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Debatte über Sozialpartnerschaft

  • Dienstag, 15. Mai 2018 @ 18:00
OÖ Bundesarbeitskammer-Präsidentin Renate Anderl meinte bei der 9. Vollversammlung der oö Arbeiterkammer am 15. Mai 2018 die derzeitige Hochkonjunktur sei der Arbeit der Beschäftigten zu verdanken, die Forderung nach Anerkennung, sozialer Sicherheit und fairen Einkommen daher berechtigt. Anderl lehnte einen Standortwettbewerb auf Kosten von Löhnen und Sozialstaat, die Abschaffung von als „Gold Plating“ denunzierten höheren Standards und der Jugendvertrauensräte ebenso ab wie die Schwächung der Selbstverwaltung und forderte eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich. Die Angriffe auf AK und ÖGB sei einer Ellbogengesellschaft und Neidgesellschaft geschuldet, so Anderl. Veränderungen brächten den Einzelnen gar nichts, schadeten aber allen.

Der oö AK-Präsident Johann Kalliauer kritisierte fehlenden Respekt von Wirtschaft und Regierung vor den Leistungen der Beschäftigten und kritisierte die Interpretation von Anliegen der Lohnabhängigen als Probleme im Regierungsprogramm. Gleichzeitig konstatierte er mit Verweis auf AK, AUVA und Krankenkassen, dass eine Zerschlagung der Sozialpartnerschaft im Gange sei. Die Achse AK-ÖGB sei dabei der zentrale Angriffspunkt.

In der Debatte forderte AK-Rat Thomas Erlach (GLB) die Angriffe auf Kammer und Selbstverwaltung zurückzuweisen. Er forderte, AK und ÖGB müssten radikaler werden und ihre Zurückhaltung aufgeben. Erlach kritisierte die Schieflastigkeit der Verteilung sowie mit Verweis auf die Mindestsicherung die Enteignung der Armen und forderte eine Obergrenze für Reichtum. Die FPÖ sei nicht die „Partei der kleinen Leute“, sondern der Industriellenvereinigung, wie die Regierungsprogramme in Land und Bund beweisen.

Weiters meinte Erlach, es sei notwendig sich Respekt zu verschaffen und kämpferischer aufzutreten und er forderte rechtsbrüchige Unternehmen stärker zu verfolgen. Mit Verweis auf eine FSG-Resolution bekannte sich der GLB-Mandatar zu Pflichtmitgliedschaft und Kammerumlage, kritisierte aber die Gleichstellung von AK und Sozialpartnerschaft.

Die Vollversammlung behandelte 28 Anträge und Resolutionen (3 gemeinsame, 11 FSG, 5 ÖAAB, 4 FA, 3 AUGE, 2 GLB). Die GLB-Resolution zum Sozialstaat wurde gegen die Stimmen von ÖAAB und FA beschlossen, eine weitere zum Familienbonus gegen die Stimmen der FA einem Ausschuss zugewiesen.

Weiters stand auf der Tagesordnung der einstimmig zur Kenntnis genommene Rechnungsabschluss 2017 sowie ein Bericht des Kontrollausschusses.

Die Resolutionen des GLB im Wortlaut:

Resolution 1: Den Sozialstaat erhalten!

„Zusammen für unser Österreich“ lautet der Titel des Regierungsprogrammes der ÖVP-FPÖ Bundesregierung. Im Vorwort führt die Bundesregierung aus, dass sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen will „damit jede und jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren bzw. seinen Vorstellungen erreichen kann.“ Sowie weiters, dass sie selbstverständlich jenen helfen will, „die die sich selbst nicht helfen können – vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel zu wenig herausbekommen.“

Dem diametral entgegen stehen jedoch einige der Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Programm vereinbart hat:
- Die mit der Abschaffung der Notstandshilfe verbundene Schwächung des Arbeitslosenversicherungssystems wird unter anderem jene besonders hart treffen, die sich durch jahrelange harte Arbeit bescheidenes Eigentum, sei es in Form einer Wohnung, eines Autos oder als Notgroschen auf einem Sparbuch geschaffen haben. Lediglich rund 4.200 Euro dürfen behalten werden um zukünftig einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben.
- Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Stellenannahme, wie eine Erhöhung der zumutbaren Wegzeiten und die geplante Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12-Stunden pro Tag und 60-Stunden pro Woche führen definitiv nicht dazu, dass jede und jeder Einzelne ein Leben nach den eigenen Vorstellungen führen kann.
- Ebenso wird es in Zukunft vielfach zu niedrigeren Pensionen kommen, wenn wie geplant Zeiten der Arbeitslosigkeit teilweise nicht mehr als Pensionsversicherungszeiten gelten. Das trifft auch jene, die viele Jahre ins System einbezahlt haben. Sie werden noch weniger herausbekommen.
- Mit der Einführung des Familienbonus wiederum zeigt sich, dass gerade denjenigen am Meisten geholfen wird, die es am Wenigsten nötig haben. Während ein Kind von zwei GeringverdienerInnen gar nichts bekommt, ist das eines Spitzenverdieners der Bundesregierung 1.500 Euro im Jahr an finanzieller Unterstützung wert.

