AK-Wahl NÖ: Für die Anliegen der Lohnabhängigen
- Sonntag, 10. Februar 2019 @ 08:00
Unter veränderten Bedingungen findet von 20. März bis 2. April 2019 in Niederösterreich die Wahl zur AK-Vollversammlung statt. So wie bereits bei den Wahlen von 2000 und 2004 regiert eine schwarz-blaue Koalition und ist die in der AK dominante SPÖ in die Opposition gedrängt worden.
Wesentlich stärker als unter Schwarz-Blau I sind freilich die Angriffe auf die Arbeiterkammern als wichtigste gesetzliche Interessenvertretung der Lohnabhängigen. Offen wird – vor allem von FPÖ, Industriellenvereinigung und NEOS – die als Zwang diffamierte Pflichtmitgliedschaft der AK in Frage gestellt. Der Hebel zur Entmachtung ist laut Koalitionspakt allerdings die Absicht die Kammerumlage zu senken. Eine Senkung um 0,1 Prozent bedeutet einen Einnahmenausfall von zwanzig Prozent und stellt wesentliche Leistungen der AK in Beratung und Vertretung bei Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz, Mieterberatung etc. in Frage. Analog gilt das auch für die Grundlagenarbeit der AK als „Think-Tank“ für Gewerkschaften usw.
Kein Wunder, dass der Unmut über die Regierungspläne neben Themen wie Sozialversicherungen, 12-Stundentag, Notstandshilfe auch in Hinblick auf die AK vorhanden ist. Die Frage allerdings ist, ob die AK – und mit ihr der ÖGB – der Lohnabhängigen alle Möglichkeiten ausschöpft, um gegen diese negative Entwicklung anzukämpfen.
Bei grundsätzlichem Bekenntnis zur Bedeutung der AK lehnt der GLB die Sozialpartnerschaft und insbesondere deren Gleichsetzung mit der AK ab. Er tritt dafür ein, dass die AK nur ihren Mitgliedern und nicht Regierung oder Unternehmern verpflichtet ist. Das haben die Mandatar_innen des GLB in vier Länderkammern – OÖ, Salzburg, Steiermark, Wien – in der seit 2014 laufenden Periode deutlich gemacht. Diese Kraft gilt es zu stärken und auszubauen. Daher kandidiert der GLB auch in Niederösterreich als eigenständige Kraft.
Spitzenkandidat des GLB für die AK-Wahl in Niederösterreich ist Manuel Hochstöger. Der gelernte Maschinenschlosser kennt aus seiner Tätigkeit als 2016 gewählter Betriebsrat bei Engel in Sankt Valentin – und schon vorher aus seiner Lehrzeit, Berufs- und Betriebsratstätigkeit bei SAT bzw. ZF in Steyr – die Probleme der Beschäftigten aus erster Hand.
Als ein wesentliches Probleme sieht Hochstöger, dass die Lohnentwicklung seit Jahren hinter der wachsenden Produktivität – vor allem in der Industrie – zurückbleibt, de facto also die sozialpartnerschaftliche Lohnpolitik des ÖGB viel zu defensiv ist. Das gilt insbesondere für die letzten Jahre, als die Wirtschaft ordentlich angezogen hat. Dabei wurde zwar ein neuer Rekordstand an Beschäftigten erreicht, aber die Zahl der Arbeitssuchenden ist in Niederösterreich mit aktuell 73.979 (Jänner 2019) immer noch hoch, denen nur 10.326 offene Stellen gegenüber stehen.
Sinnvolle Maßnahmen, um vor allem ältere Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen wie die „Aktion 20.000“ wurden jedoch von der schwarz-blauen Regierung gekippt. Entgegen diverser Sonntagsreden sind für „die Wirtschaft“ ältere Beschäftigte nur ein lästiger Kostenfaktor. Ein erhöhter Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 50 wäre daher umgehend notwendig.
