Mehr Demokratie und Kampfbereitschaft
- Dienstag, 29. Mai 2018 @ 18:00
In der 11. Vollversammlung der Salzburger Arbeiterkammer am 29. Mai wurden 51 Anträge und ein dringlicher Antrag zur Erhaltung der Krankenversicherung eingereicht.
In seiner sehr ausführlichen Antrittsrede nahm Präsident Peter Eder zu vielen Themen Stellung. Emotionaler wurden die Statements zum Thema Sozialversicherung und AUVA. „Wir bezahlen und wir bestimmen, nicht die Politiker“, so der Präsident, die Gewinnmaximierung für Einzelne auf Kosten der Arbeitnehmer*innen werde nicht geduldet.
Gerald Forcher (FSG) betonte die Wichtigkeit des dringlichen Antrags und des Denkens über Fraktionsgrenzen hinweg. Die vorgesehenen Einsparungen sind ohne massive Einschnitte nicht möglich, der Umgang der Regierung mit Sozialversicherung und Sozialpartnerschaft sei respektlos. „Wir werden der Öffentlichkeit sagen, wie ernst wir es meinen, unsere Interessensvertretung wahr zu nehmen“, so Forcher.
Willibald Resch (FA) versicherte, das Thema SV mit den Regierungsmitgliedern zu diskutieren, die vorgesehenen Maßnahmen seien nicht im Sinne der Salzburger freiheitlichen Arbeitnehmer.
Johann Grünwald (FCG-ÖAAB) meinte in seiner Antrittsrede, dass es ihm um die Salzburger Arbeitnehmer*innen geht und um die Unabhängigkeit von jeder Parteiendiktion.
Brigitte Promberger (GLB) begrüßte die geäußerte Kampfbereitschaft und freue sich auf deren Umsetzung. Ein Festhalten an der Sozialpartnerschaft, die bereits einseitig aufgekündigt wurde, führe unsere Bewegung in den Ruin. Sie zitierte Präsident Eder, der am 1. Mai davon sprach, von einer Konsensdemokratie in Richtung Konfrontationsdemokratie zu gehen. Ebenso sei Selbstkritik und Überlegungen zu mehr Demokratie im ÖGB nötig. Als Beispiele nannte sie Urabstimmungen aller Mitglieder und die Einbindung nicht fraktionierter Betriebsrät*innen in Gremien.
Präsident Eder stellte richtig, dass er auch gesagt habe, er sei Konsenspolitiker und ÖGB-Chefin Heidi Hirschbichler meinte, sie verstehe nicht, was am ÖGB undemokratisch sei.
Robert Müllner (AUGE/UG) setzte die Abschaffung der Notstandshilfe der Produktion von Armut gleich und die Vorhaben bezüglich Sozialversicherung einer Enteignung.
Weitere Wortmeldungen gab es zum dringlichen Antrag mit dem Appell an alle Fraktionen, diesen zu unterstützen. Nach einer Änderung im Präambel-Text fand er auch die Zustimmung von FCG-ÖAAB und der FA.
Der Bericht der Kontrolle und die Berichte über die Finanzen wurden einstimmig angenommen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Jedes Kind ist gleich viel wert!
Ein Prestigeprojekt der Bundesregierung ist der Familienbonus mit einer Steuerentlastung von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. 500 Euro für volljährige Kinder ab 2019. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.
Diese „größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ kommt aber keineswegs allen Familien gleichermaßen zu Gute. Laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) entfällt auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.
Laut Regierung sollen 1,2 Millionen Kinder vom Bonus profitieren. Das bedeutet jedoch, dass 0,5 Millionen Kinder keinen Vorteil davon haben und somit eine Benachteiligung für gering verdienende Haushalte, woran auch ein Steuerbonus von 250 Euro für verdienende Niedrigverdiener_innen nichts ändert.
Die Maßnahme widerspricht daher dem Grundsatz, wonach jedes Kind gleich viel wert sein muss. 200.000 Frauen verdienen unter 1.500 Euro im Monat und können damit den Bonus gar nicht oder nur bedingt ausschöpfen. 313.000 Menschen gelten in Österreich als „Working Poor“, sind also trotz Arbeit arm. In diesen Familien leben 332.000 Kinder.
Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Berufsleben verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Bereits jetzt arbeitet die Hälfte der berufstätigen Frauen nur mehr in Teilzeit. Durch den Familienbonus wird dies weiter verstärkt. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.
