AK-Vollversammlung Steiermark am 21.11.2019: FSG streicht dritte Vollversammlung!
- Donnerstag, 21. November 2019 @ 18:00
Mit einem Paukenschlag begann die steirische AK-Vollversammlung. Vor Beginn der Sitzung wurde den Fraktionsführern der anderen Fraktionen von der FSG mitgeteilt, dass zukünftig nur mehr zwei (statt bisher drei) Arbeiterkammervollversammlungen pro Jahr stattfinden sollen. Damit werden zukünftig nur mehr die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Zusammen mit der steirischen Praxis der sozialdemokratischen Mehrheitsfraktion Anträge, die den eigenen Wirkungsbereich der AK betreffen grundsätzlich immer abzulehnen bedeutet das, dass die Vollversammlung als von den Mitgliedern gewähltes Gremium weiter geschwächt wird und noch mehr Entscheidungen durch die im Vorstand vertretenen großen Fraktionen hinter verschlossenen Türen getroffen werden.
Von Seiten des GLB wurde diese Vorgangsweise in der Sitzung kritisiert. Ebenso auf Kritik trafen die Glückwünsche des Kammerpräsidenten zu den Lohnabschlüssen der vergangenen Wochen. Als GLB-Verhandlerin in der Fahrzeugindustrie meldete sich Hilde Tragler zu Wort und kritisierte die dürftigen Abschlüsse in der Metallindustrie, denen der GLB nicht zugestimmt hatte.
Für steirische Verhältnisse ungewöhnlich gab es in dieser Sitzung einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, der Verbesserungen für gehörlose/hörbeeinträchtigte Personen beim Einsatz der Gebärdensprache forderte.
Keiner der drei Anträge, die der GLB selbst einbrachte fand jedoch eine Mehrheit. Der Antrag zum neuen AMS Algorithmus, der Arbeitslose kategorisiert, wurde zugewiesen. Ebenso erging es einem Antrag zur steirischen Pendlerbeihilfe. Den Maximalbetrag erhalten derzeit nur Personen, die weiter als 75 km in eine Richtung pendeln und im Jahr weniger als 13.040 Euro brutto im Jahr verdienen. Dementsprechend sank die Zahl der BezieherInnen in den letzten 15 Jahren um 25 Prozent. Ebenso sank der durchschnittlich ausbezahlte Förderbetrag in den letzten Jahren.
Mit den Stimmen der FSG, des ÖAAB und der FA abgelehnt wurde ein GLB-Antrag, der sich gegen eine weitere Aushöhlung der Neutralität und gegen die Aufrüstungsbemühungen des Verteidigungsministers der Übergangsregierung aussprach. Dass es die Sozialdemokratie nicht einmal für Wert befindet, in einem Ausschuss darüber zu diskutieren, wenn die Rüstungsausgaben in den nächsten Jahren von 2,2 Milliarden auf 5,6 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden sollen, spricht Bände.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!
Im Frühjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat des AMS die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller beim AMS auf Wiederaufnahme einer Beschäftigung Arbeit Suchenden. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt. Aufgrund eines Algorithmus (vergleichende Regressionsanalyse) werden alle Arbeitsuchenden in drei Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, jenen mit „mittleren Integrationschancen“ und jenen mit „geringen Integrationschancen“.
Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene Angebote des AMS erhalten oder eben nicht mehr erhalten. Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen wird verschleiert.
Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.
Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.
Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Alogrithm Watch“ ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10 bis 15 Prozent der „Entscheidungen“ falsch waren.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, folgenden Forderungen nachzukommen:
1. Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind.
2. Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus aktiv zu informieren.
3. Die einfachste und zielführende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeitsuchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeitsuchenden. Das destruktive Sanktionsregime, das keine positive Auswirkung auf die Arbeitsvermittlung hat, ist daher einzuschränken bzw. abzuschaffen!
