„Kalte Progression“ als „Körberlgeld“ für den Staat
- Donnerstag, 29. November 2018 @ 10:20
Es ist logisch, dass mit Lohnerhöhungen auch höhere Steuereinnahmen zur Erfüllung der Staatsaufgaben im Interesse der gesamten Gesellschaft und Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des Sozialstaates verbunden sind. Nicht legitim ist freilich, dass mit der „kalten Progression“ der Staat im Übermaß abkassiert, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) und fordert umgehend eine Entschärfung der „kalten Progression“. Laut dem Linzer Ökonomen Friedrich Schneider bringt die Lohnerhöhung von durchschnittlich 3,46 Prozent für die 130.000 Beschäftigten der Metallindustrie der Finanz 61 Millionen Euro Mehreinnahmen an Lohnsteuer, davon entfällt fast die Hälfte, nämlich 29 Mio. Euro, auf die „kalte Progression“, wenn also Beschäftigte durch die Lohnerhöhung in eine höhere Steuerstufe „rutschen“. Es ist daher höchste Zeit die Lohnsteuerstufen jährlich durch Angleichung an die Inflation oder andere Faktoren zu dynamisieren und damit die „kalte Progression“ soweit wie möglich auszuschalten.
Seit der letzten Steuerreform von 2016 sind Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge bis 11.000 Euro jährlich steuerfrei, für die Einkommensteile von 11.001 bis 18.000 Euro sind 25 Prozent, von 18.001 bis 31.000 Euro 35 Prozent, von 31.001 bis 60.000 Euro 42 Prozent, von 60.001 bis 90.000 Euro 48 Prozent, von 90.001 bis eine Million 50 Prozent und darüber 55 Prozent Lohn- bzw. Einkommensteuer fällig.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ) sind mit ihrer Aufforderung für einen spürbaren Reallohnanstieg vor Beginn der KV-Verhandlungsrunde im Herbst nun beim Wort zu nehmen und haben zu zeigen, dass die Regierung ihren Beitrag dazu leistet, indem sie die Abschaffung der „kalten Progression“ umgehend in Angriff nehmen.
Laut der Schneider-Studie bedeutet die KV-Erhöhung in der Metallindustrie einen Mehraufwand von 261 Mio. Euro. Davon entfallen 68 Mio. Euro auf Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung, 18 Mio. Euro auf sonstige Dienstgeberabgaben, 61 Millionen auf die Lohnsteuer der Beschäftigten und 114 Mio. Euro auf ausgezahlte Nettolöhne. Von der Bruttosteigerung von 3,46 Prozent bleiben demnach netto nur 2,85 Prozent, wobei die Metallindustrie an der Spitze der Erhöhungen rangiert, während fast alle anderen Branchen deutlich schlechtere Abschlüsse haben.
„Umso mehr ist gerechtfertigt, dass die vom Staat als „Körberlgeld“ kassierten 29 Mio. Euro Lohnsteuer aus der „kalten Progression“ durch eine entsprechende Reform der Steuergesetzgebung den eigentlichen Empfänger_innen zugutekommen“ so Stingl abschließend.
Seit der letzten Steuerreform von 2016 sind Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge bis 11.000 Euro jährlich steuerfrei, für die Einkommensteile von 11.001 bis 18.000 Euro sind 25 Prozent, von 18.001 bis 31.000 Euro 35 Prozent, von 31.001 bis 60.000 Euro 42 Prozent, von 60.001 bis 90.000 Euro 48 Prozent, von 90.001 bis eine Million 50 Prozent und darüber 55 Prozent Lohn- bzw. Einkommensteuer fällig.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ) sind mit ihrer Aufforderung für einen spürbaren Reallohnanstieg vor Beginn der KV-Verhandlungsrunde im Herbst nun beim Wort zu nehmen und haben zu zeigen, dass die Regierung ihren Beitrag dazu leistet, indem sie die Abschaffung der „kalten Progression“ umgehend in Angriff nehmen.
Laut der Schneider-Studie bedeutet die KV-Erhöhung in der Metallindustrie einen Mehraufwand von 261 Mio. Euro. Davon entfallen 68 Mio. Euro auf Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung, 18 Mio. Euro auf sonstige Dienstgeberabgaben, 61 Millionen auf die Lohnsteuer der Beschäftigten und 114 Mio. Euro auf ausgezahlte Nettolöhne. Von der Bruttosteigerung von 3,46 Prozent bleiben demnach netto nur 2,85 Prozent, wobei die Metallindustrie an der Spitze der Erhöhungen rangiert, während fast alle anderen Branchen deutlich schlechtere Abschlüsse haben.
„Umso mehr ist gerechtfertigt, dass die vom Staat als „Körberlgeld“ kassierten 29 Mio. Euro Lohnsteuer aus der „kalten Progression“ durch eine entsprechende Reform der Steuergesetzgebung den eigentlichen Empfänger_innen zugutekommen“ so Stingl abschließend.