Angriff auf Arbeitslose
- Donnerstag, 26. Juli 2018 @ 08:00
Georg Erkinger über die Pläne mit der Notstandshilfe
Als „Arbeitslosengeld Neu“ bereitet die ÖVP-FPÖ Regierung eine Abschaffung der Notstandshilfe und damit massive Verschlechterungen für Arbeitslose vor. Zukünftig soll nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG) nur mehr ein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), für die es ebenfalls Kürzungspläne gibt, bestehen. Derzeit beträgt die Bezugsdauer des ALG 20 bis 52 Wochen, abhängig von Alter und bisheriger Versicherungsdauer. Anschließend an den ALG-Bezug kann Notstandshilfe bezogen werden. Der Anspruch darauf besteht zeitlich unbefristet, wobei jährlich ein neuer Antrag auf die Leistung gestellt werden muss.
Wesentlicher Unterschied zum Arbeitslosengeld ist die Höhe der Notstandshilfe. Diese beträgt grundsätzlich 92 Prozent des ALG. Eine Anrechnung des PartnerInneneinkommens, die in der Vergangenheit vor allem Frauen vom Notstandshilfebezug ausgeschlossen bzw. zu einer massiven Kürzung geführt hatte, wurde gestrichen.
Im Gegensatz zu diesen beiden Versicherungsleistungen wird die Mindestsicherung aus Steuern finanziert. Die Kosten tragen Länder und Gemeinden. Ihre Höhe richtet sich nicht nach einem vorangegangenen Einkommen, sondern ist abhängig von der Haushaltsgröße einheitlich niedrig. Im Gegensatz zu Notstandshilfe und Arbeitslosengeld zählt das gesamte Haushaltseinkommen. Zudem muss vorhandenes Eigentum verwertet werden, um überhaupt einen Anspruch auf BMS zu bekommen. Behalten werden dürfen nur rund 4.200 Euro. Sparguthaben darüber müssen aufgebraucht, Autos verkauft werden und eine eventuell vorhandene Eigentumswohnung wird grundbücherlich sichergestellt.
Pläne von ÖVP und FPÖ
Neben der Abschaffung der Notstandshilfe plant die Regierung eine Senkung des ALG-Anspruches über die Bezugsdauer. Im Gegensatz zu bisher soll auch Krankheit die Bezugsdauer nicht mehr verlängern. Die bisher bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bestehende geringfügige Zuverdienstmöglichkeit soll beim „Arbeitslosengeld Neu“ zeitlich eingeschränkt werden. Die zumutbaren Wegzeiten für ein Stellenangebot hingegen sollen erhöht werden. Bei Vollzeitstellen sollen diese in Zukunft 2,5 Stunden betragen. Zusammen mit einer verpflichteten Pause von einer halben Stunde und der Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden ergeben sich somit de facto 15-Stunden-Arbeitstage.
Zur Dauer des künftigen ALG-Anspruches schweigt sich die Regierung noch aus. Angedacht könnte etwa sein, dass pro Versicherungsjahr zwei bis drei Monate an ALG-Anspruch erworben werden können. Zum bisherigen System aus Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, also einem System, das einen zeitlich unbefristeten Anspruch bietet, ist das aber jedenfalls eine massive Verschlechterung.
Auch wenn es ÖVP und FPÖ nicht gerne hören: Ihr Modell ist dem von Hartz IV sehr ähnlich. Es besteht kein individueller Leistungsanspruch mehr, es erfolgt ein Zugriff auf das Eigentum, die Höhe der Geldleistung ist einheitlich niedrig und reicht kaum zum Überleben.
Beispiel Handelsangestellte
Eine verheiratete Verkäuferin wird arbeitslos. Sie findet jedoch auch nach langem Suchen nur eine geringfügige Beschäftigung. Nachdem ihr ALG-Anspruch endet beantragt sie Notstandshilfe, das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung darf sie zusätzlich zur Notstandshilfe behalten. So ist die Rechtslage derzeit.
