Schwerpunkt Sozialversicherungen
- Dienstag, 13. November 2018 @ 18:00
Am 13. November 2018 fand in Salzburg die zwölfte und letzte Arbeiterkammer-Vollversammlung der 14. Periode statt. Präsident Peter Eder forderte Respekt und gerechten Anteil für die Arbeitnehmer*innen und von den Vertretungen kräftige und laute Zeichen. Er nahm zu verschiedenen Themen wie Arbeitslosigkeit, Wohnen Verkehr, u.a. Stellung. Die Diskussion um 12/60 nannte er schäbig, da sie den Eindruck erwecke, als hätten die Arbeitnehmer*innen zu wenig gearbeitet. Dabei habe Österreich in Europa die drittlängste Arbeitszeit. Alarmglocken schrillen höre er bei der AMS-Reform, der Abschaffung der Notstandshilfe und der Sonntagsöffnung.
Während bei der letzten AK-Vollversammlung noch ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zum Erhalt der Sozialversicherung gestellt wurde, stimmten bei dieser Sitzung ÖAAB-FCG und FA-FPÖ gegen alle entsprechenden Anträge. Ein überwiegender Teil der Redebeiträge bezog sich auf die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen.
So kritisierte FSG-Vorsitzender Gerald Forcher die Demontage des Sozialstaats und der Arbeitnehmer*innen-Rechte ohne Diskussion mit den Sozialpartnern. Bei der zu beschließende SV-“Reform“ handle es sich um Enteignung, zu der ÖAAB-Obmann Wöginger die Verhandlungen leite und somit die Interessen der Arbeitnehmer*innen hochgradig verraten habe. An die FA gerichtet meinte er, dass er nicht glaube, dass sie den Umbau gewollt haben, dass sie zu Erfüllungsgehilfen der FPÖ benutzt würden. KR Friedrich Kössler, FA, wollte nicht alles über einen Kamm geschert sehen, eine Schwächung der AK finde von der FA keine Unterstützung.
GLB-Kammerrätin Brigitte Promberger sprach von der Kaltschnäuzigkeit, mit der von der neokapitalistischen Regierungspolitik auf demokratische Grundrechte und die Arbeitnehmer*innen-Vertretungen losgegangen wird und forderte ÖAAB-FCG und FA auf, genau hinzuschauen, was gegen die Interessen der Arbeitnehmer*innen geht.
Sie kritisierte zu lange hingenommenes Reagieren in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und fatales Informationsdefizit, wie sich nun bei der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen zeige. Der Begriff „Funktionäre“ werde von der Bevölkerung eher negativ besetzt, es liege in unserer Verantwortung, das zu ändern. Multifunktionen in allen entscheidenden Gremien und vorgegebene Wahllisten ohne Entscheidungsfreiheit entsprächen nicht zeitgemäßen demokratischen Anforderungen.
Franz Grünwald, Obmann ÖAAB-FCG sah in den Maßnahmen der Regierung nichts Negatives, doch wäre ein Sozialpartnerschaftlicher Zugang nötig, es müsse noch an Rädern gedreht werden. Die SV-Debatte befinde sich in einer Übertreibungsphase, wie er an der AUVA erkennen könne, die auch noch besteht. Die Reform dürfe nicht zu Lasten der Versicherten und Bediensteten gehen, das Geld müsse in Salzburg bleiben. Als Argument für den 12-Stunden-Tag brachte er ein konkretes Beispiel die Arbeiter einer Möbelfirma, die ihm mitteilten, nun endlich die mehr geleisteten Stunden bezahlt zu bekommen.
