Fusion der Sozialversicherungen als Klassenkampf von oben
- Freitag, 19. Oktober 2018 @ 15:32
Als böswillig-terroristischen Anschlag auf den in Jahrzehnten erkämpften und entwickelten Sozialstaat bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die von der schwarz-blauen Koalition betriebene Fusion der im internationalen Vergleich bestens aufgestellten und gut funktionierenden Sozialversicherungen durch Zusammenlegung von 21 auf fünf (ÖGK, PVA, SVS, VÖS, AUVA) Versicherungen und Ersetzung des bisherigen Hauptverbandes durch einen Dachverband. Unter Missachtung aller Bedenken von Rechnungshof, Hauptverband, Ärztekammer, Gesundheitsexperten, Arbeiterkammer und Gewerkschaften werden dabei vor allem durch die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer bundesweiten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Mitsprache und Ansprüche der Versicherten gröblich missachtet und die bisherige Selbstverwaltung zugunsten einer Dominanz von Wirtschaft ausgehebelt.
Hinter den Absichten steht nicht wie behauptet die Einsparung von Verwaltungskosten, Bedürfnisse von Patient_innen und die Qualität der Versorgung. Vielmehr bedeutet diese Reform Zentralisierung, höhere Kosten, Nivellierung von Leistungen nach unten, Forcierung von Selbstbehalten und Wahlärzten, Staatseingriffe in die Selbstverwaltung und letztlich verstärkte Privatisierung im Gesundheitswesen. Der GLB begrüßt daher die generelle Ablehnung dieser Reform durch den ÖGB und Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zur Klärung gesetzeswidriger Aspekte.
Da zwei Drittel der Versicherungsbeiträge von Lohnabhängigen und nur ein Drittel von Unternehmen kommen bedeutet die künftige Parität in den Gremien von ÖGK und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) de facto, dass Unternehmervertreter über die Leistungen für die Versicherten bestimmen können. Die geplante Einhebung der Sozialversicherungsabgaben durch die Finanzbehörden und der Wegfall von Betriebsprüfungen durch die künftige ÖGK bedeutet im Klartext einen Persilschein für kriminelle Unternehmen, die SV-Abgaben nicht abführen.
Dass diese Reform eindeutig gegen die Unselbständigen zielt wird daran deutlich, dass die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS, für Selbständige und Bauern) sowie die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (VÖS, für Beamte, Eisenbahnen und Bergbau) keinen vergleichbaren Restriktionen unterworfen werden: „Damit zeigt die Regierung Kurz & Strache einmal mehr ihren Klassencharakter und dass sie als Vollzugsorgan der Industrie den Klassenkampf von oben in voller Härte führt“, so Stingl.
Durch einen massiven Kompetenzverlust des künftigen Dachverbandes ist statt einer Vereinheitlichung der Sozialversicherungen, des notwendigen Ausgleichs zugunsten Schwächerer und einer Harmonisierung von Leistungen auf dem jeweils besten Niveau ein Auseinanderdriften der Leistungen und Vorgangsweisen zu befürchten. Der GLB bekräftigt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Selbstverwaltung durch die Versicherten, wobei sich die Ersetzung einer Wahl der Versichertenvertreter – wie das etwa bei deutschen Krankenkassen üblich ist – durch die Delegierung von Vertretern von AK und ÖGB in die Gremien als Schwäche gezeigt hat. Daher sieht der GLB auch die Forderung nach einer Urabstimmung der Versicherten über die Pläne der Regierung als gerechtfertigt an.
Hinter den Absichten steht nicht wie behauptet die Einsparung von Verwaltungskosten, Bedürfnisse von Patient_innen und die Qualität der Versorgung. Vielmehr bedeutet diese Reform Zentralisierung, höhere Kosten, Nivellierung von Leistungen nach unten, Forcierung von Selbstbehalten und Wahlärzten, Staatseingriffe in die Selbstverwaltung und letztlich verstärkte Privatisierung im Gesundheitswesen. Der GLB begrüßt daher die generelle Ablehnung dieser Reform durch den ÖGB und Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zur Klärung gesetzeswidriger Aspekte.
Da zwei Drittel der Versicherungsbeiträge von Lohnabhängigen und nur ein Drittel von Unternehmen kommen bedeutet die künftige Parität in den Gremien von ÖGK und Pensionsversicherungsanstalt (PVA) de facto, dass Unternehmervertreter über die Leistungen für die Versicherten bestimmen können. Die geplante Einhebung der Sozialversicherungsabgaben durch die Finanzbehörden und der Wegfall von Betriebsprüfungen durch die künftige ÖGK bedeutet im Klartext einen Persilschein für kriminelle Unternehmen, die SV-Abgaben nicht abführen.
Dass diese Reform eindeutig gegen die Unselbständigen zielt wird daran deutlich, dass die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS, für Selbständige und Bauern) sowie die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (VÖS, für Beamte, Eisenbahnen und Bergbau) keinen vergleichbaren Restriktionen unterworfen werden: „Damit zeigt die Regierung Kurz & Strache einmal mehr ihren Klassencharakter und dass sie als Vollzugsorgan der Industrie den Klassenkampf von oben in voller Härte führt“, so Stingl.
Durch einen massiven Kompetenzverlust des künftigen Dachverbandes ist statt einer Vereinheitlichung der Sozialversicherungen, des notwendigen Ausgleichs zugunsten Schwächerer und einer Harmonisierung von Leistungen auf dem jeweils besten Niveau ein Auseinanderdriften der Leistungen und Vorgangsweisen zu befürchten. Der GLB bekräftigt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Selbstverwaltung durch die Versicherten, wobei sich die Ersetzung einer Wahl der Versichertenvertreter – wie das etwa bei deutschen Krankenkassen üblich ist – durch die Delegierung von Vertretern von AK und ÖGB in die Gremien als Schwäche gezeigt hat. Daher sieht der GLB auch die Forderung nach einer Urabstimmung der Versicherten über die Pläne der Regierung als gerechtfertigt an.