In Zukunft würde das Beispiel ganz anders aussehen. Selbst bei einem sehr niedrigen Einkommen ihres Mannes von 1.350 Euro brutto 14-mal im Jahr, würde sie keine Mindestsicherung bekommen. Erst wenn auch ihr Mann seinen Job verliert, sie ihren Gebrauchtwagen verkauft, der ersparte Notgroschen bis auf 4.200 Euro verbraucht und die Eigentumswohnung im Grundbuch belastet wird, besteht ein Anspruch auf BMS.
Druck auf die Löhne
Zu diesen Verschlechterungen kommt ein massiver Angriff auf die Pensionen. NotstandshilfebezieherInnen sind pensionsversichert. Sie erhalten eine um 36 Prozent (gegenüber ihrem vorangegangenen Einkommen) gekürzte Gutschrift auf ihrem Pensionskonto. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bedeutet dies eine Gutschrift von knapp 23 Euro monatlich auf dem Pensionskonto, wenn Notstandshilfe bezogen wird. Wird diese durch die BMS ersetzt, so gibt es keine Zahlung mehr und die Pension fällt entsprechend niedriger aus.
Zusammen mit den geplanten weiteren Verschärfungen wie Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit und Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten soll der Druck auf Arbeitslose, jede noch so schlechte Stelle anzunehmen, erhöht werden. Aber auch diejenigen, die in Beschäftigung stehen, werden den verstärkten Druck zu spüren bekommen.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass Deutschland zwischen 2004 und 2014 den europaweit höchsten Anstieg der Erwerbsarmutsrate zu verzeichnen hatte. Während in Deutschland der Anteil derjenigen, die trotz Vollzeitanstellung von Armut betroffen waren um 106 Prozent anstieg, gab es in Österreich nur eine Steigerung um sechs Prozent . Eine Entwicklung, die FPÖ und ÖVP mit ihren Plänen nun in Österreich nachvollziehen möchten.
Georg Erkinger ist Sekretär des GLB-Steiermark
Als „Arbeitslosengeld Neu“ bereitet die ÖVP-FPÖ Regierung eine Abschaffung der Notstandshilfe und damit massive Verschlechterungen für Arbeitslose vor. Zukünftig soll nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ALG) nur mehr ein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), für die es ebenfalls Kürzungspläne gibt, bestehen. Derzeit beträgt die Bezugsdauer des ALG 20 bis 52 Wochen, abhängig von Alter und bisheriger Versicherungsdauer. Anschließend an den ALG-Bezug kann Notstandshilfe bezogen werden. Der Anspruch darauf besteht zeitlich unbefristet, wobei jährlich ein neuer Antrag auf die Leistung gestellt werden muss.
Wesentlicher Unterschied zum Arbeitslosengeld ist die Höhe der Notstandshilfe. Diese beträgt grundsätzlich 92 Prozent des ALG. Eine Anrechnung des PartnerInneneinkommens, die in der Vergangenheit vor allem Frauen vom Notstandshilfebezug ausgeschlossen bzw. zu einer massiven Kürzung geführt hatte, wurde gestrichen.
Im Gegensatz zu diesen beiden Versicherungsleistungen wird die Mindestsicherung aus Steuern finanziert. Die Kosten tragen Länder und Gemeinden. Ihre Höhe richtet sich nicht nach einem vorangegangenen Einkommen, sondern ist abhängig von der Haushaltsgröße einheitlich niedrig. Im Gegensatz zu Notstandshilfe und Arbeitslosengeld zählt das gesamte Haushaltseinkommen. Zudem muss vorhandenes Eigentum verwertet werden, um überhaupt einen Anspruch auf BMS zu bekommen. Behalten werden dürfen nur rund 4.200 Euro. Sparguthaben darüber müssen aufgebraucht, Autos verkauft werden und eine eventuell vorhandene Eigentumswohnung wird grundbücherlich sichergestellt.