Anstelle von Steuerbegünstigungen sollten daher Geldleistungen auf Sachleistungen gesetzt werden. Bei voller Ausschöpfung sind für den Familienbonus 1,8 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, die über die „kalte Progression“ finanziert werden sollen. Womit die Besserverdienenden den Bonus über eine steuerliche Umverteilung unter sich finanzieren, während Geringverdienende leer ausgehen.
Diese Mittel können aber wirkungsvoller für Maßnahmen eingesetzt werden, welche gleichzeitig die Berufstätigkeit der Frauen begünstigen, etwa kostenlose Kindereinrichtungen und gratis Nachmittagsbetreuung.
Zudem besteht mit der Familienbeihilfe ein bewährtes Instrument, welches Eltern für jedes gleichaltrige Kind in gleicher Höhe und unabhängig vom Einkommen der Eltern, finanziell unterstützt. Jedoch verlor diese in den vergangenen Jahrzehnten massiv an Wert, da sie nicht regelmäßig an die Inflation angepasst wurde.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, anstatt des Familienbonus als Steuerentlastung für Familien mit Kindern die dafür vorgesehenen Mittel für den flächendeckenden Ausbau von Kindereinrichtungen und Nachmittagsbetreuung für Kinder einzusetzen und die finanzielle Unterstützung der Eltern weiterhin über das bewährte Instrument der Familienbeihilfe abzuwickeln, welches eine Gleichbehandlung der Kinder garantiert. Um den Eltern den Wertverlust der Familienbeihilfe auszugleichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, diese anzuheben und in Zukunft jährlich an die Inflation anzupassen.
Antrag 2: Sozialstaat erhalten!
Zusammen für unser Österreich lautet der Title des Regierungsprogramms der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Im Vorwort führt die Bundesregierung aus, dass sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen will, „damit jede und jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren Vorstellungen erreichen kann“. Weiters will sie selbstverständlich jenen helfen, „die sich selbst nicht helfen können — vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel zu wenig rausbekommen
Dem entgegen stehen jedoch Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Programm vereinbart hat:
- Die mit der Abschaffung der Notstandshilfe verbundene Schwächung des Arbeitslosenversicherungssystems wird unter anderem jene besonders hart treffen, die sich durch jahrelange harte Arbeit bescheidenes Eigentum, sei es in Form einer Wohnung, eines Autos oder als Notgroschen, geschaffen haben. Lediglich rund 4.200 Euro dürfen behalten werden um künftig einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben.
- Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Stellenannahme, wie die Erhöhung der zumutbaren Wegzeiten und die geplante Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12-Stunden pro Tag und 60-Stunden pro Woche führen definitiv nicht dazu, dass jede und jeder Einzelne ein Leben nach eigenen Vorstellungen führen kann.
- Ebenso wird es in Zukunft vielfach zu niedrigen Pensionen kommen, wenn - wie geplant — Zeiten der Arbeitslosigkeit teilweise nicht mehr als Pensionsversicherungszeiten gelten. Damit bekommen auch Menschen, die viele Jahre in das System eingezahlt haben, weniger heraus.
- Mit der Einführung des Familienbonus wiederum zeigt sich, dass gerade denjenigen nicht geholfen wird, die Unterstützung am meisten benötigen (Alleinverdiener_innen, Geringverdiener_innen). Spitzenverdiener_innen profitieren von diesem System am meisten.
- Verschlechterungen bei der Unfallversicherung, Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und Angriffe auf deren Selbstverwaltung bedeutet die massive Schwächung der gesetzlichen Interessensvertretungen und Institutionen der abhängig Erwerbstätigen.
- Versicherungsleistungen könnten nicht mehr aufrecht erhalten werden und müssten durch teure Privatversicherungen ersetzt werden. Dieser Schritt bedeutet die Privatisierung unseres derzeit öffentlichen Gesundheitssystems.
