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Widerstand noch nicht ausreichend

  • Dienstag, 13. November 2018 @ 18:00
OÖ
Schon deutlich im Zeichen der vom 19. März bis 1. April 2019 stattfindenden AK-Wahl stand die 10. Vollversammlung der oö Arbeiterkammer am 13. November 2018. Präsident Johann Kalliauer (FSG) zog eine positive Bilanz über die Tätigkeit der letzten fünf Jahre, hob die Bedeutung der AK als Interessenvertretung hervor und verlangte mehr Respekt für die Lohnabhängigen. AK-Rat Thomas Erlach (GLB) meinte in der Debatte, die Bilanz sei eine stolze Leistung und auch ein Grund, warum die AK bei Unternehmern unbeliebt sei. Um sich mehr Respekt zu verschaffen seien auch drastische Maßnahmen notwendig. Österreich sei Weltmeister bei Überstunden, davon viele unbezahlt, mehr Strafen und Prüfungen daher notwendig: „Magere Einkommen durch Überstunden aufzufetten geht auf Kosten der Gesundheit“.

Erlach erklärte die Solidarität des GLB mit dem Metaller-Streik. Die AK müsse auf erhobenen Forderungen beharren, der Widerstand sei wichtig. Deregulierung bedeute ein Herunterfahren auf Mindeststandards, also „maximaler Gewinn durch minimale Standards“. Das Programm der Regierung ziele auf die Entmachtung der Arbeitnehmervertretungen.

„Die Regierung ist nicht nur respektlos, sie lügt auch“, so Erlach in Richtung FPÖ und kritisierte den Putsch gegen die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen. Die Abschaffung der Notstandshilfe sei eine weitreichende Verschlechterung als Druck auf Löhne und Pensionen.

Gegen den Klassenkampf von oben sei der Widerstand noch nicht ausreichend: „Der Wunsch nach sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen ist einseitig, man darf nicht den Arbeitgebern nachlaufen“. Die Sozialpartnerschaft sei „Konfliktvermeidung durch halbherzige Kompromisse“, die Folge Entpolitisierung und Kampfentwöhnung. Man müsse sich von der Sozialpartnerschaft verabschieden: „Es ist Zeit für Massenproteste und auch einen Generalstreik“.

Über 300.000 Arbeitslose bei nur 40.000 offenen Stellen zeigten, dass der Arbeitsmarkt nicht funktioniert, Qualitätskriterien für vom AMS vermittelte Jobs daher notwendig. Auch Pflegepersonal sei mittlerweile ein Mangelberuf. Das Land setze aber nur auf „warm, satt, sauber“.

Die GLB-Resolutionen zum Thema Kassenärzte und Interessengegensätze sowie eine gemeinsame Resolution von AUGE und GLB zum Thema Einstellungspflicht wurden den Ausschüssen zugewiesen.

Einstimmig beschlossen wurden die Beteiligung am Zukunftsprogramm der Bundesarbeitskammer, die Rückgliederung der 2007 ausgegliederten Immobilien und der Voranschlag 2019.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Resolution 1: Gegen Privatisierung und Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen

In Oberösterreich gab es im April 2018 für 95 unbesetzte Praxen von Haus- und Fachärzten nur 46 Bewerbungen. Nicht nur in ländlichen Regionen, sondern sogar in Bezirksstädten wie Braunau, Schärding und Wels und in der Landeshauptstadt bleiben Kassenarztstellen unbesetzt. Da in den nächsten zehn Jahren 75 Prozent der Kassenärzte in Pension gehen wird sich bei fehlender rechtzeitiger Gegensteuerung das Problem massiv verschärfen.

Bereits mit Stand von 2015 standen in Oberösterreich laut Angaben des Gesundheitsministeriums 1.559 Wahlärzten nur 1.159 Vertragsärzte gegenüber. Somit entfielen auf einen Wahlarzt 887 Versicherte, auf einen Vertragsarzt jedoch 1.194 Versicherte. Und laut einer Anfragebeantwortung im Parlament stiegen bundesweit die Ausgaben der Krankenkassen für Wahlärzte von 2010 bis 2017 um 48 Prozent von 139 auf 206 Mio. Euro, in Oberösterreich sogar um 69 Prozent.

Als grundsätzliches Problem für die wachsende Zahl nicht mehr besetzter Kassenarztstellen sind zu geringe Kostenersätze für Kassenärzte zu sehen. Faktisch findet somit eine schleichende Privatisierung statt, indem immer mehr Menschen veranlasst werden, Wahlärzte in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet im Klartext freilich, die vollen Kosten zu übernehmen und nur einen Teil als Rückerstattung der Krankenkasse oder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt vergütet zu bekommen.

