Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

AK-Vollversammlung Salzburg am 13.11.2019 : GLB für Arbeitszeitverkürzung

  • Mittwoch, 13. November 2019 @ 18:00
Salzburg
Bei der letzten AK-Vollversammlung in Salzburg am 13. November 2019 präsentierte Professor Emmerich Tálos präsentierte das Buch „Sozialpartnerschaft – Ein zentraler politischer Gestaltungsfaktor der Zweiten Republik am Ende?“ (StudienVerlag 2019 von Emmerich Tálos und Tobias Hinterseer). Tálos referierte über Entstehung und Hochblüte der Sozialpartnerschaft und die Entwicklung seit 2000. Mit der Regierung Kurz-Strache kam es demnach zu weitreichenden Änderungen. Diese Regierung griff enorm in das System der Sozialpartnerschaft ein, speziell auf die Selbstverwaltung der Arbeitnehmer*innenvertretung, womit die Sozialpartnerschaft als Gestaltungsmoment weitgehend ausgeschaltet wurde und einem Übergewicht der Interessenswahrnehmung der Unternehmen gewichen ist. Während die Industriellenvereinigung sich bereits vor Jahren gegen die Sozialpartnerschaft gestellt hat, tut das nun auch die Wirtschaftskammer. Das bedeutet große Herausforderungen für die Organisationen der Arbeitnehmer*innen.

In mehreren Wortmeldungen war von Raub und Betrug an Arbeitnehmer*innen, über das langsame Erwachen von Landespolitiker*innen der anderen Parteien über die Bedeutung der Zerschlagung der Gebietskrankenkassen, über fehlende Empörung der Bevölkerung die Rede und davon, dass es Zeit sei, dagegen aufzustehen.

GLB-Kammerrätin Brigitte Promberger kritisierte das reaktive Verhalten der Arbeitnehmer-Organisationen. Forderungen seien von vornherein geringgehalten worden, wie beim Thema Arbeitszeit. Eine Forderung der Arbeitszeit-Reduzierung von gesetzlich 40 auf 38,5 Stunden und in den Kollektivverträgen von 38,5 auf 35 Stunden führe nicht zu gerechter Verteilung, sondern zu noch mehr Arbeitsverdichtung und löse die Probleme der Arbeitslosigkeit und Altersarmut nicht, so Promberger. Und wenn schon mal 30 Stunden gefordert werden, dann mit „schrittweiser“ Einführung: „Unsere Forderung muss daher lauten: 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich“, so Promberger.

Johann Grünwald (ÖAAB-FCG) beteuerte, zu hundert Prozent hinter der Sozialpartnerschaft zu stehen und sprach vom nötigen gegenseitigen Vertrauen. Diese Beteuerung des ÖAAB-FCG-Vorsitzenden stellte sich am Ende der Sitzung ad absurdum, als ein Facebook-Posting der Salzburger Volkspartei bekannt wurde, das noch vor Antragsabstimmung zu einem FSG-Antrag erstellt wurde. Darin wurde eine „Rote Retropolitik“ unterstellt und behauptet, die SPÖ (!) fordere ein Comeback der Schuldenpolitik.

In seinem Bericht dankte Präsident Peter Eder (FSG) den Expert*innen und AK-Rät*innen für die wertvolle Arbeit, die der Arbeiterkammer einen hohen Vertrauenswert einräumt. Bedenklich stimme die Arbeitslosenquote, die vor allem Frauen, 50plus und Menschen mit Beeinträchtigung betreffe. Eine Forderung sei die nach einer fairen Steuerreform, die kalte Progression müsse abgeschafft werden. Sozialpartnerschaft sei soziales Miteinander.

Eder kritisierte die Wohnpolitik des Landes, das zwar den Vorschlag der AK zu einer aktiven Bodenpolitik aufgenommen, doch mit einem äußerst geringen Budget ausgestattet habe. Von tausend geforderten geförderten Mietwohnungen wurden 900 ins Programm der LR aufgenommen, tatsächlich gebaut wurden weniger als 400. Laut Eder werde es ohne Mietobergrenze nicht gehen. Kein Ohr finde bei Landesrat Stöckl (ÖVP) die Problematik der hohen Kosten der Pflegeausbildung und der Gratispraktika, Fachkräftemangel führt zu Nichtbelegung von Betten, so Eder weiter.

56 Anträge wurden eingebracht, drei davon vom GLB. Zwei Anträge („EU-Kommission ohne Kultur?“ und „AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte“) wurden angenommen, der Antrag „Nein zu Aufrüstung und der weiteren Aushöhlung der Neutralität“ wurde nach Zurückweisung des AK-Experten vorerst zurückgezogen.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: EU-Kommission ohne Kultur?