4. Sicherstellung, dass durch die Kategorisierung durch Software niemand aus der Betreuung fällt.
5. Sicherstellung, dass die Zielgruppendefinition über die Kategorisierung durch Algorithmus gestellt bleibt.
Antrag 2: Nein zu Aufrüstung und der weiteren Aushöhlung der Neutralität!
Unser Heer 2030, lautet der Titel eines Berichtes des Verteidigungsministers der aktuellen Beamtenregierung. Der Bericht stellt unter anderem fest: „Das neutrale Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union aktuell von stabilen Staaten umgeben. […] Ein überwiegend konventionell geführter militärischer Angriff ist derzeit daher nicht zu erwarten.“
Laut derzeitigem Budgetpfad soll das Budget des Bundesheeres im Jahr 2022 2,2 Milliarden Euro betragen. Geht es nach den Vorstellungen, der nunmehrigen, nicht durch Wahlen legitimierten Regierung, soll dieses dennoch mehr als verdoppelt werden. Bis 2030 ist ein Anstieg auf 5,6 Milliarden Euro und damit eine Anhebung auf ein Prozent des BIP geplant.
Aufrüstung als Wirtschaftspolitik!
Bisherige Gepflogenheiten – größere Beschaffungsvorgänge über ein Sonderinvestitionsprogramm abzuwickeln – lehnt der Bericht ab. Mit der drastischen Budgetsteigerung soll es zu einem Aufrüstungsautomatismus kommen. Politische Verantwortungsträger sollen sich zukünftig nicht mehr für Rüstungsausgaben rechtfertigen müssen, während in vielen anderen Bereichen der Sparstift angesetzt wird.
Aufrüstung wird als wirtschaftspolitische Maßnahme begriffen. Es wird mit der gleichmäßigen Auslastung der Produktionskapazitäten der Rüstungsindustrie argumentiert und vor den negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Unterdotierung gewarnt. Dabei gäbe es in Zeiten des Klimawandels und zahlreicher anderer Probleme dutzende sinnvolle Investitionsmöglichkeiten.
Ziel: Gänzliche Abschaffung der Neutralität!
Obwohl im Bericht an mehreren Stellen auf die österreichische Neutralität verwiesen wird, wird diese in den Planungen des Ministers geradezu mit Füßen getreten.
Der Minister der Übergangsregierung sieht sich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU nicht nur verpflichtet, sondern es auch als Ziel an, „verteidigungspolitische“ Initiativen der EU glaubwürdig voranzutreiben und aktiv mitzugestalten. Hierzu soll an Projekten der europäischen militärischen Fähigkeitsentwicklung teilgenommen werden. Österreich soll den Kern einer Landbrigade für Auslandseinsätze bereithalten und einen Beitrag zu einer sich entwickelnden gemeinsamen „Verteidigung“ der EU leisten.
Neben dem Schutz Österreichs definiert Minister Starlinger die Stabilisierung des Westbalkans, den Außengrenzschutz der EU, die Sicherung der Gegenküste Nordafrikas, sowie noch weitergehend bis zum Subsahara-Afrika die Stabilisierung des eurostrategischen Umfeldes als Zielsetzung. Dabei wird explizit auch auf die Sicherung wirtschaftlicher Interessen Österreichs hingewiesen.
Es verwundert daher wenig, wenn im verteidigungspolitischen Risikobild für die Sicherheit Österreichs – wohlgemerkt einem Binnenstaat – ein maritimer Konflikt mit China mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 % erwähnt wird.
Nein zur Militarisierung!
