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Saisonarbeitskräfte als billige Arbeitssklaven?

  • Montag, 14. Mai 2018 @ 16:23
News Als Bekräftigung für die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes interpretiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Debatte über hunderte fehlende Erntehelfer_innen und deren Entlohnung sowie unmenschliche Arbeitsbedingungen wie 80-Stunden-Wochen, Dumpinglöhnen von drei Euro pro Stunde, unbezahlte Überstunden oder menschenunwürdige Unterkünften, stellt GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl fest. Es ist eine Schande, wenn hierzulande Erntehelfer_innen aus Osteuropa mit Löhnen von 6,30 Euro pro Stunde für eine Schwerarbeit entlohnt werden. Geradezu eine Provokation dabei ist das Jammern über die Abwanderung von Saisonarbeitskräften nach Deutschland, wo ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,10 Euro pro Stunde gezahlt werden muss: „Die Behauptung der hiesigen Spargelproduzenten, dass angesichts der Marktpreise keine höheren Löhne gezahlt werden könnten ist ein Humbug, weil dann die deutsche Konkurrenz erst recht keine Abnehmer finden würde“ so Stingl.

Als schwaches Argument bewertet Stingl die Aussendung der Gewerkschaft PRO-GE, dass es „den Betrieben nicht verboten“ sei auch höhere Löhne zu zahlen. Dieses Argument gilt zweifellos grundsätzlich für alle Branchen und Betriebe und Überzahlungen über Kollektivverträge sind bekanntlich auch üblich. Gleichzeitig wird deutlich, dass Saisonarbeitskräfte faktisch schutzlos und der Willkür der Unternehmer ausgeliefert sind. Das wäre bei einem gesetzlichen Mindestlohn, wie er in Deutschland existiert, nicht möglich beziehungsweise hätten Betroffene die Möglichkeit diesen einzuklagen.

Umso unverständlicher ist daher die hartnäckige Weigerung des ÖGB und seiner Gewerkschaften sich für einen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen. Ein solcher würde nach Meinung des GLB die KV-Kompetenz der Gewerkschaften keineswegs aufheben, sondern im Gegenteil sogar unterstützen: „Die Erfahrung in den 15 der 28 EU-Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn zeigen, dass dies weder zu einem allgemeinen Lohndumping führt noch die Verhandlungskompetenz der Gewerkschaften schwächt“ so Stingl.

Die offizielle Forderung des ÖGB für ein Mindestlohn von 1.700 Euro brutto für Vollzeitarbeit – was umgerechnet auf eine 40-Stundenwoche einem Stundenlohn von etwa zehn Euro pro Stunde brutto entspricht – ist zwar löblich, der Fall der Erntehelfer_innen zeigt jedoch, dass trotz 98-prozentiger KV-Abdeckung bestimmte Branchen davon nicht erfasst sind und das ÖGB-Ziel auch erst in einigen Jahren flächendeckend erreicht wird. Dazu kommt, dass laut einer Studie der Arbeiterkammer OÖ 2016 bundesweit immer noch 215.000 ganzjährig in Vollzeit Beschäftigte weniger als 1.700 Euro brutto (1.324 Euro netto) verdienten und davon 121.300 sogar weniger als 1.500 Euro brutto (1.197 Euro netto) verdienten.

Völlig zu Recht weist die Arbeiterkammer darauf hin, dass es bei so niedrigen Löhnen immer schwieriger wird das tägliche Leben, vor allem die seit Jahren weit über dem Verbraucherpreisindex steigenden Wohnkosten zu finanzieren. Niedriglöhne treffen vor allem die Frauen besonders stark.Ein entsprechend hoher Mindestlohn wäre nicht nur ein klarer Anreiz für eine existenzsichernde Arbeit, sondern würde auch zum Entfall der Aufstockung niedriger Löhne durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) führen: „Es kann ja nicht Aufgabe des Staates sein, Niedriglöhne durch Aufstockung mittels Mindestsicherung aus Steuergeldern auszugleichen, damit sich die Unternehmen das Produktivitätswachstum voll unter den Nagel reißen können“ so Stingl abschließend.