehenden Warnstreiks.

Das Angebot der Arbeitgeber*innen in Höhe von 2,35 Prozent bei gleichzeitigem Verzicht auf die 35-Stunden-Woche ist für den Linksgewerkschafter inakzeptabel. Um den KV-Lohnforderungen Nachdruck zu verleihen braucht es diesen Druck auf die Geschäftsführungen, aber auch auf die Fördergeber*innen. Denn Bund, Länder und Gemeinden entscheiden, wie viel Geld für die Entlohnung und zur Entlastung der krankmachenden Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen.

„Die Lohnabhängigen, insbesondere jene des Sozial- und Gesundheitswesens dürfen nicht die Leidtragenden dafür sein, dass Konzerne und Reiche in unserem Land kaum Steuern zahlen. Wenn die Krankmacher am Arbeitsplatz merklich reduziert werden sollen, muss Schluss mit dem ständigen Sparzwang der öffentlichen Hand sein“, so Stingl. Das gelte für die Beschäftigten der Sozialwirtschaft Österreichs, aber auch für jene von Diakonie und Caritas, sowie Gemeinden, Gemeindeverbänden und Ländern.

Daher bekräftigt der GLB-Vorsitzende die Forderung nach der 35-Stundenwoche bei vollem Lohn und Personalausgleich. Sie kann neben der Entlastung der Gesundheits-, Pflege- und Sozialbeschäftigten der Einstieg zu einer deutlich spürbaren Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich sein:

„Die rasant gestiegene Produktivität verlangt dringend Neuverteilung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Damit aber verkürzte Arbeitszeit nicht trotzdem auf den Rücken der Lohnabhängigen hängen bleibt muss sowohl Lohn-, als auch Personalausgleich von Arbeiterkammer und Gewerkschaft nachprüfbar und vor allem einklagbar sein“, meint Stingl abschließend.