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Dem Gemeinwohl verpflichtet

  • Mittwoch, 17. Juli 2019 @ 11:16
Meinung
Michael Graber zur Debatte über das Eigentum

KommunistInnen heben seit Marx die Eigentumsfrage stets als die Grundfrage für die Überwindung kapitalistischer Gesellschaftsverhältnisse hervor. Dafür wurden sie stets bekämpft, ausgegrenzt, stigmatisiert. Nun hat sich auch ein führender deutscher Jungsozialist ähnlich geäußert: „ Ohne eine Form der Kollektivierung ist eine Überwindung des Kapitalismus überhaupt nicht denkbar.“ Ähnliches haben natürlich schon Generationen von JungsozialistInnen vor ihm gesagt, die dann aber als „Genosse der Bosse“ geendet haben.

Volksbegehren für Enteignung

Mehr beunruhigt daher die IdeologInnen der „sozialen Marktwirtschaft“ dass mit dem Volksbegehren zur Enteignung eines deutschen Immobilien- und Wohnungskonzerns praktische Schritte zur Bekämpfung der Wohnungsnot und unbezahlbarer Mietwohnungen in Berlin in Gang gesetzt wurden. Übrigens läuft auch in der Schweiz eine Volksinitiative zum gleichen Thema.

Besorgt fragt deshalb die FAZ: „Wäre mit dem Grundgesetz auch ein sozialistisches Planungsmodell vereinbar? Schließlich heißt es in Artikel 15, auf den sich die Berliner Enteignungs-Initiative stützt: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel könnten zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführt werden, wenn auch gegen Entschädigung.“ Der befragte Verfassungsrechtler versucht zu beruhigen in dem er sich auf andere Grundrechte und die 70jährige staatliche Praxis beruft.

Der intellektuelle Rückgriff in die wirtschaftspolitische Offenheit der fünfziger Jahre sei somit nicht mehr möglich. Es gebe höchstens eine „Delle“ in der Eigentumsordnung. Doch darauf vertraut die FAZ doch nicht ganz, daher die Frage: „schützt uns das EU-Recht vor „Ein Mensch eine Wohnung“ – Gedanke des Juso-Chefs?

Verfassung schützt Kapitalismus nicht

Die Antwort ist wieder ambivalent: zwar übe der Binnenmarkt einen Liberalisierungsdruck aus, aber die Eigentumsordnung sei Sache der Mitgliedsstaaten. Fazit: einen verfassungsrechtlichen Schutz der kapitalistischen Eigentumsordnung gibt es nicht. Übrigens ebenso nicht in Österreich.

Grundfragen der Eigentumsordnung stellten sich in Österreich 1918/1919 und nach 1945. In der revolutionären Situation nach dem Zusammenbruch der Monarchie wurde eine „Sozialisierungskommission „eingerichtet, die alsbald wieder sanft entschlief, da keine der damals herrschenden Parteien einen Umsturz der Eigentumsordnung wollte. 1946/47 wurde das ehemalige deutsche Eigentum in Österreich verstaatlicht, d.h. enteignet, da es sonst niemand gab, der den Wiederaufbau organisieren konnte. Das änderte allerding nicht, die Verstaatlichte Industrie und Banken dem kapitalistischen Aufbau unterzuordnen.

Ungleichheit auf der Spitze

Der heutige neoliberal geprägte Kapitalismus hat die soziale Ungleichheit auf die Spitze getrieben. In Österreich besitzt ein Prozent der Bevölkerung etwa ein Drittel des gesamtgesellschaftlichen Vermögens. Ähnlich ist es in anderen kapitalistischen Industrie- aber auch in Entwicklungsländern. Weltweit dominieren etwa 500 multinationale Industrie- und Finanzkonzerne Rohstoffe, Produktion Handel und Finanzen.

Ein Dutzend Supermilliardäre besitzen mehr als die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung. Diese extreme Monopolisierung des Reichtums ist auch Ergebnis nicht nur von weltweit organisierten Ausbeutungsprozessen, sondern auch innerkapitalistischen Enteignungen über die Konkurrenz. Das gehört zum normalen Geschäft. Wer das ernsthaft ändern will, stößt auf die Eigentumsverhältnisse.

Ideologischer Kitt zwischen den politischen Verteidigern dieser „Ordnung“ und den ihr Unterworfenen ist deren Furcht vor „Enteignung“ persönlichen Eigentums. Aber was ist der Besitz eines Autos gegenüber dem Besitz eines Autokonzerns? Der Besitz einer Wohnung gegenüber dem Besitz eines Immobilienkonzerns? Der Besitz eines Marktstandls gegenüber dem Besitz einer Handelskette mit hunderten Filialen und einem Milliardenumsatz? Linke Politik richtet sich gegen die Macht dieser Konzerne, nicht gegen persönliches Eigentum, das keine Basis für die Ausbeutung fremder Arbeitskraft in großem Stil ist.

Öffentliche Daseinsvorsorge

Eine solidarische Gesellschaft erfordert zumindest die wichtigsten Grundlagen der Daseinsvorsorge in öffentliche Hand zu überführen: Wohnen, Gesundheit, Bildung, Energie, Mobilität. Allerdings aus der Erfahrung reiner Verstaatlichungen in kapitalistischen und ehemals „realsozialistischen“ Ländern reicht das, um tatsächlich als gesellschaftliches Eigentum zu fungieren, nicht aus. Es erfordert partizipative Formen der Teilhabe, Mitbestimmung und demokratische Kontrolle, um sicher zu stellen, dass öffentliches Eigentum auch tatsächlich dem Gemeinwohl dient.

Michael Graber ist Volkswirt und Wirtschaftssprecher der KPÖ