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AK-Steiermark: Unfallversicherung erhalten!

  • Donnerstag, 12. April 2018 @ 18:00
Steiermark
Wenige Tage vor der 12. AK-Vollversammlung der AK-Steiermark am 12. April 2018 wurde klar, dass die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung nun ernst macht mit der geplanten Zerschlagung der Unfallversicherung. Die Vollversammlung stand im Zeichen dieser und weiterer geplanter Verschlechterungen. GLB-KPÖ Arbeiterkammerrat Uwe Süss stellte in der Vollversammlung einen dringlichen Antrag gegen die geplante Zerschlagung der Unfallversicherungsanstalt. Er erinnerte daran, dass die Bundesregierung eine massive Senkung der Beiträge für die Unternehmen plant. Während das Geld einzig in den Taschen der Unternehmer landet, drohen für die Versicherten Leistungskürzungen.

Zudem kritisierte er die Vorgangsweise der FPÖ-Gesundheitsministerin Hartinger-Klein, die acht Monate vor Ende der an die AUVA gesetzten Frist – bis zu der diese Reformkonzepte vorlegen müsste - bereits das Ergebnis vorwegnahm und eine Zerschlagung der AUVA ankündigte.

Dazu Uwe Süss: „Wir dürfen uns diese Vorgangsweise nicht bieten lassen. Bedroht sind dadurch in der Steiermark die Unfallkrankenhäuser in Kalwang und Graz und die Reha Einrichtung in Tobelbad. Hier geht es neben den Leistungen für die Versicherten auch um hunderte Jobs.“ Der dringliche Antrag wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Einzig die Freiheitlichen Arbeitnehmer machten der FPÖ-Ministerin die Mauer und lehnten den Antrag ab.

Daneben machte die GLB-KPÖ Fraktion auch den sogenannten Familienbonus zum Thema. AK-Rätin Hilde Tragler erklärte zu den Steuerplänen der Bundesregierung: „Wir sind natürlich dafür, dass die Familien besser unterstützt werden sollen. Allerdings darf es nicht so sein, dass diejenigen, die die Unterstützung am meisten benötigen, am wenigsten bekommen. Warum soll das Kind einer Billa-Verkäuferin weniger Wert sein als das eines Managers? Gerade Frauen werden von dieser Maßnahme nicht besonders viel haben und das obwohl sei einen Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen.“ Stattdessen wurde von der GLB-KPÖ Fraktion ein flächendeckender Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und eine Anhebung der Familienbeihilfe, die allen Eltern gleich zu Gute kommt, gefordert. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Zu guter Letzt wurde noch eine Resolution für den Erhalt des durch ÖVP und FPÖ in seiner Existenz bedrohten Sozialstaates gestellt. Die Resolution forderte die Bundesregierung dazu auf, von den zahlreichen geplanten Verschlechterungen Abstand zu nehmen. Auch diese Resolution wurde mehrheitlich angenommen. Wie immer kommt es nun darauf an, dass die angenommen Anträge und Resolutionen von Seiten der sozialdemokratischen Kammerspitze mit Nachdruck gegenüber der Bundesregierung vertreten werden.

Die Anträge im Wortlaut:

Antrag 1: Sozialstaat erhalten!

Zusammen für unser Österreich lautet der Titel des Regierungsprogrammes der ÖVP-FPÖ Bundesregierung. Im Vorwort führt die Bundesregierung aus, dass sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen will „damit jede und jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren bzw. seinen Vorstellungen erreichen kann.“ Sowie weiters, dass sie selbstverständlich jenen helfen will, „die die sich selbst nicht helfen können – vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel zu wenig herausbekommen.“ Dem diametral entgegen stehen jedoch einige der Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Programm vereinbart hat:

Die mit der Abschaffung der Notstandshilfe verbundene Schwächung des Arbeitslosenversicherungssystems wird unter anderem jene besonders hart treffen, die sich durch jahrelange harte Arbeit bescheidenes Eigentum, sei es in Form einer Wohnung, eines Autos oder als Notgroschen auf einem Sparbuch geschafft haben. Lediglich rund 4.200 Euro dürfen behalten werden um zukünftig einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben.

Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Stellenannahme, wie eine Erhöhung der zumutbaren Wegzeiten und die geplante Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12-Stunden pro Tag und 60-Stunden pro Woche führen definitiv nicht dazu, dass jede und jeder Einzelne ein Leben nach den eigenen Vorstellungen führen kann.

Ebenso wird es in Zukunft vielfach zu niedrigeren Pensionen kommen, wenn wie geplant Zeiten der Arbeitslosigkeit teilweise nicht mehr als Pensionsversicherungszeiten gelten. Das trifft auch jene, die viele Jahre ins System einbezahlt haben. Sie werden noch weniger herausbekommen.

Mit der Einführung des Familienbonus wiederum zeigt sich, dass gerade denjenigen am Meisten geholfen wird, die es am Wenigsten nötig haben. Während ein Kind von zwei GeringverdienerInnen gar nichts bekommt, ist das eines Spitzenverdieners der Bundesregierung 1.500 Euro im Jahr an finanzieller Unterstützung wert.

Genug Geld für einen Sozialstaat, der diesen Namen verdient, ist jedoch vorhanden. Denn die Bundesregierung denkt an weitere Geldgeschenke für Konzerne. So soll beispielsweise die Körperschaftssteuer, die ohnehin nur mehr 25 Prozent beträgt, ein weiteres Mal gesenkt werden.

Und während uns Verschlechterungen bei der Unfallversicherung und in weiteren Bereichen der Sozialversicherung und Angriffe auf deren Selbstverwaltung drohen, sollen den Unternehmen rund 40 Prozent der Beiträge für die Unfallversicherung erlassen werden.

Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, von jeglichen Plänen zur Verschlechterung der Arbeitslosen-, Pensions- und Unfallversicherung und sonstiger Versicherungsleistungen Abstand zu nehmen und die Pläne zur Ausweitung der Höchstarbeitszeit aufzugeben. Ebenso fordert sie die Bundesregierung dazu auf jedes gleichaltrige Kind in unserem Land finanziell gleich zu behandeln und die Stabilität unserer Sozialsysteme nicht durch sogenannte „Lohnnebenkostensenkungen“ zu gefährden, sowie den Körperschaftssteuersatz nicht zu senken.

Antrag 2: Jedes Kind ist gleich viel wert!

Ein Prestigeprojekt der Bundesregierung ist der Familienbonus mit einer Steuerentlastung von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. 500 Euro für volljährige Kinder ab 2019. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.

Diese „größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ kommt aber keineswegs allen Familien gleichermaßen zu Gute. Laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) entfällt auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.

Laut Regierung sollen 1,2 Millionen Kinder vom Bonus profitieren. Das bedeutet jedoch, dass 0,5 Millionen Kinder keinen Vorteil davon haben und somit eine Benachteiligung für geringverdienende Haushalte, woran auch ein Steuerbonus von 250 Euro für NiedrigverdienerInnen nichts ändert. Die Maßnahme widerspricht daher dem Grundsatz, wonach jedes Kind gleich viel wert sein muss.

200.000 Frauen verdienen unter 1.500 Euro im Monat und können damit den Bonus gar nicht oder nur bedingt ausschöpfen. 313.000 Menschen gelten in Österreich als „Working poor“, sind also trotz Arbeit arm. In diesen Familien leben 332.000 Kinder.

Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Berufsleben verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Bereits jetzt arbeitet die Hälfte der berufstätigen Frauen nur mehr in Teilzeit. Durch den Familienbonus wird dies weiter verstärkt. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.

Anstelle von Steuerbegünstigungen sollte daher auf Sachleistungen gesetzt werden. Bei voller Ausschöpfung sind für den Familienbonus 1,8 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, die über die „kalte Progression“ finanziert werden sollen. Womit die Besserverdienenden den Bonus über eine steuerliche Umverteilung unter sich finanzieren, während Geringverdienende leer ausgehen.

Diese Mittel könnten aber wirkungsvoller für Maßnahmen eingesetzt werden, welche gleichzeitig die Berufstätigkeit der Frauen begünstigen, etwa kostenlose Kinderbetreuungseinrichtungen und gratis Nachmittagsbetreuung.

