GLB für Ausweitung des „Kopfverbotes“ auf Kammern
- Montag, 25. März 2019 @ 09:54
Die Ausweitung des „Kopfverbotes“ auf Amtsträger_innen von Kammern fordert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Laut dem 2012 beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) sind „Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. „Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, dass die Arbeiterkammer für die Bedeutung dieser wichtigen Interessenvertretung oder wie jetzt im Zusammenhang mit der AK-Wahl für Wahrnehmung des Wahlrechts ihrer Mitglieder wirbt, wird ihr doch von den Gegnern der gesetzlichen Interessenvertretung der Lohnabhängigen immer die zu geringe Wahlbeteiligung bei AK-Wahlen vorgeworfen“ meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl.
Dies soll allerdings neutral erfolgen und nicht mit dem Konterfei der jeweiligen Präsident_innen, die „zufällig“ auch Spitzenkandidat_innen der Mehrheitsfraktion sind. Denn damit stellen die notdürftig als „Information“ getarnten Plakate und Inserate de facto nichts anderes als eine aus der AK-Umlage bezahlte indirekte und zusätzliche Wahlwerbung für die Mehrheitsfraktion dar.
Das „Kopfverbot“ für Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen soll nach Auffassung des GLB sinngemäß auch auf das Präsidium der Kammern ausgeweitet werden. Dabei kann der Verweis auf die Selbstverwaltung der Kammern und deren Vertretung nach außen durch die Präsident_innen nicht gelten gelassen werden.
„Allein schon aus Gründen der politischen Hygiene müsste es selbstverständlich sein, auf diese Art von „Schleichwerbung“ zu verzichten. Die Fraktionen haben ohnedies genug Möglichkeiten ihre Spitzenkandidaten mit eigenen und von den Kammern bereitgestellten Mitteln zu bewerben und brauchen diesen „Startvorteil“ nicht“ so Stingl abschließend.
Dies soll allerdings neutral erfolgen und nicht mit dem Konterfei der jeweiligen Präsident_innen, die „zufällig“ auch Spitzenkandidat_innen der Mehrheitsfraktion sind. Denn damit stellen die notdürftig als „Information“ getarnten Plakate und Inserate de facto nichts anderes als eine aus der AK-Umlage bezahlte indirekte und zusätzliche Wahlwerbung für die Mehrheitsfraktion dar.
Das „Kopfverbot“ für Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen soll nach Auffassung des GLB sinngemäß auch auf das Präsidium der Kammern ausgeweitet werden. Dabei kann der Verweis auf die Selbstverwaltung der Kammern und deren Vertretung nach außen durch die Präsident_innen nicht gelten gelassen werden.
„Allein schon aus Gründen der politischen Hygiene müsste es selbstverständlich sein, auf diese Art von „Schleichwerbung“ zu verzichten. Die Fraktionen haben ohnedies genug Möglichkeiten ihre Spitzenkandidaten mit eigenen und von den Kammern bereitgestellten Mitteln zu bewerben und brauchen diesen „Startvorteil“ nicht“ so Stingl abschließend.