- Eine weitere Senkung der Körperschaftssteuer (dzt. ohnehin nur mehr 25 Prozent) bedeutet weitere Geldgeschenke an Konzerne.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, entsprechend der Formulierungen im Regierungsprogramm, ein gelungenes Leben für alle und Hilfe für jene, die sich nicht selbst helfen können zu garantieren und daher Abstand zu nehmen von
- Abschaffung der Notstandshilfe und Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen
- Ausweitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit
- Einschränkung der Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosigkeit
- Kindergeld nur für Vermögende in Form des Familienbonus statt Familienbeihilfe für alle
- Eingriffe auf das Sozialversicherungssystem zugunsten privater Versicherungen
- Senkung der Körperschaftssteuer
In seiner sehr ausführlichen Antrittsrede nahm Präsident Peter Eder zu vielen Themen Stellung. Emotionaler wurden die Statements zum Thema Sozialversicherung und AUVA. „Wir bezahlen und wir bestimmen, nicht die Politiker“, so der Präsident, die Gewinnmaximierung für Einzelne auf Kosten der Arbeitnehmer*innen werde nicht geduldet.
Gerald Forcher (FSG) betonte die Wichtigkeit des dringlichen Antrags und des Denkens über Fraktionsgrenzen hinweg. Die vorgesehenen Einsparungen sind ohne massive Einschnitte nicht möglich, der Umgang der Regierung mit Sozialversicherung und Sozialpartnerschaft sei respektlos. „Wir werden der Öffentlichkeit sagen, wie ernst wir es meinen, unsere Interessensvertretung wahr zu nehmen“, so Forcher.
Willibald Resch (FA) versicherte, das Thema SV mit den Regierungsmitgliedern zu diskutieren, die vorgesehenen Maßnahmen seien nicht im Sinne der Salzburger freiheitlichen Arbeitnehmer.
Johann Grünwald (FCG-ÖAAB) meinte in seiner Antrittsrede, dass es ihm um die Salzburger Arbeitnehmer*innen geht und um die Unabhängigkeit von jeder Parteiendiktion.
Brigitte Promberger (GLB) begrüßte die geäußerte Kampfbereitschaft und freue sich auf deren Umsetzung. Ein Festhalten an der Sozialpartnerschaft, die bereits einseitig aufgekündigt wurde, führe unsere Bewegung in den Ruin. Sie zitierte Präsident Eder, der am 1. Mai davon sprach, von einer Konsensdemokratie in Richtung Konfrontationsdemokratie zu gehen. Ebenso sei Selbstkritik und Überlegungen zu mehr Demokratie im ÖGB nötig. Als Beispiele nannte sie Urabstimmungen aller Mitglieder und die Einbindung nicht fraktionierter Betriebsrät*innen in Gremien.
Präsident Eder stellte richtig, dass er auch gesagt habe, er sei Konsenspolitiker und ÖGB-Chefin Heidi Hirschbichler meinte, sie verstehe nicht, was am ÖGB undemokratisch sei.
Robert Müllner (AUGE/UG) setzte die Abschaffung der Notstandshilfe der Produktion von Armut gleich und die Vorhaben bezüglich Sozialversicherung einer Enteignung.
Weitere Wortmeldungen gab es zum dringlichen Antrag mit dem Appell an alle Fraktionen, diesen zu unterstützen. Nach einer Änderung im Präambel-Text fand er auch die Zustimmung von FCG-ÖAAB und der FA.
Der Bericht der Kontrolle und die Berichte über die Finanzen wurden einstimmig angenommen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Jedes Kind ist gleich viel wert!
Ein Prestigeprojekt der Bundesregierung ist der Familienbonus mit einer Steuerentlastung von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. 500 Euro für volljährige Kinder ab 2019. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.
Diese „größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ kommt aber keineswegs allen Familien gleichermaßen zu Gute. Laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) entfällt auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.
Laut Regierung sollen 1,2 Millionen Kinder vom Bonus profitieren. Das bedeutet jedoch, dass 0,5 Millionen Kinder keinen Vorteil davon haben und somit eine Benachteiligung für gering verdienende Haushalte, woran auch ein Steuerbonus von 250 Euro für verdienende Niedrigverdiener_innen nichts ändert.
Die Maßnahme widerspricht daher dem Grundsatz, wonach jedes Kind gleich viel wert sein muss. 200.000 Frauen verdienen unter 1.500 Euro im Monat und können damit den Bonus gar nicht oder nur bedingt ausschöpfen. 313.000 Menschen gelten in Österreich als „Working Poor“, sind also trotz Arbeit arm. In diesen Familien leben 332.000 Kinder.
Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Berufsleben verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Bereits jetzt arbeitet die Hälfte der berufstätigen Frauen nur mehr in Teilzeit. Durch den Familienbonus wird dies weiter verstärkt. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.