Zudem besteht mit der Familienbeihilfe ein bewährtes Instrument, welches Eltern für jedes gleichaltrige Kind in gleicher Höhe (unabhängig vom Einkommen der Eltern) finanziell unterstützt. Jedoch verlor diese in den vergangenen Jahrzehnten dadurch, dass sie nicht regelmäßig an die Inflation angepasst wurde, massiv an Wert.

Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, anstatt des Familienbonus als Steuerentlastung, die dafür vorgesehenen Mittel für den flächendeckenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Nachmittagsbetreuung für Kinder einzusetzen und die finanzielle Unterstützung der Eltern weiterhin über das bewährte Instrument der Familienbeihilfe abzuwickeln, welches eine Gleichbehandlung der Kinder garantiert. Um den Eltern den Wertverlust der Familienbeihilfe auszugleichen wird die Bundesregierung aufgefordert, diese anzuheben und in Zukunft jährlich an die Inflation anzupassen.

Antrag 3: Sozial verträgliche Preise bei Fernwärme sicherstellen!

Seit Herbst 2017 wird die Abwärme der Firma Sappi in Gratkorn durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH in das Grazer Fernwärmenetz eingespeist. Bei der Abwärmenutzung wird die anfallende Abwärme aus der Papierproduktion an das Fernwärmenetz abgegeben. Die Nutzung dieser Abwärme liefert rund 15 Prozent des Gesamtbedarfs von Graz, welcher durch eine private Leitung in das Netz der Stadt eingespeist wird.

Die Leitung der Bioenergie Wärmeservice GmbH unterliegt jedoch nicht der amtlichen Preisregelung. Um die Preise der Fernwärme für die beziehenden Haushalte möglichst sozial verträglich zu gestalten, sollte die Bereitstellung der Fernwärme durch die Bioenergie Wärmeservice GmbH (Sappi-Leitung) auch in die amtliche Preisregelung für Graz einbezogen werden.

Laut Medienberichten wird der Fernwärmepreis für Haushalte in Graz zudem ab Sommer um 5,6 Prozent erhöht, wie im vergangenen Jänner bekannt wurde. Diese Erhöhung geht zurück auf eine geplante „Anpassung“ des Arbeitspreises durch die Energie Steiermark um 6,7 Prozent, beziehungsweise um 3,95 Euro je MWh.

Die Teuerung bei der Fernwärme liegt somit klar über der Inflationsrate. Es ist nicht auszuschließen, dass Preissteigerungen in ähnlichem Ausmaß auch in den kommenden Jahren auf die Endverbraucher/innen zukommen werden. Das Land Steiermark sollte daher das Ziel verfolgen, eine weitere Steigerung des Fernwärme-Arbeitspreises über der jeweiligen VPI-Entwicklung zu unterbinden.

Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf ein Konzept auszuarbeiten, das eine amtliche Preisregelung für das gesamte Fernwärmeleitungsnetz garantiert und somit die Leitung der Bioenergie Wärmeservice GmbH (Sappi-Leitung) in die amtliche Preisregelung für Graz einbezieht. Weiters wird die Landesregierung dazu aufgefordert im Rahmen des genannten Konzeptes sicherzustellen, dass auf die Endverbraucher/innen keine Kostensteigerungen über der Entwicklung des VPI zukommen.

Dringlicher Antrag 1: Unfallversicherung erhalten!

Das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ Bundesregierung enthält eine „Reform“ der AUVA und eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrages für Unternehmen von derzeit 1,3 auf 0,8 Prozent.

Gleichzeitig ist ein Zeitplan festgehalten: „Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken bzw. Pensionsversicherung überzuführen.“

Trotz dieses Zeitplanes verkündete die zuständige Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein nun rund acht Monate vor Ende der im Regierungsprogramm an die AUVA gesetzten Frist, dass sie bisher noch keine Pläne von der AUVA bekommen habe. Deshalb werde es „nach derzeitigem Stand“ zur Auflösung der AUVA kommen.