Voraussichtlich am 1. Dezember wird die neue EU-Kommission ihr Amt antreten. Ein/e Kommissar/in für Kultur ist nicht mehr vorgesehen. Das Ressort „Bildung, Kultur, Jugend und Sport“ wurde umgewandelt in „Innovation und Jugend“. Kultur und Bildung verschwinden damit nicht nur aus dem Titel der Kommission und werden aus dem Bewusstsein der Menschen gelöscht, sie werden auch als Aufgaben aufgegeben oder so verwässert, dass sie nur noch als Leerformeln weiterbestehen.

Es ist auch eine Absage an jeglichen Anspruch, die Europäische Union als einen gemeinsamen Raum nicht nur Wirtschafts-, sondern auch gesellschaftspolitisch zu gestalten, an dem gelebte Kultur nicht an nationalen Grenzen haltmacht. Und sie befeuert damit genau jene Kräfte, die das Projekt Europa schwächen wollen. Mit diesem Vorgehen werden genau jene bestärkt, die eine Renationalisierung vorantreiben wollen. Diese proklamieren, dass Kultur nationale Kompetenz sei und folglich auch Kulturpolitik eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Die EU solle sich hier nicht einmischen.

Dass die EU sehr wohl Kompetenzen hätte, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen, etwa um den nichtkommerziellen Kulturaustausch und das künstlerische und literarische Schaffen zu fördern, wird ausgeblendet. Was bleibt ist die Verwaltung des - budgetär ohnehin sehr bescheiden ausgestatteten - EU-Kulturförderprogramms Creative Europe als eine Pflichtaufgabe, ohne Anspruch, kultur- oder gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen EU-weit zu gestalten.

Des Weiteren führt diese Ressortänderung weg vom gesellschaftspolitischen Projekt EU hin zu einem verstärkt neoliberalen. Besonders deutlich wird dies bei der Lektüre des Auftrags, den die zukünftige Kommissarin für „Innovation und Jugend“, Mariya Gabriel, im Kulturbereich erhält. Von der Leyen formuliert es in ihrem Auftrag so: „Ob Geschichte, Architektur, Literatur, Musik, Film, Kunst oder Sport, bei Kultur geht es um Meinungsfreiheit, Identität und Vielfalt Sie erzeugt Möglichkeiten, insbesondere für junge Menschen, und ist eine Triebkraft für unsere Wirtschaft.“ Daher soll sich die zukünftige Kommissarin insbesondere einsetzten für den Erhalt und Schutz unseres kulturellen Erbes, für die Förderung der Kreativindustrien, und kulturelle Kooperation mit Drittstaaten im Rahmen der diplomatischen Beziehungen der EU.

Kulturpolitik wird damit auf Wirtschaftsförderung (Kreativindustrien) und Erhalt des Kulturerbes reduziert und Kulturaustausch weg von Kulturschaffenden zur Diplomatenebene verlagert.

Die Förderung zeitgenössischen und nichtkommerziellen Kulturschaffens und -austausches, ist nicht enthalten. Von gesellschaftspolitischer Relevanz durch kulturpolitische Verantwortung, die allein schon aus dem demokratischen Selbstverständnis zu resultieren hätte, ebenso wenig.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die Europäische Kommission und die designierte Präsidentin der Europäischen Kommission auf, für die Umsetzung der u.a. Punkte zu sorgen:
- Explizite (Wieder)Aufnahme von „Kunst, Kultur, und Bildung“ in den Titel der Ressortzuständigkeit der designierten Kommissarin.
- Verdoppelung des Budgets für das EU-Kulturförderungsprogramm „Creative Europe“ im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

Antrag 2: AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!

Im Frühjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat des AMS die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller beim AMS auf Wiederaufnahme einer Beschäftigung Arbeit Suchenden. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware- House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt.

Aufgrund eines Algorithmus (vergleichende Regressionsanalyse) werden alle Arbeitsuchenden in drei Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, jenen mit „mittleren Integrationschancen“ und jenen mit „geringen Integrationschancen“. Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene Angebote des AMS erhalten oder eben nicht mehr erhalten.

Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen wird verschleiert.

Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht - nämlich sich selbst um Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern - umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.

Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.

Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Algorithm Watch“ ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10-15 Prozent der „Entscheidungen“ falsch waren.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, folgenden Forderungen nachzukommen:
- Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind.
- Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus aktiv zu informieren.
- Die einfachste und zielführende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeitsuchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeitsuchenden. Das destruktive Sanktionsregime, das keine positive Auswirkung auf die Arbeitsvermittlung hat, ist daher einzuschränken bzw. abzuschaffen!
- Sicherstellung, dass durch die Kategorisierung durch Software niemand aus der Betreuung
- Sicherstellung, dass die Zielgruppendefinition über die Kategorisierung durch Algorithmus gestellt bleibt.

