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Die SPÖ-Fraktion blockierte

  • Donnerstag, 15. November 2018 @ 18:00
Steiermark
Unter dem Titel „Solidarität mit den Beschäftigten in der Metallindustrie“ brachte der GLB eine dringliche Resolution in der AK-Vollversammlung am 15. November 2018 ein. Zum Zeitpunkt der Tagung waren die Warnstreiks in der Maschinen- und Metallwarenindustrie gerade beendet worden und die nächste Verhandlungsrunde stand am selben Tag an. Die Resolution, die einen Zusammenhalt einforderte und sich gegen ein Auseinanderdividieren von Fachverbänden, ArbeiterInnen und Angestellten sowie einzelnen Betrieben aussprach, nahm auch auf die Forderungen der BetriebsrätInnenkonferenz Bezug. Die Forderung nach einer fünfprozentigen Lohnerhöhung mit mindestens hundert Euro, sowie wenn notwendig die Durchführung gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen wurden explizit erwähnt.

Die Resolution fand keine Mehrheit, sie wurde mit den Stimmen der FSG einem Ausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen und damit beerdigt. Alle übrigen Fraktionen stimmten übrigens für die GLB-Resolution.

Nachdem sich GLB-KPÖ AK-Rat Uwe Süss das Abstimmungsverhalten der FSG kritisiert hatte, brachte die SPÖ-Fraktion eine eigene, inhaltlich stark abgeschwächte, aber um andere Branchen erweiterte, Solidaritätsbekundung ein: „Die AK-Vollversammlung unterstützt alle Forderungen der KV-Verhandler aus allen Branchen, die sich derzeit in Verhandlung befinden und erklärt sich mit allen betroffenen ArbeitnehmerInnen solidarisch“. Diese wurde dann einstimmig angenommen.

Da es aus den Reihen der steirischen Betriebsratsvorsitzenden der FSG bisher keine volle Unterstützung für die von PRO-GE und GPA-djp gewählte Vorgangsweise im Metallbereich gab, fällt dieses Abstimmungsverhalten wenig verwunderlich aus. So gab es etwa große Metallbetriebe, in denen weder der Aktionstag noch Betriebsversammlungen abgehalten wurden und auch die Resolution der Betriebsrätekonferenz wurde nicht von allen FSG Betriebsräten mitgetragen.

Übrigens fanden auch drei weitere GLB-Anträge aufgrund des FSG Stimmverhaltens keine Mehrheit und wurden einem Ausschuss zugewiesen. Es waren dies die Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 1.700 Euro, für eine Verbesserung der Wohnunterstützung für Alleinerziehende und für eine Verbesserung des Heizkostenzuschusses. ÖAAB-FCG und FA stimmten übrigens nur beim Antrag zur Wohnunterstützung auf Zuweisung.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: 1.700 Euro Mindestlohn!

Laut Armutsbericht des Landes Steiermark (Armut in der Steiermark – eine Bestandsaufnahme in unterschiedlichen Bereichen, IFA Steiermark) waren 2017 16 Prozent der steirischen Bevölkerung oder 196.000 Personen armutsgefährdet. 2011 waren noch etwa 126.000 Personen armutsgefährdet. Die Zahl der Armutsgefährdeten hat sich somit seit 2011 um mehr als die Hälfte gesteigert. Ohne Sozialleistungen wären 27 Prozent oder 334.000 Menschen in der Steiermark armutsgefährdet.

Daraus ist klar zu ersehen, dass die Erwerbsarbeit zunehmend ihren existenzsichernden Charakter verliert. Erwerbsarbeit schützt immer öfter nicht mehr unmittelbar vor Armut, trotz Erwerbstätigkeit sind Personen von Armut bedroht. Die aktuelle EU-SILC-Erhebung belegt den Zusammenhang zwischen zunehmender Prekarisierung am Arbeitsmarkt und steigender Armutsgefährdung. Fünf Przent der Erwerbstätigen arbeiten im Niedriglohnbereich und erreichen trotz Vollzeitarbeit keinen Bruttomonatslohn von 1640 Euro.