Als weitere Bedrohungsszenarien werden unter anderem der rapide Klimawandel aber auch eine europäische Bankenkrise ausgemacht. Probleme, deren Ursachen in einem fehlgeleiteten Wirtschaftssystem liegen. Der Minister liefert keine Antwort warum beispielsweise der rapide Klimawandel im Rahmen der „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ zu behandeln sein soll.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die verfassungsmäßig verankerte Neutralität nicht weiter auszuhöhlen bzw. keinesfalls durch die Hintertür abzuschaffen sowie jegliche Aufrüstungsbemühungen, die mit der österreichischen Neutralität nicht vereinbar sind, zu unterlassen. Zudem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich den angesprochenen Problemen wie Klimawandel, Migration, Bankenkrise auf eine angemessene nichtmilitärische Weise anzunehmen, die die Ursachen der Probleme im Einklang mit den Menschenrechten löst und von der Verdoppelung des Budgets des österreichischen Bundesheeres bis 2030 abzusehen.
Antrag 3: Steirische PendlerInnenbeihilfe verbessern!
Durchschnittlich 124 Euro beträgt die ausbezahlte PendlerInnnenbeihilfe des Landes Steiermark und der AK. Der maximale Förderbetrag liegt aktuell bei 389 Euro. Diesen erhält, wer maximal 13.040 Euro (inkl. 13. und 14. Gehalt) jährlich verdient und dabei mindestens 75 km in eine Richtung zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt.
Die AK-Steiermark übernimmt seit einigen Jahren die Abwicklung der Förderung und trägt ein Drittel der Kosten. Im Voranschlag 2018 der AK-Steiermark waren hierfür 410.000 Euro vorgesehen. Laut Rechnungsabschluss beträgt der IST-Wert jedoch nur 300.560,58 Euro. Im Voranschlag 2020 sind 350.000 Euro vorgesehen. Zusammen mit den Mitteln des Landes Steiermark stehen also 1,05 Millionen Euro zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr wurden rund 9.000 Anträge auf Förderung genehmigt, rund drei Viertel davon stammen von Frauen. Zum Vergleich fünfzehn Jahr zuvor wurden die Kosten der Beihilfe noch zur Gänze vom Land Steiermark getragen. Es waren hierfür damals bereits 1,1 Millionen Euro vorgesehen und damit sogar in absoluten Zahlen mehr wie jetzt. Durch die Inflation hat der Betrag zudem massiv an Wert verloren.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Soziallandesrätin, den steirischen Soziallandesrat dazu auf, die Kriterien der PendlerInnenbeihilfe in Zusammenarbeit mit der AK Steiermark dahingehend zu überarbeiten, dass mehr Menschen der Zugang zur Beihilfe ermöglicht wird und die ausbezahlte Beihilfenhöhe an die steigenden Mobilitätskosten angepasst wird.
Von Seiten des GLB wurde diese Vorgangsweise in der Sitzung kritisiert. Ebenso auf Kritik trafen die Glückwünsche des Kammerpräsidenten zu den Lohnabschlüssen der vergangenen Wochen. Als GLB-Verhandlerin in der Fahrzeugindustrie meldete sich Hilde Tragler zu Wort und kritisierte die dürftigen Abschlüsse in der Metallindustrie, denen der GLB nicht zugestimmt hatte.
Für steirische Verhältnisse ungewöhnlich gab es in dieser Sitzung einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, der Verbesserungen für gehörlose/hörbeeinträchtigte Personen beim Einsatz der Gebärdensprache forderte.
Keiner der drei Anträge, die der GLB selbst einbrachte fand jedoch eine Mehrheit. Der Antrag zum neuen AMS Algorithmus, der Arbeitslose kategorisiert, wurde zugewiesen. Ebenso erging es einem Antrag zur steirischen Pendlerbeihilfe. Den Maximalbetrag erhalten derzeit nur Personen, die weiter als 75 km in eine Richtung pendeln und im Jahr weniger als 13.040 Euro brutto im Jahr verdienen. Dementsprechend sank die Zahl der BezieherInnen in den letzten 15 Jahren um 25 Prozent. Ebenso sank der durchschnittlich ausbezahlte Förderbetrag in den letzten Jahren.