Diese negative Entwicklung wird durch die Maßnahmen der Bundesregierung verstärkt, zielt doch die Fusion der neun bisherigen Gebietskrankenkassen zu einer bundesweiten Krankenkasse auf eine finanzielle Ausdünnung des bewährten Gesundheitswesens und verstärkte Abwälzung der Kosten auf die PatientInnen.

Die 10. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten die zu einer Aufstockung der Kassenarztstellen sowie der Besetzung aktuell nicht besetzter Kassenarztstellen führen. Damit soll dem Zwang mit erheblichen finanziellen Belastungen Wahlärzte in Anspruch nehmen zu müssen und damit einer schleichenden Privatisierung sowie dem Trend zu einer Zweiklassengesellschaft im Gesundheitswesen entgegengewirkt werden.

Resolution 2: Interessengegensätze deutlich benennen

Die Sozialpartnerschaft gilt offiziell als Erfolgsmodell der 2. Republik, wobei darunter die zeitweise auch institutionalisierte Kooperation, vor allem aber eine Politik der Konfliktvermeidung verstanden wird. Die Erfolge in den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs von den 1950er bis Anfang der 1980er Jahre waren allerdings auch mit einer Entpolitisierung und Entwöhnung von international üblichen Formen der Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital verbunden: „Erst haben die Menschen Institutionen wie die meine als eine Art Gouvernante gesehen – nach dem Motto „Ihr macht´s das schon für uns“. Doch dann machte sich ein Gefühl der Ohnmacht breit.“ (Willi Mernyi, FSG-Bundessekretär, Der Standard, 7.5.2018)

Mit dem Wechsel von der „sozialen Marktwirtschaft“ zum Neoliberalismus als schrankenloser Konkurrenzkampf in den 1980er Jahren wurden jedoch spätestens seit den 1990er Jahre die verwischten Gegensätze zwischen Arbeit und Kapital wieder deutlich sichtbar und begann eine Erosion der Sozialpartnerschaft. Wirtschaftskammer und vor allem Industriellenvereinigung haben mittlerweile die Partnerschaft weitestgehend aufgekündigt und führen immer deutlicher den Klassenkampf von oben. Mit dem Regierungswechsel 2017 wurde der direkte Zugriff der Industrie auf politische Entscheidungen und damit die Ausschaltung von AK und ÖGB deutlich.

Die Aussage „Die Sozialpartnerschaft ist tot“ (ÖGB-Landesvorstand OÖ, 24.10.2018) von Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, hat also ihre volle Berechtigung. Daher ist es notwendig, dass sich die Interessenvertretungen der Lohnabhängigen nicht krampfhaft an der Sozialpartnerschaft festklammern oder AK bzw. ÖGB damit identifizieren. Schließlich gab es Arbeiterkammern und Gewerkschaften schon in der 1. Republik, als noch längst von Sozialpartnerschaft keine Rede war.

Die 10. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert die Bundesarbeitskammer sowie den Bundesvorstand des ÖGB auf, anstelle eines krampfhaften Festhaltens an der Sozialpartnerschaft oder Bestrebungen diese um jeden Preis wiederzubeleben die Interessengegensätze zwischen Arbeit und Kapital deutlich zu benennen und daraus entsprechende Konsequenzen abzuleiten.

Gemeinsame Resolution 1 von AUGE/UG und GLB: Beschäftigungspflicht für begünstigt behinderte Menschen verbessern!

Gemäß § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz sind alle Arbeitgeber_innen verpflichtet, pro 25 Beschäftigte eine_n begünstigte_n Behinderte_n einzustellen. Sofern diese Einstellungspflicht nicht erfüllt wird, sind Ausgleichszahlungen fällig. Die eingezahlten Mittel fließen in den Ausgleichstaxfond, der zur Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Integration von begünstigt Behinderten verwendet wird.

Die derzeitig fälligen Ausgleichszahlungen betragen in Betrieben unter 100 Beschäftigten 257 Euro; in Betrieben mit 100 Beschäftigten und mehr 361 Euro; in Betrieben mit 400 Beschäftigten und mehr 383 Euro; pro Monat und offener Stelle.

Trotzdem sind von den etwa 100.000 begünstigt Behinderten in Österreich ca. 40.000 ohne Erwerbsarbeit. Das entspricht einer Arbeitslosigkeit von 40 Prozent in dieser Gruppe. Damit sind diese Menschen überproportional höher von Arbeitslosigkeit betroffen wie andere. Die bisherigen Regelungen sind nicht ausreichend, um die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe auf ein mit anderen Gruppen vergleichbares Niveau zu senken. Noch immer kaufen sich Betriebe lieber von der Einstellungspflicht frei.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz daher auf, die derzeitige Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in allen Stufen zu verdoppeln.