Anstelle von Steuerbegünstigungen sollten daher Geldleistungen auf Sachleistungen gesetzt werden. Bei voller Ausschöpfung sind für den Familienbonus 1,8 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, die über die „kalte Progression“ finanziert werden sollen. Womit die Besserverdienenden den Bonus über eine steuerliche Umverteilung unter sich finanzieren, während Geringverdienende leer ausgehen.
Diese Mittel können aber wirkungsvoller für Maßnahmen eingesetzt werden, welche gleichzeitig die Berufstätigkeit der Frauen begünstigen, etwa kostenlose Kindereinrichtungen und gratis Nachmittagsbetreuung.
Zudem besteht mit der Familienbeihilfe ein bewährtes Instrument, welches Eltern für jedes gleichaltrige Kind in gleicher Höhe und unabhängig vom Einkommen der Eltern, finanziell unterstützt. Jedoch verlor diese in den vergangenen Jahrzehnten massiv an Wert, da sie nicht regelmäßig an die Inflation angepasst wurde.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, anstatt des Familienbonus als Steuerentlastung für Familien mit Kindern die dafür vorgesehenen Mittel für den flächendeckenden Ausbau von Kindereinrichtungen und Nachmittagsbetreuung für Kinder einzusetzen und die finanzielle Unterstützung der Eltern weiterhin über das bewährte Instrument der Familienbeihilfe abzuwickeln, welches eine Gleichbehandlung der Kinder garantiert. Um den Eltern den Wertverlust der Familienbeihilfe auszugleichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, diese anzuheben und in Zukunft jährlich an die Inflation anzupassen.
Antrag 2: Sozialstaat erhalten!
Zusammen für unser Österreich lautet der Title des Regierungsprogramms der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Im Vorwort führt die Bundesregierung aus, dass sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen will, „damit jede und jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren Vorstellungen erreichen kann“. Weiters will sie selbstverständlich jenen helfen, „die sich selbst nicht helfen können — vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel zu wenig rausbekommen
Dem entgegen stehen jedoch Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Programm vereinbart hat:
- Die mit der Abschaffung der Notstandshilfe verbundene Schwächung des Arbeitslosenversicherungssystems wird unter anderem jene besonders hart treffen, die sich durch jahrelange harte Arbeit bescheidenes Eigentum, sei es in Form einer Wohnung, eines Autos oder als Notgroschen, geschaffen haben. Lediglich rund 4.200 Euro dürfen behalten werden um künftig einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben.
- Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Stellenannahme, wie die Erhöhung der zumutbaren Wegzeiten und die geplante Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12-Stunden pro Tag und 60-Stunden pro Woche führen definitiv nicht dazu, dass jede und jeder Einzelne ein Leben nach eigenen Vorstellungen führen kann.
- Ebenso wird es in Zukunft vielfach zu niedrigen Pensionen kommen, wenn - wie geplant — Zeiten der Arbeitslosigkeit teilweise nicht mehr als Pensionsversicherungszeiten gelten. Damit bekommen auch Menschen, die viele Jahre in das System eingezahlt haben, weniger heraus.
- Mit der Einführung des Familienbonus wiederum zeigt sich, dass gerade denjenigen nicht geholfen wird, die Unterstützung am meisten benötigen (Alleinverdiener_innen, Geringverdiener_innen). Spitzenverdiener_innen profitieren von diesem System am meisten.
- Verschlechterungen bei der Unfallversicherung, Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und Angriffe auf deren Selbstverwaltung bedeutet die massive Schwächung der gesetzlichen Interessensvertretungen und Institutionen der abhängig Erwerbstätigen.
- Versicherungsleistungen könnten nicht mehr aufrecht erhalten werden und müssten durch teure Privatversicherungen ersetzt werden. Dieser Schritt bedeutet die Privatisierung unseres derzeit öffentlichen Gesundheitssystems.
- Eine weitere Senkung der Körperschaftssteuer (dzt. ohnehin nur mehr 25 Prozent) bedeutet weitere Geldgeschenke an Konzerne.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, entsprechend der Formulierungen im Regierungsprogramm, ein gelungenes Leben für alle und Hilfe für jene, die sich nicht selbst helfen können zu garantieren und daher Abstand zu nehmen von
- Abschaffung der Notstandshilfe und Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen
- Ausweitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit
- Einschränkung der Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosigkeit
- Kindergeld nur für Vermögende in Form des Familienbonus statt Familienbeihilfe für alle
- Eingriffe auf das Sozialversicherungssystem zugunsten privater Versicherungen
- Senkung der Körperschaftssteuer