Vorbildlich integriert, abgeschoben!
- Samstag, 28. Juli 2018 @ 08:00
Heike Fischer über die österreichische Asylpolitik
Seit Herbst 2015 werden in meinem Betrieb unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Engagierte BetreuerInnen geben ihnen Geborgenheit, ein sicheres Zuhause und ein Stück Normalität. In geordneten Strukturen gelingt es den meisten rasch und gut Deutsch zu lernen, Kontakte im Umfeld aufzubauen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Integration wie sie wünschenswert ist.
So etwa A., der ohne Eltern aus Afghanistan nach Österreich gekommen war. Von den BetreuerInnen wurde er in seinen Bildungsbemühungen unterstützt und schaffte es nach Deutschkursen und Schulabschluss eine Lehrstelle in einem Linzer Restaurant zu bekommen. Weil eine Rückkehr nach Afghanistan zu gefährlich für ihn wäre, erhielt er subsidiären Schutz. Vom Lehrherrn wird A. als fleißig, ehrgeizig und zuverlässig beschrieben. Inzwischen ist er volljährig, geworden. Da erhält er ein Schreiben, mit dem ihm sein subsidiärer Schutz aberkannt wird. Die Begründung kann zynischer kaum sein:
„Sie sind volljährig, weshalb Sie uneingeschränkt arbeitsfähig sind. Es ist zudem davon auszugehen, dass Sie in den letzten drei Jahren in Österreich sowohl an Berufs- und Lebenserfahrung als auch an Reife gewonnen haben. Wie sich aus einer Abfrage der ho. Behörde ergibt, besuchten Sie in Österreich Kurse und Lehrgänge, somit können Sie nun auch eine vergleichsweise solide Schulausbildung vorweisen. ... Es ist Ihnen daher zumutbar, bei einer Rückkehr eine Tätigkeit aufzugreifen und selbstständig für Ihren Unterhalt zu sorgen. Es wäre Ihnen auch zumutbar, zumindest anfänglich Ihren Unterhalt mit Hilfe- oder Gelegenheitsarbeiten zu bestreiten. Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihre Flexibilität und Ihre Fähigkeit, außerhalb des Familienverbandes zu leben, haben Sie durch Ihre alleinige Reise nach Österreich und Ihr Leben in Österreich bewiesen. Dies zeugt auch von einem hohen Maß an Selbstständigkeit.“
A. gehört in Oberösterreich zu den 351 Jugendlichen, die besonderen Integrationswillen gezeigt und eine Lehrstelle gefunden haben. Gut ein Drittel dieser Jugendlichen ist nun von Abschiebung bedroht. So auch der junge Afghane M., der eineinhalb Jahre in unserer Einrichtung gewohnt hat und dann in einer Wohngruppe für Erwachsene bleiben konnte. Freiwillig arbeitete er in einem Seniorenzentrum, anfangs in der Küche, später in Kontakt mit älteren Menschen.
Die Leiterin war so begeistert von M., dass sie ihn unterstützte, eine Lehrstelle als Koch im Haus aufzunehmen. M. hat sich vorbildlich verhalten und um eine gute Integration bemüht. Der negative Asylbescheid in erster Instanz, den er im Jänner erhalten hat, ist nicht nachvollziehbar. Er fragt sich, was er falsch gemacht hat.
Laut Berechnungen von Prof. Friedrich Schneider (JKU Linz) investiert die Wirtschaft durchschnittlich 77.500 Euro in einen Lehrling. Werden die Produktionseffekte hinzugezählt, entsteht im Falle der Abschiebung pro Lehrling ein Schaden von ca. 100.000 Euro.
Der Lehrherr ist angefressen und wird sich künftig überlegen, ob er junge Asylwerber ausbilden will. Der junge Flüchtling wird sich die Frage stellen, ob sich Anstrengung überhaupt lohnt.
Gewinnen kann durch derart zynische Entscheidungen niemand. Weder die Wirtschaft, die dringend FacharbeiterInnen sucht, noch der Flüchtling, der in eines der gefährlichsten Länder der Welt abgeschoben wird.