Mit den Stimmen der FSG, des ÖAAB und der FA abgelehnt wurde ein GLB-Antrag, der sich gegen eine weitere Aushöhlung der Neutralität und gegen die Aufrüstungsbemühungen des Verteidigungsministers der Übergangsregierung aussprach. Dass es die Sozialdemokratie nicht einmal für Wert befindet, in einem Ausschuss darüber zu diskutieren, wenn die Rüstungsausgaben in den nächsten Jahren von 2,2 Milliarden auf 5,6 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden sollen, spricht Bände.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!
Im Frühjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat des AMS die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller beim AMS auf Wiederaufnahme einer Beschäftigung Arbeit Suchenden. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt. Aufgrund eines Algorithmus (vergleichende Regressionsanalyse) werden alle Arbeitsuchenden in drei Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, jenen mit „mittleren Integrationschancen“ und jenen mit „geringen Integrationschancen“.
Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene Angebote des AMS erhalten oder eben nicht mehr erhalten. Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen wird verschleiert.
Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.
Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.
Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Alogrithm Watch“ ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10 bis 15 Prozent der „Entscheidungen“ falsch waren.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, folgenden Forderungen nachzukommen:
1. Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind.
2. Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus aktiv zu informieren.
3. Die einfachste und zielführende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeitsuchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeitsuchenden. Das destruktive Sanktionsregime, das keine positive Auswirkung auf die Arbeitsvermittlung hat, ist daher einzuschränken bzw. abzuschaffen!
4. Sicherstellung, dass durch die Kategorisierung durch Software niemand aus der Betreuung fällt.
5. Sicherstellung, dass die Zielgruppendefinition über die Kategorisierung durch Algorithmus gestellt bleibt.
Antrag 2: Nein zu Aufrüstung und der weiteren Aushöhlung der Neutralität!
Unser Heer 2030, lautet der Titel eines Berichtes des Verteidigungsministers der aktuellen Beamtenregierung. Der Bericht stellt unter anderem fest: „Das neutrale Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union aktuell von stabilen Staaten umgeben. […] Ein überwiegend konventionell geführter militärischer Angriff ist derzeit daher nicht zu erwarten.“
Laut derzeitigem Budgetpfad soll das Budget des Bundesheeres im Jahr 2022 2,2 Milliarden Euro betragen. Geht es nach den Vorstellungen, der nunmehrigen, nicht durch Wahlen legitimierten Regierung, soll dieses dennoch mehr als verdoppelt werden. Bis 2030 ist ein Anstieg auf 5,6 Milliarden Euro und damit eine Anhebung auf ein Prozent des BIP geplant.
Aufrüstung als Wirtschaftspolitik!
Bisherige Gepflogenheiten – größere Beschaffungsvorgänge über ein Sonderinvestitionsprogramm abzuwickeln – lehnt der Bericht ab. Mit der drastischen Budgetsteigerung soll es zu einem Aufrüstungsautomatismus kommen. Politische Verantwortungsträger sollen sich zukünftig nicht mehr für Rüstungsausgaben rechtfertigen müssen, während in vielen anderen Bereichen der Sparstift angesetzt wird.
Aufrüstung wird als wirtschaftspolitische Maßnahme begriffen. Es wird mit der gleichmäßigen Auslastung der Produktionskapazitäten der Rüstungsindustrie argumentiert und vor den negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Unterdotierung gewarnt. Dabei gäbe es in Zeiten des Klimawandels und zahlreicher anderer Probleme dutzende sinnvolle Investitionsmöglichkeiten.
Ziel: Gänzliche Abschaffung der Neutralität!
Obwohl im Bericht an mehreren Stellen auf die österreichische Neutralität verwiesen wird, wird diese in den Planungen des Ministers geradezu mit Füßen getreten.
