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Wandel in der Arbeitswelt

  • Donnerstag, 23. Mai 2019 @ 18:00
Salzburg
Die zweite Vollversammlung der Salzburger Arbeiterkammer in der 15. Periode am 23. Mai 2019 stand unter dem Motto „100 Jahre Betriebsrätegesetz“. Als Referent war der Arbeits- und Sozialrechtsprofessor Dr. Josef Czerny geladen. Nach einem historischen Abriss ging er auf die Veränderung der Gesellschaft ein, in der Arbeitgeber ökonomische Übermacht haben. Die Arbeitswelt ist in den bestehenden Gesetzen nicht mehr erfasst, Arbeitnehmer- und Betriebsbegriffe sind nicht mehr zutreffend. Das Jubiläum müsse Anlass sein, um über Entwicklungen nachzudenken, Wachsamkeit und Sorgfalt sind gefragt, die Demokratie befindet sich auf dem Prüfstand.

AK-Präsident Peter Eder sieht Arbeitnehmer*innen-Vertretung als Partner der Wirtschaft und Vertretung der AN. Er berichtete über aktuelle Themen (leistbares Wohnen, Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege). Zum Jubiläum Betriebsrätegesetz meinte er, niemand, der die Interessensvertretung der arbeitenden Bevölkerung ausschaltet, hat das Recht, das Land zu regieren.

Andreas Huss, stellvertretender Vorsitzender des Überleitungsausschusses der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) berichtete über die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen als größtes Unternehmensinfusionsprojekt, das es in Österreich jemals gegeben hat. 400 Mitarbeiter*innen wurden von der Gesundheitsversorgung abgezogen um 2.800 offene Fragen zu bearbeiten. Millionen fließen in externe Beratungen. Die ÖGK-Verwaltung ist eine Enteignung der Arbeitnehmer*innen, schlimmste Befürchtungen wurden übertroffen. Klagen wurden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, die (ehemalige) Regierung war nicht in der Lage, das Gesetz zu argumentieren und hat um Verdoppelung der Frist angesucht.

FSG-Vorsitzender Gerald Forcher sieht in der letzten Bundesregierung eine, die sich Arbeitnehmer*innen nicht verdient haben und nennt die Abschaffung der Aktion 20.000 und die vorgesehene Abschaffung der Notstandshilfe. Die ÖVP hat Gesetze gestrichen, die sie vorher mit der SPÖ beschlossen hat. Ihre Politik basiert auf Spenden und Gegenleistungen.

Brigitte Promberger (GLB) sprach über die neoliberale Entwicklung der österreichischen Politik seit den 90er Jahren, auch unter sozialdemokratischer Beteiligung – mit dem Vertrauen auf die Sozialpartnerschaft. Die letzte Regierung zeigte sich unverblümt neokapitalistisch und zerstörte erkämpfte soziale Errungenschaften. Das zynische Ansinnen der Regierung, Asylwerbende für 1,50 Euro arbeiten zu lassen, ist nicht nur Schikane von Geflüchteten, es ist ein Angriff auf unser Lohnniveau, soll Luft nach unten schaffen.

Der GLB-Antrag „Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte“ wurde dem Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtspolitik zugewiesen.

Antrag 1: Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!

Im Frühjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat des AMS die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller beim AMS auf Wiederaufnahme einer Beschäftigung Arbeit Suchenden. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt. Aufgrund eines Algorithmus werden alle Arbeit Suchenden in drei Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrations¬chancen“ (Kategorie A), jenen mit „mittleren Integrationschancen“ („Kategorie B“) und jenen mit „geringen Integrationschancen“ („Kategorie C“).

Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene „Angebote“ des AMS erhalten: Kategorie A darf die Selbstbedienungsangebote nutzen und wird von Zwangsmaßnahmen verschont, auf Kategorie B soll das Angebot des AMS konzentriert werden und die Kategorie C soll in tendenziell auf Freiwilligkeit beruhenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen abgeschoben werden und keine teureren, tiefer gehenden Fachausbildungen mehr erhalten.

Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen wird verschleiert.

Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.

Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.

Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Algorithm Watch“ ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10-15 Prozent der „Entscheidungen“ falsch waren.

Die EU Datenschutzgrundverordnung verbietet automatisierte Entscheidungen, die auf Grund von sensiblen Daten wie ethnische Herkunft oder Gesundheitsdaten, die auch beim AMS-Algorithmus einfließen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bezweifelt grundsätzlich, dass derartige Algorithmen grund- und verfassungskonform sein können, weil Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Beherrschbarkeit der Entscheidungen und der Auswirkungen nicht gegeben ist.

Die 2. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert von Vorstand und Verwaltungsrat des AMS

Den sofortigen Stopp dieses Programms.

Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind!

Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus zu informieren und hierauf sind die Daten gegebenenfalls zu löschen!

Die einfachste und Ziel führende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeit Suchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeit Suchenden! Das destruktive Sanktionenregime, das keine positiven Auswirkungen auf die Arbeitsvermittlung hat, ist daher einzuschränken bzw. abzuschaffen!