Debatte über Sozialversicherung
- Donnerstag, 25. Oktober 2018 @ 18:00
Die 171. Vollversammlung war die letzte vor der AK-Wahl und stand ganz im Zeichen der Angriffe der Bundesregierung auf die Sozialversicherung. Dazu referierte der Generaldirektor der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, Jan Pazourek, der sich mit Fakten und Mythen – insbesondere zum angeblichen Einsparungspotential – der Kassenfusionierung auseinandersetzte. Oliver Jonischkeit (GLB) erinnerte in der Debatte daran, dass jahrelang verabsäumt wurde, den Versicherten das Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung näher zu bringen und dieses – etwa durch Direktwahl der Versichertenvertreter_innen – zu stärken. Das Ziel der Angriffe auf die Sozialversicherung ist letztlich die Privatisierung des Gesundheits- und Pensionssystems. Dagegen – und für die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung – muss mit allen Mitteln entschieden gekämpft werden.
Bezugnehmend auf das fehlende Bewusstsein bei Betroffenen begründete Jonischkeit auch den Antrag des GLB, Arbeitsrecht an Schulen zu unterrichten – damit Jugendliche, die nach der Schule eine Lehre bzw. zu arbeiten beginnen, auch in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen. Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung zugewiesen.
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die AK muss sich, über alle Fraktionen hinweg, entschieden gegen die geplante Abschaffung der Jugendvertrauensräte mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen und eine entsprechende Kampagne der Gewerkschaftsjugend unterstützen.
Neben einer einstimmig angenommenen Resolution zum Erhalt der Sozialversicherung brachte der GLB fünf Anträge ein – angenommen wurden Anträge gegen die Kürzung der Ausbildungsbeihilfe für Jugendliche, die für die ersten beiden Jahre von 753 auf 325,80 Euro mehr als halbiert wurde, ein weiterer gegen die Abschaffung der Jugendvertrauensräte sowie ein Antrag, die Arbeitszeit in Richtung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu verkürzen.
Wie immer wurde auch diesmal ein Antrag zu mehr Transparenz in der Berichterstattung von der FSG-Mehrheit abgelehnt, der zum Ziel hatte, in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift „AK für Sie“ allen zur Wahl antretenden Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen die Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen. Auch diese Vollversammlung hat gezeigt, dass der GLB einen wichtigen Beitrag in der AK zu leisten vermag.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Rücknahme der Kürzung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes für Lehrlinge in überbetrieblicher Ausbildung
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert die Bundesregierung auf, die Kürzung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) für Lehrlinge in überbetrieblicher Ausbildung von 753 Euro auf nunmehr 325,80 Euro in den ersten beiden Lehrjahren unverzüglich rückgängig zu machen.
Mit dieser von der Bundesregierung durchgeführten Einsparung auf Kosten jener Jugendlicher, die es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin besonders schwer haben, wirkt man weder dem von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel entgegen, noch wird es Betriebe dazu bringen, vermehrt Lehrlinge auszubilden. Dies betrifft auch insbesondere viele Jugendliche in Wien, da hier nur acht Prozent der Betriebe Lehrlinge ausbilden und es auch die meisten Jugendlichen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen gibt.
Diese erschreckend kleine Zahl an Ausbildungsbetrieben zeigt, wo das eigentliche Problem liegt. Anstatt jungen Menschen die finanzielle Grundlage zum Leben zu nehmen, sollte man Betriebe für fehlende Lehrstellen verantwortlich machen. Wenn größere Betriebe nicht ausbilden, sollen sie zumindest einen verpflichtenden Betrag in einen Berufsausbildungsfonds leisten – dies ist sinnvoller, als ausgerechnet jene Jugendlichen zu bestrafen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Antrag 2: Arbeitsrecht in den Lehrplänen verankern
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs „Politische Bildung“ in der Sekundarstufe I und II zu prüfen, in dessen Rahmen auch arbeitsrechtliche Lehrinhalte vermittelt werden sollen. Diese sollen auch verpflichtend in den Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten vermittelt werden.
Immer wieder werden Forderungen laut, ein Pflichtfach Wirtschaft an den Schulen zu verankern. Begründet wird dies z.B. von der Wirtschaftskammer damit, dass Schule die Kinder und Jugendlichen auf die Realitäten des Alltags vorbereiten muss und dieser bestehe zu einem wichtigen Teil aus Arbeit und Wirtschaft.