Bereits Ende April/Anfang Mai soll im Ministerrat ein Grobkonzept zur Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger beschlossen werden. Mit der gewählten Vorgangsweise wird nun endgültig klar, dass es um eine Zerschlagung der Unfallversicherung geht.

Die im Regierungsprogramm geforderte Kürzung von rund 40 Prozent der Einnahmen der Unfallversicherung kann nicht ohne Leistungskürzungen für die Versicherten durchgeführt werden. Unfallspitäler und Rehabilitationszentren der AUVA sind von Schließung bedroht. In der Steiermark sind derzeit drei Standorte vorhanden. Neben den Unfallspitälern in Kalwang und Graz müssen auch die Beschäftigten des Rehabilitationszentrums in Tobelbad um ihre Zukunft, sowie die Versicherten um ihre Versorgung bangen.

Die gewählte Vorgangsweise wird sowohl vom Obmann der AUVA Anton Ofner, dem Präsident der Ärztekammer Thomas Szekeres als auch vom Vorsitzenden des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Alexander Biach kritisiert.

Letztgenannter lehnt eine Auflösung der AUVA ebenfalls ab und warnt auch davor, dass eine Zerschlagung massive Mehrkosten im System bedeuten würde. Die Streichung von Leistungen der AUVA ginge in vielen Fällen zu Lasten der Steuerzahler, der Dienstgeber oder anderer Sozialversicherungsträger, so Biach im Kurier.

Die 12. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung und insbesonders Bundesministerin Beate Hartinger-Klein dazu auf, von den Plänen der Zerstörung der AUVA Abstand zu nehmen und das bisherige Leistungsangebot der AUVA in vollem Umfang aufrecht zu erhalten.

Gemeinsamer Antrag von AUGE-UG, GLB-KPÖ und Liste Kaltenbeck: Notwendige Reparatur des UG 2002

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes läuft die Studienbeitrags­Befreiung für berufstätige LangzeitstudentInnen mit Juni dieses Jahres aus, falls sie vom Bildungsministerium bis dahin nicht repariert wird. Bereits im vergangenen Jahr hat die ÖH gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der den verfassungsgemäßen Zustand wiederherstellen würde. Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, die derzeit noch gültigen Bestimmungen auslaufen zu lassen, da in den nächsten Jahren ohnehin eine Neuregelung bei den Studienbeiträgen geplant sei.

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Studierende aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studienbeiträgen befreit sind. Berufstätige Langzeitstudierende können einen Antrag auf Erlass der Studienbeiträge (363,36 Euro pro Semester) stellen, vorausgesetzt, sie können Einkünfte von mindestens des 14fachen der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 6000 Euro) nachweisen.

Es ist eine Tatsache, dass sich viele Studierende mit Jobs bzw. Nebenjobs ihr Studium finanzieren; 60 Prozent von ihnen arbeiten bis zu 20 Stunden in der Woche neben dem Studium. Sie durch Studiengebühren zu bestrafen, wenn sie dann länger für ihr Studium brauchen, ist ungerecht und kontraproduktiv.

Ob, und, wenn ja, wie viele Stunden Studierende neben dem Studium arbeiten, ist stark von der Finanzkraft ihrer Elternhäuser abhängig. Laut IHS­Studie können sich nur 35 Prozent aller Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten leisten, nicht berufstätig zu sein, dagegen allerdings 42 Prozent aus reichen Haushalten. Umgekehrt arbeiten 18 Prozent aller Studierenden aus armen Haushalten über 35 Stunden pro Woche, aber nur 7 Prozent der Studierenden aus reicheren Familien. Die Studiengebühren für langzeitstudierende Berufstätige treffen somit Studierende aus einkommensschwachen Haushalten stärker als solche aus finanzkräftigeren Familien. Das kann nicht im Sinne moderner Bildungspolitik sein.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Steiermark fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzesvorschlag zur Novellierung des UG 2002 vorzulegen mit der zum einen dem Urteil des VfGH entsprochen und der verfassungsmäßige Zustand wiederhergestellt und zum anderen die Rückerstattung von Studienbeiträgen für berufstätige Studierende zumindest im derzeitigen Umfang beibehalten wird.