Der Minister der Übergangsregierung sieht sich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU nicht nur verpflichtet, sondern es auch als Ziel an, „verteidigungspolitische“ Initiativen der EU glaubwürdig voranzutreiben und aktiv mitzugestalten. Hierzu soll an Projekten der europäischen militärischen Fähigkeitsentwicklung teilgenommen werden. Österreich soll den Kern einer Landbrigade für Auslandseinsätze bereithalten und einen Beitrag zu einer sich entwickelnden gemeinsamen „Verteidigung“ der EU leisten.
Neben dem Schutz Österreichs definiert Minister Starlinger die Stabilisierung des Westbalkans, den Außengrenzschutz der EU, die Sicherung der Gegenküste Nordafrikas, sowie noch weitergehend bis zum Subsahara-Afrika die Stabilisierung des eurostrategischen Umfeldes als Zielsetzung. Dabei wird explizit auch auf die Sicherung wirtschaftlicher Interessen Österreichs hingewiesen.
Es verwundert daher wenig, wenn im verteidigungspolitischen Risikobild für die Sicherheit Österreichs – wohlgemerkt einem Binnenstaat – ein maritimer Konflikt mit China mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 % erwähnt wird.
Nein zur Militarisierung!
Als weitere Bedrohungsszenarien werden unter anderem der rapide Klimawandel aber auch eine europäische Bankenkrise ausgemacht. Probleme, deren Ursachen in einem fehlgeleiteten Wirtschaftssystem liegen. Der Minister liefert keine Antwort warum beispielsweise der rapide Klimawandel im Rahmen der „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ zu behandeln sein soll.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die verfassungsmäßig verankerte Neutralität nicht weiter auszuhöhlen bzw. keinesfalls durch die Hintertür abzuschaffen sowie jegliche Aufrüstungsbemühungen, die mit der österreichischen Neutralität nicht vereinbar sind, zu unterlassen. Zudem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich den angesprochenen Problemen wie Klimawandel, Migration, Bankenkrise auf eine angemessene nichtmilitärische Weise anzunehmen, die die Ursachen der Probleme im Einklang mit den Menschenrechten löst und von der Verdoppelung des Budgets des österreichischen Bundesheeres bis 2030 abzusehen.
Antrag 3: Steirische PendlerInnenbeihilfe verbessern!
Durchschnittlich 124 Euro beträgt die ausbezahlte PendlerInnnenbeihilfe des Landes Steiermark und der AK. Der maximale Förderbetrag liegt aktuell bei 389 Euro. Diesen erhält, wer maximal 13.040 Euro (inkl. 13. und 14. Gehalt) jährlich verdient und dabei mindestens 75 km in eine Richtung zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt.
Die AK-Steiermark übernimmt seit einigen Jahren die Abwicklung der Förderung und trägt ein Drittel der Kosten. Im Voranschlag 2018 der AK-Steiermark waren hierfür 410.000 Euro vorgesehen. Laut Rechnungsabschluss beträgt der IST-Wert jedoch nur 300.560,58 Euro. Im Voranschlag 2020 sind 350.000 Euro vorgesehen. Zusammen mit den Mitteln des Landes Steiermark stehen also 1,05 Millionen Euro zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr wurden rund 9.000 Anträge auf Förderung genehmigt, rund drei Viertel davon stammen von Frauen. Zum Vergleich fünfzehn Jahr zuvor wurden die Kosten der Beihilfe noch zur Gänze vom Land Steiermark getragen. Es waren hierfür damals bereits 1,1 Millionen Euro vorgesehen und damit sogar in absoluten Zahlen mehr wie jetzt. Durch die Inflation hat der Betrag zudem massiv an Wert verloren.
Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Soziallandesrätin, den steirischen Soziallandesrat dazu auf, die Kriterien der PendlerInnenbeihilfe in Zusammenarbeit mit der AK Steiermark dahingehend zu überarbeiten, dass mehr Menschen der Zugang zur Beihilfe ermöglicht wird und die ausbezahlte Beihilfenhöhe an die steigenden Mobilitätskosten angepasst wird.