Es kann jedoch nicht sein, dass dies einseitig und unzureichend erfolgt. Eine Vorbereitung auf das Arbeitsleben sollte daher daraus bestehen, den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu vermitteln, sie über die Existenz von Gewerkschaften, Arbeiterkammern, Betriebsräten, Jugendvertrauensräten, Personalvertretungen aufzuklären und sie dazu befähigen, sich gegen Ungerechtigkeiten und Gesetzesbrüche zur Wehr zu setzen.
Bekannt aus der betrieblichen Praxis bei Lehrlingen sind beispielsweise Fälle, wo für die Nutzung von Arbeitskleidung, die im konkreten Fall seitens des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen gewesen wäre, dem Lehrling eine Nutzungsgebühr verrechnet wurde, oder wo Urlaube von einem Krankenstand abgezogen wurden.
Antrag 3: Jugendvertrauensräte erhalten
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Abschaffung der Jugendvertrauensräte ein und unterstützt die entsprechende Kampagne der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Im Regierungsprogramm heißt es: „Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (…) und ersetzt den Jugendvertrauensrat.“ Dieses Vorhaben muss verhindert werden.
Begründung: Was macht ein Jugendvertrauensrat?
Der Jugendvertrauensrat - sozusagen der Lehrlingssprecher - vertritt die Interessen der Lehrlinge und der jungen Beschäftigten im Betrieb. Er kümmert sich darum, dass gesetzliche Bestimmungen zur Lehrlingsausbildung eingehalten werden, ist Vertrauensperson bei schulischen und privaten Problemen und dient als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und Lehrlingen. Ähnlich dem Betriebsrat ist in jedem Betrieb mit mehr als fünf Lehrlingen und Jugendlichen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 bzw. Lehrlinge unter 21 Jahre. Als Jugendvertrauensrat kandidieren können alle bis 23, gewählt wird alle zwei Jahre.
Warum muss der Jugendvertrauensrat bleiben?
Das Vorhaben der Regierung, das Wahlalter zu senken und den Jugendvertrauensrat dadurch zu ersetzen, würde bedeuten, dass Lehrlinge und junge ArbeitnehmerInnen keine eigene Vertretung mehr wählen könnten. Viele könnten auch den Betriebsrat nicht wählen, weil eine Lehrzeit zwischen drei und vier Jahre dauert, der Betriebsrat aber nur alle fünf Jahre gewählt wird. Unter-16-Jährige hätten gar keine Möglichkeit mehr, mitzubestimmen. Das Konzept „Jugendliche vertreten Jugendliche“ hat sich voll bewährt. Denn nur der Jugendvertrauensrat vertritt ausschließlich die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen, daher muss der Jugendvertrauensrat bleiben!
Antrag 4: Arbeitszeit
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verkürzung der Arbeitszeit in Richtung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich ein.
Anstatt bei der Erwerbsarbeitszeit den 12-Stunden-Tag und eine 60-Stunden-Woche zu ermöglichen, ist es höchst an der Zeit für vielfältige Maßnahmen einer Arbeitszeitverkürzung, darunter auch für eine Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Der Maßstab für die Arbeitszeit muss die Entwicklung der Produktivität sein und daraus leitet sich schon längst die Notwendigkeit ab, die Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu reduzieren. Die letzte gesetzliche Arbeitszeit fand 1975 statt.
Die Verlängerung der Arbeitszeit geht auf Kosten der Gesundheit, der Familien, einer planbaren Freizeit und der Ehrenamtlichkeit, sie bedeutet Eingriffe bei der Entlohnung, Demontage der Selbst- und Mitbestimmungsrechte durch Ausschaltung der Betriebsräte. Damit demonstriert die Regierung, dass sie als Vollzugsorgan der Wünsche der Wirtschaft – insbesondere der Industrie – handelt.
Neben der Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Erwerbsarbeitszeit gibt es weitere sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitszeit wie z.B. den erleichterten Zugang zur 6. Urlaubswoche, der von der AK bereits gefordert wird.
