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Österreichweite Gleichstellung

  • Mittwoch, 17. Juli 2019 @ 11:11
Meinung
Heike Fischer über Nachtgutstunden bei Pflegekräften

Im Juni 2019 haben die Gewerkschaften vida und GPA-djp eine parlamentarische Bürgerinitiative für Gerechtigkeit im Pflegebereich eingebracht. Konkret geht es darum, dass Pflegekräfte in manchen Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit in der Nacht nicht so fair bewertet bekommen wie gesetzlich vorgesehen. Derzeit erhält ein Teil der Beschäftigten zwei zusätzliche Gutstunden, die nur in Zeit aber nicht in Geld abgegolten werden können, weil sie formell auf einer „Pflegestation“ arbeiten. Dies entspricht einer Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz (NschG 1992). Den Begriff „Pflegestation“ gibt es in der modernen Pflege freilich schon lange nicht mehr, weil es Stationen mit sechs oder mehr Betten nicht mehr gibt.

Laut NschG ist Nachtschwerarbeit gegeben, wenn ArbeitnehmerInnen in gewissen Arbeitsstätten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr unmittelbare Betreuungs- und Behandlungsarbeit für PatientInnen leisten und es sich nicht um Arbeitsbereitschaft handelt. Exemplarisch für Nachtschwerarbeit angesehen wurden 1992 „Pflegestationen in Pflegeheimen“. Als Schutzmaßnahme gab der Gesetzgeber zusätzliche zwei Stunden Zeitguthaben pro Nachtdienst vor.

Gesetzestext praxisuntauglich

Die klassische „Pflegestation“ ist freilich überholt. Pflegeheime ohne Pflegestation gibt es ebenfalls nicht. Ironischerweise definiert etwa § 2 Abs. 1, Stmk. Pflegeheimgesetz 2003: „Ein Pflegeheim ist überhaupt nur dann gegeben, wenn es sich um eine stationäre Einrichtung handelt, in der mehr als sechs Personen gepflegt und betreut werden.“

Solche unklaren Formulierungen nutzen manche Sparfuchs-DienstgeberInnen weidlich aus. Formell arbeiten ihre Beschäftigten nämlich nicht auf „Pflegestationen“ sondern im Pflegeheim oder auf einer Demenzstation. Der Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Hauptsache gesetzlich verankerte Gutstunden für Nachtdienste müssen nicht abgegolten werden. Die Forderung des NschG wird konterkariert. Denn es sollte egal sein, wie sich eine Einrichtung benennt. Schon aufgrund des Gleichheitssatzes sollte ArbeitnehmerInnen, die den gleichen Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind, auch den gleichen Schutz erhalten.

Der Pflegebedarf – und somit auch die nächtliche Arbeitsbelastung – von Personen, die in Pflegeheimen gepflegt und betreut werden ist stark gestiegen. Daher ist eine Adaptierung des Gesetzes dringend notwendig um den ArbeitnehmerInnenschutz zu sichern.

Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung erhalten heute ohnehin nur Personen, denen mindestens Pflegegeldstufe 4 zugesprochen wird. Stufe 4 bedeutet einen anerkannten Pflegebedarf von über 160 Stunden. Zudem braucht es bis zu fünf Zeitpunkte am Tag, an denen Pflegeleistungen wie Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Ankleiden und Mobilisierung erbracht werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass in Stufe 4 die Pflege weitgehend koordinierbar, also geplant zu definierten Zeiten erfolgt.

Demenzfälle nehmen zu

Bei Menschen mit Demenz ist dies jedoch häufig nicht der Fall. Sie sind oft niedriger eingestuft, weil kognitive Defizite, Tag-Nacht-Umkehr, Weglauftendenzen oder ähnliche Symptome im Rahmen des Einstufungsverfahrens nur unzureichend anerkannt werden. Eine dauernde Bereitschaft oder Anwesenheit von Pflegepersonal ist erforderlich – ein Kriterium, das eigentlich erst ab Stufe 5 Voraussetzung ist und Anerkennung findet.

Dabei sind heute dementielle Erkrankungen die häufigste Hauptdiagnose ab Stufe 3 und in der stationären Langzeitpflege nimmt der Anteil an Menschen mit Demenz dramatisch zu. Die Aufnahme in Pflegeheime erfolgt heute immer später, das zeigt sich daran, dass in den Pflegeheimen die dort zu Pflegenden meist schon über der Stufe 4 liegen.

Der Anteil von BewohnerInnen in Alten- und Pflegeheimen bis Stufe 3 ist nur mehr sehr gering. Unterscheidungen zwischen den Wohnformen werden hinfällig, da durch den immer späteren Eintritt und die zunehmende Anzahl von Menschen mit Demenz grundsätzlich alle BewohnerInnen in öffentlich geförderten stationären Einrichtungen für Langzeitpflege einen hoch einzustufenden Pflegebedarf haben.

Gesetzestext anpassen

Ziel der Bürgerinitiative ist die Gleichbehandlung aller Pflegekräfte und die Forderung nach Gleichstellung bei den Nachtgutstunden. Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai gab es lautstarke Bekundungen über die Leistungen der Pflegebeschäftigten. Nun ist es auch Zeit zu beweisen, was diese Worte wert sind. Der Gesetzestext muss endlich angepasst werden.

Nachdem 1.340 Unterschriften eingebracht wurden wurde die Initiative auf der Parlamentshomepage veröffentlicht und kann dort unterstützt werden. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass sie vor Bildung einer neuen Regierung im Herbst im Parlament behandelt wird.

Die Situation der Beschäftigten in der Pflege muss weiter verbessert werden. Neben der Bürgerinitiative sind mehr finanzielle Mittel, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mehr Wertschätzung für das Pflegepersonal nötig, fordern die Gewerkschaften vida und GPA-djp zu Recht.

Heike Fischer ist Diplompädagogin und Betriebsratsvorsitzende im Diakonie Zentrum Spattstraße und GLB-Landesvorsitzende in OÖ