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Faktenbox Sozialversicherungen

  • Sonntag, 27. Mai 2018 @ 08:00
Fakten Der mit Wirkung von Jahresanfang 2019 geplante Umbau des Sozialversicherungssystems durch die Regierung sieht eine Reduzierung der Träger von derzeit 21 auf fünf vor, anstelle des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (HV) soll ein Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) treten. Die derzeit neun Gebietskrankenkassen (GKK) und fünf Betriebskrankenkassen (BKK) als Krankenversicherung der Unselbständigen sollen zu einer bundesweiten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit „Budgethoheit“ samt neun Landesstellen mit „Budgetautonomie“ und Sitz außerhalb von Wien treten.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) sollen zur Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) fusioniert werden.

Die Sozialversicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB) wird mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zur Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen (VÖS) fusioniert.

Unverändert bleibt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Unselbständigen bestehen.

Nicht erfasst vom Umbau sind die 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) von Ländern und Gemeinden mit rund 200.000 Versicherten mit trotz höheren Selbstbehalten und Beiträgen besseren Leistungen, kürzeren Wartezeiten und größerer Auswahl an Ärzt_innen der Versicherten als bei den Gebietskrankenkassen, die nicht vom Hauptverband und teilweise auch nicht vom System der e-Card erfasst sind.

Offen ist die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Diese soll der künftigen ÖGK eingegliedert werden, wenn die unrealistischen Einsparungsvorgaben der Regierung von 500 Mio. Euro als Konsequenz einer geplanten weiteren Senkung der Unternehmerbeiträge von 1,3 auf 0,8 Prozent bis Jahresende 2018 nicht realisiert werden können.

Auch wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon 1969 das österreichische Sozialversicherungssystem als „viel zu komplex“ kritisierte ist dieses im internationalen Vergleich vorbildlich und eine maßgebliche Grundlage des Sozialstaates.

Nach dem Plan der Regierung sollen die derzeit 19.000 Posten in der Verwaltung der Sozialversicherungen innerhalb der nächsten drei Jahre um zehn Prozent und in den folgenden zehn Jahren um 30 Prozent reduziert werden.

Bis 2023 sollen nach dem Plan der Regierung eine Milliarde Euro eingespart werden.

Die Zahl der derzeit 2.000 fast ausschließlich ehrenamtlich und nur mit Sitzungsgeldern abgefertigten tätigen Vertreter_innen in den Gremien der Selbstverwaltung auf 400 verringert werden, die Zahl der Gremien von 90 auf 30, jene der Generaldirektoren von 22 auf 6.

Bislang setzten sich die Gremien der Gebietskrankenkassen im Verhältnis 4:1 zwischen Vertreter_innen der über sieben Millionen Versicherten (AK) und jenen der 350.000 Unternehmen (WK) zusammen, weil es sich um die Selbstverwaltung der Unselbständigen – von welchen 14,5 der insgesamt 18,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen kommen – handelt, während die Selbständigen mit der SVA eine eigene Versicherung haben.

Die Ersetzung der Selbstverwaltung durch einen Verwaltungsrat im Verhältnis 1:1 bedeutet de facto, dass künftig ÖVP und FPÖ eine Mehrheit in den Gremien haben und stellt im Klartext eine politische Umfärbung dar, vor allem um der FPÖ Einfluss in den Sozialversicherungen zu verschaffen.

Vor einer Ersetzung der von den Kammern nominierten Vertreter_innen in den Gremien durch staatliche Vertreter_innen scheut die Regierung jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen zurück.

Geplant ist weiters die Beitragseinhebung der Finanzverwaltung zu übertragen, die bekanntlich finanziell ausgedünnt wurde was im Klartext bedeutet, dass es für kriminelle Unternehmen noch leichter wird sich der Versicherungsleistung zu entziehen oder längst fällige Insolvenzen zu verzögern.

Mit dem Umbau des Sozialversicherungssystems sollen auch Privatisierungsbestrebungen Tür und Tor geöffnet werden. Insbesondere die gut ausgebaute Infrastruktur der Sozialversicherungen (Reha-Zentren, Ambulanzen…) ist für private Investoren von Interessen. Etwa auch in der Form, dass dann Leistungen viel teurer von privaten Anbietern als Dienstleistung „zurückgekauft“ werden.

Die angeblich überhöhten Verwaltungskosten betragen für alle nicht profitorientierte 21 Sozialversicherungen derzeit 492 Mio. Euro oder wenig mehr als zwei Prozent aller Ausgaben, zudem sparen schon derzeit unter Regie des Hauptverbandes die Träger durch gemeinsamen Einkauf, Zusammenlegung von IT usw. jährlich 120 Mio. Euro ein. Private Versicherungen stehlen hingegen ihren Versicherten 20 bis 30 Prozent für Verwaltung und Gewinnausschüttung.

Da bereits bisher unter der Regie des Hauptverbands zwei Drittel aller Leistungen vereinheitlicht wurden zielt die angekündigte Harmonisierung der Leistungen auf eine Nivellierung nach unten, im Klartext Verschlechterung oder Reduzierung von Leistungen bzw. höhere Selbstbehalte und Versicherungsbeiträge.

Eine Harmonisierung auf das jeweils höchste Niveau würde laut einer Studie der „London School of Economics“ hingegen eine Milliarde Euro kosten, eine Angleichung auf 70 Prozent des höchsten Niveaus 390 Mio. Euro.

Wegfallen soll mit dem Umbau die bislang übliche Mehrfachversicherung bei Krankenkassen bei mehreren Dienstverhältnissen. Damit kann es auch nicht mehr vorkommen, dass mehr als die Höchstbeitragsgrundlage geleistet werden müssen.

Hinter die Fixierung der Debatte auf eine angeblich zu große Zahl von Versicherungen, angeblich zu hohe Verwaltungskosten, zu viele Funktionär_innen ist ein Ablenkungsmanöver von den wirklichen Absichten.

Summa summarum zielt der Umbau auf die Stärkung der Unternehmerseite in den Sozialversicherungen, der Entlastung der Unternehmen durch Senkung von Lohnnebenkosten, auf eine parteipolitische Umfärbung zugunsten von ÖVP und FPÖ, der Öffnung von Einrichtungen und Leistungen für Privatisierungsbestrebungen und der Kostenverlagerung zu Lasten der Versicherten durch höhere Selbstbehalte oder Versicherungsbeiträge.

Quelle: Die Presse, 23.5.2018