Sozialhilfe: Bürgerrechtsorganisationen warnen vor „gläsernem Bürger“
- Mittwoch, 24. April 2019 @ 18:32
Vor einer massiven und unverhältnismäßigen Sammlung von höchst persönlichen Daten zu den Bezieherinnen und Beziehern der geplanten „Sozialhilfe“ warnen die Bürgerrechtsorganisationen epicenter.works und Forum Informationsfreiheit vor dem für Donnerstag geplanten Beschluss des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sowie des Sozialhilfe-Statistikgesetzes. Letzteres verlangt von den Ländern, die für die Auszahlung und Kontrolle der Sozialhilfe zuständig sind, Daten wie etwa die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort der leiblichen Eltern der Sozialhilfe-Bezieherin bzw. des Beziehers zu sammeln und in die sogenannte Transparenzdatenbank einzuspeisen. Damit bekommt die Bundesregierung Zugang zu diesen höchst persönlichen Daten. „Zum einen gehen die Zwecke der Verarbeitung von Daten im Gesetz weit über die Statistik hinaus. Der Bund hat zudem keine Kompetenzgrundlage für die Vollziehung der Sozialhilfe, ist also nicht zur im Statistikgesetz genannten ‚Aufrechterhaltung des Sozialwesens und der Feststellung der Voraussetzungen und Höhe der Leistung der Sozialhilfe‘ berechtigt“, sagt Iwona Laub von epicenter.works. „Aufgrund der Verarbeitung dieser großen Menge an vorwiegend sensiblen Daten bedarf es einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die im vorliegenden Entwurf aber noch gänzlich fehlt“, sagt Laub.
Der Begriff Transparenz werde jetzt von der Politik gezielt umgedeutet, um höchst sensible Daten über Bürger zu sammeln. Wer in Zukunft in eine soziale Notlage gerate, drohe zum „gläsernen Bürger“ zu werden, warnen die beiden Organisationen.
Bislang wurden in der sogenannten Transparenzdatenbank in erster Linie Fördergelder von zwei mitmachenden Bundesländern erfasst. Die dringend nötige Transparenz hat die Datenbank jedoch nicht geschaffen – anders als ihr Name vermuten lassen wurde, sind die darin erfassten Informationen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bei echter staatlicher Transparenz geht es darum, dass die Bürger als Souverän des Staates kontrollieren können, welche Regierungsstellen welche Aufträge, Förderungen und Subventionen an sich darum bewerbende Unternehmen und Organisationen vergeben. Die Politik hat dabei einen großen Entscheidungsspielraum. Die Öffentlichkeit muss deshalb die Legitimität dieser Ausgaben prüfen können, um die Entscheidungsträger zur politischen Verantwortung für ihr Handeln ziehen zu können.
Bei der Sozialhilfe geht es jedoch um Bürgerinnen und Bürger, die ihren Rechtsanspruch geltend machen und in das letzte soziale Auffangnetz unserer Gesellschaft fallen. Die Landesverwaltungen haben aufgrund der detaillierten gesetzlichen Vorgaben keinen Entscheidungsspielraum, müssen anhand enger Vorgaben über die Auszahlung entscheiden und können diese auch anhand der vorgegebenen Kriterien kontrollieren. Eine exzessive Datensammlung, die Einspeisung in die sogenannte Transparenzdatenbank und die willkürliche oder gar mutwillige Verknüpfung von ganz unterschiedlichen Datenbeständen erfüllt kein Kontrollziel. Eine verantwortungsvolle Politik erkennt diesen Unterschied.
„Es ist zu befürchten, dass diese persönlichen Daten in der Folge für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert werden könnten. Anders lässt sich die Datensammlung kaum erklären“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit. „Nachdem sich die Regierungsparteien jeglicher Transparenz dort verweigern, wo sie nötig ist, wird der Begriff nun dafür missbraucht, um die Bekanntgabe höchstpersönlicher Informationen von besonders bedürftigen Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen“, sagt Huter.
Infos: epicenter.works
Der Begriff Transparenz werde jetzt von der Politik gezielt umgedeutet, um höchst sensible Daten über Bürger zu sammeln. Wer in Zukunft in eine soziale Notlage gerate, drohe zum „gläsernen Bürger“ zu werden, warnen die beiden Organisationen.
Bislang wurden in der sogenannten Transparenzdatenbank in erster Linie Fördergelder von zwei mitmachenden Bundesländern erfasst. Die dringend nötige Transparenz hat die Datenbank jedoch nicht geschaffen – anders als ihr Name vermuten lassen wurde, sind die darin erfassten Informationen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Bei echter staatlicher Transparenz geht es darum, dass die Bürger als Souverän des Staates kontrollieren können, welche Regierungsstellen welche Aufträge, Förderungen und Subventionen an sich darum bewerbende Unternehmen und Organisationen vergeben. Die Politik hat dabei einen großen Entscheidungsspielraum. Die Öffentlichkeit muss deshalb die Legitimität dieser Ausgaben prüfen können, um die Entscheidungsträger zur politischen Verantwortung für ihr Handeln ziehen zu können.
Bei der Sozialhilfe geht es jedoch um Bürgerinnen und Bürger, die ihren Rechtsanspruch geltend machen und in das letzte soziale Auffangnetz unserer Gesellschaft fallen. Die Landesverwaltungen haben aufgrund der detaillierten gesetzlichen Vorgaben keinen Entscheidungsspielraum, müssen anhand enger Vorgaben über die Auszahlung entscheiden und können diese auch anhand der vorgegebenen Kriterien kontrollieren. Eine exzessive Datensammlung, die Einspeisung in die sogenannte Transparenzdatenbank und die willkürliche oder gar mutwillige Verknüpfung von ganz unterschiedlichen Datenbeständen erfüllt kein Kontrollziel. Eine verantwortungsvolle Politik erkennt diesen Unterschied.
„Es ist zu befürchten, dass diese persönlichen Daten in der Folge für parteipolitische Zwecke instrumentalisiert werden könnten. Anders lässt sich die Datensammlung kaum erklären“, sagt Mathias Huter, Generalsekretär des Forum Informationsfreiheit. „Nachdem sich die Regierungsparteien jeglicher Transparenz dort verweigern, wo sie nötig ist, wird der Begriff nun dafür missbraucht, um die Bekanntgabe höchstpersönlicher Informationen von besonders bedürftigen Bürgerinnen und Bürger zu rechtfertigen“, sagt Huter.
Infos: epicenter.works