Pläne von ÖVP und FPÖ
Neben der Abschaffung der Notstandshilfe plant die Regierung eine Senkung des ALG-Anspruches über die Bezugsdauer. Im Gegensatz zu bisher soll auch Krankheit die Bezugsdauer nicht mehr verlängern. Die bisher bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bestehende geringfügige Zuverdienstmöglichkeit soll beim „Arbeitslosengeld Neu“ zeitlich eingeschränkt werden. Die zumutbaren Wegzeiten für ein Stellenangebot hingegen sollen erhöht werden. Bei Vollzeitstellen sollen diese in Zukunft 2,5 Stunden betragen. Zusammen mit einer verpflichteten Pause von einer halben Stunde und der Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden ergeben sich somit de facto 15-Stunden-Arbeitstage.
Zur Dauer des künftigen ALG-Anspruches schweigt sich die Regierung noch aus. Angedacht könnte etwa sein, dass pro Versicherungsjahr zwei bis drei Monate an ALG-Anspruch erworben werden können. Zum bisherigen System aus Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, also einem System, das einen zeitlich unbefristeten Anspruch bietet, ist das aber jedenfalls eine massive Verschlechterung.
Auch wenn es ÖVP und FPÖ nicht gerne hören: Ihr Modell ist dem von Hartz IV sehr ähnlich. Es besteht kein individueller Leistungsanspruch mehr, es erfolgt ein Zugriff auf das Eigentum, die Höhe der Geldleistung ist einheitlich niedrig und reicht kaum zum Überleben.
Beispiel Handelsangestellte
Eine verheiratete Verkäuferin wird arbeitslos. Sie findet jedoch auch nach langem Suchen nur eine geringfügige Beschäftigung. Nachdem ihr ALG-Anspruch endet beantragt sie Notstandshilfe, das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung darf sie zusätzlich zur Notstandshilfe behalten. So ist die Rechtslage derzeit.
In Zukunft würde das Beispiel ganz anders aussehen. Selbst bei einem sehr niedrigen Einkommen ihres Mannes von 1.350 Euro brutto 14-mal im Jahr, würde sie keine Mindestsicherung bekommen. Erst wenn auch ihr Mann seinen Job verliert, sie ihren Gebrauchtwagen verkauft, der ersparte Notgroschen bis auf 4.200 Euro verbraucht und die Eigentumswohnung im Grundbuch belastet wird, besteht ein Anspruch auf BMS.
Druck auf die Löhne
Zu diesen Verschlechterungen kommt ein massiver Angriff auf die Pensionen. NotstandshilfebezieherInnen sind pensionsversichert. Sie erhalten eine um 36 Prozent (gegenüber ihrem vorangegangenen Einkommen) gekürzte Gutschrift auf ihrem Pensionskonto. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bedeutet dies eine Gutschrift von knapp 23 Euro monatlich auf dem Pensionskonto, wenn Notstandshilfe bezogen wird. Wird diese durch die BMS ersetzt, so gibt es keine Zahlung mehr und die Pension fällt entsprechend niedriger aus.
Zusammen mit den geplanten weiteren Verschärfungen wie Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit und Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten soll der Druck auf Arbeitslose, jede noch so schlechte Stelle anzunehmen, erhöht werden. Aber auch diejenigen, die in Beschäftigung stehen, werden den verstärkten Druck zu spüren bekommen.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass Deutschland zwischen 2004 und 2014 den europaweit höchsten Anstieg der Erwerbsarmutsrate zu verzeichnen hatte. Während in Deutschland der Anteil derjenigen, die trotz Vollzeitanstellung von Armut betroffen waren um 106 Prozent anstieg, gab es in Österreich nur eine Steigerung um sechs Prozent . Eine Entwicklung, die FPÖ und ÖVP mit ihren Plänen nun in Österreich nachvollziehen möchten.
Georg Erkinger ist Sekretär des GLB-Steiermark