Grünwalds Beitrag führte zu heftigen Reaktionen. Zum einen konnte AK-Rat und SGKK-Obmann Andreas Huss klarstellen, dass Grünwalds Aussage zu genannter Firma falsch ist (Antwort Grünwald: „Bin missverstanden worden, habe andere Firma [diesmal ohne Namensnennung] gemeint“). Wie auch Hans-Peter Grandenti (AUVA-Betriebsrat) wehrte er sich heftig gegen den Begriff „Übertreibung“. Nur offensive Öffentlichkeitsarbeit könnten die Drohungen der Ministerin Hartinger-Klein abwehren, der Betriebsrat des UKH-Salzburg warnt nach wie vor vor einer Schließung. Wer am 13. Dezember der Zusammenlegung der Krankenkasse zustimme, sei nicht länger Arbeitnehmervertreter.
Nach dem Bericht von AK-Direktor Martin Neureiter wurde der Jahresvoranschlag 2019 einstimmig angenommen. Insgesamt wurden 40 Anträge abgestimmt, davon ein dringlicher zur Sozialversicherung, eingebracht von FSG, AUGE/UG und GLB.
Die Anträge des GLB „Unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber*innen gewährleisten – gegen Willkür im Asylverfahren“ (FA dagegen) und „Gefahr für tausende Arbeitsplätze durch Zentralisierung der Krankenkassen – dringliche Anfrage an die Landesregierung“ (ÖAAB-FCG dagegen) wurden beschlossen. Im Änderungsvorschlag der AK wurden die Fragen zu Forderungen umformuliert. Der Einwand Prombergers, dass die Form der Fragestellung bewusst gewählt sei, weil man die Landtagsabgeordneten zum Denken bewegen möchte, fand kein Gehör, der Antrag wurde mit Änderung abgestimmt.
Ein Interessantes Abstimmungsverhalten gab es zum dringlichen Antrag „Die Sozialversicherung ist eine tragende Säule des österreichischen Sozialstaats, sie darf nicht durch ein Gesetz gefährdet werden“. Bei der Abstimmung über die Dringlichkeit waren ÖAAB-FCG und FA-FPÖ dagegen, bei der Abstimmung über den Antrag selbst stimmte der ÖAAB-FCG dagegen, während FA-FPÖ Stimmenthaltung übte.
Die GLB-Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber*innen gewährleisten – gegen Willkür im Asylverfahren
Die Bundesregierung plant, die unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende durch Organisationen wie Diakonie Flüchtlingsdienst, Verein Menschenleben, Volkshilfe, u.a. abzuschaffen und durch eine „Bundesagentur für Betreuung und Unterstützung“ zu ersetzen. Künftig soll das gleiche Ministerium, das die Entscheidungen im Asylverfahren in erster Instanz trifft auch die Einsprüche gegen diese Entscheide bearbeiten. Der passende Vergleich dazu: Arbeitnehmer*in wird bei ungerechtfertigter Kündigung durch Anwält*in des Betriebes „vertreten“.
Über 40 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl werden durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, was zeigt, wie notwendig unabhängige Kontrolle ist. Mehrere hundert Beraterinnen und Berater aus den verschiedenen Organisationen sind damit befasst. Arbeitsplätze würden ersatzlos gestrichen.
Dieser Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren ist ein europaweit einzigartiges Vorgehen. Das Innenministerium will nach eigenen Aussagen ein System schaffen, das sich selbst kontrolliert, was demokratiepolitisch ein untragbarer Zustand ist.
Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung auf,
- die Rechtsberatung für Asylsuchende durch unabhängige Organisationen zu gewährleisten und diese entsprechend finanziell auszustatten
- die demokratischen Grundprinzipien der Gewaltentrennung zu garantieren und deren Unterwanderung zu unterbinden.
Antrag 2: Gefahr für tausende Arbeitsplätze durch Zentralisierung der Krankenkassen
Am 16. Oktober wurden die Ergebnisse einer Studie bekannt, die von den Linzer Volkswirtschaftlern Friedrich Schneider und Stefan Jenewein (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung) über die von der Bundesregierung beschlossene Zentralisierung der Krankenkassen der Länder in Wien erstellt wurde. Die Ergebnisse, zu denen die Autoren der Studie kommen, sind besorgniserregend: Zwischen 386 bis 764 Millionen Euro könnten in Oberösterreich durch die Fusion der Gebietskrankenkassen verloren gehen. Für den Arbeitsmarkt bedeutet das den Verlust von 7.000 bis 13.900 Arbeitsplätzen.