Angesichts von Rationalisierung und Digitalisierung wird es nicht reichen, von laufender Qualifizierung und „lebenslangem Lernen“ zu schwadronieren wie das Industrie und Politik im Gleichklang betreiben. Da wird man um eine Neuverteilung der Arbeit durch eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Personalausgleich, wie das der GLB verlangt, nicht umhinkommen. Insbesondere um die wachsende Kluft zwischen prekärer Teilzeitarbeit – 48 Prozent der Frauen, hingegen nur elf Prozent der Männer arbeiten bereits in Teilzeit – einerseits und der enormen Zahl von 254,3 Millionen Überstunden (2017) – davon 20,3 Prozent unbezahlt und ohne Zeitausgleich – zu schließen.
Ein Anliegen des GLB ist auch die Leiharbeit zu reduzieren. Denn egal ob als Personalleasing, Mitarbeiterüberlassung oder Zeitarbeit geschönt – Leiharbeit ist doppelte Ausbeutung und doppelte Wertschöpfung. Denn die aktuell 75.000 Leiharbeiter_innen müssen ihre Ware Arbeitskraft an eine der 1.700 Leasing-Firmen (Gesamt-Jahresumsatz zwei Mrd. Euro) verkaufen – und diese verkaufen diese Ware wieder an 12.000 Unternehmen. Am Grundproblem ändert auch wenig, dass es immerhin einen Kollektivvertrag für die Leasing-Branche gibt.
Heute ist es üblich, Stammbelegschaften flexibel und kurzfristig durch LeiharbeiterInnen zu ergänzen oder überhaupt fast zu ersetzen um Lohndumping zu betreiben. Zeitlich unbegrenzte Leiharbeitsverhältnisse, wechselnde Arbeitsplätze und die Unsicherheit um den Arbeitsplatz machen es unmöglich, das eigene Leben und eine sichere Zukunft mit den Familienangehörigen zu planen. Daher tritt der GLB für strengere gesetzliche Regelungen für Leiharbeit ein, fordert einen gesetzlichen Mindestlohn, die Festlegung einer Obergrenze für den Anteil von Leiharbeit im Verhältnis zur Stammbelegschaft, und Befristung der „Entleihung“ auf maximal sechs Monate in einem Betrieb und die Übernahme in die Stammbelegschaft.
Wesentlich stärker als unter Schwarz-Blau I sind freilich die Angriffe auf die Arbeiterkammern als wichtigste gesetzliche Interessenvertretung der Lohnabhängigen. Offen wird – vor allem von FPÖ, Industriellenvereinigung und NEOS – die als Zwang diffamierte Pflichtmitgliedschaft der AK in Frage gestellt. Der Hebel zur Entmachtung ist laut Koalitionspakt allerdings die Absicht die Kammerumlage zu senken. Eine Senkung um 0,1 Prozent bedeutet einen Einnahmenausfall von zwanzig Prozent und stellt wesentliche Leistungen der AK in Beratung und Vertretung bei Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz, Mieterberatung etc. in Frage. Analog gilt das auch für die Grundlagenarbeit der AK als „Think-Tank“ für Gewerkschaften usw.
Kein Wunder, dass der Unmut über die Regierungspläne neben Themen wie Sozialversicherungen, 12-Stundentag, Notstandshilfe auch in Hinblick auf die AK vorhanden ist. Die Frage allerdings ist, ob die AK – und mit ihr der ÖGB – der Lohnabhängigen alle Möglichkeiten ausschöpft, um gegen diese negative Entwicklung anzukämpfen.
Bei grundsätzlichem Bekenntnis zur Bedeutung der AK lehnt der GLB die Sozialpartnerschaft und insbesondere deren Gleichsetzung mit der AK ab. Er tritt dafür ein, dass die AK nur ihren Mitgliedern und nicht Regierung oder Unternehmern verpflichtet ist. Das haben die Mandatar_innen des GLB in vier Länderkammern – OÖ, Salzburg, Steiermark, Wien – in der seit 2014 laufenden Periode deutlich gemacht. Diese Kraft gilt es zu stärken und auszubauen. Daher kandidiert der GLB auch in Niederösterreich als eigenständige Kraft.