Antrag 5: Transparenz
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wird zur besseren Information aller Wahlberechtigten und um zu einer entsprechend hohen Wahlbeteiligung bei der bevorstehenden AK-Wahl in Wien beizutragen, in einer der nächsten Ausgaben der „AK für Sie“ allen zur Wahl antretenden Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen die Möglichkeit bieten, sich und ihre Ziele vorzustellen.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien ist das Parlament der wahlberechtigten Kammermitglieder und besteht aus Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen. Diese Vielfalt soll auch für die Mitglieder sichtbar werden und die Bereitschaft erhöhen, sich auch an der Wahl zu beteiligen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.
Bezugnehmend auf das fehlende Bewusstsein bei Betroffenen begründete Jonischkeit auch den Antrag des GLB, Arbeitsrecht an Schulen zu unterrichten – damit Jugendliche, die nach der Schule eine Lehre bzw. zu arbeiten beginnen, auch in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich dafür einzusetzen. Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung zugewiesen.
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die AK muss sich, über alle Fraktionen hinweg, entschieden gegen die geplante Abschaffung der Jugendvertrauensräte mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen und eine entsprechende Kampagne der Gewerkschaftsjugend unterstützen.
Neben einer einstimmig angenommenen Resolution zum Erhalt der Sozialversicherung brachte der GLB fünf Anträge ein – angenommen wurden Anträge gegen die Kürzung der Ausbildungsbeihilfe für Jugendliche, die für die ersten beiden Jahre von 753 auf 325,80 Euro mehr als halbiert wurde, ein weiterer gegen die Abschaffung der Jugendvertrauensräte sowie ein Antrag, die Arbeitszeit in Richtung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu verkürzen.
Wie immer wurde auch diesmal ein Antrag zu mehr Transparenz in der Berichterstattung von der FSG-Mehrheit abgelehnt, der zum Ziel hatte, in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift „AK für Sie“ allen zur Wahl antretenden Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen die Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen. Auch diese Vollversammlung hat gezeigt, dass der GLB einen wichtigen Beitrag in der AK zu leisten vermag.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Rücknahme der Kürzung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes für Lehrlinge in überbetrieblicher Ausbildung
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert die Bundesregierung auf, die Kürzung der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) für Lehrlinge in überbetrieblicher Ausbildung von 753 Euro auf nunmehr 325,80 Euro in den ersten beiden Lehrjahren unverzüglich rückgängig zu machen.
Mit dieser von der Bundesregierung durchgeführten Einsparung auf Kosten jener Jugendlicher, die es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin besonders schwer haben, wirkt man weder dem von der Wirtschaft beklagten Fachkräftemangel entgegen, noch wird es Betriebe dazu bringen, vermehrt Lehrlinge auszubilden. Dies betrifft auch insbesondere viele Jugendliche in Wien, da hier nur acht Prozent der Betriebe Lehrlinge ausbilden und es auch die meisten Jugendlichen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen gibt.
Diese erschreckend kleine Zahl an Ausbildungsbetrieben zeigt, wo das eigentliche Problem liegt. Anstatt jungen Menschen die finanzielle Grundlage zum Leben zu nehmen, sollte man Betriebe für fehlende Lehrstellen verantwortlich machen. Wenn größere Betriebe nicht ausbilden, sollen sie zumindest einen verpflichtenden Betrag in einen Berufsausbildungsfonds leisten – dies ist sinnvoller, als ausgerechnet jene Jugendlichen zu bestrafen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Antrag 2: Arbeitsrecht in den Lehrplänen verankern
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs „Politische Bildung“ in der Sekundarstufe I und II zu prüfen, in dessen Rahmen auch arbeitsrechtliche Lehrinhalte vermittelt werden sollen. Diese sollen auch verpflichtend in den Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten vermittelt werden.
Immer wieder werden Forderungen laut, ein Pflichtfach Wirtschaft an den Schulen zu verankern. Begründet wird dies z.B. von der Wirtschaftskammer damit, dass Schule die Kinder und Jugendlichen auf die Realitäten des Alltags vorbereiten muss und dieser bestehe zu einem wichtigen Teil aus Arbeit und Wirtschaft.
Es kann jedoch nicht sein, dass dies einseitig und unzureichend erfolgt. Eine Vorbereitung auf das Arbeitsleben sollte daher daraus bestehen, den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu vermitteln, sie über die Existenz von Gewerkschaften, Arbeiterkammern, Betriebsräten, Jugendvertrauensräten, Personalvertretungen aufzuklären und sie dazu befähigen, sich gegen Ungerechtigkeiten und Gesetzesbrüche zur Wehr zu setzen.
