Kinderkriegen als finanzieller Absturz?
- Dienstag, 29. Januar 2019 @ 11:44
Als Armutszeugnis für die hiesige Politik bezeichnet Thomas Erlach, Arbeiterkammerrat der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), wenn in Österreich Frauen zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes durchschnittlich um 51 Prozent weniger verdienen als im Jahr vor der Geburt.
Nur Deutschland liegt mit einem Minus von 61 Prozent im Ländervergleich einer Studie von Universitäten aus Princeton, London und Zürich noch schlechter. Hingegen beträgt dieser Wert in Dänemark nur 21, in Schweden 27 Prozent und in Großbritannien und den USA geringfügig mehr. Aus dem finanziellen Abstieg berufstätiger Frauen nach der Geburt eines Kindes resultiert schließlich auch, dass in Österreich die Fraueneinkommen um durchschnittlich 20,1 Prozent (Eurostat 2016) unter jenen der Männer liegen und Österreich mit diesem Gender-Gap im EU-Spitzenfeld liegt.
„Hauptursache für diese gravierende Einkommenseinbuße mit Folgewirkung für die Pension ist, dass Mütter großteils nur mehr über Teilzeitarbeit in den Beruf zurückkehren – Österreich rangiert mit einer Teilzeitquote bei Frauen von 48,2 Prozent (Eurostat 2017) im EU-Spitzenfeld – und damit entsprechend wenig verdienen sowie das Fehlen ausreichender Kinderbetreuungseinrichtungen“, konstatiert Erlach.
Der Paradigmenwechsel von einer Frauen- zu einer Familienpolitik hat das traditionelle Rollenbild verfestigt bzw. führte sogar zu einem Roll-Back frauenpolitischer Errungenschaften. Insbesondere die 2000 erfolgte Einführung des Kindergeldes für maximal drei Jahre nach der Geburt anstelle des vormaligen Karenzgeldes und der Familienbonus 2019 haben dazu maßgeblich beigetragen.
Als Irrweg hat sich zudem die damals auch von den SPÖ-Gewerkschafterinnen maßgeblich erfolgte Propagierung der Teilzeitarbeit herausgestellt, führte sie doch schnurstracks in die berüchtigte „Teilzeitfalle“ mit allen negativen Konsequenzen bei Einkommen und Pension: „Daher wird es nicht mit einer vollen Anrechnung der Karenzzeiten wie von GPA-Bundesvorsitzenden Barbara Teiber gefordert getan sein, sondern es bedarf grundlegender Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ so Erlach.
Der GLB bekräftigt daher einmal mehr seine Forderungen nach rascher Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche mit vollem Lohn- und Personalausgleich um die Schere zwischen der ausufernden Teilzeitarbeit (für Frauen) und gleichzeitig Millionen Überstunden (für Männer) auszugleichen und damit einen neuen Standard der Arbeitszeit zu schaffen. Durch die enorme Rationalisierung und Produktivität der Wirtschaft ist das auch möglich.
Ebenso bedarf es eines gesetzlichen Mindestlohnes von 13 Euro pro Stunde. Damit soll rasch der Niedriglohnsektor beseitigt und ein Einkommensniveau erreicht werden, von dem Frauen mit einem selbstständigen Einkommen ohne zusätzliche „Aufstockung“ durch Inanspruchnahme von Mindestsicherung gut leben können und nicht fürchten müssen in die Frauenarmut abgedrängt zu werden.
Schließlich braucht es einen raschen Ausbau einer umfassenden kostenfreien Kinderbetreuung sowie kostenloser Nachmittagsbetreuung in Schulen, insbesondere auch in ländlichen Regionen um die Berufstätigkeit der Frauen in Normalarbeitszeit zu fördern, wozu auch eine Mitfinanzierung der Unternehmen durch eine entsprechende Abgabe erforderlich ist. Ebenso sollen dafür die dafür freigemachten Steuermittel von 1,8 Mrd. Euro, für den erwiesenermaßen vor allem gutverdienenden Männern nützenden Familienbonus verwendet werden, wie vom GLB in der AK-Vollversammlung am 15. Mai 2018 beantragt.
Denn von dieser angeblich „größten Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ entfällt laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.
Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes nach einem vorgestrigen Rollenbild aus dem Berufsleben in unbezahlte Erziehungs-, Haus- bzw. Pflegearbeit verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.
Nur Deutschland liegt mit einem Minus von 61 Prozent im Ländervergleich einer Studie von Universitäten aus Princeton, London und Zürich noch schlechter. Hingegen beträgt dieser Wert in Dänemark nur 21, in Schweden 27 Prozent und in Großbritannien und den USA geringfügig mehr. Aus dem finanziellen Abstieg berufstätiger Frauen nach der Geburt eines Kindes resultiert schließlich auch, dass in Österreich die Fraueneinkommen um durchschnittlich 20,1 Prozent (Eurostat 2016) unter jenen der Männer liegen und Österreich mit diesem Gender-Gap im EU-Spitzenfeld liegt.
„Hauptursache für diese gravierende Einkommenseinbuße mit Folgewirkung für die Pension ist, dass Mütter großteils nur mehr über Teilzeitarbeit in den Beruf zurückkehren – Österreich rangiert mit einer Teilzeitquote bei Frauen von 48,2 Prozent (Eurostat 2017) im EU-Spitzenfeld – und damit entsprechend wenig verdienen sowie das Fehlen ausreichender Kinderbetreuungseinrichtungen“, konstatiert Erlach.
Der Paradigmenwechsel von einer Frauen- zu einer Familienpolitik hat das traditionelle Rollenbild verfestigt bzw. führte sogar zu einem Roll-Back frauenpolitischer Errungenschaften. Insbesondere die 2000 erfolgte Einführung des Kindergeldes für maximal drei Jahre nach der Geburt anstelle des vormaligen Karenzgeldes und der Familienbonus 2019 haben dazu maßgeblich beigetragen.
Als Irrweg hat sich zudem die damals auch von den SPÖ-Gewerkschafterinnen maßgeblich erfolgte Propagierung der Teilzeitarbeit herausgestellt, führte sie doch schnurstracks in die berüchtigte „Teilzeitfalle“ mit allen negativen Konsequenzen bei Einkommen und Pension: „Daher wird es nicht mit einer vollen Anrechnung der Karenzzeiten wie von GPA-Bundesvorsitzenden Barbara Teiber gefordert getan sein, sondern es bedarf grundlegender Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ so Erlach.
Der GLB bekräftigt daher einmal mehr seine Forderungen nach rascher Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche mit vollem Lohn- und Personalausgleich um die Schere zwischen der ausufernden Teilzeitarbeit (für Frauen) und gleichzeitig Millionen Überstunden (für Männer) auszugleichen und damit einen neuen Standard der Arbeitszeit zu schaffen. Durch die enorme Rationalisierung und Produktivität der Wirtschaft ist das auch möglich.
Ebenso bedarf es eines gesetzlichen Mindestlohnes von 13 Euro pro Stunde. Damit soll rasch der Niedriglohnsektor beseitigt und ein Einkommensniveau erreicht werden, von dem Frauen mit einem selbstständigen Einkommen ohne zusätzliche „Aufstockung“ durch Inanspruchnahme von Mindestsicherung gut leben können und nicht fürchten müssen in die Frauenarmut abgedrängt zu werden.
Schließlich braucht es einen raschen Ausbau einer umfassenden kostenfreien Kinderbetreuung sowie kostenloser Nachmittagsbetreuung in Schulen, insbesondere auch in ländlichen Regionen um die Berufstätigkeit der Frauen in Normalarbeitszeit zu fördern, wozu auch eine Mitfinanzierung der Unternehmen durch eine entsprechende Abgabe erforderlich ist. Ebenso sollen dafür die dafür freigemachten Steuermittel von 1,8 Mrd. Euro, für den erwiesenermaßen vor allem gutverdienenden Männern nützenden Familienbonus verwendet werden, wie vom GLB in der AK-Vollversammlung am 15. Mai 2018 beantragt.
Denn von dieser angeblich „größten Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ entfällt laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.
Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes nach einem vorgestrigen Rollenbild aus dem Berufsleben in unbezahlte Erziehungs-, Haus- bzw. Pflegearbeit verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.