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Krampf um Meinungshoheit

  • Sonntag, 10. März 2019 @ 10:41
OÖ
GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach über den Umgang mit Resolutionen

Seit 2014 bin ich als AK-Rat des GLB in der oö AK-Vollversammlung aktiv. Auf den zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen hat der GLB, wie auch die anderen Fraktionen Resolutionen eingebracht. Diese werden mehrheitlich oder einstimmig angenommen, abgelehnt oder einem Ausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.

So wurde eine GLB-Resolution gegen TTIP einstimmig angenommen. Andere Resolutionen wurden Ausschüssen zugewiesen, obwohl nicht nachvollziehbar war warum die Mehrheitsfraktion FSG sich nicht der Forderung des GLB anschließen wollte.

Mitte Februar, Tatort Ausschuss für Gesundheit und Soziales: Eine Resolution des GLB, die mehr Kassenarztstellen und bessere Rahmenbedingungen für Kassenärzte forderte, um der schleichenden Privatisierung des Gesundheitsbereichs durch immer mehr Wahlärzte entgegenzuwirken, wurde abgelehnt.

Gleichzeitig wurde freilich bestätigt, dass immer mehr Menschen Wahlärzte in Anspruch nehmen müssen, weil in den weniger werdenden überfüllten Kassenpraxen die Wartezeiten schon in Halbtagen gemessen werden oder gar kein Kassenarzt mehr in der Nähe ist. Wahlärzte werden mehr und werden mehr in Anspruch genommen.

Dem GLB wurde vorgeworfen, die verwendeten Zahlen seien nicht korrekt. Dabei waren die Datenquellen das Parlament und die Ärztekammer. Erst nach der Ankündigung, bei zukünftigen Resolutionen die Zahlen direkt beim Leiter der OÖGKK einzuholen, wurde die Validität der verwendeten Zahlen bestätigt.

Der einzige Grund diese Resolution abzulehnen lag wohl darin, dass sie der GLB eingebracht hat. Die Mehrheitsfraktion betreibt „Message Control“ – analog wie sie der schwarz-blauen Regierung vorgeworfen wird. Die FSG will sich das Recht auf Kritik an der Sozialversicherung vorbehalten, zumal das ja auch meistens Kritik an den eigenen FunktionärInnen bedeutet.

Ausschüsse dienen auch als Begräbnis erster Klasse für unbequeme Forderungen. So geschah es auch mit der GLB-Resolution für die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Diese ist schon lange überfällig, um als Umverteilungsinstrument unseren Sozialstaat und seine Leistungen abzusichern und auszubauen. Die Zuweisung erfolgte an den Ausschuss Wirtschaft. Dort gab es Belehrungen, dass die Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe schon Beschlusslage sei.

Aber auf Basis einer Resolution der Mehrheitsfraktion und nur deren Formulierung der Forderung sei gerechtfertigt. In der nächsten Vollversammlung stellte ich eine Anfrage an das Präsidium, was der aktuelle Stand der Aktivitäten sei, die unternommen werden, um der Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe politisch durch zu setzen.

Diese Frage blieb unbeantwortet, weil in Wirklichkeit nichts unternommen wird. Darum wurde auch diese Resolution einem Ausschuss zugewiesen, um zu verbergen, dass außer heißer Luft nichts produziert wurde. Um zu verbergen, dass Forderungen zwar gestellt, aber dann politisch nicht weiterverfolgt werden. Um zu verbergen, dass die Mehrheitsfraktion die politische Kraft der AK bremst.

Alles was über verbales Geplänkel hinausgeht wird abgelehnt. Angesichts des Großangriffs auf ArbeitnehmerInnenrechte durch die Regierung schadet die Zurückhaltung der AK den Interessen der ArbeitnehmerInnen. Die Offensive erfordert große Maßnahmen bis hin zu einem Generalstreik.