Heike Fischer ist Diplompädagogin und Betriebsratsvorsitzende im Diakonie Zentrum Spattstraße und GLB-Landesvorsitzende in OÖ
Seit Herbst 2015 werden in meinem Betrieb unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Engagierte BetreuerInnen geben ihnen Geborgenheit, ein sicheres Zuhause und ein Stück Normalität. In geordneten Strukturen gelingt es den meisten rasch und gut Deutsch zu lernen, Kontakte im Umfeld aufzubauen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Integration wie sie wünschenswert ist.
So etwa A., der ohne Eltern aus Afghanistan nach Österreich gekommen war. Von den BetreuerInnen wurde er in seinen Bildungsbemühungen unterstützt und schaffte es nach Deutschkursen und Schulabschluss eine Lehrstelle in einem Linzer Restaurant zu bekommen. Weil eine Rückkehr nach Afghanistan zu gefährlich für ihn wäre, erhielt er subsidiären Schutz. Vom Lehrherrn wird A. als fleißig, ehrgeizig und zuverlässig beschrieben. Inzwischen ist er volljährig, geworden. Da erhält er ein Schreiben, mit dem ihm sein subsidiärer Schutz aberkannt wird. Die Begründung kann zynischer kaum sein:
„Sie sind volljährig, weshalb Sie uneingeschränkt arbeitsfähig sind. Es ist zudem davon auszugehen, dass Sie in den letzten drei Jahren in Österreich sowohl an Berufs- und Lebenserfahrung als auch an Reife gewonnen haben. Wie sich aus einer Abfrage der ho. Behörde ergibt, besuchten Sie in Österreich Kurse und Lehrgänge, somit können Sie nun auch eine vergleichsweise solide Schulausbildung vorweisen. ... Es ist Ihnen daher zumutbar, bei einer Rückkehr eine Tätigkeit aufzugreifen und selbstständig für Ihren Unterhalt zu sorgen. Es wäre Ihnen auch zumutbar, zumindest anfänglich Ihren Unterhalt mit Hilfe- oder Gelegenheitsarbeiten zu bestreiten. Ihre Anpassungsfähigkeit, Ihre Flexibilität und Ihre Fähigkeit, außerhalb des Familienverbandes zu leben, haben Sie durch Ihre alleinige Reise nach Österreich und Ihr Leben in Österreich bewiesen. Dies zeugt auch von einem hohen Maß an Selbstständigkeit.“
A. gehört in Oberösterreich zu den 351 Jugendlichen, die besonderen Integrationswillen gezeigt und eine Lehrstelle gefunden haben. Gut ein Drittel dieser Jugendlichen ist nun von Abschiebung bedroht. So auch der junge Afghane M., der eineinhalb Jahre in unserer Einrichtung gewohnt hat und dann in einer Wohngruppe für Erwachsene bleiben konnte. Freiwillig arbeitete er in einem Seniorenzentrum, anfangs in der Küche, später in Kontakt mit älteren Menschen.
Die Leiterin war so begeistert von M., dass sie ihn unterstützte, eine Lehrstelle als Koch im Haus aufzunehmen. M. hat sich vorbildlich verhalten und um eine gute Integration bemüht. Der negative Asylbescheid in erster Instanz, den er im Jänner erhalten hat, ist nicht nachvollziehbar. Er fragt sich, was er falsch gemacht hat.
Laut Berechnungen von Prof. Friedrich Schneider (JKU Linz) investiert die Wirtschaft durchschnittlich 77.500 Euro in einen Lehrling. Werden die Produktionseffekte hinzugezählt, entsteht im Falle der Abschiebung pro Lehrling ein Schaden von ca. 100.000 Euro.
Der Lehrherr ist angefressen und wird sich künftig überlegen, ob er junge Asylwerber ausbilden will. Der junge Flüchtling wird sich die Frage stellen, ob sich Anstrengung überhaupt lohnt.
Gewinnen kann durch derart zynische Entscheidungen niemand. Weder die Wirtschaft, die dringend FacharbeiterInnen sucht, noch der Flüchtling, der in eines der gefährlichsten Länder der Welt abgeschoben wird.
Heike Fischer ist Diplompädagogin und Betriebsratsvorsitzende im Diakonie Zentrum Spattstraße und GLB-Landesvorsitzende in OÖ