Bekannt aus der betrieblichen Praxis bei Lehrlingen sind beispielsweise Fälle, wo für die Nutzung von Arbeitskleidung, die im konkreten Fall seitens des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen gewesen wäre, dem Lehrling eine Nutzungsgebühr verrechnet wurde, oder wo Urlaube von einem Krankenstand abgezogen wurden.
Antrag 3: Jugendvertrauensräte erhalten
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Abschaffung der Jugendvertrauensräte ein und unterstützt die entsprechende Kampagne der Österreichischen Gewerkschaftsjugend. Im Regierungsprogramm heißt es: „Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (…) und ersetzt den Jugendvertrauensrat.“ Dieses Vorhaben muss verhindert werden.
Begründung: Was macht ein Jugendvertrauensrat?
Der Jugendvertrauensrat - sozusagen der Lehrlingssprecher - vertritt die Interessen der Lehrlinge und der jungen Beschäftigten im Betrieb. Er kümmert sich darum, dass gesetzliche Bestimmungen zur Lehrlingsausbildung eingehalten werden, ist Vertrauensperson bei schulischen und privaten Problemen und dient als Schnittstelle zwischen Vorgesetzten und Lehrlingen. Ähnlich dem Betriebsrat ist in jedem Betrieb mit mehr als fünf Lehrlingen und Jugendlichen ein Jugendvertrauensrat zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 bzw. Lehrlinge unter 21 Jahre. Als Jugendvertrauensrat kandidieren können alle bis 23, gewählt wird alle zwei Jahre.
Warum muss der Jugendvertrauensrat bleiben?
Das Vorhaben der Regierung, das Wahlalter zu senken und den Jugendvertrauensrat dadurch zu ersetzen, würde bedeuten, dass Lehrlinge und junge ArbeitnehmerInnen keine eigene Vertretung mehr wählen könnten. Viele könnten auch den Betriebsrat nicht wählen, weil eine Lehrzeit zwischen drei und vier Jahre dauert, der Betriebsrat aber nur alle fünf Jahre gewählt wird. Unter-16-Jährige hätten gar keine Möglichkeit mehr, mitzubestimmen. Das Konzept „Jugendliche vertreten Jugendliche“ hat sich voll bewährt. Denn nur der Jugendvertrauensrat vertritt ausschließlich die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen, daher muss der Jugendvertrauensrat bleiben!
Antrag 4: Arbeitszeit
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verkürzung der Arbeitszeit in Richtung einer 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich ein.
Anstatt bei der Erwerbsarbeitszeit den 12-Stunden-Tag und eine 60-Stunden-Woche zu ermöglichen, ist es höchst an der Zeit für vielfältige Maßnahmen einer Arbeitszeitverkürzung, darunter auch für eine Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Der Maßstab für die Arbeitszeit muss die Entwicklung der Produktivität sein und daraus leitet sich schon längst die Notwendigkeit ab, die Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich zu reduzieren. Die letzte gesetzliche Arbeitszeit fand 1975 statt.
Die Verlängerung der Arbeitszeit geht auf Kosten der Gesundheit, der Familien, einer planbaren Freizeit und der Ehrenamtlichkeit, sie bedeutet Eingriffe bei der Entlohnung, Demontage der Selbst- und Mitbestimmungsrechte durch Ausschaltung der Betriebsräte. Damit demonstriert die Regierung, dass sie als Vollzugsorgan der Wünsche der Wirtschaft – insbesondere der Industrie – handelt.
Neben der Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Erwerbsarbeitszeit gibt es weitere sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Arbeitszeit wie z.B. den erleichterten Zugang zur 6. Urlaubswoche, der von der AK bereits gefordert wird.
Antrag 5: Transparenz
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wird zur besseren Information aller Wahlberechtigten und um zu einer entsprechend hohen Wahlbeteiligung bei der bevorstehenden AK-Wahl in Wien beizutragen, in einer der nächsten Ausgaben der „AK für Sie“ allen zur Wahl antretenden Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen die Möglichkeit bieten, sich und ihre Ziele vorzustellen.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien ist das Parlament der wahlberechtigten Kammermitglieder und besteht aus Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen. Diese Vielfalt soll auch für die Mitglieder sichtbar werden und die Bereitschaft erhöhen, sich auch an der Wahl zu beteiligen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien.