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Hurra, Weltmeister!

  • Samstag, 4. Mai 2019 @ 22:01
Meinung
Leo Furtlehner über die Parteienförderung

43,1 Millionen Euro – davon 13,08 Mio. Euro für den EU-Wahlkampf – kassieren die sechs Parlamentsparteien 2019 als Parteienförderung, um zwei Prozent mehr als 2018. Gleichzeitig beschloss die Regierung die Förderung künftig wieder jährlich nach der Inflationsrate anzuheben. Weil die bisherige Praxis, erst dann eine Anhebung vorzunehmen, wenn der Grenzwert von fünf Prozent überschritten war, in der Öffentlichkeit gar nicht gut ankam.

Freilich hat diese Index-Anhebung einen schalen Beigeschmack: Ist es doch etwa bei Familienbeihilfe, Pflegegeld etc. keineswegs üblich, eine solche Dynamisierung vorzunehmen. Gar nicht zu reden davon, dass die „kalte Progression“ bei der Lohnsteuer bis 2022 auf die lange Bank geschoben wurde.

Das Grundproblem ist freilich die exorbitante Höhe der österreichischen Parteienförderung. Denn zu den 43,1 Mio. Euro auf Bundesebene kommen weitere Förderungen auf Länderebene dazu, sodass sich die Parteien 2019 mit satten 157,9 Mio. Euro aus Steuergeldern fördern lassen, wobei Wien mit 23,7 Euro und Oberösterreich mit 20,6 Euro pro Wahlberechtigten Spitzenreiter sind.

Zum Vergleich: Im bevölkerungsmäßig zehnmal so großen Deutschland wurden laut Wikipedia als staatliche Parteienförderung 2018 insgesamt nur 165,36 Mio. Euro ausgeschüttet. Und hier wie dort kommen zusätzliche Förderungen für die Parlamentsklubs und politischen Akademien dazu.

In Sonntagsreden über „politische Sauberkeit“ wird stets damit argumentiert, dass eine öffentliche Parteienförderung notwendig ist, um Parteienvielfalt zu sichern und die Anfälligkeit von Parteien für Finanzspritzen aus der Wirtschaft zu vermindern. Zum Schein dafür hat man einige Bremsen eingezogen um solche Sauberkeit zu garantieren. Etwa dass aktuell Barspenden über 2.550 Euro pro Jahr verboten sind, dass Spenden ab 3.570 Euro jährlich, solche über 51.000 Euro sofort zu veröffentlichen sind. Und es gibt eine ominöse Wahlkampfkostenobergrenze, die 2019 auf 7,14 Mio. Euro pro Partei erhöht wurde.

Keine Spende ohne Gegenleistung

Nun ist aber bekannt, dass insbesondere die ÖVP im Wahlkampf 2017 massiv von finanziell „Großkopferten“ gesponsert wurde. So „spendete“ etwa der KTM-Boss Stefan Pierer satte 436.563 Euro für den Kurz-Wahlkampf – und erhielt so wie seinesgleichen als „Ausgleich“ dafür gleich als eine der ersten Regierungsmaßnahmen den Blankoscheck für 12-Stundentag und 60-Stundenwoche.

Ihre offene Missachtung zeigen die großen Parlamentsparteien auch in Bezug auf die Wahlkampfkostenobergrenze: So überschritt 2017 die ÖVP mit 13,0 Mio. Euro die damals noch geltende Obergrenze von 7,0 Mio. Euro um 86 Prozent, die FPÖ mit 10,3 Mio. Euro um 58 Prozent und auch die SPÖ mit 7,4 Mio. Euro um sechs Prozent.

Die Konsequenzen sind für die Steuerzahlenden wie Rechtsverbundenen ein Hohn. Denn statt den betroffenen Parteien die Förderung um den Überschreitungsbetrag zu kürzen, kommen sie mit „Strafzahlungen“ von zehn bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrages davon.

Und mit der Förderung der Parteienvielfalt ist es auch nicht weit her, erhalten nicht im Parlament oder Landtag vertretene Parteien doch bestenfalls eine geringe einmalige Förderung, wenn sie mehr als ein Prozent der Stimmen erhalten, sie aber dann teure Wirtschaftsprüfer zahlen sollen, um dem Rechnungshof einen jährlichen Bericht über ihre Parteifinanzen vorzulegen.