Nur die Hälfte der betroffenen Arbeitsplätze sind im Gesundheits- und Sozialsektor angesiedelt. Die andere Hälfte betrifft lokale Unternehmen, von Heilbehelfen bis Bauaufträge. Während die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse versucht, regionale Anbieter zu marktüblichen Preisen zu verpflichten, würde es nach der Zentralisierung zu einer europaweiten Ausschreibung der Aufträge kommen, regionale und lokale Anbieter würden auf der Strecke bleiben.
Die Auswirkungen der Zwangsfusion sind auch deshalb so dramatisch, weil die Erträge, die nicht aus den Versicherungsbeiträgen stammen – darunter Selbstbehalte, Kostenersätze etc. – abfließen und nicht im Bundesland verbleiben. Somit fließen aus Oberösterreich jährlich zwischen 347 und 610 Mio. Euro ab (bei 1,2 Mio. Versicherten).
Die Salzburger Gebietskrankenkassa ist mit 450.000 Versicherten die größte Krankenversicherung Salzburgs. Auch wenn sich die Zahlen der oberösterreichischen Studie nicht ohne Einschränkungen auf Salzburg umlegen lassen, ist von ähnlichen Auswirkungen auszugehen.
Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg stellt an die Salzburger Landesregierung folgende dringliche Anfrage:
- Gibt es auch in der Salzburger Landesregierung Überlegungen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Zentralisierung der Gebietskrankenkassen in Wien auf Salzburg haben wird?
- Wie hoch ist der Verlust an Wertschöpfung, von dem in Salzburg dadurch ausgegangen werden muss?
- Wird auch in Salzburg der Verlust von Arbeitsplätzen in Zusammenhang mit der so genannten „Kassenreform“ einkalkuliert, und wenn ja, welche Maßnahmen für die Betroffenen sind in Vorbereitung?
- Wie bereitet sich die Landesregierung auf die Zusammenlegung der Krankenkassen vor und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen bzw. sind in Vorbereitung?
- Wurde der sogenannten „Konsultationsmechanismus“ ausgelöst, um Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu bekommen?
Während bei der letzten AK-Vollversammlung noch ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zum Erhalt der Sozialversicherung gestellt wurde, stimmten bei dieser Sitzung ÖAAB-FCG und FA-FPÖ gegen alle entsprechenden Anträge. Ein überwiegender Teil der Redebeiträge bezog sich auf die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen.
So kritisierte FSG-Vorsitzender Gerald Forcher die Demontage des Sozialstaats und der Arbeitnehmer*innen-Rechte ohne Diskussion mit den Sozialpartnern. Bei der zu beschließende SV-“Reform“ handle es sich um Enteignung, zu der ÖAAB-Obmann Wöginger die Verhandlungen leite und somit die Interessen der Arbeitnehmer*innen hochgradig verraten habe. An die FA gerichtet meinte er, dass er nicht glaube, dass sie den Umbau gewollt haben, dass sie zu Erfüllungsgehilfen der FPÖ benutzt würden. KR Friedrich Kössler, FA, wollte nicht alles über einen Kamm geschert sehen, eine Schwächung der AK finde von der FA keine Unterstützung.
GLB-Kammerrätin Brigitte Promberger sprach von der Kaltschnäuzigkeit, mit der von der neokapitalistischen Regierungspolitik auf demokratische Grundrechte und die Arbeitnehmer*innen-Vertretungen losgegangen wird und forderte ÖAAB-FCG und FA auf, genau hinzuschauen, was gegen die Interessen der Arbeitnehmer*innen geht.