Das Sozialministerium stellte in seinem Sozialbereicht 2015-2016 zur Entwicklung der Reallöhne fest: „In der unteren Hälfte der Einkommen sehen wir einen dynamischen Anstieg bis zum Jahr 1996, danach eine Phase der Stagnation und seit dem Jahrtausendwechsel einen stetigen Rückgang der realen Konsummöglichkeiten.“ Laut einer WIFO-Studie gab es in den letzten zwanzig Jahren einen Produktivitätszuwachs von mehr als 20 Prozent, während hingegen die reale Lohnentwicklung netto um 3 Prozent gesunken ist. Es braucht daher rasch eine Anhebung der unteren Löhne und Gehälter auf ein armutsverhinderndes Niveau.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein Konzept zur Umsetzung eines flächendeckenden, allgemeinen und wertgesicherten Mindestlohns in Höhe von 1.700 Euro brutto pro Monat bei Normalarbeitszeit auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag 2: Keine Benachteiligung von SeniorInnen bei Zugfahrten im steirischen Verbundgebiet!

Mit 1. Juli wurden im Steirischen Verbundtarif die Fahrkartenpreise um durchschnittlich 3,68 Prozent erhöht. Die ÖBB erhöhen ihre Fahrpreise gemäß Eisenbahntarif mit Inkrafttreten des Fahrplanes für 2019. Die Preise bei den ÖBB steigen um durchschnittlich 1,9 Prozent. Seit Jahren liegen die Preissteigerungen im steirischen Verkehrsverbund über den Preissteigerungen des Eisenbahntarifs.

In einer aktuellen Werbekampagne werben die ÖBB mit dem Slogan „Sparen sie nicht beim Stadtbummel. Sparen sie lieber beim Preis.“ für den Kauf einer Vorteilscard Senior. Diese berechtigt ab dem vollendeten 63. Lebensjahr zum Erwerb ermäßigter Fahrkarten der ÖBB. Doch anders als man vermuten könnte, werden diese Karten nicht generell nach dem Eisenbahntarif ausgestellt, sondern es handelt sich um Ermäßigungen auf Tickets des jeweiligen Verkehrsverbundes, sofern dieser die Vorteilscard Senior anerkennt.

Im Kleingedruckten der Werbekampagne weisen die ÖBB auch auf diesen Umstand bezüglich der Ermäßigung hin: „Diese kann von der Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets mit anderen ÖBB VORTEILSCARDS abweichend geringer öder höher ausfallen.“ Die Ermäßigung der Vorteilscard Classic (bzw. deren Onlinevariante der Vorteilscard 66) beträgt beim Ticketkauf am Automaten 50 Prozent auf den Eisenbahntarif, die der Vorteilscard Senior hingegen nur 38 Prozent auf den Tarif des steirischen Verkehrsverbundes.

Durch die Preisgestaltung des steirischen Verkehrsverbundes, verbunden mit den jährlichen Preissteigerungen weit über der Inflationsrate und damit auch über den Preiserhöhungen im Eisenbahntarif, zahlen SeniorInnen mittlerweile zumindest in der Steiermark deutlich mehr als jüngere BahnkundInnen mit einer Vorteilscard Classic/66:

Von Graz Hauptbahnhof nach… (Vorteilscard 66/Classic Vorteilscard Senior
…Judendorf € 1,20 € 1,50
…Gratwein € 1,20 € 2,80
…Stübing € 1,30 € 2,80
…Peggau € 1,80 € 4,10
…Frohnleiten € 2,70 € 4,10
…Kapfenberg € 5,80 € 7,80

Wie die oben genannten Preisbeispiele verdeutlichen, kann von einer Ermäßigung, die stellenweise auch höher ausfällt, keine Rede sein. SeniorInnen zahlen gegenüber jüngeren StammkundInnen kräftig drauf, teils ist das Ticket sogar mehr als doppelt so teuer.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, eine Lösung für die Fahrpreise für SeniorInnen im Zugverkehr im steirischen Verbundgebiet zu finden, die diese nicht weiter gegenüber Besitzern der Vorteilscard Classic/66 diskriminiert und diese Lösung in Zusammenarbeit mit ÖBB und Steirischen Verkehrsverbund umzusetzen.

