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Gewerbeverbot für kriminelle Unternehmer

  • Mittwoch, 31. Oktober 2018 @ 11:13
News Ein befristetes oder im Extremfall sogar ein generelles Gewerbeverbot verlangt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) für jene Unternehmer, die sich als notorische Abgabenbetrüger herausstellen. Dazu muss eine intensive Kooperation der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden mit Finanzbehörden, Krankenkassen und Wirtschaftskammer erfolgen, meint GLB-Arbeiterkammerrat Thomas Erlach. Der GLB verweist auf den aktuellen Fall eines Installationsbetriebes in Ansfelden, der in nur zehn Monaten über 45.000 Euro Steuerschulden und über 93.000 Euro Sozialversicherungsabgaben angehäuft hat, weil die Steuern und Abgaben für die 17 Beschäftigten nicht an Finanzamt und Gebietskrankenasse abgeführt wurden.

Der Firmenbetreiber hatte 2016 eine Firma namens DD Installationen angemeldet, die alsbald Pleite war und die Gläubiger betrogen wurden. Was den nicht mehr auffindbaren aber höchst findigen Unternehmer nicht hinderte 2017 ein neues Unternehmen namens Home Installationen anzumelden, das mittlerweile ebenfalls Pleite ist.

Laut dem Gläubigerschutzverband Creditreform werden etwa zehn Prozent der Firmenpleiten missbraucht um vor allem gezielt die Abgabengläubiger – also Finanzamt und Gebietskrankenkasse – zu betrügen was bedeutet, dass in Summe Milliarden an Steuern (vor allem nicht abgeführte, jedoch von Beschäftigten geleistete Lohnsteuer und an Konsument_innen verrechnete Mehrwertsteuer) sowie Sozialversicherungsbeiträge nicht geleistet werden. Vor allem im Baunebengewerbe erfolgen nach dieser Methode Firmengründungen mit gezielter Pleite, ist also ein klares kriminelles Muster erkennbar.

„Vor allem die Wirtschaftskammer ist gefordert über diese zahlreichen schwarzen Schafe nicht länger ihre schützende Hand zu halten und in einer Wagenburg-Mentalität jede berechtigte Kritik von Arbeiterkammer und Gewerkschaft an solchen Praktiken zu bagatellisieren“ meint Erlach. Vielmehr muss die Wirtschaftskammer mit aller Konsequenz dazu beitragen, dass im Interesse der betroffenen Beschäftigten, der Gläubiger, von Finanzverwaltung und Sozialversicherungen und nicht zuletzt im Interesse aller korrekt arbeitenden Firmen solchen kriminellen Unternehmern das Handwerk gelegt wird.

Der GLB fordert daher die Einrichtung einer schwarzen Liste solcher Unternehmer sowie, dass diesen nach einem ersten solchen Betrugsfall ein temporäres und nach einem weiteren ein generelles Gewerbeverbot auferlegt wird.