Genug Geld für einen Sozialstaat, der diesen Namen verdient, ist jedoch vorhanden. Denn die Bundesregierung denkt an weitere Geldgeschenke für Konzerne. So soll beispielsweise die Körperschaftssteuer, die ohnehin nur mehr 25 Prozent beträgt, ein weiteres Mal gesenkt werden. Und während uns Verschlechterungen bei der Unfallversicherung und in weiteren Bereichen der Sozialversicherung und Angriffe auf deren Selbstverwaltung drohen, sollen den Unternehmen rund 40 Prozent der Beiträge für die Unfallversicherung erlassen werden.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, von jeglichen Plänen zur Verschlechterung der Arbeitslosen-, Pensions- und Unfallversicherung und sonstiger Versicherungsleistungen Abstand zu nehmen und die Pläne zur Ausweitung der Höchstarbeitszeit aufzugeben. Ebenso fordert sie die Bundesregierung dazu auf jedes gleichaltrige Kind in unserem Land finanziell gleich zu behandeln und die Stabilität unserer Sozialsysteme nicht durch sogenannte „Lohnnebenkostensenkungen“ zu gefährden, sowie den Körperschaftssteuersatz nicht zu senken.

Resolution 2: Jedes Kind ist gleich viel wert!

Ein Prestigeprojekt der Bundesregierung ist der Familienbonus mit einer Steuerentlastung von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. 500 Euro für volljährige Kinder ab 2019. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.

Diese „größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ kommt aber keineswegs allen Familien gleichermaßen zu Gute. Laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) entfällt auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.

Laut Regierung sollen 1,2 Millionen Kinder vom Bonus profitieren. Das bedeutet jedoch, dass 0,5 Millionen Kinder keinen Vorteil davon haben und somit eine Benachteiligung für geringverdienende Haushalte, woran auch ein Steuerbonus von 250 Euro für NiedrigverdienerInnen nichts ändert. Die Maßnahme widerspricht daher dem Grundsatz, wonach jedes Kind gleich viel wert sein muss.

200.000 Frauen verdienen unter 1.500 Euro im Monat und können damit den Bonus gar nicht oder nur bedingt ausschöpfen. 313.000 Menschen gelten in Österreich als „Working poor“, sind also trotz Arbeit arm. In diesen Familien leben 332.000 Kinder.

Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Berufsleben verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Bereits jetzt arbeitet die Hälfte der berufstätigen Frauen nur mehr in Teilzeit. Durch den Familienbonus wird dies weiter verstärkt. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.

Anstelle von Steuerbegünstigungen sollte daher auf Sachleistungen gesetzt werden. Bei voller Ausschöpfung sind für den Familienbonus 1,8 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, die über die „kalte Progression“ finanziert werden sollen. Womit die Besserverdienenden den Bonus über eine steuerliche Umverteilung unter sich finanzieren, während Geringverdienende leer ausgehen.

Diese Mittel könnten aber wirkungsvoller für Maßnahmen eingesetzt werden, welche gleichzeitig die Berufstätigkeit der Frauen begünstigen, etwa kostenlose Kinderbetreuungseinrichtungen und gratis Nachmittagsbetreuung.

Zudem besteht mit der Familienbeihilfe ein bewährtes Instrument, welches Eltern für jedes gleichaltrige Kind in gleicher Höhe (unabhängig vom Einkommen der Eltern) finanziell unterstützt. Jedoch verlor diese in den vergangenen Jahrzehnten dadurch, dass sie nicht regelmäßig an die Inflation angepasst wurde, massiv an Wert.

Die 9. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, anstatt des Familienbonus als Steuerentlastung, die dafür vorgesehenen Mittel für den flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Nachmittagsbetreuung für Kinder einzusetzen und die finanzielle Unterstützung der Eltern weiterhin über das bewährte Instrument der Familienbeihilfe abzuwickeln, welches eine Gleichbehandlung der Kinder garantiert. Um den Eltern den Wertverlust der Familienbeihilfe auszugleichen wird die Bundesregierung aufgefordert, diese anzuheben und in Zukunft jährlich an die Inflation anzupassen.