Antrag 3: Keine faulen Kompromisse bei der Karenzzeitanrechnung!

Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, sich für eine verbesserte Anrechnung von Karenzzeiten einsetzen zu wollen. Die „Sozialpartner“ wurden aufgefordert eine Lösung zu finden, gelingt dies nicht, will die Regierung bis Jahresende selbst tätig werden.

Konkret steht damit im Raum, dass per Gesetz verordnet wird, dass in Zukunft 24-Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dies soll für Gehaltsvorrückungen in Kollektivverträgen, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei den Kündigungsfristen und auch beim Anspruch auf die sechste Urlaubswoche gelten.

Gegen diese sinnvollen Pläne gibt es jedoch Stimmen aus der Wirtschaftskammer. So fordert Oberösterreichs Wirtschaftskammerpräsidentin (laut Kurier vom 25.10) im Gegenzug dazu:
• „Keine Entgeltfortzahlungspflicht für Dienstgeber bei Arbeitsunfähigkeit während des Präsenz-/Zivildienstes.
• Kein Erwerb von Urlaubsanspruch in entgeltfreien Zeiten (wie z. B. langer Krankenstand)
• Verbrauch von zumindest halbem Resturlaub in der Kündigungsfrist. Und: Ein Krankenstand soll den Urlaubsverbrauch nicht unterbrechen.“
Einer Verbesserung stünden damit zahlreiche Verschlechterungen gegenüber.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, im Falle der Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche, den Plänen anderweitiger Verschlechterungen eine Absage zu erteilen und die Gesetzesänderung keinesfalls mit Verschlechterungen in anderen Gesetzesmaterien zu verknüpfen.

Antrag 4: Garantie gegen Verschlechterungen für Versicherte bei Kassenzusammenlegung

Am 24. Oktober 2018 beschloss der Ministerrat der schwarz-blauen Bundesregierung die sogenannte „Kassenreform“. Was der Bevölkerung als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist die weitreichendste sozialpolitische Umwälzung in der Geschichte der Zweiten Republik. Bekannt ist, neben einer Reihe von Köpfen, die ausgetauscht werden, dass die neun Landeskassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Sitz in Wien fusioniert werden sollen. Die Länderkassen bleiben aber bestehen und heißen künftig „Landesstellen“. Die Länderversicherungen verlieren allerdings ihre Budgethoheit.

Mit der Zentralisierung der Krankenversicherung wird die Zentrale künftig über eine enorme Machtfülle verfügen, immerhin geht es um ca. 60 Milliarden Euro pro Jahr. Auch kleinere Kassen werden zusammengelegt, insgesamt bleiben fünf Versicherungsträger (inkl. Pensionsversicherung für Arbeiter und Angestellte) über. ÖVP-Gesundheitslandesrat Drexler zeigte sich begeistert und richtete aus, er sei über die Änderungen „glücklich“.

Bei den Krankenversicherungen geht es FPÖ und ÖVP politisch vor allem um die Aushöhlung der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kassen von Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und ihrer Dienstgeber verwaltet werden, die etwa von der Arbeiter- oder der Wirtschaftskammer entsendet werden. Eingriffe in dieses System wurden bereits 2003 von der ersten schwarzblauen Bundesregierung vorgenommen. Das hängt damit zusammen, dass der Großteil der Sozialversicherungsbeiträge – ca. 90 Prozent – aus den Beiträgen der ArbeiterInnen und Angestellten stammt. Deshalb wurde die Sozialversicherung früher vor allem von deren Vertretung verwaltet. Seither leitet die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer den Hauptverband.

Die Bundesländerkassen sollen nicht aufgelöst, sondern in Landesstellen umgewandelt werden. Somit wird eine neue Ebene eingeführt. Das widerspricht den Beteuerungen, es ginge um Einsparungen bei der Verwaltung. Die Verwaltungskosten der Sozialversicherung lagen 2016 bei 2 Prozent (1,21 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand bei 60,12 Milliarden Euro Gesamtaufwand). Im Jahr 1995 lagen sie noch bei 2,9 Prozent. Vergleicht man diese Zahlen etwa mit dem privaten Versicherungswesen, zeigt sich, dass der Verwaltungsaufwand relativ gering ist. Die Verwaltungskosten betragen im privaten Bereich nämlich mindestens 15 bis 30 Prozent.