Antrag 3: Nein zu Aufrüstung und der weiteren Aushöhlung der Neutralität!

Unser Heer 2030 lautet der Titel eines Berichtes des Verteidigungsministers der aktuellen Beamtenregierung. Der Bericht stellt unter anderem fest: „Das neutrale Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union aktuell von stabilen Staaten umgeben. [...] Ein überwiegend konventionell geführter militärischer Angriff ist derzeit daher nicht zu erwarten.“

Laut derzeitigem Budgetpfad soll das Budget des Bundesheeres im Jahr 2022 2,2 Milliarden Euro betragen. Geht es nach den Vorstellungen, der nunmehrigen, nicht durch Wahlen legitimierten Regierung, soll dieses dennoch mehr als verdoppelt werden. Bis 2030 ist ein Anstieg auf 5,6 Milliarden Euro und damit eine Anhebung auf ein Prozent des BIP geplant.

Aufrüstung als Wirtschaftspolitik!

Bisherige Gepflogenheiten - größere Beschaffungsvorgänge über ein Sonderinvestitions¬programm abzuwickeln - lehnt der Bericht ab. Mit der drastischen Budgetsteigerung soll es zu einem Aufrüstungsautomatismus kommen. Politische Verantwortungsträger sollen sich zukünftig nicht mehr für Rüstungsausgaben rechtfertigen müssen, während in vielen anderen Bereichen der Sparstift angesetzt wird.

Aufrüstung wird als wirtschaftspolitische Maßnahme begriffen. Es wird mit der gleichmäßigen Auslastung der Produktionskapazitäten der Rüstungsindustrie argumentiert und vor den negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Unterdotierung gewarnt. Dabei gäbe es in Zeiten des Klimawandels und zahlreicher anderer Probleme dutzende sinnvolle Investitionsmöglichkeiten.

Ziel: Gänzliche Abschaffung der Neutralität!

Obwohl im Bericht an mehreren Stellen auf die österreichische Neutralität verwiesen wird, wird diese in den Planungen des Ministers geradezu mit Füßen getreten. Der Minister der Übergangsregierung sieht sich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU nicht nur verpflichtet, sondern es auch als Ziel an, „verteidigungspolitische“ Initiativen der EU glaubwürdig voranzutreiben und aktiv mitzugestalten. Hierzu soll an Projekten der europäischen militärischen Fähigkeitsentwicklung teilgenommen werden. Österreich soll den Kern einer Landbrigade für Auslandseinsätze bereithalten und einen Beitrag zu einer sich entwickelnden gemeinsamen „Verteidigung“ der EU leisten.

Neben dem Schutz Österreichs definiert Minister Starlinger die Stabilisierung des Westbalkans, den Außengrenzschutz der ELI, die Sicherung der Gegenküste Nordafrikas, sowie noch weitergehend bis zum Subsahara-Afrika die Stabilisierung des eurostrategischen Umfeldes als Zielsetzung. Dabei wird explizit auch auf die Sicherung wirtschaftlicher Interessen Österreichs hingewiesen.

Es verwundert daher wenig, wenn im verteidigungspolitischen Risikobild für die Sicherheit Österreichs - wohlgemerkt einem Binnenstaat - ein maritimer Konflikt mit China mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 Prozent erwähnt wird.

Nein zur Militarisierung!

Als weitere Bedrohungsszenarien werden unter anderem der rapide Klimawandel aber auch eine europäische Bankenkrise ausgemacht. Probleme, deren Ursachen in einem fehlgeleiteten Wirtschaftssystem liegen. Der Minister liefert keine Antwort warum beispielsweise der rapide Klimawandel im Rahmen der „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ zu behandeln sein soll.

Die 3. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, die verfassungsmäßig verankerte Neutralität nicht weiter auszuhöhlen bzw. keinesfalls durch die Hintertür abzuschaffen sowie jegliche Aufrüstungsbemühungen, die mit der österreichischen Neutralität nicht vereinbar sind, zu unterlassen. Zudem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich den angesprochenen Problemen wie Klimawandel, Migration, Bankenkrise auf eine angemessene nichtmilitärische Weise anzunehmen, die die Ursachen der Probleme im Einklang mit den Menschenrechten löst und von der Verdoppelung des Budgets des österreichischen Bundesheeres bis 2030 abzusehen.