Sie kritisierte zu lange hingenommenes Reagieren in sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und fatales Informationsdefizit, wie sich nun bei der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen zeige. Der Begriff „Funktionäre“ werde von der Bevölkerung eher negativ besetzt, es liege in unserer Verantwortung, das zu ändern. Multifunktionen in allen entscheidenden Gremien und vorgegebene Wahllisten ohne Entscheidungsfreiheit entsprächen nicht zeitgemäßen demokratischen Anforderungen.
Franz Grünwald, Obmann ÖAAB-FCG sah in den Maßnahmen der Regierung nichts Negatives, doch wäre ein Sozialpartnerschaftlicher Zugang nötig, es müsse noch an Rädern gedreht werden. Die SV-Debatte befinde sich in einer Übertreibungsphase, wie er an der AUVA erkennen könne, die auch noch besteht. Die Reform dürfe nicht zu Lasten der Versicherten und Bediensteten gehen, das Geld müsse in Salzburg bleiben. Als Argument für den 12-Stunden-Tag brachte er ein konkretes Beispiel die Arbeiter einer Möbelfirma, die ihm mitteilten, nun endlich die mehr geleisteten Stunden bezahlt zu bekommen.
Grünwalds Beitrag führte zu heftigen Reaktionen. Zum einen konnte AK-Rat und SGKK-Obmann Andreas Huss klarstellen, dass Grünwalds Aussage zu genannter Firma falsch ist (Antwort Grünwald: „Bin missverstanden worden, habe andere Firma [diesmal ohne Namensnennung] gemeint“). Wie auch Hans-Peter Grandenti (AUVA-Betriebsrat) wehrte er sich heftig gegen den Begriff „Übertreibung“. Nur offensive Öffentlichkeitsarbeit könnten die Drohungen der Ministerin Hartinger-Klein abwehren, der Betriebsrat des UKH-Salzburg warnt nach wie vor vor einer Schließung. Wer am 13. Dezember der Zusammenlegung der Krankenkasse zustimme, sei nicht länger Arbeitnehmervertreter.
Nach dem Bericht von AK-Direktor Martin Neureiter wurde der Jahresvoranschlag 2019 einstimmig angenommen. Insgesamt wurden 40 Anträge abgestimmt, davon ein dringlicher zur Sozialversicherung, eingebracht von FSG, AUGE/UG und GLB.
Die Anträge des GLB „Unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber*innen gewährleisten – gegen Willkür im Asylverfahren“ (FA dagegen) und „Gefahr für tausende Arbeitsplätze durch Zentralisierung der Krankenkassen – dringliche Anfrage an die Landesregierung“ (ÖAAB-FCG dagegen) wurden beschlossen. Im Änderungsvorschlag der AK wurden die Fragen zu Forderungen umformuliert. Der Einwand Prombergers, dass die Form der Fragestellung bewusst gewählt sei, weil man die Landtagsabgeordneten zum Denken bewegen möchte, fand kein Gehör, der Antrag wurde mit Änderung abgestimmt.
Ein Interessantes Abstimmungsverhalten gab es zum dringlichen Antrag „Die Sozialversicherung ist eine tragende Säule des österreichischen Sozialstaats, sie darf nicht durch ein Gesetz gefährdet werden“. Bei der Abstimmung über die Dringlichkeit waren ÖAAB-FCG und FA-FPÖ dagegen, bei der Abstimmung über den Antrag selbst stimmte der ÖAAB-FCG dagegen, während FA-FPÖ Stimmenthaltung übte.
Die GLB-Anträge im Wortlaut:
Antrag 1: Unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber*innen gewährleisten – gegen Willkür im Asylverfahren
Die Bundesregierung plant, die unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende durch Organisationen wie Diakonie Flüchtlingsdienst, Verein Menschenleben, Volkshilfe, u.a. abzuschaffen und durch eine „Bundesagentur für Betreuung und Unterstützung“ zu ersetzen. Künftig soll das gleiche Ministerium, das die Entscheidungen im Asylverfahren in erster Instanz trifft auch die Einsprüche gegen diese Entscheide bearbeiten. Der passende Vergleich dazu: Arbeitnehmer*in wird bei ungerechtfertigter Kündigung durch Anwält*in des Betriebes „vertreten“.
