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Verschlechtern, privatisieren, schleifen

  • Freitag, 16. November 2018 @ 15:58
Meinung
Anne Rieger über die Zwangsfusion der Sozialversicherungen

Unter dem Vorwand, eine Milliarde Euro bis 2023 im System „zu sparen“, die angeblich den Patienten zugute kommen soll, will die ÖVP/FPÖ-Regierung in Wahrheit die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen aushöhlen, die Unternehmerbeiträge senken und die Privatisierung vorantreiben. Die Entscheidungsbefugnisse sollen von den Vertretern der Beschäftigten hin zu Dienstgebern und Regierung verschoben werden. Die 21 Sozialversicherungsträger – darunter die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherung – werden auf fünf zusammengeschmolzen. Der Hauptangriff gilt den Gebietskrankenkassen. Statt neun eigenständigen Landeskassen soll es nur noch eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) geben, die GKK zu deren Landesstellen degradiert werden.

Bisher hatten die Versichertenvertreter in den Entscheidungsgremien die Mehrheit, nur im Kontrollgremium waren die Unternehmer in der Überzahl. Künftig werden im neuen zentralisierten Entscheidungsgremium der ÖGK die arbeitenden Menschen nur mehr die Hälfte der Vertreter stellen dürfen. Damit kann es keinen Beschluss mehr gegen die Stimmen der Dienstgeber geben. Zusätzlich können Finanz- und Sozialministerium Beschlüsse beeinspruchen, wenn diese gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verstoßen. Das könne zu Selbstbehalten und der Zielsetzung führen, die Zahl der Krankenstände zu senken, fürchtet Ex-Verfassungsrichter Rudolf Müller.

Ende der Selbstverwaltung

Eigentümerin der Versicherung ist aber nicht die Regierung, sondern es sind die sieben Millionen Versicherten und ihre Angehörigen. 90 Prozent der Beiträge stammen aus ihren Löhnen und Gehältern. Deswegen werden die Kassen bisher von ihrer Interessenvertretung verwaltet. „Künftig würde also die Wirtschaft entscheiden, ob Arbeiternehmern eine medizinische Versorgung zusteht, ob eine Rehabilitation bewilligt wird oder wie mit erkrankten Kindern, Alten und Pflegebedürftigen zu verfahren sein wird“, kritisiert der oö AK-Präsident Kalliauer die Zerschlagung der gesetzlichen Kassen.

Es drohen Leistungskürzungen, Teilkrankenstand, Teilprivatisierungen durch Selbstbehalte. Die fünf noch bestehenden Betriebskrankenkassen sollen grundsätzlich in die neue Organisationsstruktur integriert werden, die jeweiligen Unternehmen können sie aber in private Wohlfahrtseinrichtungen umwandeln.

Statt Patientenmilliarde Arbeitsplatzvernichtung

An Einsparungen im System zweifeln Rechnungshofpräsidentin, das Instituts für Höhere Studien (IHS) und andere. In den Begleitunterlagen zum Gesetz hat das FPÖ-geführte Sozialministerium selber bis 2023 lediglich Einsparungen von 33 Millionen angeführt – von einer Milliarde meilenweit entfernt.

Bei den Verwaltungskosten ist nicht zu sparen, denn bei den gesetzlichen Krankenversicherungen liegen sie in Relation zu den Gesamteinnahmen unter drei Prozent, bei privaten weit über 30 Prozent. Also sind die Stellenstreichungen bereits vorgesehen: In den nächsten drei Jahren sollen zehn Prozent der Stellen nicht nach besetzt, d.h. vernichtet, werden. Insgesamt 30 Prozent der 19.000 Jobs, sprich 5.700, sollen in den kommenden zehn Jahren wegfallen.

Für arbeitslose Personen wird ausschließlich die ÖGK zuständig sein. Da ein Risikoausgleich mit den verbleibenden Kassen der Bauern/Selbstständigen und der Beamten nicht vorgesehen ist, werden der ÖGK die geringsten Beiträge, und damit ihren Versicherten die geringsten Leistungen, zur Verfügung stehen.

Umverteilung nach oben

Hinzu kommt, dass der Beitrag der Dienstgeber zur Unfallversicherung um 430 Mio. Euro jährlich gesenkt wird. Auch hier werden 300 Arbeitsplätze vernichtet. Leistungen, die bisher erbracht wurden, werden nun entweder gestrichen, müssen privat versichert, privat gezahlt oder auf die ÖGK verschoben werden. Dort müssen sie dann zur Hälfte von den Beschäftigten finanziert werden.

Die Bundesregierung will die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben abschaffen. Bisher wurden diese Prüfungen, bei denen es unter anderem um die korrekte Zahlung von Sozialabgaben geht, hauptsächlich von den Krankenkassen durchgeführt. Im Zuge der Entmachtung sollen die Prüfungen dort wegfallen. Allein 2017 wurde bei diesen Prüfungen festgestellt, dass Unternehmen österreichweit 129 Mio. Euro zuwenig an Sozialabgaben bezahlt haben.

Gesetzliches Verschlechterungsverbot

Notwendig ist daher ein Verschlechterungsverbot für die Versicherten und eine Garantie, dass es zu keinen Leistungskürzungen und neuen Selbstbehalten kommt. Auch Privatisierungen müssen ausgeschlossen werden. Der Weg der Regierung im Auftrag der Industriellenvereinigung aber ist offensichtlich: Erst sollen die Konditionen der ÖGK verschlechtert werden, dann kann man den Versicherten eine Privatisierung schmackhaft machen. Geplant ist schon jetzt, dass der Privatkrankenanstaltenfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro pro Jahr erhalten soll.

Anne Rieger ist Mitglied im Landesvorstand und erweiterten Bundesvorstand des GLB