In der ÖGK wird der weitaus größte Teil der Menschen in Österreich und demnach auch in der Steiermark versichert sein. Ohne Leistungskürzungen, schlechteren Zugang zur Versorgung und ohne Selbstbehalte werden die in Aussicht gestellten Einsparungen kaum realisierbar sein – es droht also eine massive Verschlechterung für die Bevölkerung. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung schlagen beispielsweise seit Jahren vor, auch einen Behandlungsbeitrag bei ärztlicher Behandlung einzuheben, wie er in anderen Kassen bereits existiert.

Eine Vereinheitlichung der Leistungen über alle Träger hinweg kann aus den genannten Gründen nur Einsparungen bringen, wenn alle Versicherungen auf das unterste Niveau gebracht werden. Zudem hat die Regierung den Unternehmen versprochen, deren Beiträge zur Sozialversicherung ab 2020 zu senken. Das wird weitreichende Folgen für einen Großteil der Bevölkerung, auch in der Steiermark, haben. Sollte das Ziel tatsächlich nur das Sparen an der Verwaltung sein, muss seitens der Bundesregierung eine Garantie dafür abgegeben werden, dass es für die Versicherten zu keinen Verschlechterungen kommt.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger eine Garantie abzugeben, dass es für die Versicherten zu keinen Verschlechterungen im Hinblick auf eine potenzielle Erhöhung von Beiträgen für unselbständig Beschäftigte, die etwaige Einführung von Selbstbehalten für bisher nicht Betroffene sowie die Einschränkung von Leistungen für Versicherte kommt.

Antrag 5: Wohnunterstützung für Alleinerziehende

Der vorliegende Armutsbericht des Landes Steiermark (Armut in der Steiermark – eine Bestandsaufnahme in unterschiedlichen Bereichen, IFA Steiermark) zeigt deutlich auf, dass die Anzahl der Menschen in der Steiermark, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, in den letzten Jahren um mehr als die Hälfte von 126.000 auf 196.000 angestiegen ist (EU-SILC 2017 Tabellenband, S. 72).

Ohne Sozialleistungen wären 27 Prozent der Menschen armutsgefährdet. Auch diese Zahl ist gestiegen: Laut Armutsbericht 2015 waren 2015 ohne Sozialleistungen 25 Prozent armutsgefährdet. Der Armutsbericht weist darauf hin, dass durch die steigenden Wohnkosten die „sichere“ Wohnversorgung von immer größeren Gruppen fraglich wird. Bei sozial schwächeren Gesellschaftsschichten betragen die Wohnkosten bis zur Hälfte der verfügbaren Mittel.

Der Sozialbericht 2015-17 (Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung) weist darauf hin, dass die durchschnittliche Anzahl der BezieherInnen von Wohnunterstützung durch die Abschaffung der Wohnbeihilfe von etwa 31.000 im Jahr 2016 auf nur mehr 20.655 im Jahr 2017 gesunken ist.

Das bedeutet, dass heute 10.000 Menschen diese notwendige Beihilfe nicht mehr erhalten. Betroffen sind durch das neue System vor allem Alleinerziehende. Diese sind, wie dem Armutsbericht zu entnehmen ist, die Gruppe, mit der höchsten Armutsgefährdung (31 Prozent!). Durch die Einberechnung von Alimenten und Familienbeihilfe bei der Wohnunterstützung kommt es vor allem bei dieser Gruppe zu nicht nachvollziehbaren Härtefällen. Die Gefahr, dass Alleinerziehende und ihre Kinder in die Armut abrutschen, wird dadurch noch gesteigert.

Geldleistungen, die allein dem Wohl der Kinder dienen, dürfen nicht in das Einkommen einberechnet werden, das über den Erhalt der Wohnunterstützung entscheidet. Alimente, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe decken so gut wie nie die tatsächlichen familiären Ausgaben und die geringeren Einkommen von teilzeitbeschäftigten Müttern ab.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, die Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnunterstützungsgesetz dahingehend abzuändern, dass Geldleistungen, die allein dem Wohl der Kinder dienen, wie insbesondere Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe sowie Alimentationszahlungen bei Zahlenden und EmpfängerInnen nicht als einkommenserhöhend für die Bemessung der Wohnunterstützung gewertet werden.

Antrag 6: Kinderarmut bekämpfen!

Laut vorliegendem Armutsbericht (Armut in der Steiermark – eine Bestandsaufnahme in unterschiedlichen Bereichen, IFA Steiermark) hat die Steiermark im Jahr 2017 verglichen mit anderen Bundesländern ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko von 21 Prozent bei Kindern, Jugendlichen und abhängigen Erwachsenen bis 24 Jahre, 54.000 Personen sind betroffen.

Die Familie stellt das erste unmittelbare soziale Milieu von Kindern dar, die konkreten sozialen Bedingungen der Familie prägen die Chancen ihrer Mitglieder. Kindern, die in Armut aufwachsen, stehen weniger Ressourcen und Möglichkeiten zur Verfügung, ihren weiteren Lebensweg zu gestalten. In der Steiermark lebten im Jahre 2017 an die 51.000 armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre. In den letzten drei Jahren wuchs ihre Zahl um 14.000 Personen. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 19 Prozent.

Durch die Konzentration auf Privathaushalte wird außerdem ein Teil der besonders von Armut und Ausgrenzung betroffenen Personengruppen (z.B. Kinder in Frauenwohnheimen, Asylunterkünften etc.) nicht erfasst. Zur Kinderarmut gehört weiters, dass Eltern oft unter einem enormen Druck stehen und zu wenig Zeit und Kompetenzen für die Förderung ihrer Kinder haben. Dem entspricht, dass die durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten in armutsgefährdeten Haushalten (mit mindestens einem Kind bis 16 Jahre) deutlich geringer sind - mit Folgen für ihre Bildungschancen.

Dieser Tage hat die Volkshilfe Österreich ein Modell der Kindergrundsicherung präsentiert. Zwar weist Österreich vielfältige kinder- und familienbezogene Leistungen auf, diese sind aber mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen verbunden, was zu Intransparenz und bürokratischen Hürden für Familien führt und letztlich einem Anstieg von Kinderarmut nicht entgegenwirkt. Nach dem von der Volkshilfe vorgelegten Modell sollen alle in Österreich lebenden Kinder bis zur Volljährigkeit die Kindergrundsicherung erhalten. Der vorliegende Armutsbericht macht deutlich, dass wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut dringend notwendig sind, um die Teilhabe und Entwicklung jedes Kindes zu garantieren und allen Kindern in der Steiermark ein gelingendes Leben zu ermöglichen.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, gemeinsam mit allen in der Steiermark für das Kindeswohl tätigen Organisationen ein Modell zur Kindergrundsicherung auszuarbeiten.

Antrag 7: Landesanteile in Zukunft ungekürzt und pünktlich an Sozialhilfeverbände auszahlen!

Die Sozialhilfeverbände (SHV) in der Steiermark haben mit vielfältigen finanziellen Problemen zu kämpfen. Verschärft wird das Problem durch die Praxis des Landes, die Kostenerstattung immer weiter zeitlich zu verzögern. Die steirischen Sozialhilfeverbände verwalten jährlich rund 900 Millionen Euro, wobei sich das Land und die Verbände die Sozialhilfeausgaben im Verhältnis 60:40 aufteilen. Die Kosten sind vorläufig von den Sozialhilfeverbänden bzw. der Stadt Graz zu tragen.

Jährlich bis zum 31. März müssen die SHV eine Schätzung der im kommenden Jahr zu erwartenden Kosten an das Land übermitteln und diese glaubhaft machen. Die Landesregierung hat die Schätzung zu prüfen. Wird die Plausibilität der Schätzung anerkannt, hat das Land dem Sozialhilfeverband (Stadt Graz) den dem Land zukommenden Gesamtbetrag in sechs gleichen Raten im Vorhinein zu überweisen. Doch das Land überweist seit geraumer Zeit nicht die volle Summe jeder Tranche. Stattdessen wird ein immer größer werdender Anteil der Summe in das nächste Jahr verschoben und dann erst in der zweiten Hälfte des Folgejahres ausbezahlt.