Über 40 Prozent aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl werden durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, was zeigt, wie notwendig unabhängige Kontrolle ist. Mehrere hundert Beraterinnen und Berater aus den verschiedenen Organisationen sind damit befasst. Arbeitsplätze würden ersatzlos gestrichen.
Dieser Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren ist ein europaweit einzigartiges Vorgehen. Das Innenministerium will nach eigenen Aussagen ein System schaffen, das sich selbst kontrolliert, was demokratiepolitisch ein untragbarer Zustand ist.
Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung auf,
- die Rechtsberatung für Asylsuchende durch unabhängige Organisationen zu gewährleisten und diese entsprechend finanziell auszustatten
- die demokratischen Grundprinzipien der Gewaltentrennung zu garantieren und deren Unterwanderung zu unterbinden.
Antrag 2: Gefahr für tausende Arbeitsplätze durch Zentralisierung der Krankenkassen
Am 16. Oktober wurden die Ergebnisse einer Studie bekannt, die von den Linzer Volkswirtschaftlern Friedrich Schneider und Stefan Jenewein (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung) über die von der Bundesregierung beschlossene Zentralisierung der Krankenkassen der Länder in Wien erstellt wurde. Die Ergebnisse, zu denen die Autoren der Studie kommen, sind besorgniserregend: Zwischen 386 bis 764 Millionen Euro könnten in Oberösterreich durch die Fusion der Gebietskrankenkassen verloren gehen. Für den Arbeitsmarkt bedeutet das den Verlust von 7.000 bis 13.900 Arbeitsplätzen.
Nur die Hälfte der betroffenen Arbeitsplätze sind im Gesundheits- und Sozialsektor angesiedelt. Die andere Hälfte betrifft lokale Unternehmen, von Heilbehelfen bis Bauaufträge. Während die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse versucht, regionale Anbieter zu marktüblichen Preisen zu verpflichten, würde es nach der Zentralisierung zu einer europaweiten Ausschreibung der Aufträge kommen, regionale und lokale Anbieter würden auf der Strecke bleiben.
Die Auswirkungen der Zwangsfusion sind auch deshalb so dramatisch, weil die Erträge, die nicht aus den Versicherungsbeiträgen stammen – darunter Selbstbehalte, Kostenersätze etc. – abfließen und nicht im Bundesland verbleiben. Somit fließen aus Oberösterreich jährlich zwischen 347 und 610 Mio. Euro ab (bei 1,2 Mio. Versicherten).
Die Salzburger Gebietskrankenkassa ist mit 450.000 Versicherten die größte Krankenversicherung Salzburgs. Auch wenn sich die Zahlen der oberösterreichischen Studie nicht ohne Einschränkungen auf Salzburg umlegen lassen, ist von ähnlichen Auswirkungen auszugehen.
Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg stellt an die Salzburger Landesregierung folgende dringliche Anfrage:
- Gibt es auch in der Salzburger Landesregierung Überlegungen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Zentralisierung der Gebietskrankenkassen in Wien auf Salzburg haben wird?
- Wie hoch ist der Verlust an Wertschöpfung, von dem in Salzburg dadurch ausgegangen werden muss?
- Wird auch in Salzburg der Verlust von Arbeitsplätzen in Zusammenhang mit der so genannten „Kassenreform“ einkalkuliert, und wenn ja, welche Maßnahmen für die Betroffenen sind in Vorbereitung?
- Wie bereitet sich die Landesregierung auf die Zusammenlegung der Krankenkassen vor und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen bzw. sind in Vorbereitung?
- Wurde der sogenannten „Konsultationsmechanismus“ ausgelöst, um Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu bekommen?