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Robert Hobek gegen jede Schwächung der AK

  • Donnerstag, 26. April 2018 @ 22:00
Wien
Die GLB-Arbeiterkammerräte Robert Hobek und Gerhard Hauptmann

Die 170. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer am 26. April 2018 stand ganz im Zeichen des Wechsels an der AK-Spitze. Renate Anderl wurde mit 92,3 Prozent zur neuen AK-Präsidentin gewählt. Barbara Teiber erhielt bei der Wahl zur AK-Vizepräsidentin in Wien 75,61 Prozent der Stimmen. Der bisherige AK-Präsident Rudi Kaske legte seine Funktion aus privaten Gründen zurück.

Die neue AK-Präsidentin Anderl sprach sich für die leichtere Erreichbarkeit einer sechsten Urlaubswoche aus, forderte kürzere Arbeitszeiten und lehnte einen 12-Stunden-Tag bzw. eine 60-Stunden-Woche entschieden ab. Leistbares Wohnen und die Ablehnung von Hartz IV in Österreich waren ebenso Thema ihrer Rede wie Bildung und der Erhalt der AUVA. Renate Anderl sprach die Einladung zum Dialog in der AK am 26. Mai aus – ein Termin, den sich auch klassenorientierte Gewerkschafter_innen vormerken sollten, um sich dabei entsprechend einzubringen.

Der GLB, in der Vollversammlung der Wiener AK mit Robert Hobek und Gerhard Hauptmann vertreten, zeigte sich über die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung – nach einer 6. Urlaubswoche, aber auch generell – erfreut, Hobek sprach sich ebenfalls gegen einen 12-Stunden-Arbeitstag aus und machte den Vorschlag, sich für eine 30-Stunden-Woche einzusetzen. „Gemeinsam werden wir uns das Haus der AK nicht zerstören lassen“, so Robert Hobek zu den Angriffen der Bundesregierung auf die Arbeiterkammer.

Der GLB unterstützte gemeinsame Anträge gegen die Zerschlagung der AUVA und für den Erhalt der Selbstverwaltung bzw. für Qualität in der Lehrlingsausbildung. Darüber hinaus brachte der GLB Anträge für den Erhalt des Sozialstaates, zum Familienbonus und zur Verteidigung der Arbeiterkammer ein, die alle angenommen wurden.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Sozialstaat erhalten!

Die 170. Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, von jeglichen Plänen zur Verschlechterung der Arbeitslosen-, Pensions- und Unfallversicherung und sonstiger Versicherungsleistungen Abstand zu nehmen und die Pläne zur Ausweitung der Höchstarbeitszeit aufzugeben. Ebenso fordert sie die Bundesregierung dazu auf jedes gleichaltrige Kind in unserem Land finanziell gleich zu behandeln und die Stabilität unserer Sozialsysteme nicht durch sogenannte „Lohnnebenkostensenkungen“ zu gefährden, sowie den Körperschaftssteuersatz nicht zu senken.

Begründung: „Zusammen für unser Österreich“ lautet der Titel des Regierungsprogrammes der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Im Vorwort führt die Bundesregierung aus, dass sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen will „damit jede und jeder Einzelne ein gelungenes Leben nach ihren bzw. seinen Vorstellungen erreichen kann.“ Sowie weiters, dass sie selbstverständlich jenen helfen will, „die die sich selbst nicht helfen können – vor allem jenen, die über viele Jahre in unser System eingezahlt haben, jetzt aber viel zu wenig herausbekommen.“

Dem diametral entgegen stehen jedoch einige der Maßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Programm vereinbart hat:
- Die mit der Abschaffung der Notstandshilfe verbundene Schwächung des Arbeitslosenversicherungsystems wird unter anderem jene besonders hart treffen, die sich durch jahrelange harte Arbeit bescheidenes Eigentum, sei es in Form einer Wohnung, eines Autos oder als Notgroschen auf einem Sparbuch geschafft haben. Lediglich rund 4.200 Euro dürfen behalten werden um zukünftig einen Anspruch auf Mindestsicherung zu haben.
- Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen für die Stellenannahme, wie eine Erhöhung der zumutbaren Wegzeiten und die geplante Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12-Stunden pro Tag und 60-Stunden pro Woche führen definitiv nicht dazu, dass jede und jeder Einzelne ein Leben nach den eigenen Vorstellungen führen kann.
- Ebenso wird es in Zukunft vielfach zu niedrigeren Pensionen kommen, wenn wie geplant Zeiten der Arbeitslosigkeit teilweise nicht mehr als Pensionsversicherungszeiten gelten. Das trifft auch jene, die viele Jahre ins System einbezahlt haben. Sie werden noch weniger herausbekommen.
- Mit der Einführung des Familienbonus wiederum zeigt sich, dass gerade denjenigen am Meisten geholfen wird, die es am Wenigsten nötig haben. Während ein Kind von zwei GeringverdienerInnen gar nichts bekommt, ist das eines Spitzenverdieners der Bundesregierung 1.500 Euro im Jahr an finanzieller Unterstützung wert.

Genug Geld für einen Sozialstaat, der diesen Namen verdient, ist jedoch vorhanden. Denn die Bundesregierung denkt an weitere Geldgeschenke für Konzerne. So soll beispielsweise die Körperschaftssteuer, die ohnehin nur mehr 25 Prozent beträgt, ein weiteres Mal gesenkt werden. Und während uns Verschlechterungen bei der Unfallversicherung und in weiteren Bereichen der Sozialversicherung und Angriffe auf deren Selbstverwaltung drohen, sollen den Unternehmen rund 40 Prozent der Beiträge für die Unfallversicherung erlassen werden.

Antrag 2: Familienbonus

Die 170. Vollversammlung der Wiener AK fordert die Bundesregierung auf, anstatt des Familienbonus als Steuerentlastung für Familien mit Kindern die dafür vorgesehenen Mittel für den flächendeckenden Ausbau von Kindereinrichtungen und Nachmittagsbetreuung für Kinder einzusetzen.

Begründung: Ein Prestigeprojekt der Bundesregierung ist der Familienbonus mit einer Steuerentlastung von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr bzw. 500 Euro für volljährige Kinder ab 2019. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.

Diese „größte Familienentlastung in der Geschichte Österreichs“ kommt aber keineswegs allen Familien gleichermaßen zu Gute. Laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) entfällt auf die untersten 30 Prozent der Haushalte mit Kindern (mit Jahreseinkommen bis 17.000 Euro) nur 17 Prozent der Entlastung, hingegen auf die mittleren 30 Prozent 45 Prozent der Entlastung und auf die obersten 40 Prozent 39 Prozent der Entlastung.

Laut Regierung sollen 1,2 Millionen Kinder vom Bonus profitieren. Das bedeutet jedoch, dass 0,5 Millionen Kinder keinen Vorteil davon haben und somit eine Benachteiligung für geringverdienende Haushalte, woran auch ein Steuerbonus von 250 Euro für Niedrigverdiener_innen nichts ändert. Die Maßnahme widerspricht daher dem Grundsatz, wonach jedes Kind gleich viel wert sein muss.

200.000 Frauen verdienen unter 1.500 Euro im Monat und können damit den Bonus gar nicht oder nur bedingt ausschöpfen. Bei den Alleinerzieher_innen verdienen 60.000 Frauen überhaupt so wenig, dass sie gar keinen Steuerbonus ins Anspruch nehmen können. 313.000 Menschen gelten in Österreich als „Working poor“, sind also trotz Arbeit arm. In diesen Familien leben 332.000 Kinder.

Reine Geldleistungen und Steuerbegünstigungen führen bekanntlich dazu, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Berufsleben verdrängt bzw. in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Bereits jetzt arbeitet die Hälfte der berufstätigen Frauen nur mehr in Teilzeit. Durch den Familienbonus wird dies weiter verstärkt. Das hat gravierende Auswirkungen für ein selbständiges Einkommen und den eigenen Pensionsanspruch von Frauen.

Anstelle von Steuerbegünstigungen sollten daher Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt werden. Bei voller Ausschöpfung sind für den Familienbonus 1,8 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich, die über die „kalte Progression“ finanziert werden sollen. Womit die

Besserverdienenden den Bonus über eine steuerliche Umverteilung unter sich finanzieren, während Geringverdienende leer ausgehen. Diese Mittel könnten aber wirkungsvoller für Maßnahmen eingesetzt werden, welche gleichzeitig die Berufstätigkeit der Frauen begünstigen, etwa kostenlose Kindereinrichtungen und Nachmittagsbetreuung.

Antrag 3: Pflichtmitgliedschaft

Die 170. Vollversammlung der AK Wien fordert von der Regierung den Erhalt der Pflichtmitgliedschaft ohne Kürzung der Mitgliedsbeiträge und wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel dafür einsetzen.

Begründung: Kaum wurde die neue Bundesregierung gewählt, hat – wenig überraschend mit kräftiger Unterstützung der Industriellenvereinigung – der Generalangriff auf die gesetzlichen Interessensvertretungen, auf die Kammern – insbesondere auf die Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer - und die Pflichtmitgliedschaft zu diesen begonnen. Dieser gilt insbesondere auch der AK, die neben der Unterstützung der Betriebsrät_innen und Personalvertreter_innen einerseits wertvolle Grundlagenarbeit für die Verteidigung der Interessen ihrer Mitglieder leistet, andererseits aber auch ganz konkret im Bereich des Rechtsschutzes und des Konsumentenschutzes konkrete Hilfe und Unterstützung leistet.

Beides ist in diesem Umfang nur durch eine solidarische, gesetzliche Pflichtmitgliedschaft ohne Kürzung der Mitgliedsbeiträge möglich. Im Durchschnitt zahlt ein AK-Mitglied derzeit monatlich 6,91 Euro. Dafür gab es allein 2016 österreichweit rund 2 Millionen Beratungen u.a. zum Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Konsumentenschutz und Vertretungen bei Gericht, in denen insgesamt 542 Mio. Euro für die Mitglieder erstritten wurden. Ohne die AK könnten sich viele den Rechtsschutz und das Einklagen ihrer Rechte gar nicht leisten. Die 170. Vollversammlung der AK Wien weist daher alle Angriffe auf die AK, auf die Pflichtmitgliedschaft und eine Schwächung durch Kürzung der Mitgliedsbeiträge entschieden zurück.