Spitzenkandidat des GLB für die AK-Wahl in Niederösterreich ist Manuel Hochstöger. Der gelernte Maschinenschlosser kennt aus seiner Tätigkeit als 2016 gewählter Betriebsrat bei Engel in Sankt Valentin – und schon vorher aus seiner Lehrzeit, Berufs- und Betriebsratstätigkeit bei SAT bzw. ZF in Steyr – die Probleme der Beschäftigten aus erster Hand.
Als ein wesentliches Probleme sieht Hochstöger, dass die Lohnentwicklung seit Jahren hinter der wachsenden Produktivität – vor allem in der Industrie – zurückbleibt, de facto also die sozialpartnerschaftliche Lohnpolitik des ÖGB viel zu defensiv ist. Das gilt insbesondere für die letzten Jahre, als die Wirtschaft ordentlich angezogen hat. Dabei wurde zwar ein neuer Rekordstand an Beschäftigten erreicht, aber die Zahl der Arbeitssuchenden ist in Niederösterreich mit aktuell 73.979 (Jänner 2019) immer noch hoch, denen nur 10.326 offene Stellen gegenüber stehen.
Sinnvolle Maßnahmen, um vor allem ältere Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen wie die „Aktion 20.000“ wurden jedoch von der schwarz-blauen Regierung gekippt. Entgegen diverser Sonntagsreden sind für „die Wirtschaft“ ältere Beschäftigte nur ein lästiger Kostenfaktor. Ein erhöhter Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 50 wäre daher umgehend notwendig.
Angesichts von Rationalisierung und Digitalisierung wird es nicht reichen, von laufender Qualifizierung und „lebenslangem Lernen“ zu schwadronieren wie das Industrie und Politik im Gleichklang betreiben. Da wird man um eine Neuverteilung der Arbeit durch eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Wochenstunden mit vollem Lohn- und Personalausgleich, wie das der GLB verlangt, nicht umhinkommen. Insbesondere um die wachsende Kluft zwischen prekärer Teilzeitarbeit – 48 Prozent der Frauen, hingegen nur elf Prozent der Männer arbeiten bereits in Teilzeit – einerseits und der enormen Zahl von 254,3 Millionen Überstunden (2017) – davon 20,3 Prozent unbezahlt und ohne Zeitausgleich – zu schließen.
Ein Anliegen des GLB ist auch die Leiharbeit zu reduzieren. Denn egal ob als Personalleasing, Mitarbeiterüberlassung oder Zeitarbeit geschönt – Leiharbeit ist doppelte Ausbeutung und doppelte Wertschöpfung. Denn die aktuell 75.000 Leiharbeiter_innen müssen ihre Ware Arbeitskraft an eine der 1.700 Leasing-Firmen (Gesamt-Jahresumsatz zwei Mrd. Euro) verkaufen – und diese verkaufen diese Ware wieder an 12.000 Unternehmen. Am Grundproblem ändert auch wenig, dass es immerhin einen Kollektivvertrag für die Leasing-Branche gibt.
Heute ist es üblich, Stammbelegschaften flexibel und kurzfristig durch LeiharbeiterInnen zu ergänzen oder überhaupt fast zu ersetzen um Lohndumping zu betreiben. Zeitlich unbegrenzte Leiharbeitsverhältnisse, wechselnde Arbeitsplätze und die Unsicherheit um den Arbeitsplatz machen es unmöglich, das eigene Leben und eine sichere Zukunft mit den Familienangehörigen zu planen. Daher tritt der GLB für strengere gesetzliche Regelungen für Leiharbeit ein, fordert einen gesetzlichen Mindestlohn, die Festlegung einer Obergrenze für den Anteil von Leiharbeit im Verhältnis zur Stammbelegschaft, und Befristung der „Entleihung“ auf maximal sechs Monate in einem Betrieb und die Übernahme in die Stammbelegschaft.