Die Sozialhilfeverbände sind daher gezwungen, einen beträchtlichen Teil der Kosten, die eigentlich vom Land zu tragen sind, vorzufinanzieren. Diese Finanztransaktionen sind wiederum mit hohen Kosten verbunden. Zudem finanzieren sich die Sozialhilfeverbände weitaus ungünstiger als es das Land Steiermark könnte.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, in Zukunft ihren Anteil an den Sozialhilfeausgaben an die Sozialhilfeverbände pünktlich und ungekürzt auszuzahlen, damit die Sozialhilfeverbände nicht in Finanzierungsschwierigkeiten geraten.

Antrag 8: Heizkostenzuschuss für alle, die ihn brauchen

Durch die neue Wohnunterstützung verlieren sehr viele Menschen, die bisher Wohnbeihilfe erhalten haben, zumindest teilweise diese finanzielle Beihilfe zu den Mietkosten. Laut Sozialbericht (Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung) bezogen in der vergangenen Heizperiode 11.451 Haushalte den Heizkostenzuschuss. In der Heizperiode 2009/10 waren es noch 14.801 Haushalte. Selbst der eilig eingerichtete Härtefonds ersetzt maximal 50 Prozent der wegfallenden Summe. Nun naht der Winter und diese Menschen, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen, werden gezwungen sein, auch beim Heizen zu sparen.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, den Heizkostenzuschuss unabhängig vom Bezug der Wohnunterstützung zu gewähren, den Heizkostenzuschuss einer jährlichen Indexanpassung zuzuführen und die Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses deutlich zu erhöhen.

Dringliche Resolution 1: Solidarität mit den Beschäftigten der Metallindustrie!

Jährlich bilden die Metallerlohnrunden den Auftakt zur Herbstlohnrunde und damit eine Richtschnur für die nachfolgenden Branchen. Im heurigen Jahr finden diese unter besonderen Umständen statt. Seit 1. September ist ein neues Arbeitszeitgesetz in Kraft. Dieses wurde im Eilverfahren ohne Berücksichtigung der Interessen der arbeitenden Menschen im Parlament beschlossen. Die ersten negativen Auswirkungen zeigen sich dabei bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten.

Erzwungenermaßen spielt dieses - von der Industrie in Auftrag gegebene Gesetz - daher auch in den Kollektivvertragsverhandlungen eine Rolle. Neben der Forderung einer fünfprozentigen Lohnerhöhung, finden sich im Forderungsprogramm von ProGe und GPA-djp daher auch eine leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, eine Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit (insbesonders für jene, die belastende Arbeiten verrichten) und Überstundenzuschläge von 75 Prozent nach der 9. sowie 100 Prozent nach der 10. Stunde. Auch wird eine bezahlte fünfzehnminütige Pause nach der 10. Stunde gefordert.

Momentan deutet jedoch nichts darauf hin, dass die Verhandler der Industrie bereit sind auf die Forderungen der Gewerkschaft auch nur annähernd einzugehen. Die Verhandlungen mussten daher unterbrochen und Warnstreiks abgehalten werden. In der derzeitigen Situation braucht es daher besonders eines, Zusammenhalt unter den Beschäftigten und ihren Interessensvertretern. Es darf kein auseinanderdividieren zwischen den einzelnen Fachverbänden, Arbeitern und Angestellten und den unterschiedlichen Betrieben geben.

Die 14. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark unterstützt die Forderung der Resolution der BetriebsrätInnenkonferenz vom 25.10.2018 nach einer fünfprozentigen Lohn- und Gehaltserhöhung mit mindestens 100 Euro bzw. wenn notwendig die Durchführung gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen und drückt auf diesem Wege ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Metallindustrie sowie den Verhandlern aus ProGe und GPA-djp aus.